Archive für Beiträge mit Schlagwort: Moskau

Leipzig/Hamburg, 8. Juli 2015 (ADN). „Der Rundfunkrat hat sich nochmals mit unserer Beschwerde befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Verstöße gegen das HR-Gesetz und entsprechende Programmgrundsätze vorliegen.“ Diese Mitteilung des Hessischen Rundfunks (HR) wurde am Mittwoch von der in Leipzig ansässige Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. im Internet veröffentlicht. Um nachzuvollziehen, wie Rundfunkräte arbeiten und wie sie innerhalb ihrer Entscheidungsfindung selbst unmittelbar Betroffene ausblenden, empfehle sich nochmals die Durchsicht des gesamten Vorgangs. 

Ausgangspunkt der Beschwerde war ein Beitrag in der „Hessenschau“ am 2. Februar 2015. Kern des Vorwurfs sind Falschinformation und Manipulation eines Interviews. Seitdem hat sich eine breite und langwierige Korrespondenz zwischen dem Verein und den Gremien des Hessischen Rundfunks entwickelt, zu denen der Programmausschuss Fernsehen und die Intendanz sowie der Rundfunk- und Verwaltungsrat gehören. Ein Ende der Auseinandersetzung ist nicht absehbar. Inzwischen häufen sich solche hartnäckigen Einwendungen seitens der Zuschauer und Zuhörer in einem Ausmaß, dass den Verantwortlichen der elektronischen Medien fast die Nerven durchgehen. Das bestätigten vor wenigen Tagen in Hamburg Elmar Theveßen vom Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und Uwe Grund von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD) bei einer äußerst kontrovers geführten Diskussion mit der Vereinsvorsitzenden Maren Müller, der vorgeworfen wird, aus ideologischen Vorbehalten heraus zu handeln und von linken Mächten ferngesteuert zu sein. Auf dem Internetportal ihres Vereins reagiert Müller unverzüglich mit Spott und Ironie insbesondere bezüglich der umstrittenen Ukraine- und Griechenland-Berichterstattung: „Die Kooperation mit weiteren internationalen Trollfabriken ist in Planung, da aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation weder Moskau noch Athen zur Zeit eine angemessene Vergütung unserer Dienste gewährleisten können.“

Per Kommentar umreißt Volker Bräutigam die Dimensionen des zunehmenenden Streits zwischen Publikum und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: „De facto finanzieren wir Gebührenpflichtige sogar die Propaganda und Desinformationen eines Staatsfunks, eines Regierungsfernsehens.“ Sein Urteil über ARD und ZDF sowie deren innerem Kompetenz-Labyrinth fällt niederschmetternd aus: „Konkrete Programmbeschwerden nämlich müssen von den Sendern formell behandelt und beschieden werden, schriftlich und umfassend. Der zuständige Intendant muss den verantwortlichen Chefredakteur zur schriftlichen internen Stellungnahme auffordern. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme hat der Intendant dann dem Beschwerdeführer zu schreiben. Reicht diesem die Auskunft nicht und teilt er dem Intendanten per Dreizeiler mit, er bleibe bei seiner Beschwerde, dann muss der Intendant den Eingabeausschuss, den Rechtsausschuss und den Programmausschus des Rundfunkrates einschalten und diese den gesamten Vorgang prüfen lassen; schließlich muss die Vollversammlung des Rundfunkrates aufgrund der Ausschussempfehlungen entscheiden. Jede Beschwerde aus dem Publikum verursacht diesen erheblichen internen Prüfungsaufwand. Sie erzwingt einen Klärungsprozess und damit Widerstand gegen den Desinformationsdrall der Redaktion.“ Die öffentlich-rechtlichen Anstalten verstünden sich längst nicht mehr als rechenschaftspflichtige Kostgänger einer Gesellschaft, für die sie eine demokratisch legitimierte Kontrollfunktion gegenüber Regierung, Parlament und Justiz wahrzunehmen haben. Sie schienen sich vielmehr selbst als Teil des Herrschaftssystems zu betrachten. Allein das Internetforum Ständige Publikumskonferenz e. V. der Medienkritikerin Maren Müller habe in den vergangenen elf Monaten 80 förmliche Programmbeschwerden veröffentlicht. Es sei getrost anzunehmen, dass mindestens einige der Klagen mit Fug und Recht erhoben wurden. Dennoch sei nicht einer einzigen stattgegeben worden. Stattdessen werde versucht, die Kritiker und Maren Müller als „Verschwörungstheoretiker“ und Querulanten abzumeiern. Das sei weder souverän und schon gar nicht überzeugend. „Auf Dauer untergraben die Anstalten damit die eigene Glaubwürdigkeit. Sie leugnen und bestreiten, was nicht zu leugnen ist. Sie haben die Grundsätze eines fairen und seriösen Journalismus aufgehoben,“ meint der Kommentator. Bräutigam ist auch einer der kritischen Zwischenrufer.  Der Nachrichtenjournalist hatte in der Ukraine-Berichterstattung eine Verletzung des Staatsvertrages des Norddeutschen Rundfunks (NDR) gesehen und musste auf den abschlägigen Bescheid seiner Eingabe sieben Monate warten. ++ (me/mgn/08.07.15 – 147)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Werbung

