Archive für Beiträge mit Schlagwort: Nationalsozialismus

Köln/München, 12. Juli 2015 (ADN). Um die Dimensionen des griechischen Schuldendramas einzuordnen und zu illustrieren, werden zunehmend historische Vergleiche herangezogen. In der sonntäglichen Fersehsendung „Presseclub“ bemüht der Zuschauer Jürgen Werbick aus Mannheim den Solidaritätsbeitrag, der zur Finanzierung der sogenannten Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten von 25 Jahren eingeführt wurde. Dieser Zuschlag solle nun in sämtlichen 19 Euro-Ländern für die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse eingeführt werden, um Griechenland im Euro-Währungsverbund zu halten und seine drückenden Schulden bezahlen zu können. Ein Teilnehmer der Diskussionsrunde rechnete unverzüglich aus, wieviel dabei auf jeden Beschäftigten in den betreffenden Ländern jährlich entfällt: 500 Euro.

Der am häufigsten genannte Vergleich ist das Londoner Schuldenabkommen von 1953. Mit diesem, Schuldenerlass für Deutschland beschäftigt sich die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) vom Wochenende. Prominente Ökonomen und Leitmedien wie die „New York Times“ bedienen sich dieser Vereinbarung als historisches Argument, mit dem Griechenland unter die Arme gegriffen werden könne. „Doch auch Kritiker der Athener Regierung untermauern ihre Standpunkte massiv mit der Vergangenheit“, so die SZ. Auch andere osteuropäischen Länder hätten es nach dem Fall des Eisernen Vorhangs auch nicht leicht gehabt.

Der Wirtschaftshistoriker Werner Plumpe lehnt die Ableitung eines Schuldenschnitts aus dem Londoner Schuldenabkommen 1953 ab. Wenn man in heutiger Währung zusammenrechne, was die Bundesrepublik nach den Verbrechen des Nationalsozialismus geleistet habe – Bedienung von Altschulden, Besatzungskosten und Wiedergutmachung – komme man auf „eine Summe, die in die Billionen geht. ++ (gr/mgn/12.07.15 – 151)

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Berlin, 13. April 2015 (ADN). Seinerzeit gab es eine Sehnsucht nach Überwindung der Parteienpolitik, der dann Adolf Hitler entsprochen hat. So bewertet der Historiker Norbert Frei die politische Situation in Deutschland umittelbar vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten. In einem am Montag in der „Berliner Zeitung“ veröffentlichten Interview verweist er auf die ersten Maßnahmen und Erfolge des Regimes, mit dem es sehr viele Deutsche verblüffend schnell überzeugte. Insofern seien es nicht so sehr die harten Weltanschauungselemente des Nationalsozialismus, die in der Anfangsphase wachsende Zustimmung begründete. Sondern es sei diese volksgemeinschaftliche Aufbruchstimmung, um deretwillen man auch Gewalt und Terror gegen Andersdenkende, die früh sichtbar gewesen sind, in Kauf genommen hat.

Zur Folgezeit einschließlich des Zweiten Weltkrieges sagte Frei: „Wenn wir das strukturgeschichtlich betrachten, lässt sich sagen, dass dieses Regime keinen Haltepunkt finden konnte. Das war ja auch der große Irtum der alten Eliten, die Hitler 1933 zur Kanzlerschaft verholfen hatten: Sie wurden von seiner Dynamik hinweggespült. Bekanntlich hat es die NSDAP aus eigener Kraft nicht an die Macht geschafft. Hätte man Hitler im Januar 1933 – nachdem die NS-Bewegung den Gipfelpunkt ihres Erfolges bereits überschritten hatte – nicht noch den Weg geebnet, dann wäre den Deutschen und der Welt Vieles erspart geblieben.“ ++ (hi/mgn/13.04.15 – 86)

