Archive für Beiträge mit Schlagwort: Moskauer Vertrag

Leipzig, 10. Juni 2015 (ADN). Für Armenien wäre ein Beitritt zur NATO einem Völkerselbstmord gleichgekommen. Deswegen hat es sich für ein Bündnis mit Russland entschieden und arbeitet auch in der eurasischen Union mit. Das erklärte Georg Findeisen während einer Podiumsdiskussion zum Thema „Russland, Deutschland und Europa – Wie weiter ?“ am Mittwochabend in Leipzig. Der Jurist sprach sich gegen jedweden Waffenhandel aus – egal ob er von den USA, von Russland oder von Deutschland betrieben wird. Armenien habe im Sinne der Charta von Paris gehandelt.

Diese Vereinbarung war zuvor vom bundesdeutschen Botschafter in Russland, Rüdiger Freiherr von Fritsch, als Argument herangezogen worden, um die Entscheidungen der mittel- und osteuropäischen Länder und deren Hinwendung zur NATO und der Europäischen Union (EU) zu begründen. Das gelte auch ohne Einschränkung für die Ukraine. Nach Auffassung des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und jetzigen Spitzendiplomaten darf gemäß der Charta von Paris, die als Nachfolgevereinbarung des Helsinki-Abkommens einzustufen sei, jedes Land eine freie Wahl für seine eventuellen Bündniszugehörigkeiten treffen.

Constanze Krehl, Mitglied des Europäischen Parlaments, kritisierte scharf das vom Westen verursachte Ende der strategischen Partnerschaft mit Russland. Auf diese Weise sei  die NATO-Russland-Vereinbarung in eine Sackgasse geführt worden. Sie sei wohl bei der Veranstaltung die einzige, die noch als Abgeordnete in der letzten DDR-Volkskammer gesessen hat. Insofern könne sie aus erster Hand bestätigen, dass es bei den Verhandlungen zur deutschen Wiedervereinigung feste Zusagen des Westens an Michael Gorbatschow und die Sowjetunion gegeben hat, dass die NATO ihren Einflussbereich nicht auf die mittel- und osteuropäischen Staaten des längst aufgelösten Warschauer Paktes ausdehnt. Andernfalls hätten die sowjetischen Vetragspartner niemals das 2-plus-4-Abkommen von Moskau 1990 unterzeichnet. Dennoch habe der Westen sein Wort gebrochen und den NATO-Sektor direkt bis an die Grenzen Russlands erweitert. Insofern dürfe sich niemand über das gewachsene Misstrauen Russlands gegenüber dem westlichen Militärbündnis wundern. In früheren Zeiten habe ein Handschlag zwischen zwei Vertragspartnern ausgereicht, um sich einig zu werden oder ein Geschäft als wirksam abzuschließen. Allein auf schriftliche Vertragstexte zu pochen und  minimalistische Wortklaubereien zu betreiben, zeuge von höchstem gegenseitigen Argwohn und niedrigem Respekt voreinander.

Diese Überlegungen griffen mehrere Diskussionsteilnehmer auf und verwiesen auf den immer noch nicht existenten Friedensvertrag, der nach dem Zweiten Weltkrieg hätte geschlossen werden müssen. Die Behauptung, der 2-plus-4-Vertrag verkörpere gewissermaßen einen Friedenskontrakt, sei schlichtweg falsch. Wenn dem so wäre, hätten klare Regelungen über Reparationsleistungen der Kriegsverlierer vereinbart werden müssen. Die gebe es bis heute nicht. Die jüngste Diskussion über derartige Entschädigungen, die Griechenland momentan von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) fordert, seien illustrer und überzeugender Beweis. Das sei die Ursache dafür, warum das Vertrauen der Bürger und der Zivilgesellschaft in die Politiker in eine so abgrundtiefe Kluft gestürzt ist. Sogar der ehemalige bundesdeutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher, der allerorten gelobt und gewürdigt wird, habe diesbezüglich kläglich versagt. ++ (vk/mgn/10.06.15 – 120)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Werbung

Leipzig, 28. April 2015 (ADN). Mit der Frage zu dem immer noch fehlenden Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg endete am Dienstagabend ein weiteres politikwissenschaftliches Seminar einer Veranstaltungsreihe an der Volkshochschule Leipzig, die seit Jahresbeginn monatlich in Konsequenz der zahlreichen kritischen Montagsdemonstrationen in der Messestadt bestritten wird. Das von Norbert Kühn angerissene Schlüsselproblem wurde nicht nur aus Zeitmangel von Dozent Dr. Udo Metzinger in die Sphäre der Verschwörungstheorien befördert. Dies wie auch vorangegangene Behauptungen, dass neugewählte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vor ihrem Amtsantritt in Washington ein als Kanzlerakte deklariertes Unterwerfungsdokument unterschreiben, seien Quatsch und völlig falsch. Es sei auch schwer vorstellbar, dass die Einsicht in den Zwei-plus-Vier-Vertrag vom Auswärtigen Amt verweigert wird. Ein Historiker unter den etwa zwei Dutzend Teilnehmern erklärte sich bereit, unter Nutzung seiner fachlichen Kommunikationskanäle Einsicht in diesen Moskauer Vertrag vom 12. September 1990 zu bekommen.