Berlin, 25. Juni 2015 (ADN). Wenn es eine regelrechte Volksabstimmung gegeben hätte – unter der Aufsicht der OSZE, nach allen Regeln des Völkerrechts – dann ist höchstwahrscheinlich, dass auch dann die ostukrainische Bevölkerung sich aus dem Staatsverband der Ukraine hätte lösen und zu Russland orientieren wollen. So bewertet der ehemalige Staatsminister im bundesdeutschen Auwärtigen Amt, Ludger Volmer, am Donnerstag im Deutschlandfunk die Wahl auf der Krim und die anschließende Hinwendung nach Moskau. Im Donbass sei diese Frage noch offen. „Aber die Krim, die auch historisch immer zu Russland gehörte und die nur durch einen Verwaltungsakt innerhalb der Sowjetunion in den 50er Jahren der Ukraine zugeschlagen wurde. Und aus russischer Sicht sieht das so aus, dass der Machtwechsel in der Ukraine und die Orientierung der Ukraine weg von Russland und hin zum Westen im Grunde bedeutet, dass die Geschäftsgrundlage des damaligen Verwaltungsaktes weggefallen ist. So würden wir in unserem Rechtssytem formulieren,“ erklärt Volmer. Man müsse diese Haltung nicht teilen, aber sie sei als realistisches Element einfach zur Kenntnis zu nehmen und in Rechnung zu stellen.

Den politischen Wechsel in der Ukraine bezeichnete Volmer als Putsch. Eine demokratisch gewählte Regierung ist aus dem Amt gejagt worden, stellt der heutige Politikwissenschaftler an der Freien Universität (FU) Berlin fest und ergänzt: „Wenn dann aber ein anderer Teil des ukrainischen Volkes , nämlich in der Ostukraine, nicht mehr mitmachen will und aus dem Ukrainischen Staatsverband austreten will, dann gilt das als illegitim und das ist die Heuchelei und die Doppelmoral der westlichen Politik.“ 

In einer abschließenden Einschätzung meint Volmer, dass Russland sich strategisch in der Defensive befindet. Starke Kräfte im Westen, insbesondere in den USA, wollten keine Partnerschaft mit den Russen. Im Übergang von der Clinton- zur Bush-Regierung sage man dort: Nachdem die Sowjetunion nun einmal gestürzt ist, werden wir Russland so stark schädigen, dass es sich nicht mehr erholen kann. ++ (vk/mgn/25.06.15 – 135)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Moskau/Düsseldorf, 24. Juni 2015 (ADN). China wird fünf Milliarden Euro in die 770 Kilometer lange Eisenbahnstrecke von Moskau nach Kasan investieren. Nach Angaben von Russlands Präsident Wladimir Putin hat die China Railway Eryuan Engineering Group den Auftrag zur Projektierung erhalten, berichtet das „Handelsblatt“ am Mittwoch. Es könnte der erste Schritt für das Milliardenprojekt einer Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Moskau und Peking sein, wird gemutmaßt.

