Potsdam, 9. Januar 2015 (ADN). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Böden und Äcker von sogenannten Großgrundbesitzern und Junkern enteignet. Mehr als 100 Hektar große Flächen wurden parzelliert, in bis zu 10-Hektar-Fragmente zerstückelt und an Land- und Mittellose verteilt. Dabei handelte es sich vor allem um Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten, berichtet Deutschlandradio Kultur am Freitag weiter. Diese Neusiedler nahmen Kredite auf, um die zugeteilten Liegenschaften Schritt für Schritt abzubezahlen. Nach DDR-Recht waren sie damit schließlich die Eigentümer dieses Bodenreformlandes.

Allerdings änderte sich dieser Status nach der Wende 1990 grundlegend. Mit juristischen Tricksereien gingen die Landeigentümer ihres Grundvermögens wieder verlustig. Beispielsweise dadurch, dass die Vererbbarkeit des Bodenreformlandes an die Zugehörigkeit zu einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) geknüpft wurde. Dass dies eine irrige Rechtsauffassung war und ist, stellten später die Gerichte fest. Außerdem belegte Prof. Walter Bayer von der Friedrich-Schiller-Universität Jena in Studien, dass 95 Prozent der LPG-Umwandlungen rechtlich fehlerbehaftet waren. Dennoch wurden solche Kardinalfehler nicht korrigiert. Zu den Haupttatorten zählt das Bundesland Brandenburg, das sich beharrlich weigert die auf diese Weise zu Unrecht an sich gerissenen Liegenschaften an die eigentlichen Besitzer zurückzugeben. Nun fordern die auf perfide Weise Enteigneten ihr von ihnen bezahltes Bodenreformland von der neuen Landesregierung wieder zurück. ++ (lw/mgn/09.01.15 – 9)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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