Berlin, 16. Februar 2014 (ADN). Eine ausländische Mutter sucht sich ein deutsches Maskulin und bietet ihm Geld, damit es die Vaterschaft für das Kind anerkennt. Das hat sich als gesetzeskonformes Geschäftsfeld erwiesen, nachdem Gegenaktionen der Behörden vom Bundesverfassungsgericht Ende Januar dieses Jahres für verfassungswidrig erklärt wurden.

Nun gibt es kein Halten mehr. Profis vermitteln solchen Müttern mittellose Männer – oft Obdachlose – , mit denen das vereinbart wird. Unterhaltszahlungen brauchen und können sie ohnehin wegen ihrer prekären sozialen Lage nicht leisten. Im Gegenzug bekommen sie Bargeld auf die Hand, nicht selten mehrere tausend Euro. So ergeben sich für zwei sozial benachteiligte Gruppen Vorteile: Dem Kind wird die bundesdeutsche „Staatsbürgerschaft“ zuerkannt. Daraus folgt ein gesicherter Aufenthaltsstatus der aus dem Ausland stammenden Mutter.  Zudem verbessert der verarmte deutsche Neuvater seine Existenzlage erheblich.

Obwohl ein Hamburger Anwalt den juristischen Stein ins Rollen gebracht hat, erweist sich Berlin wieder einmal als innovatives Experimentierfeld. Bis März 2011 meldete die Innenverwaltung 360 Verdachtsfälle. Der Missbrauchsverdacht wurde administrativ verfolgt. Der Stadtbetirk Marzahn-Hellersdort stellte dafür eigens einen Verwaltungsjuristen ein, der die Praxis anfechten sollte. Nun wird er arbeitslos, denn die Akten werden gänzlich geschlossen. Befürchtet wird, dass sich die Methode in Windeseile in „Fachkreisen“ herumspricht und massenweise in die Alltagspraxis überführt wird. ++ (so/mgn/16.02.14 – 047)

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