Die Wirtschaftszeitung schreibt weiter: „Von 2019 an soll zudem eine 70 Milliarden Dollar teure Gasleitung die Versorgung Chinas  mit russischem Gas sichern. Der Liefervertrag hat ein Volumen von insgesamt 400 Milliarden Dollar.  ++ (wi/mgn/24.06.15 – 134)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Athen/München/Moskau, 8. April 2015 (ADN). Die zu Ostern von Griechenlands Vizefinanzminister Dimitris Mardas ausgelöste Reparationslawine rollt inzwischen auf vollen Touren. Sie hat ihre rasant wachsende Geschwindigkeit durch eine Zahl verliehen bekommen, die Mardas am Ende des christlichen Auferstehungsfestes im griechischen Abgeordnetenhaus erstmals verkündet hat: 278, 7 Milliarden Euro. Seitdem rauscht die gewaltige, penibel von einem Parlamentsausschuss, jedoch frei nach Archimedes und der allerorten seit Menschengedenken praktizierten Zinses-Zins-Rechnung  ermittelten Summe machtvoll durch den bundesdeutschen Blätterwald und löst einen „Aufstand der Geschichte“ aus, wie am Mittwoch die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) schreibt. Alte Schuld, die nicht recht gesühnt wurde, schaffe neue Probleme und belaste auch die Gegenwart anderer Völker. „Türken und Armenier entzweit der Völkermord, dem einst so viele Armenier zum Opfer fielen. Serben, Kroaten, Bosnier oder Kosovaren sehen sich wechselseitig als Opfer von Mord und Vertreibung. Nationen des Südens werfen dem Norden bis heute Kolonialismus und Sklaverei vor. Geschichte kann die Gegenwart überwältigen und die Zukunft gefährden. Auch deshalb müssen sich die Nationen ihr stellen, auch wenn sie sich nicht wiederholt. Deutschland hat sich vielen Entschädigungsforderungen aus Ländern, die einst vom Dritten Reich geschunden wurden, juristisch geschickt entzogen. Früher argumentierten die Bundesregierungen, Kriegsreparationen könnten erst in einem künftigen Friedensvertrag abschließend geregelt werden“, heißt es in der SZ. Doch nach dem Ende des Kalten Krieges habe sich die Geschichte zurückgemeldet und Deutschland sich dem Drängen erneut widersetzt. Das Argument laute nunmehr, der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 sehe keine Reparationen mehr vor. Eine Zwangsanleihe, die Griechenland nun wieder zurück haben will, sei gar kein echter Kredit gewesen.