Metzinger stellte zu Recht fest, dass das gemischte Ost-West-Seminarpublikum mit sehr differenziertem Blick jeweils durch ziemlich unterschiedlich konstruierte Brillen das historische und politische Geschehen der vergangenen 70 Jahre reflektiert. Mit heftig zustimmendem Nicken begleitete er die von Günter Pyschik geschilderten Nachkriegszustände in der sowjetischen Besatzungszone und in der späteren Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Es muss – so Pyschik – einfach zur Kenntnis genommen werden, dass die DDR die gesamtdeutschen Reparationen fast in Gänze an die Sowjetunion geleistet hat. Das zusätzlich unter unvorstellbaren Schwierigkeiten für die eigene Wirtschaft und die Wohlfahrt der DDR-Bevölkerung Aufgebaute, haben dann zu großen Teilen nach der deutschen Wiedervereinigung westdeutsche Interessengruppen der Wirtschaft an sich gerissen.

Das zunächst in ruhiger und sachlicher Atmosphäre angelaufene Seminar, in dessen Mittelpunkt das Entstehen, Existenzerfordernis und Funktionieren von Staaten stand, sollte auch klären, ob die deutschen Bundesrepublikaner eine „Ami-Knechtschaft“ zu erdulden haben. Es geriet später doch noch in unerwartete Turbulenzen. Eine betagte Teilnehmerin, die persönlich die Belagerung Leningrads durch die deutsche Wehrmacht aus nächster Nähe erlebt hatte und das Thema Krieg als völlig unterbelichtet behandelt empfand, verließ unter Protest den Raum. Letztlich blieben zahlreiche aufgeworfene Fragen ungeklärt. Viele kamen erstaunlicherweise gar nicht erst zur Sprache. Beispielsweise wurde die brandaktuelle Nachrichtenwelle über die skandalträchtige Kooperation des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit USA-Geheimdiensten nicht einmal erwähnt. Trotz der jederzeit auftauchenden Gefahr, vom roten Gesprächsfaden abzudriften, gelang es dem ausgebufften Gesprächssteuermann und Moderator Metzinger scheinbar erneut, seinen Lehrstoff in vollem Umfang an den Mann zu bringen – und das unter nur geringfügiger Überziehung der vorgesehenen Zeitspanne. ++ (vk/mgn/28.04.15 – 99)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Hamburg/München/Berlin, 16. März 2015 (ADN). Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 sollte genau unter die Lupe genommen werden. Das empfahl der  Völkerrechtler Jasper Finke von der Bucerius Law School Hamburg am Montag in einer Rundfunkdiskussion über das jüngste Aufflammen des Streits über die immer noch ungeklärten Reparationsansprüche der deutschen Kriegsgegner im Zweiten Weltkrieg. Dem Londoner Vertrag sei eindeutig zu entnehmen, dass Reparationsregelungen zurückgestellt werden bis zu einer endgültigen Vereinbarung in einem Friedensvertrag. Da ein solcher Friedensvertrag aber bis heute nicht existiere, gebe es eben auch noch keine Klärung und keinen Kontrakt über Reparationen. Die von zahlreichen Experten insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Einwendungen, das in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Abkommen sei eine abschließende Regelung für Deutschland als Ganzes und komme einem – wenn auch prononciert nicht so bezeichneten – Friedensvertrag gleich, treffe nicht zu. Gleiches gelte für die Behauptung, in der Charta von Paris hätten die am Moskauer Vertrag von September 1990 nicht beteiligten Parteien – wie beispielsweise Griechenland – diese Vereinbarung wohlwollend zur Kenntnis genommen und damit akzeptiert. Auch die Redewendung „Wer schweigt, stimmt zu !“ habe keinerlei Relevanz und bedeute nicht, dass der Vertrag für nicht beteiligte Dritte Rechtskraft erlangt.

Weiteren von der Bundesrepublik jahrzehntelang vorgetragenen Ausflüchten, Griechenland sei bereits im Zuge längst vergangener Zahlungen an die Hauptsiegermächte und in den 60er Jahren, erschöpfend entschädigt worden, trat der Völkerrechtsexperte mit schwerwiegenden Argumenten entgegen. So gebe es keine Nachweise dafür, dass die Vier Mächte an die anderen der auf 50 Länder bezifferten Siegerstaaten von den gezahlten deutschen Geldern etwas weitergereicht haben. Darüberhinaus flossen die in den 1960er Jahren überwiesenen Millionensummen allein zum Ausgleich von NS-Unrecht. Diese hätten mit Kriegsfolgeschäden nichts zu tun. Finkes Fazit lautet: „Die Fragen sind eben juristisch nicht geklärt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag lässt zu viel offen und zwischen seinen Zeilen wird zu viel gelesen.“ Der Auffassung des Hamburger Juristen schlossen sich nach Angaben der Moderatorin etwa 90 Prozent der Zuhörer an, die sich per e-mail artikuliert hatten.