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Leipzig, 10. März 2015 (ADN). Hinter den Protestbewegungen Pegida und Legida steckt ein radikales Netzwerk, das sich aus NPD, Republikanern und anderen rechtsextremen Gruppierungen rekrutiert. Das erklärte der ehemalige Pfarrer an der Leipziger Thomaskirche, Christian Wolff, am Dienstag in einem ADN-Gespräch. Die beiden Organisationen vergifteten das städtische Zusammenleben – insbesondere hinsichtlich der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Kommunen. Solch konkretes Tun sei aber dringend erforderlich. Die aktuellen Ereignisse um den zurückgetretenen Bürgermeister der Gemeinde Tröglitz in Sachsen-Anhalt zeigten, dass es sich um die Spitze eines Eisberges handelt und sich ein ausländerfeindliches Spinnennetz entfaltet. Sie seien auch Beweis für die weit verbreitete Hilflosigkeit und den Gleichmut der Bürger gegenüber solch gefährlichen Menschen, die sich unter dem dreifachen Schlachtruf ‚“Lügenpresse – Wir sind das Volk – Volksverräter“ sammeln. Eine solche Gesinnung ruhe auf den Grundsäulen des Faschismus und der nationalen Verengung. Dieses geistige Strickmuster und die Parolen kenne er aus den alten Bundesländern beispielsweise aus Mannheim, als Anfang der 60er Jahre die ersten Italiener und später Türken als Gastarbeiter kamen. Zeitversetzt sei dies dann in das ideologische Vakuum der ostdeutschen Bundesländer übertragen worden – begünstigt durch das dort bereits zu DDR-Zeiten ruhende rechtsradikale Potential.

Wolff, der in Leipzig eine gegen Legida gerichtete Initiative ins Leben gerufen hatte, hält Demonstrationen auf Straßen und Plätzen nur für eine Zwischenlösung. Multikulturalität wachse langsam. Ein Patentrezept für Sachsen vermochte er nicht zu präsentieren. Er verwies auf prinzipielle Unterschiede zwischen Leipzig und Dresden. Historisch bedingt sei die sächsische Landeshauptstadt konservativ und angepasst. Da funktioniere der Nationalsozialismus gut. Seine Position werde verkannt. Das gelte auch für den Chef der Dresdener Landeszentrale für politische Bildung, Frank Richter, der sich gegenüber Nazis zu nachsichtig verhalte. Das habe sich bei einer Tagung im Juli in Meißen gezeigt, zu der er Grüne aus- und Rechte einladen wollte. Auch drücke er sich vor offener und direkter Auseinandersetzung. Offensichtlich sei das der Grund, weswegen Richter seine Teilnahme an einer Diskussion vor knapp zwei Wochen in Leipzig kurzfristig absagte. Die Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung trug die Überschrift „‚Lügenpresse‘ – Zum Umgang von Medien und Öffentlichkeit mit den neuen Wutbürgern“. ++ (pr/mgn/10.03.15 – 61)

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Zürich/Seifhennersdorf, 25. Januar 2015 (ADN). Seit 1990 wurden in Sachsen mehr als 1.000 Schulen geschlossen. Betroffen war auch die Gemeinde Seifhennersdorf im Kreis Görlitz. Die Schließung war von der Kreisverwaltung veranlasst worden, schreibt Karl Müller in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“. Die Gemeinde habe kein Mitentscheidungsrecht gehabt. Sie wehrte sich gegen die Stillegung der Dorfschule. Sie tat das auch auf dem Rechtsweg und klagte gegen das sächsische Schulgesetz und die darin vorgeschriebene Schulnetzplanung. Nun haben die Bürger von Seifhennersdorf Recht vor dem Bundesverfassungsgericht bekommt, das die betreffenden Regelungen für verfassungswidrig erklärte. Nach den Worten von Müller haben die Seifhennersdorfer damit bundesdeutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Das sei ein wichtiger Impuls für die kommunale Selbstverwaltung – vergleichbar mit der Schweizer Gemeindefreiheit oder Gemeindeautonomie. Die kommunale Selbstverwaltung habe in Deutschland eine lange Tradition. „Sie ging von den preussischen Reformern im beginnenden 19. Jahrhundert aus. Ihr Mentor war Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein. Nach der nationalsozialistischen Diktatur, der Gleichschaltung aller staatlichen Ebenen und der Zentralisierung der politischen Macht war es für die Verfasser des bundesdeutschen Grundgesetzes ein oberstes Gebot, eine erneute Machtanballung in den Händen weniger zu verhindern und den Staat möglichst dezentral und bürgernah aufzubauen“, schreibt der Autor. Dabei sei es nach dem Krieg vor allem darum gegangen das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden eng mit bürgerschaftlichem Engagement zu verzahnen.  ++ (ks/mgn/25.01.15 – 25)

