Archive für Beiträge mit Schlagwort: Menschenverstand

München, 5. April 2014 (ADN). Diplomatie gilt als die höchste Form, Verwerfliches, Widersprüchliches und zumindest Unerfreuliches in angenehmer Verpackung dem Gegenüber mitzuteilen. Sie ist beherrschendes Prinzip der Außenpolitik eines Staates, der mit den Grundregeln der Höflichkeit die Grund-Beziehungen zu anderen, auch noch so konträr gegenüber stehenden  Staaten und seinen Repräsentanten gestalten soll. Nun hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble der gesunde Menschenverstand verlassen, indem er Russlands Präsidenten Wladimir Putin mit dem Diktator des Dritten Reiches Adolf Hitler verglichen hat. Der Protest aus dem Moskauer Außenministerium war ihm genauso sicher wie der Unmut der Öffentlichkeit im eigenen Lande.  „Sie ist nichts als ein Ausdruck von Orientierungslosigkeit, ein Zeichen von Panik oder der Versuch der Scharfmacherei“. So bewertet es Jürgen Zarusky vom Institut für Zeitgeschichte in der Wochenendausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ die Bemerkung des obersten bundesdeutschen Kassenwart.   Auch für eingefleischte Putin-Nichtversteher sollte es nachvollziehbar sein, dass der Hitler-Vergleich besonders kränkend ist.  Zarusky schilderte überzeugende Umstände: „Wladimir Putin stammt aus Leningrad, der Stadt, die Hitler von 1941 bis 1944 totzuhungern versuchte. Eine Million Bewohner fielen dem zum Opfer. Anlässlich des 70. Jahrestages des Endes der Blockade am 27. Januar 2014 hat der 95-jährige Daniil Granin im Deutschen Bundestag die Erfahrung der Blockade eindrucksvoll beschrieben. Wie Granin hat auch Putins Vater an der Leningrader Front gekämpft. Seine Mutter war eine ‚Blockadniza‘. Sie hat in Leningrad überlebt, nicht aber ihr kleiner Sohn Viktor, Putins großer Bruder, den er nie gesehen hat.  Er starb als Kleinkind 1942 an Diphtherie und ist zusammen mit einer halben Million anderer Blockade-Opfer auf dem Piskarjowskoje-Friedhof beerdigt.“

Wenn Schäuble nun schon diesen Hintergrund nicht kennt, dann ist seine Äußerung mehr als geschmacklos. Wenn er ihn wider besseres Wissen ignoriert und damit eine unerhörte Geschichtslosigkeit dokumentiert, dann hat er seine Position als eine der mächtigsten Personen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) verspielt.  Wer will von einem solch Geschichtsvergessenen und Unbelehrbaren regiert werden ? Um so fragwürdiger wird seine zunehmend zweifelhafte Rolle bei der deutschen Wiedervereinigung vor fast 25 Jahren. Der auf dieses Ereignis fallende Schatten und Nebel, der ohnehin täglich größer wird, sollte möglichst bald gelichtet werden.  ++ (05.04.14 – 095)

 

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn) 

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Zürich, 28. Februar 2014 (ADN). Die Schweiz hat dem sogenannten Europa deutlich gemacht, dass sie Meister ihres Schicksals bleiben will. Es wäre nun an der Zeit, dass die französische „classe politique“ endlich aufhört, sich den Launen der Europäischen Union (EU) zu unterziehen, um endlich den Bedürfnissen und Erwartungen des französischen Volkes Rechnung tragen zu können. Das erklärte Alain Bournazel, Präsident des „Rassemblement pour l’independance et la souverainete de la France“ (RIF) in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“.  Die Schweiz, in der deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch gesprochen wird,  sei trotz ihrer vier offiziellen Sprachen ein geeintes Land und gehöre zu den bestentwickelten Staaten der Welt. Auch wenn sie sich Schweizerische Eidgenossenschaft nenne, verkörpere sie ein föderalistisches Land, in dem die Staatsgewalt aufgrund der 26 Kantone stark dezentralisiert ist. Sie stelle das Muster eines demokratischen Landes dar, das Volksberfragungen in breitem Maße praktiziert. Obwohl alle europäischen Länder von der Immigration betroffen sind, konnten sich bisher nur die Schweizer zu diesem Problem äußern. „Mit viel gesundem Menschenverstand haben sich die Schweizer Bürgerinnen und Bürger durch den Druck der Europäischen Union und die Orakelsprüche zurückgebliebener Politiker nicht missbrauchen lassen. ++ (dk/mgn/28.02.14 – 059)

