Archive für Beiträge mit Schlagwort: Michael Stürmer

Hamburg/München/Berlin, 16. März 2015 (ADN). Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 sollte genau unter die Lupe genommen werden. Das empfahl der  Völkerrechtler Jasper Finke von der Bucerius Law School Hamburg am Montag in einer Rundfunkdiskussion über das jüngste Aufflammen des Streits über die immer noch ungeklärten Reparationsansprüche der deutschen Kriegsgegner im Zweiten Weltkrieg. Dem Londoner Vertrag sei eindeutig zu entnehmen, dass Reparationsregelungen zurückgestellt werden bis zu einer endgültigen Vereinbarung in einem Friedensvertrag. Da ein solcher Friedensvertrag aber bis heute nicht existiere, gebe es eben auch noch keine Klärung und keinen Kontrakt über Reparationen. Die von zahlreichen Experten insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Einwendungen, das in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Abkommen sei eine abschließende Regelung für Deutschland als Ganzes und komme einem – wenn auch prononciert nicht so bezeichneten – Friedensvertrag gleich, treffe nicht zu. Gleiches gelte für die Behauptung, in der Charta von Paris hätten die am Moskauer Vertrag von September 1990 nicht beteiligten Parteien – wie beispielsweise Griechenland – diese Vereinbarung wohlwollend zur Kenntnis genommen und damit akzeptiert. Auch die Redewendung „Wer schweigt, stimmt zu !“ habe keinerlei Relevanz und bedeute nicht, dass der Vertrag für nicht beteiligte Dritte Rechtskraft erlangt.

Weiteren von der Bundesrepublik jahrzehntelang vorgetragenen Ausflüchten, Griechenland sei bereits im Zuge längst vergangener Zahlungen an die Hauptsiegermächte und in den 60er Jahren, erschöpfend entschädigt worden, trat der Völkerrechtsexperte mit schwerwiegenden Argumenten entgegen. So gebe es keine Nachweise dafür, dass die Vier Mächte an die anderen der auf 50 Länder bezifferten Siegerstaaten von den gezahlten deutschen Geldern etwas weitergereicht haben. Darüberhinaus flossen die in den 1960er Jahren überwiesenen Millionensummen allein zum Ausgleich von NS-Unrecht. Diese hätten mit Kriegsfolgeschäden nichts zu tun. Finkes Fazit lautet: „Die Fragen sind eben juristisch nicht geklärt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag lässt zu viel offen und zwischen seinen Zeilen wird zu viel gelesen.“ Der Auffassung des Hamburger Juristen schlossen sich nach Angaben der Moderatorin etwa 90 Prozent der Zuhörer an, die sich per e-mail artikuliert hatten.

Nach Meinung des Wirtschaftswissenschaftlers Alexander Kritikos vom Deutschen Institut der Deutschen Wirtschaft (DIW) ist Griechenland im Vergleich zu Frankreich, Polen und Israel bei der Wiedergutmachung von Kriegsfolgen immer benachteiligt worden. Es bestehe zumindest eine moralische Pflicht Deutschlands, den Griechenland während der deutschen Besatzungszeit auferlegten Zwangskredit zurückzuzahlen. Denkbar wäre es zudem, das 1942 aufgenötigte und von einem Zuhörer als rein privatrechtlichen Kontrakt zwischen der Deutschen Reichsbank und der griechischen Nationalbank eingestufte Darlehen in großen gemeinsamen deutsch-griechischen Zukunftsprojekten aufgehen zu lassen.

Diesen Positionen trat  der Historiker und Chefkorrespondent der Tageszeitung „Die Welt“, Michael Stürmer, vehement entgegen. Wenn im Jahr 1990 sämtliche 50 Kriegssieger in die Verhandlungen einbezogen worden, hätte sich das „kleine Zeitfenster“ als zu kurz erwiesen, um mit der im Zerfall befindlichen Sowjetunion  noch eine Vereinbarung über die deutsche Wiedervereinigung zu treffen. Das gelte in der Gegenwart und Zukunft noch viel mehr, weil inzwischen eine solche staatliche Zerstückelung eingetreten ist, dass man es mit rund 100 Nachfolgestaaten der ursprünglichen Siegermächte als Verhandlungspartner zu tun haben würde. Im Übrigen müsse irgendwann einmal Rechtsfrieden einkehren. Ansonsten könnte Bayern von Griechenland noch die zwei Millionen Gulden einfordern, die sein König Otto und das Haus der Wittelsbacher den Hellenen vor rund 160 Jahren geliehen und noch nicht zurück bekommen haben. ++ (vk/mgn/16.03.15 – 67)