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Berlin, 2. Januar 2015 (ADN). Ein neuer Beitrag zu der festgefahrenen Debatte um den Reichstagsbrand vor rund 80 Jahren kommt aus den USA von dem New Yorker Historiker Benjamin Carter Hett. Wie die Zeitung „Der Tagesspiegel“ am Freitag weiter schreibt, liegt der Paradigmenwechsel weg von der Alleintäter-These seit Jahren in der Luft. Jedoch gebe es nun einmal kein „historisches Notariat“, bei dem geschichtliche Fakten oder naturwissenschaftliche Erkenntnisse beurkundet oder beglaubigt werden können.

Nun hat der Historiker Hett eine gravierende Diskussion in seiner Zunft ausgelöst. Sein Buch „Burning the Reichstag“ lobt Hitler-Biograph Ian Kershaw gegenüber der Berliner Tageszeitung als „peinlich genaue Untersuchung“ mit überzeugendem Ergebnis. Hett war es 2008 gelungen, im Privathaus des früheren Mitarbeiters des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Fritz Tobias, einen der vielen dort lagernden geheimnisumwitterten Ordner ausfindig zu machen. Daraus geht hervor, dass Gestapo-Gründer Rudolf Diels seinerzeit vorgeschlagen hatte, den SA-Mann Heini Gewehr zu vernehmen und damit Licht in Sachen Reichstagsbrand zu bringen. Diese und weitere wirkliche Neuigkeiten lassen die These vom Allein-Täter Marinus van der Lubbe spürbar bröckeln. Dass es Mittäter gab, wurde nämlich über Jahrzehnte als Lügen-Märchen oder Fälschung verworfen. Gegenteiliges dazu fand die Tageszeitung auch im Berliner Bundesarchiv.  In den Unterlagen ist die Rede von einer möglichen Mitwirkung des Holländers von der Lubbe an einer „großen Sache gegen die Kommunisten“. Zeugen der späteren Enthauptung van der Lubbes bestätigten – entgegen dem Hinrichtungsprotokoll – Äußerungen des Holländers über weitere Täter. ++ (ju/mgn/02.01.15 – 2)

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Leipzig, 1. Dezember 2014 (ADN). Von Januar bis Oktober 2014 gingen bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland mehr als 49.300 Rentenanträge ein. Im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres waren es nur 33.600. Das teilte Vorstandsvorsitzender Udo Gebhardt am Montag in Leipzig auf der achten Vertreterversammlung  der Organisation mit. Der sprunghafte Anstieg der Antragszahlen sei auf die seit 1. Juli dieses Jahres in Kraft befindliche neue Rentenregelung zurückzuführen, nach der Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen bereits im Alter von 63 Jahren in Rente gehen können. Zu dieser Kategorie gehörten bereits 22.100 der in diesem Jahr binnen vier Monaten gestellten Anträge, obwohl die Neuregelung erst ab der zweiten Hälfte dieses Jahres gilt. Der Sturm der Versicherten auf die Rentenkasse habe deshalb für sein Unternehmen eine enorme zusätzliche Arbeitsbelastung mit sich gebracht. Damit lag die Bundesregierung mit ihren ursprünglichen Schätzungen von bundesweit etwa 50.000 Anträgen auf Rente im Alter von 63 Jahren weitab von der Wirklichkeit. Auf diese Antragssgruppe entfielen allein 163.000 von den insgesamt im Zeitraum Januar bis Oktober 2014 bundesweit eingereichten 825.000 Rentenanträgen.Im Vergleichszeitraum des Vorjahres gingen bundesweit 623.000 Rentenanträge ein.

