Archive für Beiträge mit Schlagwort: Nationalsozialimus

Berlin, 7. Juli 2015 (ADN). „Bildung geht immer. Völkerverständigung auch. Mit Menschenrechten haben Finanzbeamte dagegen ein Problem, und auch mit Homosexuellen oder den Interessen schwarzer Menschen in Deutschland.“ Das stellt die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ am Dienstag fest. Vereine, die sich von Finanzämtern als gemeinnützig anerkennen und damit steuerrechtlich begünstigen lassen wollen, beißen daher hinsichtlich bestimmter Inhalte ihrer  Satzungen bei den bundesdeutschen Verwaltungen auf Granit. „In der Abgabenordnung sind genau 25 Betätigungsfelder für zivile Organisationen aufgeführt, die steuerrechtlich als gemeinnützig gelten. 2007 wurden sie zuletzt überarbeitet, doch auch Menschenrechte zählen noch immer nicht dazu“, heißt es in der Zeitung weiter. Sie zitiert Jörg Rohwedder, der eine Allianz von 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen koordiniert: „Die Abgabenordnung trägt der Entwicklung der Zivilgesellschaft nicht Rechnung.“. Das größte Hindernis sei das „Beharrungsvermögen der Verwaltung“.

Dass die Ursache der äußerst makabren Praxis der Finanzämter in der Rechtsgeschichte zu suchen sein könnte, geht aus dem Pressebeitrag nicht hervor. Bemerkenswerterweise nämlich wurde vor kurzem im Strafgesetzbuch ein lupenreiner Paragraph aus der Nazi-Zeit „plötzlich und unerwartet entdeckt“. Es geht um den Tatbestand des Mordes, der in der bundesdeutschen Rechtspraxis immer noch bis in die Gegenwart uneingeschränkt angewendet wird. Bedauerlicherweise ist es kein Einzelfall. So werden im Gesellschaftsrecht Genossenschaften immer noch unter Berufung auf eine Novelle aus dem Jahre 1934 zur Zwangsmitgliedschaft in einem Prüfverband verdonnert. Auch auf einem Nazigesetz aus dem Jahr 1934 fußt die Abgabenordnung von 1977, mit der die gesamte heutige deutsche Bevölkerung zur Kasse gebeten – besser zum Zahlen gezwungen  – wird. Beim genauen Hinschauen wird der Betrachter an zahllosen weiteren juristischen Baustellen fündig. Und das, nachdem die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs vor 70 Jahren die gesamte undemokratische Gesetzgebung der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 fristlos für null und nicht erklärt haben.  ++ (mr/mgn/07.07.15 – 146)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Siegen/Dresden/Homberg/Efze, 16. Oktober 2013 (ADN). Das jüngste Eltern-Schüler-Seminar der vor 33 Jahren gegründeten Philadelphia-Schule ist am Mittwoch in Siegen beendet worden. Bei den Lehrgängen der in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) einmaligen Einrichtung werden Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten und damit dem Einfluss öffentlicher Schulen entziehen, auf diese mit vielen gesellschaftlichen Konfliktfeldern behafteten Erziehungsmethode vorbereitet und qualifiziert. Schätzungen zufolge werden gegenwärtig 1.000 Kinder und Jugendliche ausschließlich von ihren Eltern unterrichtet. Die Familienoberhäupter tun dies, weil sie den staatlichen Schulen eine angemessene und verantwortungsvolle Unterweisung des Nachwuchses nicht zutrauen. „Für Hochbegabte und Kinder mit besonderen Defiziten ist die Institution Schule ungeeignet“, urteilte eine Mutter aus Dresden. Sie hat ihre beiden Söhne Martin und Fabian aus der Schule genommen, weil deren Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) größer wurde und eine individuelle pädagogische Betreuung nicht erfolgte. Nach der Bewertung der sächsischen Vereinigung „Homeschooling – Schule zu Hause“ hatte diese Familie noch Glück, weil sie von den Behörden nicht mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder anderen Sanktionen behelligt worden ist. Dazu erklärte der Sprecher des sächsischen Kultusministeriums: „Es ist mir zwar bekannt, dass Familien Heimunterricht im Freistaat praktizieren; dabei handelt es sich um Einzelfälle.“ Es sei Aufgabe der Schulträger, für die Durchsetzung der Schulpflicht zu sorgen.

„Homeschooling – Schule zu Hause“ teilt dazu mit: „Obwohl die allgemeine Schulpflicht bereits in der Weimarer Reichsverfassung stand, wurde sie nicht zwangsweise vollzogen. Bis 1938 war der Hausunterricht in Deutschland noch möglich. Erst die nationalsozialistische Gewaltherrschaft machte Schluss mit dieser Form der Unterrichtung und führte den Schulzwang ein.“ Insgesamt sei festzustellen, dass deutsche Heimschuleltern rechtlich den schwersten Stand in Europa haben. „Was anderswo völlig normal ist, wird hier schon fast in eine kriminelle Ecke gestellt.“ So wurde der seinerzeit verodnete Schulzwang stillschweigend mitgeschleppt und wirkt bis in die Gegenwart als aktive Erblast aus der Nazi-Zeit.

Mit welchen rabiaten Mitteln in anderen Bundesländern vorgegangen wird, zeigt Hessen. So wurden vom Amtsgericht Fritzlar gegen Vater und Mutter von drei Töchtern aus dem nordhessischen Homburg/Efze Bußgelder in Höhe von jeweils 700 Euro verhängt, weil sie ihren Kinder Hausunterricht angedeihen lassen und damit gegen das hessische Schulgesetz verstoßen hätten. Noch schlimmer erging es Jürgen und Rosemarie Dudek aus Archfeld bei Herleshausen, die sieben Kinder haben. Sie wurden vom Landgericht Kassel zu jeweils drei Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt – wegen „dauerndem und hartnäckigem Fernhalten von der Schule“. Das Ehepaar begründete seine Haltung damit, dass die Kinder mit christlichen Werten aufwachsen sollen. Das könne eine öffentliche Schule nicht garantieren. Dudek betrachtet es als Verstoß gegen die Menschenrechte, dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, gegen ihr Gewissen zu handeln.
Das Kasseler Urteil wurde vom „Netzwerk Bildungsfreiheit“ in Schwarzenbeck bei Nürnberg scharf kritisiert. Sein Vorsitzender, Jörg Großelümern, bezeichnete den Richterspruch als „Rückfall in obrigkeitsstaatliches Denken und politisch motivierte Willkürjustiz“. Mit seiner harschen Unterdrückungshaltung habe sich Deutschland weltweit isoliert. Er bezog sich ferner auf den UNO-Sonderbeauftragten Vernor Munoz. Der Diplomat hatte bei einem Besuch Deutschlands festgestellt, dass Bildung nicht auf Schulanwesenheit reduziert werden dürfe.
Aufgrund der zahlreichen und schweren Repressalien verlassen viele Eltern Deutschland, um ihren Kindern eine ungezwungene, stressfreie und libertäre Bildungsatmospäre bieten zu können. Für Familien, die im Lande bleiben wollen, besteht mit der Phladelphia-Schule eine sinnvolle Alternative. Sie wurde im Jahr 1980 von der Familie Stücher gegründet und – nach eigenen Angaben – bis 1997 vom Land Nordrhein-Westfalen geduldet. Seit 1998 seien die Anmeldungen zur Seminar-Teilnahme rapide angestiegen. ++ (pg/mgn/16.10.13 – 283)

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