Archive für Beiträge mit Schlagwort: NATO-Truppenstatut

Köln, 28. Oktober 2013 (ADN). Es ist nichts Neues, dass amerikanische Nachrichtendienste alles abhören, was sie können. Und das seit dem Jahr 1945. Mit dieser Erklärung reagierte der Direktor des Forschungsverbundes Transatlatic Networks, Andrew B. Denison, am Montag in der Sendung „Kontrovers“ auf die deutschlandweit entfachte Empörung, Entrüstung und Verwunderung über die flächendeckenden und unverfrorenen Ausspähaktivitäten der National Security Agency (NSA) gegenüber Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der US-amerikanische Politikwissenschaftler zitierte in der Diskussionssendung des Deutschlandfunk den Begründer der Sowjetunion, Wladimir Iljitsch Lenin mit seinem berühmten Satz „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser !“ und machte damit deutlich, dass die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wohl kaum von ihrer umfassenden Spionagetätigkeit lassen dürften. Wenn die Deutschen dem etwas entgegensetzen wollen, müssten sich die Abwehrdienste in Deutschland besser rüsten. Er wäre mehr entsetzt, wenn er erfahren würde, dass China oder Russland Obama in dem nun bekannt gewordenen Maße aussphäen würden, weil dann seine US-amerikanischen Staatsinteressen und das von ihm entrichtete Steuergeld beeinträchtigt werden könnten.
Ein Zuhörer aus Halle an der Saale, der sich per Telefon zuschaltete, gab Denison Recht. Was die USA tun, sei legal. Das Besatzungsstatut und das NATO-Truppenstatut von 1963 erlaube es, die Bundespolitiker zu kontrollieren. Dieses Recht gehe insbesondere aus Artikel 38 hervor. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Clemens Binniger, Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss, gestand ein, diese „juristische Debatte zwar zu kennen, aber er könne das nicht bestätigen.“ Er empfahl, den aus den USA geflohenen ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vom Generalbundesanwalt in den Zeugenstand rufen zu lassen und vor Ort anzuhören.

Der aus Kiel sich meldende Wolfgang Bahr, Sohn des bekannten SPD-Bundespolitikers Egon Bahr, bestätigte die Spionagetätigkeit der alliierten Mächte in Deutschland über Jahrzehnte hinweg. Als er mit seinen Eltern im Jahr 1960 nach Berlin umgezogen ist, wies ihn sein Vater auf die Ausnahmezustände hin. „Mach Dir keine Illusion, die Amerikaner, Briten, Franzosen und die DDR hören uns ab.“Aus diesem Grund habe sein Vater mit dem damaligen Regierenden Bürgermeister, Willy Brandt, nie Wichtiges am Telefon besprochen. Dazu seien sie immer nach draußen spazieren gegangen. ++ (sp/mgn/28.10.13 – 295)

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Mainz/München, 25. Oktober 2013 (ADN). Die USA kontrollieren seit den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) de Kommunikation. Das bestätigte Prof. Josef Foschepoth am Freitag in der ZDF-Sendung „heute journal“. Der Freiburger Geschichtsprofessor hatte geheime Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Westalliierten gefunden, die noch heute gelten. Wie die umfangreiche Aufsicht der US-Geheimdienste funktinioniert, hat der Professor für Neue und Neueste Geschichte im vergangenen Jahr in dem Buch „Überwachtes Deutschland“ dokumentiert.

Bereits im Juli dieses Jahres wies Foschepoth in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ auf die symbiotischen Zustände zwischen den Geheimdiensten hin, die mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen bestehen. Es sei frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist.
Ein Passus im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, der 1963 in Kraft trat, und den Truppenvertrag von 1955 ablöste, öffnet die Tür, um den USA neben der Kooperation mit deutschen Diensten auch das Schnüffeln auf eigene Faust in Deutschland zu erlauben, so Foschepoth. „Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Dies betraf insbesondere die ‚Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten‘. Um die enge gegenseitige Verbindung zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt. Dieses Zusatzabkommen haben die Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen, sagte Foschepoth. „In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Allierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tag weiter.“

Als Konsequenz für hier und heute schlussfolgert Foschepoth, dass alles schlimmer ist. Nach Ansicht der Geheimdienste sei die Bedrohungslage x-mal schlimmer als im Kalten Krieg. Die National Security Agency (NSA) dürfe in Deutschland alles machen. Aufgrund des Zusatzvertrages zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet, so der Historiker. Die Beschränkungen seien inzwischen so zahlreich, dass es ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht mehr gibt. ++ (sp/mgn/25.10.13 – 292)

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