Archive für Beiträge mit Schlagwort: Mythos

Dublin/Luxemburg, 8. Oktober 2012 (ADN). Ein parteiloser Ire rüstet zum juristischen Endkampf gegen den am heutigen Montag in Luxemburg zu beschließenden Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und die Europäische Union (EU).  Thomas Pringle, Abgeordneter des irischen Parlaments für einen Wahlkreis im Nordwesten des Landes, klagt gegen die Rechtmäßigkeit des ESM vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Eine seiner Begründungen lautet, der ESM werde zur Rettung von Banken missbraucht. In Irland wurde das bereits praktiziert, indem schon 64 Milliarden Euro aus der Kasse des Staates in die der Banken gelenkt worden sind.

Der Volksvertreter ist davon überzeugt, dass sich die EU von ihren ursprünglichen Zielen entfernt hat und von den großen  Ländern instrumentalisiert wird. Seine Klage hat inzwischen die irischen Rechtsinstanzen durchlaufen und wird nun vom irischen Surpreme Court an den EuGH verwiesen. Grund dafür ist der Tatbestand, dass EU-Verträge nach entsprechenden Volksabstimmungen Teil der irischen Verfassung werden. Das ist einzigartig in Europa.

Bekommt Pringle Recht, ist der ESM rechtswidrig. Wenn ein Ire das monate- und jahrelang heiß diskutierte ESM-Konstrukt auf diese Weise aus den Angeln hebt und in die Luft sprengt, gleicht das dem Heldenepos und dem sagenumwobenen Kampf Davids gegen Goliath. Dennoch hat dem Mythos nach der Kleine den Großen besiegt. ++ (eu/mgn/08.10.12 -286)

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München, 25. Juni 2012 (ADN). „Die Bürger durften auf Bundesebene zwar alle paar Jahre wählen; abstimmen aber durften sie nie. Das ist ein Verfassungsverstoß durch Unterlassen, ein Verfassungsverbrechen im Fortsetzungszusammenhang.“ Das schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer heutigen Montagausgabe unter der Überschrift „Recht, Macht, Volk“.  Nach Meinung von Autor Heribert Prantl  ist daher die Forderung nach Plebisziten auf Bundesebene nicht eine Keckheit der Bürgergesellschaft, sondern ein bisher unerfülltes, aber unabänderbares zentrales Verfassungsgebot. Dabei handele es sich um einen Auftrag an den Gesetzgeber, dem sich dieser bisher zur Hälfte verweigert hat. Es gebe zwar ein Wahlgesetz, das die Regularien für die Bundestagswahl regelt. Jedoch fehle bis  zum heutigen Tag ein entsprechendes Gesetz, in dem die Regularien für Volksabstimmungen geregelt sind. Jahrzehntelang sei behauptet worden, dass dazu erst das Grundgesetz geändert werden müsse. Prantl, der selbst vor seiner journalistischen Laufbahn einige Jahre lang als Richter tätig war, nennt das eine sonderbare Behauptung und fragt: „Warum soll man das Grundgesetz ändern, um etwas hineinzuschreiben, was dort schon ausdrücklich steht ?“. Es sei also für ein Plebiszit auf Bundesebene gar keine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, sondern lediglich ein Ausführungsgesetz – so wie beim Wahlrecht auch.

  Der Mythos von der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist nach den Worten von Prantl der letzte falsche Mythos, der einem Plebiszit im Wege steht. Er bezieht diese offenbar überraschende Erkenntnis von dem Berliner Staatsrechtler Hans Meyer, der diese seit Jahrzehnten glasklaren juristischen Wahrheiten jüngst in einer Fachzeitschrift publiziert hat.  Darin wird auch das jahrzehntelang verbreitete verfassungspolitische Märchen, die Weimarer Republik sei an den Volksabstimmungen gescheitert,  widerlegt.  In Wirklichkeit hat es damals nur drei Volksbegehren gegeben und die sind bereits im Vorfeld an den Quoren gescheitert, ist in dem Pressebeitrag zu lesen.

Unklar bleibt, warum diese ABC -Weisheit aus der verfassungsrechtlichen Klipp-Schule als einfach fundamentaler Grundsatz einer Demokratie Legionen und Generationen deutscher Politiker, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte verborgen geblieben ist ? Einem zufälligen Irrtum oder einer oberflächlichen Vergesslichkeit kann eine solche, täglich nachlesbare und glaskare Tatsache wohl kaum angelastet werden. Im Gegenteil. Es ist wohl arglistige Täuschung von  ‚zig Millionen deutschen Bürgern durch die regierenden Schichten.  Die geschlossene, sich selbst zensierende Gesellschaft der oberen Zehntausend hat über eine ganze Epoche hinweg das Volk betrogen und hinters Licht geführt.  

Deswegen ist es jetzt Zeit für Volksabstimmungen im Sinn des Grundgesetz-Artikels 20 Absatz 2,  bekräftigt Prantl.  Es sei fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass diese Zeit just jetzt in einer historischen Situation  kommt,  in der nach Artikel 146 über das Grundgesetz ganz generell abgestimmt werden muss, nämlich über seine europäische Fortschreibung und Ergänzung. Beides sei unabhängig voneinander, habe aber miteinander zu tun. „Der Souverän pocht auf sein Recht“, schließt er. ++ (dk/mgn/25.06.12 – 183)