Bei der Präsentation des Geschäftsberichts schilderte Dr. Ina Ueberschär die außergewöhnliche Beanspruchung der Mitarbeiter des für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständigen Unternehmens. Rund 620.000 Versicherungskonten waren zu bearbeiten. Davon mussten 46.000 manuell geprüft werden. Der um mehr als 13 Prozent höhere Arbeitszeitaufwand wäre noch höher ausgefallen, wenn sich der Umfang an Erwerbminderungsrenten und Altersbezügen im Zusammenhang mit Todesfällen nicht reduziert hätte. Ueberschär wies desweiteren auf die anspruchsvolle Abwicklung sogenannter Ghetto-Renten hin, die für Zwangsarbeit während des Nationalsozialismus zu zahlen sind. Von rund 2.330 Anspruchsberechtigten hätten bis Ende November dieses Jahres bereits 2.182 Rentenempfänger entsprechende zweisprachige Schreiben erhalten.  Hier enstehe ein besonders hoher Verwaltungsaufwand, da pro Fall zwei bis drei Probeberechnungen zu erledigen sind. Besondere Komplikationen gebe es zum Beispiel, weil aus Ungarn noch nicht die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sie bedauere die Zeitverzögerung, weil es sich bei den Anwärtern auf diese Bezüge um in der Regel hochbetagte Menschen handelt.

Zu Beginn der Versammlung hatten einige der insgesamt 270 jungen Auszubildenden der Deutschen Rentenversicherung mit ihrer Sprecherin Jana Fadel an der Spitze die Teilnehmer bei einer Kundgebung aufgefordert, sämliche angehenden Sozialversicherungsfachangestellten nach ihrer Ausbildung auch zu übernehmen. Um Druck zu machen, hatten die jungen Leute dafür mehr als 500 Unterschriften gesammelt. Bislang wurden von jedem Ausbildungsjahrgang nur 20 bis 30 übernommen.  ++ (so/mgn/01.12.14 -334)

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Wolfenbüttel, 6. Oktober 2014 (ADN). Das Phlegma der bundesdeutschen Justiz, ihre eigene Vergangenheit aus nationalsozialistischer Zeit zu bewältigen, ist unerschütterlich. Gegen die unverfrorene Konstanz dieses Trends geht ein Repräsentant der Juristen-Zunft beharrlich vor. Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, Dr. Helmut Kramer, macht die Notwendigkeit , den Augiasstall endlich auszumisten, an praktischen Beispielen seiner unmittelbaren Umgebung deutlich. Im niedersächsischen Wolfenbüttel befinde sich eine Gedenkstätte für die Opfer der nationalsozialistischen Justiz, deren Aufgabe einzigartig ist. Nach den Worten von Kramer könnte der Ort bundesweite Ausstrahlung  als zentrale Erinnerungsstätte zur NS-Justiz erlangen. Dort kann man mitten in der Innenstadt das ehemalige Hinrichtungsgebäude besichtigen, wo etwa 600 Menschen in der Nazi-Zeit durch den Scharfrichter umgebracht worden sind.

Obgleich die Ausstellungsräume genügend Platz bieten, fehlen viele grundlegende Informationen über die NS-Justiz und ihre Aufarbeitung nach 1945, so Kramer. Es sei der Gedenkstättenleitung in den vergangenen Jahrzehnten nicht gelungen, die ihr von ihm selbst überlassenen reichhaltigen Materialien auszuwerten. „Dabei gehört, neben der Beschäftigung mit der menschenverachtenden Ideologie der Faschisten, die Auseinandersetzung mit den NS-Juristen, jenen Schreibtischtätern par excellance, vielleicht zu dem Lehrreichsten, was die Geschichte des Dritten Reichs zu bieten hat“, erklärte der engagierte Kramer. Wie aktuell die Gefahr ist, dass angeblich allein dem Recht verpflichtete Juristen sich tatsächlich an politischen Vorgaben orientieren, zeige die Entscheidung der Bundesanwaltschaft zu dem Massaker im afghanischen Kundus. ++ (ju/mgn//06.10.14 – 278)