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Leipzig, 17. Februar 2014 (ADN). Vor genau einem Jahr fand in der Stadt der Friedlichen Revolution Leipzig der zweite Wahlgang zur Wahl eines neuen Stadtoberhauptes statt. Nur rund 34 Prozent der Wahlberechtigten traten an die Urnen. Vor- und nachher wurden Grundregeln einer urdemokratischen Wahl verdrängt und missachtet. Diese Praxis bezeichnet Burkhard Jung von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) als „repräsentative Demokratie“. Das ist ein mit Paragraphen gespicktes, unüberschaubares, dem normalen Menschenverstand weit entrücktes Gestrüpp von Vorschriften. Nach diesem Reglement hat Jung sich vor einem Jahr von seiner Klientel und Interessenbruderschaft huldigen und küren lassen. Die Kandidaten der anderen Parteien hatten das Nachsehen, billigten aber das Verfahren. Die parteilosen und unabhängigen Einzelbewerber – sieben an der Zahl – waren von Vorneherein ausgesondert worden und wurden zur Wahl gar nicht erst zugelassen – weder für den ersten noch den zweiten Wahlgang. Einige der Separierten protestierten nicht nur, sondern legten Beschwerde bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) ein. Es zeichnete sich ein mühsamer und qualvoller Treck durch das riesige sächsische Bürokratie-Kartell und die juristischen Instanzen ab. Angesichts dessen war Aufgeben verständlich. Zwei taten es nicht und traten eine hürdenreiche rechtspolitische Ochsentour an. Derzeit liegen ihre Klagen beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG). All das entspricht dem vorgeschriebenen Gang der Dinge, die dem Rechtsstaat und seiner repräsentativen Demokratie wesenseigen sind. 

Plötzlich sollen diese Regeln nicht mehr gelten. „Amtsverweser“ Jung, der sich seit einem Jahr nur noch aufgrund seiner verblichenen Machtfülle der ersten Amtszeit Oberbürgermeister nennen darf, hat nämlich die Geduld verloren. In Deutschlands größter Boulevard-Zeitung hat er Ende Januar ankündigen lassen, er werde am 19. März – also in vier Wochen – vereidigt. Damit ignoriert er nicht nur die noch laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren, sondern auch die fehlende Rechtskraft der Wahl. Jetzt sollen nicht einmal mehr die ohnehin fragwürdigen Regeln der von ihm stets vielgepriesenen repräsentativen Demokratie gelten. Jung frönt nun einer merkwürdigen Mixtur aus königlicher Allmacht und obrigkeitsstaatlicher Willkür.

Erste Signale für ein solches Ausscheren aus dem gesetzten Ordnungsrahmen gab es bereits. Mit einem vom OVG im November 2013 vorgeschlagenen Güte- und Vermittlungsverfahren, das von den Klägern begrüßt wurde, war die beklagte LDS nicht einverstanden. Ihr Rechtsreferent Daniel Rücker teilte dem 4. OVG-Senat am 4. Januar 2014 mit: „Die Durchführung eines Mediationsverfahrens wird seitens der Beklagten abgelehnt.“ Es mangelt also nicht nur an Rechtsbewusstsein, sondern auch an Gesprächsbereitschaft. Allerdings steckt auch dieses Elaborat mit der ablehnenden Erklärung voller Janusköpfe , denn Rücker hat das Schriftstück gar nicht unterschrieben und will scheinbar für die Konsequenzen nicht haften.  ++ (dk/mgn/17.02.14 – 048)

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