Archive für Beiträge mit Schlagwort: neue Bundesländer

Dresden/Leipzig, 14. Februar 2015 (ADN). Eine zentrale Abhör-Station soll in Leipzig – der Stadt der Friedlichen Revolution – für 4, 2 Millionen Euro bis zum nächsten Jahr entstehen. Darüber berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Sonnabend. Unter dem harmlos klingenden und ziemlich unverfänglichen Namen „Gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts für Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, der Freistaaten Sachsen und Thüringen“ soll sie als länderübergreifendes Projekt für die Überwachung ganz Ostdeutschlands installiert werden. Dass das Geheimvorhaben plötzlich ans Tageslicht kommt, ist aufmerksamen Lesern sächsischer Gesetzentwürfe, Beschlussvorlagen und anderer papierreicher Texte zu danken. Sie mussten sich bis auf Seite 383 des Titels 98 des Haushaltsansatzes durchquälen, um auf die scheinbar gesichtslose und doch so verdächtige Plansumme von mehr als vier Millionen Euro zu stoßen. Dass es sich um eine höchst klandestine und alles andere als transparente Haushaltsposition des sächsischen Innenmisteriums handelt, zeigt die Reaktion aus ahnungslosen Regierungs- und Abgeordnetenkreisen der neuen Bundesländer. In Thüringen wusste und weiß weder die alte noch die neue Landesregierung etwas davon. Selbst aus dem sächsischen Parlament hagelt es scharfe Kritik. Den Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann, der als Entdecker des brisanten Etatpostens genannt wird, zitiert die LVZ mit der empörten Äußerung: “ Faktisch soll der Landtag mehr als vier Millionen Euro für ein ominöses Kompetenzzentrum freigeben, für das jegliche gesetzliche Grundlage fehlt – das ist ein unglaubliches Vorgehen.“

Die fast als Zufallstreffer zu bezeichnende Offenbarung bringt das sächsische Innenmisterium in immer größere Erklärungsnot. Sein Chef, Markus Ulbig, für den der Posten immer ungemütlicher wird und der sich deshalb mit seiner Bewerbung um das Dresdener Oberbürgermeisteramt davonzuschleichen versucht, beschwichtigt mit fadenscheinigen Formulierungen. Er lässt mitteilen, dass der Willensbildungs- und Entscheidungsprozess hierzu noch nicht abgeschlossen ist.  ++ (ge/mgn/14.02.15 – 43)

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Leipzig, 20. Dezember 2014 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat noch am Tag der Urteilsverkündung gegen den Freispruch der vier Angeklagten in dem unter dem Schlagwort „Herrenlose Häuser“ rangierenden Leipziger Immobilienskandal Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eingeschaltet.  Das teilt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage gegenüber dem MGN-Nachrichtenbüro zum Wochenende mit. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Leipzig eingereicht worden. Das wiederum habe nun knapp sieben Wochen Zeit, um das vor drei Tagen mündlich verkündete Urteil schriftlich zu begründen. Im Anschluss daran werde die Staatsanwaltschaft binnen Monatsfrist ihre schriftliche Stellungnahme abgeben. „Danach werden die Akten dem Generalbundesanwalt (GBA) bei dem BGH übersandt und durch den GBA dem 5. Strafsenat in Leipzig vorgelegt“, so Schulz. In der Revision werde das Urteil nur auf Rechtsfehler und Verfahrensfehler überprüft. Eine erneute Beweisaufnahme finde vor dem BGH nicht statt.

Eine besonders pikante Nuance politischer Tragweite hat das Urteil des Landgerichts Leipzig inzwischen zusätzlich erhalten, als das zum Richtertrio der 8. Strafkammer eine Juristin gehört, die – ebenfalls in dieser Woche – in die neue Ratsversammlung als CDU-Stadträtin eingezogen ist. Sie ist also jetzt Teil des Stadtparlaments, das seinerseits an höchstmöglicher Transparenz und Aufklärung der ominösen Vorgänge interessiert sein müsste. Drei der Angeklagten waren im Tatzeitraum  Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, das sich während der acht Verhandlungstage als ein Hort der juristischen Inkompetenz, des organisatorischen Chaos und unglaublicher Verantwortungslosigkeit erwiesen hat. Opfer waren Bürger, denen zum Teil mit heimtückischen und sittenwidrigen Methoden hundertfach Grundeigentum weggenommen wurde. Das Verfahren hat andeutungsweise darauf hingewiesen, dass ähnliche Fälle illegitimer Eigentumsverschiebungen  bei Häusern und Grundstücken in vermutlich erheblichem Umfang in den neuen Bundesländern noch im Verborgenen schlummern.  Eine Zeugin hatte während ihrer Vernehmung bestätigt, dass die Praxis in weiteren zehn ostdeutschen Städten ähnlich gelagert war. Einfachste Methoden der Eigentümer- und Erbenermittlung wurden ignoriert. Manchmal korrespondierten die städtischen Angestellten mit den bekannten und tatsächlichen Hauseigentümern, während gleichzeitig hinter deren Rücken ihre Liegenschaften von sogenannten gesetzlichen Vertretern verkauft wurden. Es ist in den neuen Bundesländern mit einer enormen Dunkelziffer derartiger Enteignungen zu rechnen, die unter dem Vorwand des Investionsvorrangs in den vergangenen zwei Jahrzehnten systematisch betrieben wurden. ++ (ju/mgn/20.12.14 – 353)

