Archive für Beiträge mit Schlagwort: Menschenrechte

Siegen/Dresden/Homberg/Efze, 16. Oktober 2013 (ADN). Das jüngste Eltern-Schüler-Seminar der vor 33 Jahren gegründeten Philadelphia-Schule ist am Mittwoch in Siegen beendet worden. Bei den Lehrgängen der in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) einmaligen Einrichtung werden Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten und damit dem Einfluss öffentlicher Schulen entziehen, auf diese mit vielen gesellschaftlichen Konfliktfeldern behafteten Erziehungsmethode vorbereitet und qualifiziert. Schätzungen zufolge werden gegenwärtig 1.000 Kinder und Jugendliche ausschließlich von ihren Eltern unterrichtet. Die Familienoberhäupter tun dies, weil sie den staatlichen Schulen eine angemessene und verantwortungsvolle Unterweisung des Nachwuchses nicht zutrauen. „Für Hochbegabte und Kinder mit besonderen Defiziten ist die Institution Schule ungeeignet“, urteilte eine Mutter aus Dresden. Sie hat ihre beiden Söhne Martin und Fabian aus der Schule genommen, weil deren Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) größer wurde und eine individuelle pädagogische Betreuung nicht erfolgte. Nach der Bewertung der sächsischen Vereinigung „Homeschooling – Schule zu Hause“ hatte diese Familie noch Glück, weil sie von den Behörden nicht mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder anderen Sanktionen behelligt worden ist. Dazu erklärte der Sprecher des sächsischen Kultusministeriums: „Es ist mir zwar bekannt, dass Familien Heimunterricht im Freistaat praktizieren; dabei handelt es sich um Einzelfälle.“ Es sei Aufgabe der Schulträger, für die Durchsetzung der Schulpflicht zu sorgen.

„Homeschooling – Schule zu Hause“ teilt dazu mit: „Obwohl die allgemeine Schulpflicht bereits in der Weimarer Reichsverfassung stand, wurde sie nicht zwangsweise vollzogen. Bis 1938 war der Hausunterricht in Deutschland noch möglich. Erst die nationalsozialistische Gewaltherrschaft machte Schluss mit dieser Form der Unterrichtung und führte den Schulzwang ein.“ Insgesamt sei festzustellen, dass deutsche Heimschuleltern rechtlich den schwersten Stand in Europa haben. „Was anderswo völlig normal ist, wird hier schon fast in eine kriminelle Ecke gestellt.“ So wurde der seinerzeit verodnete Schulzwang stillschweigend mitgeschleppt und wirkt bis in die Gegenwart als aktive Erblast aus der Nazi-Zeit.

Mit welchen rabiaten Mitteln in anderen Bundesländern vorgegangen wird, zeigt Hessen. So wurden vom Amtsgericht Fritzlar gegen Vater und Mutter von drei Töchtern aus dem nordhessischen Homburg/Efze Bußgelder in Höhe von jeweils 700 Euro verhängt, weil sie ihren Kinder Hausunterricht angedeihen lassen und damit gegen das hessische Schulgesetz verstoßen hätten. Noch schlimmer erging es Jürgen und Rosemarie Dudek aus Archfeld bei Herleshausen, die sieben Kinder haben. Sie wurden vom Landgericht Kassel zu jeweils drei Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt – wegen „dauerndem und hartnäckigem Fernhalten von der Schule“. Das Ehepaar begründete seine Haltung damit, dass die Kinder mit christlichen Werten aufwachsen sollen. Das könne eine öffentliche Schule nicht garantieren. Dudek betrachtet es als Verstoß gegen die Menschenrechte, dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, gegen ihr Gewissen zu handeln.
Das Kasseler Urteil wurde vom „Netzwerk Bildungsfreiheit“ in Schwarzenbeck bei Nürnberg scharf kritisiert. Sein Vorsitzender, Jörg Großelümern, bezeichnete den Richterspruch als „Rückfall in obrigkeitsstaatliches Denken und politisch motivierte Willkürjustiz“. Mit seiner harschen Unterdrückungshaltung habe sich Deutschland weltweit isoliert. Er bezog sich ferner auf den UNO-Sonderbeauftragten Vernor Munoz. Der Diplomat hatte bei einem Besuch Deutschlands festgestellt, dass Bildung nicht auf Schulanwesenheit reduziert werden dürfe.
Aufgrund der zahlreichen und schweren Repressalien verlassen viele Eltern Deutschland, um ihren Kindern eine ungezwungene, stressfreie und libertäre Bildungsatmospäre bieten zu können. Für Familien, die im Lande bleiben wollen, besteht mit der Phladelphia-Schule eine sinnvolle Alternative. Sie wurde im Jahr 1980 von der Familie Stücher gegründet und – nach eigenen Angaben – bis 1997 vom Land Nordrhein-Westfalen geduldet. Seit 1998 seien die Anmeldungen zur Seminar-Teilnahme rapide angestiegen. ++ (pg/mgn/16.10.13 – 283)

http://www.adn1946.wordpress.com

Werbung

Den Haag, 28. August 2013 (ADN). Vor 100 Jahren wurde in Den Haag der Friedenspalast feierlich eröffnet. Die Initiative für den ungewöhnlichen Bau, der im Jahr 1899 begonnen wurde, ging vom russischen Zaren und einem amerikanischen Millionär aus. Seitdem ist das Gebäude in Stil der Neorenaissance Zentrum weltweiter Friedensbemühungen. Es beherbergt den Internationalen Gerichtshof (IGH) und die Völkerrechts-Bibliothek. Angegliedert ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH).