Solches Umhergeeiere und die gespielte Empörung seitens der bundesdeutschen Politik zeigt, dass dieser angeblich bislang unbekannte 278-Milliarden-Euro-Eisberg in Wirklichkeit nur ein Hügel ist, wenn die bislang permanent ein Viertel Jahrhundert lang bewusst ausgeblendeten Konsequenzen einbezogen werden. Den Zweiten Weltkrieg haben nämlich nicht nur vier Siegermächte gewonnen, sondern rund 50 weitere Staaten. Sie saßen im Jahre 1990 nicht mit am Verhandlungstisch und werden sich – wie die Griechen – nun auch näher mit ihren dem Weltkrieg entspringenden Entschädigungsansprüchen befassen. Reparationsfragen werden generell in Friedensverträgen geklärt. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht davon kein Sterbenswort. Schon deshalb ist er kein Friedensvertrag. Zu seinem 25-Jahres-Jubiläum im September dürften den damaligen sechs Vertragspartnern eine Unmenge offener Rechnungen aus der ganzen Welt ins Haus flattern. Vielleicht sollten deshalb insbesondere die Deutschen den Griechen dankbar dafür sein, dass sie nun diesen Stein ins Rollen bringen und mit den Hauptsiegermächten auch darüber Sondierungsgespräche führen. Gewiss hat das Finanzminister Yanis Varoufakis kürzlich in Washington getan und Premier Alexis Tsipras tut es jetzt in Moskau. Die in Athen herausgegebene „Griechenland Zeitung“ von heute beklagt den „leeren Gabentisch“, auf den die Griechen zum bevorstehenden orthodoxen Osterfest blicken werden. Es wäre zu wünschen, wenn in 50 Tagen zum christlichen Pfingstfest, an dem alljährlich der „Heilige Geist“ über der Welt ausgegossen wird, die notwendigen völkerrechtlichen Erkenntnisse die Politiker-Hirne erreicht und erhellt haben. Um das über Jahrzehnte hinweg auf unverantwortliche Weise Versäumte endlich abzuarbeiten, ist die Zeit reifer denn je. ++ (vk/mgn/08.04.15 – 79)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Berlin, 6. April 2015 (ADN). Die Friedensordnung von 1989/90 ist in Frage gestellt. Das erklärte der Berliner Historiker Heinrich August Winkler am Montag in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Deutliche Zeichen dafür seien, dass Russlands Präsident Wladimir Putin die Unterschrift unter die Charta von Paris zurückgezogen habe und in einem europäischen Land – nämlich in der Ukraine – ein Krieg geführt wird. „Bereits mit Boris Jelzin wurde der Kurs zu einem wilden Kapitalismus eingeschlagen.“ Die orthodoxe Kirche stütze diesen Weg und erweise sich als Gralshüter dieser Ordnung. Moskau sehe sich in einer Position, das dritte Rom als Macht zu werden – nach dem antiken Rom in Italien und dem byzantischen Reich in Kleinasien. Putin befinde sich auf Rechtskurs, indem er den Front National in Frankreich und die Joppik-Partei in Ungarn mit ins Boot nimmt.

Wenn sich die USA und die EU streiten geht es nach Meinung von Winkler immer um die Grundwerte und die Menschenrechte. Letztlich drehe es sich um die Werte der Amerikanischen Revolution von 1776 und der Französischen Revolution von 1789. Verbriefte Bürger- und Menschenrechte umzusetzen, falle einem autoritären Staat wie China schwer. Dieses Land relativiere die Menschenrechte und die 1948 beschlossene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). „Es gibt generell keine Strukturen, die menschenrechtsunfähig wären“, so der Historiker.  Scheinbar habe China eine Zeit lang einen ganz anders gearteten Einfluss auf Afrika genommen. Inzwischen empfinden aber die Afrikaner das chinesische Engagement als Neokolonialismus, behauptet der Wissenschaftler. Nach seiner Auffassung muss der Westen die islamische Herausforderung viel ernster nehmen. Deshalb müsse Tunesien und dessen positives Beispiel unbedingt unterstützt werden. Im Koran sei eben nicht so klar die Auforderung zu finden, die der Bibel zu entnehmen ist: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und gebt Gott, was Gottes ist.“  ++ (mr/mgn/06.04.15 – 77)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Linzenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Hamburg/München/Berlin, 16. März 2015 (ADN). Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 sollte genau unter die Lupe genommen werden. Das empfahl der  Völkerrechtler Jasper Finke von der Bucerius Law School Hamburg am Montag in einer Rundfunkdiskussion über das jüngste Aufflammen des Streits über die immer noch ungeklärten Reparationsansprüche der deutschen Kriegsgegner im Zweiten Weltkrieg. Dem Londoner Vertrag sei eindeutig zu entnehmen, dass Reparationsregelungen zurückgestellt werden bis zu einer endgültigen Vereinbarung in einem Friedensvertrag. Da ein solcher Friedensvertrag aber bis heute nicht existiere, gebe es eben auch noch keine Klärung und keinen Kontrakt über Reparationen. Die von zahlreichen Experten insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Einwendungen, das in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Abkommen sei eine abschließende Regelung für Deutschland als Ganzes und komme einem – wenn auch prononciert nicht so bezeichneten – Friedensvertrag gleich, treffe nicht zu. Gleiches gelte für die Behauptung, in der Charta von Paris hätten die am Moskauer Vertrag von September 1990 nicht beteiligten Parteien – wie beispielsweise Griechenland – diese Vereinbarung wohlwollend zur Kenntnis genommen und damit akzeptiert. Auch die Redewendung „Wer schweigt, stimmt zu !“ habe keinerlei Relevanz und bedeute nicht, dass der Vertrag für nicht beteiligte Dritte Rechtskraft erlangt.