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Berlin, 17. Juni 2014 (ADN). Passend zum 61. Jahrestag des Volksaufstandes in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) berichtet „Der Tagesspiegel“ am Dienstag ausführlich über die Zwangsarbeit in dem untergegangenen sozialistischen deutschen Teilstaat. Überraschenderweise wird der Begriff „Zwangsarbeit“ sehr differenziert betrachtet und näher unter die Lupe genommen. Der von den Opferverbänden kommunistischer Gewaltherrschaft in Auftrag gegebenen Untersuchung liegt eine wissenschaftliche Analyse des Historikers Christian Sachse zugrunde.  Darin werden als Einsatzgebiete von DDR-Zwangsarbeitern Bergbau, Stahlwerke, Gießereien, Gleisbau und Chemiebetriebe genannt. „In der DDR wurde aus rechtlicher Sicht als auch in der Praxis eine verbotene Form der Zwangsarbeit betrieben“. Mit diesem brisanten Zitat aus der Studie wird in logischer Konsequenz vermittelt, dass es offensichtlich auch legale Zwangsarbeit gibt. Um das zu belegen, wird an internationale Konventionen erinnert, die durchweg Zwangsarbeit von Häftlingen erlauben. Selbst das Grundgesetz lässt Zwangsarbeit nach Auffassung von Sachse zu. In der DDR wurde gegen die Übereinkunft Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation  (ILO) verstoßen. Sie enthält das Verbot von Zwangsarbeit zur politischen Erzihung oder des politischen Zwangs. Allerdings hatte die DDR diese Regelung gar nicht unterzeichnet.

Bei der Präsentation des Forschungsberichts zu Beginn dieser Woche waren sich Fachleute und Politiker darüber einig, dass dies nur ein Anfang einer weitergehenden Diskussion sein könne. Immerhin sind schon andere Analysen auf den Weg gebracht worden. So hat die Deutsche Bahn eine Untersuchung der Zwangsarbeit bei der Reichsbahn angekündigt. Dort sollen zwischen 1951 und 1989 pro Jahr etwa 1.200 Häftlinge gearbeitet haben. Ebenfalls ist eine Studie zur Zwangsarbeit in Arbeit, die unter der Regie der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Iris Gleicke, steht.

Sachse macht zudem auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam. Aus Zwangsarbeit erwächst Anspruch auf Entschädigung. „Es gibt keine scharfe Trennung zwischen politischen und kriminellen Häftlingen“, sagt der Historiker. Juristisch könne das eine große Hürde werden. ++ (ju/mgn/17.06.14 – 167)