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Köln, 6. April 2014 (ADN). Bundesaußenmister Hans-Dietrich Genscher hat während der Verhandlungen zur deutschen Wiedervereinigung dem sowjetischen Außenminister zugesagt und versprochen, die Grenzen des Nordatlantikpaktes  (NATO) nicht nach Osten auszudehnen. Das genaue Gegenteil ist geschehen. Darauf verwies am Sonntag in einer ARD-Sendung unter dem Titel „Wie sich die NATO neu erfindet – Totgesagte leben länger“ der Kölner Zuschauer Bodo Gierz.  Er könne sich genau an die damalige Sendung „Weltspiegel“ erinnern, die dies dokumentiert hat.  Er wolle wissen, warum  dies von der westlichen Politik in der gegenwärtig heißumstrittenen Diskussion um die Ukraine und die Krim einfach ignoriert wurde und wird. Die Frage richtete Gierz, der selbst damals Soldat in einer in die NATO integrierten Armee war, an Stefan Kornelius von der „Süddeutschen Zeitung“. Dieser antwortete, dass es zwar derartige Aussagen und Versprechen damals gegeben habe, jedoch sei es nicht vertraglich vereinbart worden. Im Übrigen habe sich die NATO nicht von sich aus erweitert, sondern es sei der Wunsch von ost- und mitteleuropäischen Ländern gewesen, unbedingt NATO-Mitglied zu werden.

Auf eine den Diskussionsteilnehmern zugesandte schriftliche Anfrage, warum die NATO angesichts des längst verschwundenen und aufgelösten Warschauer Paktes überhaupt noch existiert, reagierte Michael Stürmer von den Zeitungen „Die Welt“ und „Welt am Sonntag“. Die Auffassung sei falsch. Die NATO werde weiterhin benötigt als Instrument der Vorbeugung und Prävention wie die Feuerwehr einer Kommune oder die Polizei eines Landes. „Außerdem leben wir im Cyber-Krieg“, so Stürmer.  Dieser gehe auch von Moskau und Peking aus. Damit befasse sich die NATO. Im Gegensatz zum Nordatlatikpakt, dem demokratische Staaten angehören, habe der Warschauer Vertrag ein hegemoniales System verkörpert.  ++ (pl/mgn/06.04.14 – 096)

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Leipzig, 28. November 2012 (ADN).  Warum haben die Deutschen nicht längst einen wunderbaren Bogen zwischen dem Hambacher Fest des Jahres 1832, der friedlichen Revolution in Leipzig und dem Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 gezogen ? Dies fragte am Mittwochabend verwundert der französische Publizist und Philosoph Aldfred Grosser bei einer Diskussion im Zeitgeschichtlichen Forum von Leipzig.  Damit hätte ein mustergültiges Beispiel für nationale und europäische Erinnerungskultur gegeben werden können.  Er reagierte damit auf den kleinlichen und zermürbenden Streit um ein deutsches Freiheits- und Einheitsdenkmal, das nach zähen Auseinandersetzungen mit der Bundesregierung nunmehr sowohl in Leipzig als auch in Berlin gebaut werden soll und dennoch bei der Leipziger Bevölkerung heiß umstritten ist. Der Franzose wurde von dem Historiker Prof. Michael Stürmer unterstützt, der den Leipzigern bescheinigte, damals in den Jahren 1989/90 „den Ton angegeben zu haben“. Die damaligen Ereignisse seien mindestens von deutscher, wenn nicht sogar europäischer Bedeutung gewesen.  Es habe sich damals um ein Erdbeben gehandelt, das zum gefährlichsten Moment des Kalten Krieges avancierte. Diese Erinnerung müsse weitergegeben werden.

Stürmer sprach sich für die von Bundesforschungsministerin Anette Schavan geäußerte Idee aus, nicht nur ein deutsch-französisches Schulbuch zu konzipieren, sondern auch ein europäisches. Es müssten dafür nur die richtigen Themen gefunden werden. Beispielsweise gebe es durchaus die Notwendigkeit, über den Dreßigjährigen Krieg aus europäischer Sicht zu schreiben. Allerdings verkörpern Schulbuch-Zulassungen Verwaltungsakte. Daraus entspringen auch in Frankreich und Großbritannien Hindernisse.  Außerdem gebe es die Tendenz, die kleinen europäischen Länder wie Tschechien und Bulgarien zugunsten des deutsch-französischen Verhältnisses zu benachteiligen. Grosser beklagte zudem die Vernachlässigung von Weißrussland, das im Zweiten Weltkrieg am meisten gelitten habe. ++ (rv/mgn/28.11.12 – 338)

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