Weiteren von der Bundesrepublik jahrzehntelang vorgetragenen Ausflüchten, Griechenland sei bereits im Zuge längst vergangener Zahlungen an die Hauptsiegermächte und in den 60er Jahren, erschöpfend entschädigt worden, trat der Völkerrechtsexperte mit schwerwiegenden Argumenten entgegen. So gebe es keine Nachweise dafür, dass die Vier Mächte an die anderen der auf 50 Länder bezifferten Siegerstaaten von den gezahlten deutschen Geldern etwas weitergereicht haben. Darüberhinaus flossen die in den 1960er Jahren überwiesenen Millionensummen allein zum Ausgleich von NS-Unrecht. Diese hätten mit Kriegsfolgeschäden nichts zu tun. Finkes Fazit lautet: „Die Fragen sind eben juristisch nicht geklärt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag lässt zu viel offen und zwischen seinen Zeilen wird zu viel gelesen.“ Der Auffassung des Hamburger Juristen schlossen sich nach Angaben der Moderatorin etwa 90 Prozent der Zuhörer an, die sich per e-mail artikuliert hatten.

Nach Meinung des Wirtschaftswissenschaftlers Alexander Kritikos vom Deutschen Institut der Deutschen Wirtschaft (DIW) ist Griechenland im Vergleich zu Frankreich, Polen und Israel bei der Wiedergutmachung von Kriegsfolgen immer benachteiligt worden. Es bestehe zumindest eine moralische Pflicht Deutschlands, den Griechenland während der deutschen Besatzungszeit auferlegten Zwangskredit zurückzuzahlen. Denkbar wäre es zudem, das 1942 aufgenötigte und von einem Zuhörer als rein privatrechtlichen Kontrakt zwischen der Deutschen Reichsbank und der griechischen Nationalbank eingestufte Darlehen in großen gemeinsamen deutsch-griechischen Zukunftsprojekten aufgehen zu lassen.

Diesen Positionen trat  der Historiker und Chefkorrespondent der Tageszeitung „Die Welt“, Michael Stürmer, vehement entgegen. Wenn im Jahr 1990 sämtliche 50 Kriegssieger in die Verhandlungen einbezogen worden, hätte sich das „kleine Zeitfenster“ als zu kurz erwiesen, um mit der im Zerfall befindlichen Sowjetunion  noch eine Vereinbarung über die deutsche Wiedervereinigung zu treffen. Das gelte in der Gegenwart und Zukunft noch viel mehr, weil inzwischen eine solche staatliche Zerstückelung eingetreten ist, dass man es mit rund 100 Nachfolgestaaten der ursprünglichen Siegermächte als Verhandlungspartner zu tun haben würde. Im Übrigen müsse irgendwann einmal Rechtsfrieden einkehren. Ansonsten könnte Bayern von Griechenland noch die zwei Millionen Gulden einfordern, die sein König Otto und das Haus der Wittelsbacher den Hellenen vor rund 160 Jahren geliehen und noch nicht zurück bekommen haben. ++ (vk/mgn/16.03.15 – 67)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Köln, 14. März 2015 (ADN) Es wäre obskur gewesen, wenn 45 Jahre nach Beendigung des Krieges plötzlich Reparationsforderungen auf den Tisch gelegt worden wären. So beantwortet der ehemalige Berater von Bundeskanzler Helmut Kohl, Horst Teltschik, am Sonnabend im Deutschlandfunk-Interview die Frage, warum Griechenland bereits im Jahr 1990 kein Gehör in Sachen Reparationen gefunden hätte – obwohl dieses Problem in einem Friedensvertrag zu regeln gewesen wäre und dennoch nirgends in dem seinerzeit in Moskau als Zwei-plus-Vier-Abkommen bezeichneten Vertrag auftaucht. Teltschik erklärt dazu wörtlich: „Wir wollten ja keinen Friedensvertrag. Wir hatten ja schon im Herbst die Anfrage aus Moskau, ob die Bundesregierung möglicherweise bereit sei könnte zu einem Friedensvertrag. Wir haben einen Friedensvertrag von vorneherein abgelehnt – nicht zuletzt wegen der Gefahr von Reparationsforderungen. Und da wäre ja nicht nur Griechenland ein Fall gewesen, sondern bekanntlich war das Nazi-Regime mit über 50 Ländern dieser Welt im Kriegszustand. Und stellen Sie sich vor, wir hätten im Rahmen eines Friedensvertrages Reparationsforderungen von über 50 Staaten auf dem Tisch gehabt.“ Es sei das klare Einvernehmen aller Beteiligten gewesen, dass mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag alle Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland erledigt wären – auch ohne die Griechen einzubeziehen.