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Amsterdam, 5./6. Januar 2014 (ADN). Vier Wissenschaftler der Universität Amsterdam haben zu Jahresbeginn die globale akademische Welt aufgerufen, sich gegen die flächendeckende Massenüberwachung vor allem durch US-amerikanische und britische Geheimdienste zu wehren. In der Petition, die inzwischen von mehr als 300 Professoren und Dozenten unterzeichnet wurde, wird vordergründig die Einhaltung des Grundrechts auf Privatheit gefordert. „Es ist geschützt durch völkerrechtliche Vereinbarungen darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Europäische Menschenrechtskonvention,“ heißt es in dem von Nico van Eijk, Beate Roessler, Frederik Zuiderveen Borgesius und Manon Oostveen initiierten Aufruf. Die Massenüberwachung verwandle die Unschuldsvermutung zudem in eine Schuldvermutung. Damit kritisieren die Akademiker das bei den Überwachungsbefürwortern beliebte Argument, wonach jemand, der nichts zu verbergen hat, auch keine Angst vor Ausspähung haben müsse.
In der Petition prangern die Akademiker die von Edward Snowden aufgedeckte geradezu lückenlose Beobachtung der Bevölkerung im eigenen Land und in anderen Staaten an. Online-Dienste wie Google, Yahoo oder Skype würden infiltriert. Nutzer müssen befürchten, dass private Kommunikation nicht privat bleibt. Offensichtlich wollen diese Internet-Unternehmen und andere „moderne“ Spieler dem Staat gefallen und machen der hoheitlichen Überwachung deshalb auch interne Daten mit privaten Kundeninformationen zugänglich, kommentiert dazu die „Neue Zürcher Zeitung“ am Montag. „Dies ist klassischer Korporatismus, eine typische Kungelei zwischen Firmen und Staat und erinnert an planwirtschaftlich-totalitäre Regime in Kriegen oder an Regime wie jenes der DDR mit ‚inoffiziellen Mitarbeitern‘ (IM). Die Frage ist nun, ob ‚IM Apple‘ oder ‚IM Google‘ eher einen Denunzianten-Status bevorzugen oder ob sie doch lieber Vertrauen im Markt aufbauen möchten, indem sie sich vom Staat distanzieren.“

Die angenehm kurz und knapp formulierte Amsterdamer Petition ist inzwischen von Wissenschaftlern aus 28 Ländern unterzeichnet. Die meisten kommen aus Deutschland mit derzeit 81 Unterschriften – darunter elf aus den sogenannten Neuen Bundesländern. Es folgen die Niederlande mit 70 Unterschriften, Großbritannien mit 55 Unterschriften und Belgien mit 42 Unterschriften. ++ (me/mgn/05.01.14 – 005)

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Leipzig, 4. Oktober 2012 (ADN). Die rund zehn Millionen Ungarn hatten in ihrer langen Geschichte inmitten Europas eine komplizierte Nachbarschaft und einen großen Blutzoll dafür leisten müssen. Das erklärte der ungarische Botschafter in Deutschland, Jozsef Czukor, am heutigen Donmnerstagabend bei einer Podiumsdiskussion in Leipzig. Bei der Veranstaltung, die dem Aufbruch in die Freiheit am 19. August 1989 an der ungarisch-österreichischen Grenze gewidmet war, äußerte der Diplomat Verständnis für die ungarische Politik. Er forderte von Kritikern, sich intensiver mit den politischen Vorgängen in Ungarn und mit der Entwicklung seines Landes zu beschäftigen, bevor sie oberflächliche Urteile fällen. Wenn das nämlich geschehe, würden sich insbesondere deutsche Belehrungen als hinfällig erweisen. Er appellierte vor allem an die ostdeutsche Bevölkerung, die lange Zeit  in ähnlichen politischen Verhältnissen lebte wie die ungarische. „Die neuen Bundesländer müssten mehr Vertrauen in die Ungarn haben als die Wessis“, sagte er sehr unverblümt. „Wir haben die mutigsten Schritte gegen die Kommunisten und Postkommunisten unternommen. Wir haben einen hohen Preis gezahlt.“ Er wies darauf hin, dass Ungarn immerhin im Jahr 1956 einen bewaffneten Aufstand erlebt hat und in der Folge rund 200.000 Menschen aus dem Land geflohen sind. Seine Landsleute sind geprägt von der Forderung „Nie wieder Wien – nie wieder Moskau !“und wollen zu ihrer Identität zurückkehren.

Über Ungarn wird nach den Worten von Czukor zu sehr in Klischees gesprochen und geurteilt.  Er verlangte eine anderen Umgang und eine andere Sprache mit seinem Volk und seiner Regierung. Die Vorwürfe gegenüber Ungarn seien nicht hinnehmbar, wenn es gegen seine hohe Verschuldung tatsächlich etwas unternimmt. Immerhin seien Kredite in Höhe von 20 Milliarden Euro an eine Million ungarische Bürger ausgereicht worden. Das umfasse ein Volumen in der Größe von 20 Prozent des ungarischen Bruttosozialprodukts. Dem müsse entgegengewirkt werden.

Der Botschafter stellte fest, dass die parlamentarische Demokratie in Ungarn funktioniert. Das gelte auch für die Verfassungsgerichtsbarkeit. Den Medien würden  keine Fesseln angelegt. Schließlich gebe es allein rund 170 Rundfunksender, die keinerlei Restriktionen unterliegen.  Statt der Vorwürfe, die auch aus Brüssel und Straßburg kommen, forderte er mehr Kooperation. ++ (vk/mgn/04.10.12 -282)

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