Nach Meinung des Wirtschaftswissenschaftlers Alexander Kritikos vom Deutschen Institut der Deutschen Wirtschaft (DIW) ist Griechenland im Vergleich zu Frankreich, Polen und Israel bei der Wiedergutmachung von Kriegsfolgen immer benachteiligt worden. Es bestehe zumindest eine moralische Pflicht Deutschlands, den Griechenland während der deutschen Besatzungszeit auferlegten Zwangskredit zurückzuzahlen. Denkbar wäre es zudem, das 1942 aufgenötigte und von einem Zuhörer als rein privatrechtlichen Kontrakt zwischen der Deutschen Reichsbank und der griechischen Nationalbank eingestufte Darlehen in großen gemeinsamen deutsch-griechischen Zukunftsprojekten aufgehen zu lassen.

Diesen Positionen trat  der Historiker und Chefkorrespondent der Tageszeitung „Die Welt“, Michael Stürmer, vehement entgegen. Wenn im Jahr 1990 sämtliche 50 Kriegssieger in die Verhandlungen einbezogen worden, hätte sich das „kleine Zeitfenster“ als zu kurz erwiesen, um mit der im Zerfall befindlichen Sowjetunion  noch eine Vereinbarung über die deutsche Wiedervereinigung zu treffen. Das gelte in der Gegenwart und Zukunft noch viel mehr, weil inzwischen eine solche staatliche Zerstückelung eingetreten ist, dass man es mit rund 100 Nachfolgestaaten der ursprünglichen Siegermächte als Verhandlungspartner zu tun haben würde. Im Übrigen müsse irgendwann einmal Rechtsfrieden einkehren. Ansonsten könnte Bayern von Griechenland noch die zwei Millionen Gulden einfordern, die sein König Otto und das Haus der Wittelsbacher den Hellenen vor rund 160 Jahren geliehen und noch nicht zurück bekommen haben. ++ (vk/mgn/16.03.15 – 67)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Leipzig, 29. Mai 2013 (ADN). Wenn nach der Friedlichen Revolution in der DDR eine Friedenskonferenz mit den ehemaligen Kriegsgegnern organisiert worden wäre, dann hätte fast die ganze Welt mit am Verhandlungstisch gesessen. Das erklärte der ehemalige bundesdeutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher am Mittwoch in Leipzig bei einer Feierstunde zur 20jährigen Wiederbegründung der juristischen Fakultät der ortsansässigen Universität. Zu den wenigen Staaten, die seinerzeit nicht in den Krieg gegen Deutschland eingetreten waren, habe Schweden, Island, Portugal, Spanien und Irland gehört. Als zusätzliche Belastung einer solch gigantischen Konferenz wäre unweigerlich die Reparationsfrage auf den Tisch gekommen. Um eine solche Mammut-Konferenz zu vermeiden, sei es für am zweckmäßigsten erachtet worden, nur mit den vier Hauptsiegermächten über eine Vereinigung von Deutscher Demokratischer Republik (DDR) und Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu verhandeln. „Damit war ein Friedensvertrag obsolet“, erklärte der langjährige Chef der BRD-Außenpolitik. Er gab zu, dass das keine originelle Idee war, um die deutsche Einheit zu erreichen. Als besonders auffällige diplomatische Störung des Vereinigungsprozedere habe er das plötzliche Zusammentreten des Alliierten Kontrollrates am 11. Dezember 1989 in Berlin empfunden, nachdem dieses Macht-Gremium seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr in Erscheinung getreten war. Gesprächsgegenstand an diesem Dezembertag sei die Frage der Überflugrechte im deutschen Luftraum gewesen. „Ich hielt das für völlig unzeitgemäß angesichts der Freiheitsrevolution in meiner Heimat“, erklärte Genscher, der im Jahr 1927 in der Nähe von Halle an der Saale geboren wurde und Ende der 40er Jahre an der Leipziger Universität Jura studierte. Das habe er auch unverblümt dem USA-Außenminister James Baker so mitgeteilt. Der legte daraufhin beruhigend die Hand auf meinen Unterarm mit der Bemerkung, verstanden zu haben, so der 85jährige bundesdeutsche Ex-Außenamtschef.

Genscher schilderte auch einige sehr kritische Momente der Verhandlungen während der sogenannten Zwei-plus-Vier-Gespräche. So habe noch am Morgen des 12. September 1990, an dem in Moskau der Vertrag unterzeichnet werden sollte, der britische Delegationsleiter und Premierministerin Margeret Thatcher unerwartete und von der Sowjetunion unannehmbare Forderungen gestellt. Die Briten hätten darauf bestanden, dass die westallierten Truppen auch auf dem ehemaligen-DDR-Territorium Manöver abhalten dürfen. Er habe dann einen Vermittlungsvorschlag aus dem Ärmel geschüttelt, dem schließlich UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse zustimmte. Besondere Kalamitäten hätten auch die Konferenz-Sprachen und die jeweiligen Übersetzungen bereitet. So seien erhebliche Missverständnisse und auch Verwirrung im deutsch-russischen vokabular entstanden, um die juristischen Begriffe „Besitz und Eigentum“ auseinander zu halten. ++ (vk/mgn/29.05.13 – 143)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com