„Wir haben auch die anderen 50 nicht gefragt. Umgekehrt haben die Griechen ja auch nicht sich bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen gemeldet und gesagt: Hallo, wir wollen aber eine Vereinbarung über Reparationen haben.“ Teltschik reagiert etwas gereizt und verweist nochmals auf die lange Zeit des zurückliegenden Krieges. Er wisse auch gar nicht, ob es genutzt hätte, wenn sich Griechenland seinerzeit zu Wort gemeldet hätte. Juristen, Völkerrechtler seien sich in dieser Frage auch nicht einig.

Anlass des Rundfunkinterviews war der Auftakt der Gespräche zum Zwei-plus-Vier-Abkommen, die vor genau 25 Jahren auf Beamten-Ebene begonnen hatten. ++ (vk/mgn/14.03.15 – 65)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Paris, 2. März 2015 (ADN). Im Eiltempo verbreitete sich am Wochenende die Nachricht vom angeblichen Tod des französischen Milliardärs und Medienzaren Martin Bouygues. Der Bau-Unternehmer und Eigentümer von Frankreichs größtem Fernsehsender TF1, der zum Freundeskreis von Ex-Präsident Nikolas Sarozy gehört, sei in seinem Landhaus in Westfrankreich verstorben. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Montag berichtet, beruht die Falschmeldung auf irrtümlichen und unvollständigen Informationen der Nachrichtenagentur AFP. Die Ente erwies sich dann als solche nach direkter Kontaktnahme mit dem Medien-Unternehmen von Bouygues. Dort wurde sein Tod dementiert und mitgeteilt, der Chef sei bei bester Gesundheit. Allerdings habe ihn die Veröffentlichung „aus der Fassung gebracht“. Wie die SZ vermutet, könnten nunmehr dafür von Verschwörungstheoretikern untrügliche Beweise eingefordert werden, indem sich Bouygues demonstrativ als lebende Person in der Öffentlichkeit zeige.