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Berlin/Meiningen/Frankfurt am Main, 14. September 2014 (ADN). Der Denkmalschutz ist ein Schatten seiner selbst und Spielball von Profitinteressen. Das wird den Deutschen ausgerechnet am Sonntag – dem „Tag des offenen Denkmals“ – eindrucksvoll vor Augen geführt. In allen Teilen des Landes ist zu besichtigen,  mit welchen rabiaten und hinterhältigen Methoden die bauliche Vergangenheit vernichtet wird. Erst zu Beginn dieses Jahres wurde in Berlin die einzigartige Kunst- und Tonhalle „Galerie M“, die national wie international große Resonanz gefunden hatte, von der Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO  trotz Bürgerprotesten rücksichtslos abgerissen worden ist. Als Grund wurde genannt, dass das Gebäude sich nicht wirtschaftlich betreiben lassen. Jetzt wächst auf der Fläche Gras.

Im mittelalterlichen unter Denkmalschutz stehenden Kern der Ackerbürgerstadt Wasungen in Südthüringen wurde einem Hauseigentümer v0n den Behörden untersagt, die Balken seines Fachwerkhauses in den historisch nachweisbaren Farben Blau und Grün zu streichen. Es wurde von den städtischen und regionalen Administrationen Braun angeordnet, was zu Zeiten des Nationalsozialismus von den Machthabern als Empfehlung und Richtlinie vorgegeben war. Da sich der Hauseigentümer der Weisung der Unteren Denkmalbehörde und der Stadtregierung widersetzte, wurden ihm sämtliche Baugenehmigungen verweigert, seine wirtschaftliche Existenz vernichtet und er unrechtmäßig enteignet. Danach riss sich die Stadtverwaltung den Gebäudekomplex unter den Nagel und färbte die Gebäude – wie fast das gesamte innerstädtische Bauensemble – einheitlich in sattem Braun ein.

Wie eine ganze Großstadt ihre Denkmale schleift und liqudiert zugunsten kurzfristiger Kapitalinteressen, schildert die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) anlässlich des Denkmaltages an diesem Wochenende unter dem treffenden Titel „Profite kennen keine Geschichte“. Auf einer ganzen Seite ist zu erfahren, unter welchen Umständen die Metropole Frankfurt am Main die letzten Reste ihrer Altstadt dem Bau von Luxuswohnungen opfert. „Für modische Effekte werden Geschichte und Atmosphäre ausgemerzt“, heißt es in dem Beitrag. Am „Tag des offenen Denkmals“ könne der Skandal besichtigt werden. Die wenigen kostbaren Bauten wurden und werden als „Schandflecke“ desavouiert, diskreditiert und schließlich unwiederbringlich ausgelöscht. „Die wahren Schandflecke sind in unseren Tagen jene Luxus-Wohnanlagen, die nicht nur in Frankfurts Zentrum, sondern auch in München und Stuttgart, in Berlin, Hamburg und Lübeck wie Pilze aus dem Boden schießen. Die Denkmalpflege schweigt.“ So schließt Autor Dieter Baretzko seinen Bericht über die jämmerlichen Zustände, unter denen in ganz Deutschland baugeschichtliche Juwele massenweise in die Tonne getreten werden. Er zitiert dazu einen geschichtsbewussten und kenntnisreichen Stadtführer durch den dem Tod geweihten Frankfurter Holzgraben: „Gegen das große Geld kommt niemand an !“ ++ (ba/mgn/14.09.14 – 257)