Auf einem Festakt zum Jubiläum verwies UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon am Mittwoch auf die Anfänge der weltweiten Friedensbewegungen im 19. Jahrhundert, die letztlich in der Errichtung des Friedenspalastes mündeten. Damit im Zusammenhang standen die Haager Friedenskonferenzen in den Jahren 1899 und 1907. Sie sind, so erklärte der UN-Generalsekretär, zur Basis der modernen internationalen Menschenrechtsgesetzgebung und der internationalen Kooperation geworden.

Ban Ki Moon bezeichnete Auschwitz, Ruanda und Srebrenica als historische Tiefpunkte auf der Suche nach Frieden und Gerechtigkeit. Er erläuterte derzeitige Schwachpunkte. So gebe es seit Juni Zahlungsrückstände für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), die die juristische Aufarbeitung der Rote-Khmer-Verbrechen in Kambodscha gefährden. Für das kambodschanische Volk sei das eine Tragödie. Zu den gegenwärtig größten Konfliktherden zählte Ban Ki Moon die Volksrepublik Kongo und Ägypten. Ein besonders ernster und Besorgnis erregender Moment sei in Syrien erreicht, wo mehr als 100.000 Menschen getötet worden sind. Dem Frieden und der Diplomatie eine Chance zu geben. lautete sein Appell aus Den Haag. Die Kämpfe müssten gestoppt und Gespräche begonnen werden.

Hauptfinanzier des Friedenspalastes Den Haag war der aus Schottland stammende in den USA zum drittreichsten Unternehmer seiner Zeit gewordene Stahlindustrielle Andrew Carnegie (1835 – 1919). Sein Vermögen belief sich damals nach heutiger Kaufkraft auf 75 Milliarden US-Dollar. Er gründete Stiftungen und profilierte sich als Antroposoph. Schätzungen zufolge spendete er damals für solche Zwecke rund 350 Millionen US-Dollar.

Der Jubiläumstag bildet den Auftakt zu einer Serie von Veranstaltungen, zu denen auch ein Vortrag über die deutsche Friedensaktivistin Berta von Suttner gehört und die bis zum 21. September statfinden. An dritten Septemberwochenende tritt traditionsgemäß die UNO-Vollversammlung zusammen. ++ (fr/mgn/28.08.13 – 235)

http://www.adn1946.wordpress.com, adn1946@gmail.com

Hamburg/Den Haag, 3. Februar 2012 (ADN). Das am heutigen Freitag vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verkündete Urteil bedeutet eine Kapitulation des Rechts vor der Macht. Das erklärte der in Hamburg beheimatete Arbeitskreis Distomo unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung, die die Bundesrepublik Deutschland nicht zur Entschädigung von Privatansprüchen für NS-Verbrechen verpflichtet. Das Ergebnis sei eine faktische  Beseitigung des Individualrechtsschutzes für die Opfer von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen.

Dieser Tag ist ein trauriger Tag für die Überlebenden des Massakers in Distomo und die ehemaligen italienischen Militätinternierten, wird in einer aktuellen Presseerklärung des Arbeitskreises mitgeteilt. Die NS-Verbrechen und das Leid der Menschen spielten keine Rolle. Der IGH habe sich der Macht Deutschlands und der Staatsräson gebeugt. Die Grundlagen der Nürnberger Prozesse seien damit faktisch beseitigt worden. Nun sollen die Opfer um Wohltaten betteln.

In Berlin dürften die Sektkorken knallen. Für die Sache des Menschenrechts hingegen ist es ein trauriger Tag, heißt es in der Mitteilung.

Das griechischen Außenministerium jedoch sieht die Angelegenheit nicht als erledigt an. Das IGH-Urteil beziehe sich auf den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität für Deutschland und nicht auf die deutsche Verantwortung für die im Krieg begangenen Verbrechen.

Offenbar wird zahlreichen Beteiligten allmählich klar, dass den Klageschriften die falschen Ausgangspunkte zum eigentlichen rechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  zugrunde gelegt wurden. Wenn nämlich eindeutig festgestellt und widerlegt wird, dass es sich bei der BRD nicht um einen Staat handelt, dann wandelt sich das Urteil von Den Haag in kürzester Frist zur Randnotiz. ++ (/mgn/03.02.2012 – 34)