Das Ereignis dürfte weiter zum Misstrauen gegenüber großen Medien beitragen. Übertragen auf den Fall des in Moskau gerade ermordeten Boris Nemzow, der als prominenter Oppositionspolitiker eingestuft wird, ist von vorschnellen Vorverurteilungen und Tatbezichtigungen dringend abzuraten.  ++ (me/mgn/02.03.15 – 54)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-Nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Berlin, 28. Februar/1. März 2015 (ADN). Die Tätigkeit der am Sonntag vor genau 25 Jahren von der SED/PDS-Regierung unter Hans Modrow gegründeten Treuhandanstalt war letztlich eine einzige Schweinerei. Das erklärte der ehemalige Vize-Präsident der DDR-Staatsbank und Gründer der Deutschen Kreditbank AG, Edgar Most, am Wochenende in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Das ursprüngliche, vom Runden Tisch noch formulierte Ziel, das DDR-Vermögen für das Volk zu erhalten und zu mehren, sei letztlich ins Gegenteil verkehrt worden. Genau betrachtet gebe es bis heute im Osten Deutschlands viele Notstandsgebiete. Die jungen Leuten wanderten in Scharen aus dem Osten ab. Die Akademie der Wissenschaften, das gesamte DDR-Wissen zählte nicht mehr. Die Ostdeutschen hätten keine Chance gehabt durch die Treuhand. „Erstens einmal, wenn Sie sich die Leitung angucken, da war ja außer einem, Wolfram Krause, kein einziger Ossi mehr dabei. Und der musste dann auch gehen. Den hat die Dresdner Bank aufgefangen, er ist dann nach Petersburg und nach Moskau gegangen“, so Most. „Und damit konnten natürlich die anderen alle machen, was sie wollten. Und die paar Ossis, die auf der mittleren Ebene tätig waren, die waren froh, dass sie nicht rausgeschmissen wurden. Die mussten ihren Mund halten. Also eigentlich ist dieser Prozess der Privatisierung über die Treuhand völlig schief gelaufen.“  Bundesfinanzminister Theo Waigel habe kriminellem Handeln Vorschub geleistet, indem er die Treuhänder von der Haftung freistellte. Die vorgelegten Zahlen hätten nie den tatsächlichen Wert der DDR widergespiegelt. Es sei unmöglich gewesen, eine korrekte DM-Eröffnungsbilanz zu erstellen. Ursache dessen sei die völlig unrealistische Währungsumrechnung im Tauschverhältnis 1 : 1 (DDR-Mark/ Deutsche Mark) in der Wirtschaft gewesen. Richtig wäre ein Kurs von 7:1 oder 8:1 gewesen. Letztlich hätten die Käufer den Verkaufspreis der DDR-Unternehmen bestimmt und nicht die Verkäufer. Alle langfristen Kooperationsverträge mit den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) waren plötzlich nichtig. Rund vier Millionen Arbeitsplätze in der DDR wurden schlagartig vernichtet. Ein DDR-Vermögenwert, den der Sachautor Thomas Brussig auf 586 Milliarden DM bezifferte, verwandelte sich binnen Wochen in einen Schuldenberg von 264 Milliarden DM.

Most berichtete, die wichtigsten Unterlagen zur DDR-Wirtschaft am Deutschen Bankentag 1990 in Bonn Bundeskanzler Helmut Kohl persönlich gezeigt und erläutert zu haben. Mehr als vier Stunden dauerte das Gespräch. Kohl habe die Dokumente völlig ignoriert und sich nur als politischer Entscheider für zuständig erklärt. ++ (wv/mgn/01.03.15 – 53)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Straßburg/Moskau/Zürich, 18. Dezember 2014 (ADN). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof  (EGMR) in Straßburg hat eine Berufungsklage Russlands zurückgewiesen. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Donnerstag weiter berichtet, ist Moskau nunmehr zur Rückzahlung von 1, 9 Milliarden Euro Entschädigung an die 55.000 ehemaligen Aktionäre des 2007 aufgelösten Ölkonzerns Yukos verpflichtet. Damit endete in dieser Woche ein zehnjähriger Rechtsstreit. „In der über 50-jährigen Geschichte des Menschenrechtsgerichtshofs ist eine Geldstrafe von fast 2 Mrd. Euro beispiellos und beschädigt die Reputation des Kremls. Politisch aber kommen Präsident Wladimir Putin sowie die Justiz und die Finanzbehörden Russlands einigermassen glimpflich davon“, urteilt die Schweizer Tageszeitung.Ursprünglich hatten die Ex-Aktionäre eine Entschädigungssumme in der astronomischen Höhe von 80 Milliarden Euro gefordert.

Schon 2011 hatten es die Richter in einer ersten Entscheidung abgelehnt, hinter der Yukos-Enteignung politische Motive zu sehen. Die Eintreibung der Steuerschulden sei vielmehr ein legitimes Anliegen. Es existierten keine Indizien, dass der Staat den Fiskus aus politischen Gründen zur Eliminierung der Firma instrumentalisiert habe. ++ (wi/mgn/18.12.14 – 351)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenredaktion, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46