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Leipzig, 16. Dezember 2013 (ADN). Das Sächsische Finanzgericht bestätigte in einem aktuellen Urteil im Dezember dieses Jahres, dass in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Gesetze aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 nach wie vor angewandt werden. Ein Bürger hatte sich in dem Finanzrechtsstreit gegen die Erhebung von Einkommenssteuer und Umsatzsteuer einschließlich Verspätungszuschlag, Zinsen und Solidaritätszuschlag, die auf Grundlage der im Dritten Reich in Kraft gesetzten Abgabenordnung (AO) und des Einkommenssteuergesetzes (EStG) berechnet wurden, gewehrt. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) habe beispielsweise zudem keine Gültigkeit, weil bei seiner Verabschiedung das sogenannte, in Artikel 19 des Grundgesetzes verankerte Zitiergebot verletzt wurde. Darauf antwortete der 1. Senat des in Leipzig ansässigen und für Sachsen zuständigen Finanzgerichts, dass es sich in seiner Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) anschließe. Demnach bestehe hinsichtlich des Zitiergebots bei dem UStG, dem EStG und der AO „allenfalls eine Teilnichtigkeit des Gesetzes, nicht jedoch dessen vollständige Nichtigkeit“. Das Leipziger Gericht schlussfolgert: „Die Nichtigkeit des gesamten Gesetzes kommt nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur in Betracht, wenn der ungültige Gesetzesteil mit dem Gesetz im Übrigen derart verflochten ist, dass beide eine untrennbare Einheit bilden.“ Dies treffe auf das Verhältnis von § 27b UStG – Umsatzsteuer-Nachschau – zu den weiteren UStG-Vorschriften nicht zu. Gleiches gelte für die innere Struktur des EStG. Bezüglich der Abgabenordnung gebe es darin mit § 413 eine dem Zitiergebot entsprechende Regelung.

Mit Blick auf die zwielichtige Herkunft der Steuergesetzgebung aus der Zeit des Nationalsozialismus formulierte der 1. Senat: „Soweit der Kläger sich darauf beruft, dass das EStG vom 16. Oktober 1934 im Geltungsbereich des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 keine Rechtswirkung entfalten könne, verkennt er bereits, dass Artikel 123 des Grundgesetzes (GG) das Fortgelten vorkonstitutionellen Rechts anordnet, soweit es nicht im Widerspruch zum GG steht.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) „sind dementsprechend auch Gesetze, die auf Grund des Ermächtigungsgesetzes von der nationalsozialistischen Reichsregierung erlassen worden waren, nicht allein aus diesem Grunde nichtig.“ Dass die alliierten Siegermächte u. a. auf ihren Konferenzen und Vereinbarungen in Teheran, Jalta und Potsdam sowie in weiteren Entscheidungen beschlossen hatten, sämtliche unter den Nationalsozialisten erlassenen Gesetze und Vorschriften außer Kraft zu setzen und zu tilgen, gingen die Finanzrichter nicht ein.

Dem Rechtsstreit vorangegangen war eine jahrelange konträre Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Finanzamt Leipzig I. Dabei kreisten die sorgsam begründeten Widerspruchsschreiben des Klägers durch die Hände von einem halben Dutzend Mitarbeiter der Behörde. Wie eine „heiße Kartoffel“ wanderten die Schriftstücke von Hand zu Hand, ohne dass in den sich über Monate hinweg verzögernden Erwiderungen greifbare und substantiierte Argumente vorgebracht werden konnten. Der Schlüsselfrage, ob in der Bundesrepublik Deutschland die von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs außer Kraft gesetzten Vorschriften aus der Hitler-Diktatur dennoch angewandt werden dürfen oder nicht, wichen auch die diversen Behörden-Sektionen vom einfachen „Finanzbeamten“ bis zur Rechtsabteilung systematisch aus. Nach ihrem langwierigen Zirkulieren durch die Amtsstuben landeten die Schriftstücke wiederholt auf den Schreibtischen bei denselben Mitabeitern, von denen sie viele Monate zuvor weitergereicht worden waren. Letztlich gipfelten die Antworten der Administration an den Beschwerdeführer in der lapidaren Mitteilung, dass die Behörde die Rechtsauffassung des Klägers nicht teilt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den ausführlich dargestellten Einspruchsgründen fand nicht statt. Das tat dann das Sächsische Finanzgericht mehr als zwei Jahre nach Klageeinreichung, indem es die Katze aus dem Sack ließ und die weitere Anwendung von Nazi-Gesetzen einräumte. Allerdings gingen die Finanzrichter in ihren fein gedrechselten Sätzen und Passagen auf wichtige Aspekte des Problems auch nicht ein. Der Kläger hat nun die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesfinanzhof einzulegen. ++ (dk/mgn/16.12.13 – 344)

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Berlin, 2. Dezember 2013 (ADN). „Wir dürfen alles sehen, aber bevor wir zur Veröffentlichung kommen, gibt es eine rote Linie und dann wird das Manuskript – das ist auch vereinbart – beraten. Wir bestehen aber darauf, dass wir alle Klarnamen nennen werden, wenn es für die Erklärung eines Sachverhalts notwendig ist.“ So charakterisierte der Sprecher der unabhängigen Historikerkommission, Klaus-Dietmar Henke von der Technischen Universität (TU) Dresden, am Montag im Deutschlandradio die durchaus diffizile und zwiespältige Analysearbeit des Gremiums mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) über dessen Geschichte. Grenzen erfahre der Umgang mit Informationen dort, wo Bestimmungen des Archivgesetzes, des Persönlichkeitsrechts und des Geheimschutzes diesen beschränken. In den letzten Jahren sei immer mehr bekannt geworden, dass der BND mit NS-Verbrechern zusammengearbeitet hat. Allerdings sei dabei zu unterscheiden, ob es Vertrauensleute wie Klaus Barbie oder Hauptamtliche gewesen sind. Dass ein Dienst mit Schwerbelasteten zusammenarbeitet sei völlig normal, auch wenn einem das nicht gefalle. „Wir haben jetzt festgestellt, dass doch einige Hundert belastete Leute aus der NS-Zeit beim SD, SS oder Gestapo durch eine unverantwortlich leichtsinnige Personalpolitik von Reinhard Gehlen einströmen konnten,“ so Henke. Dies sei nach einem Schneeballsystem vor sich gegangen, bei dem sich die ehemaligen Nazis gegenseitig protegierten. Gehlen selbst habe noch 1949 gar nicht gewusst, wer in der von ihm seit dem Jahr 1946 geleiteten und nach ihm benannten Organisation arbeitet. Zudem habe es etwa 200 Personenakten gegeben, die Gehlen persönlich verwaltete und die niemand sonst sehen konnte. Das habe den Verdacht geschürt, dass die 1956 in Bundesnachrichtendienst (BND) umbenannte Organisation Gehlen (OG) von der Bundesregierung missbraucht wurde. Einen Nachweis dafür gab es nie, so Henke. Dennoch sei ersichtlich, dass die an sich offiziell untersagte innenpolitische Präsenz des Auslandsnachrichtendienstes BND ungleich viel massiver gewesen ist, als die Zeitgenossen ahnten. „Wir haben einige Hundert V-Leute und sogenannte Sonderverbindungen, die praktisch in allen wichtigen Bereichen von Politik und Gesellschaft sitzen und von dort auch berichten“, sagte der Historiker. Diesen Kurs habe Gehlen nicht eigenmächtig verfolgt, sondern durchaus im Interesse oder sogar im Auftrag von Bundeskanzler Konrad Adenauer. „Wir haben einige Aktenvermerke, aus denen ganz klar hervorgeht, wie Adenauer Gehlen sagt, machen Sie das und jenes.“ Vom Kanzler seien also regelrecht Anweisungen gekommen.

Der 1902 in Erfurt geborene Gehlen war Generalmajor der Wehrmacht und Leiter der Abteilung Fremde Heere Ost des deutschen Generalstabs. Er gehörte der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDAP) an und war Sturmbannführer der Schutzstaffel (SS). Nach Kriegsende kooperierte Gehlen mit dem US-Militär und übergab der amerkanischen Besatzungsmacht umfangreiches, von ihm während des Zweiten Weltkrieg gesammeltes Informationsmaterial über die Sowjetunion und deren Streitkräfte. Ab Juli 1949 übernahm der US-amerikanische Geheimdienst CIA die Organisation Gehlen, die fortan sowohl für die CIA als auch für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) arbeitete. In einer im vergangenen Jahr vom TV-Sender 3sat ausgestrahlten Dokumentation kommt der kanadische Historiker zu dem Schluss, dass in der Organisation Gehlen mindestens 100 ehemalige SS-Mitglieder tätig waren. ++ (sp/mgn/02.12.13 – 330)

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