Archive für Beiträge mit Schlagwort: Neutralität

Köln, 16. November 2014 (ADN). Bestimmte politische Kräfte und Bewegungen waren vor 25 Jahren dafür, mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges über einen Friedensvertrag zu verhandeln. Wenn wir das im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung getan hätten, würde eine solche Friedenskonferenz wahscheinlich noch heute tagen. Das erklärte der ehemalige Bundesaußenminister, Hans-Dietrich Genscher, am Sonntag im Fernsehkanal „Phoenix“ in der Sendereihe „Zeugen des Jahrhunderts“. 

Für die heutigen Beziehungen des Westens zu Russland ist es nach den Worten von Genscher eine verbale Abrüstung dringend geboten in dem, was Michail Gorbatschow einmal des europäische Haus genannt hat.  Ein „falscher Umgang des Westens mit Wladimir Putin“ sei zwar eine zu harte Formulierung, aber man hätte sich mehr in die Position Russlands hinein versetzen müssen. Die Frage, ob sich Deutschland in der Zukunft auf den Wege nach Preußen befinde, verneinte er. Die Europäische Union (EU) wäre allerdings nicht entstanden, wenn sich Deutschland auf die seinerzeit auch erwogene Option der politischen Neutralität eingelassen hätte. ++ (vk/mgn/16.11.14 -319)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Tiraspol/Moskau, 12. Mai 2014 (ADN). „Ich werde auf einer Revision der Wirtschaftsbeziehungen mit Moldawien bestehen, wenn es ein EU-Assoziierungsabkommen schließt.“ Mit diesem Satz zitiert die Nachrichtenagentur Ria Nowosti am Montag den russischen Vizepremier, Dimitri Rogosin, aus einem Interview mit der Zeitung „Kommersant“. Eine derartige vertragliche Verbindung mit der EU bedeute die Aufgabe des neutralen Status‘. Es gibt eine bestimmte Regel.Sie kennen alle NATO-Staaten: Um der EU beizutreten, muss man der NATO beitreten.,“ so Rogosin. Er fügte hinzu, dass Moskau post factum reagiert. Die ersten Schritte werde Moldawien tun. Derzeit entferne es sich unverständlicherweise von Russland. 

Der Vizepremier hatte tags zuvor über einen ernsten Vorfall berichtet. Die russische Regierungsmaschine, mit der er auf seiner Transnistrien-Reise nach Moskau zurückfliegen wollte, sei auf dem Flughafen der moldauischen Hauptstadt Kishinau von dortigen Geheimdiensten durchsucht worden. Dabei hätten diese von Bord einen Teil einer Unterschriftensammlung beschlagnahmt. Es handelte sich um Unterschriftenlisten, auf denen Einwohner von Transnistrien für den Beitritt ihres Landes zu Russland plädierten.

Wie die französische Nachrichtenagentur AFP am Sonntag berichtete, konnte trotz der Geheimdienstaktion der Großteil der Kisten mit den Unterschriften außer Landes gebracht werden.

In dem östlich des Flusses Dnepr in Südosteuropa gelegene Transnistrien, das sich im Jahr 1991 von Moldawien losgesagt hatte,  leben rund 550.000 Einwohner. Es umfasst 3.500 Quadratkilometer und ist faktisch eine russische Exklave. Fast jeder Zweite ist Russe. Seit 1992 agiert dort eine trilaterale Friedenstruppe aus Russland, Moldawien und Transnistrien, um über die Stabilität des Landes zu wachen. Bereits 2006 hatte sich die Bevölkerung mehrheitlich in einem Referendum für den Beitritt zu Russland ausgesprochen. Das Regionalparlament hatte einstimmig eine Resolution verabschiedet,  „die Region als souveränen und unabhängigen Staat anzuerkennen“. Dieser Unabhängigkeits-Appell richtet sich vor allem an Russland und die UNO. Über alles Weitere soll das Volk des von Moldawien abtrünnigen Transnistrien entscheiden. ++ (vk/mgn/12.05.14 – 131)

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Berlin, 26. März 2014 (ADN). Die vor vier Tagen beschlossene Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit iln Europa (OSZE) soll neben Kiew an neun weiteren Orten in der Ukraine abklären, was Realität ist. Das erklärte der OSZE-Sondergesandte für die Ukraine Tim Guldimann, Botschafter der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland, am Mittwoch im Deutschlandfunk. „Präsenz zu markieren, dort zu beobachten, was passiert, und dann auch vor allem zu beobachten, inwiefern das, was man sieht, übereinstimmt mit internationalen Normen oder auch lokaler Gesetzgebung“, so beschreibt der Diplomat den Auftrag der Mission.  Er werde noch am selben Tag nach Moskau fliegen und dort hohe Personen des Außenministeriums treffen, um generell über den OSZE-Einsatz in der Ukraine zu diskutieren. Moskau habe wie jeder andere der 57 Teilnehmerstaaten der OSZE einen Einfluss in dem Sinne, dass alles im Konsens passieren müsse. Er halte es für wichtig, dass die OSZE-Abgesandten nicht nur die kritische Lage im Osten des Landes prüfen, sondern auch im Westen der Ukraine tätig sind.  Die Befürchtungen, in den östlichen Teilen des Landes könne ein Szenario wie auf der Krim stattfinden, seien unberechtigt. Davon habe er sich bereits vorige Woche selbst vor Ort überzeugt.  Tatsache sei aber auch, „dass die Bevölkerung im Osten gegenüber Russland eine sehr offene Haltung hat, eine gute Nachbarschaft pflegen will und es eine Minderheit gibt in dieser Bevölkerung, die einen Anschluss an Russland nicht verweigern würde, das heißt allenfalls unterstützen würde.“ 

Guldimann ergänzte, dass eine unparteiische Haltung der Mission unabdingbar ist. Nur so sei neutral auf eine Stabilisierung des Landes einzuwirken. Dabei müsse mit dem Begriff Neutralität vorsichtig umgegangen werden.  Grundlage seien die OSZE-Charta, das Völkerrecht und die vom Europarat verabschiedeten Grundsätze.  Als ein wichtiger Aspekt der in Kürze auf rund 500 Mitarbeiter wachsenden OSZE-Beobachterdelegation gilt nach den Worten des Sondergesandten die Verbesserung des Verhältnisses zwischen der Hauptstadt Kiew und den vor allem russischsprachigen Bewohnern der östlichen Ukraine. Der erforderliche gegenseitige Respekt messe der Frage einer Dezentralisierung eine hohe Position auf der Agenda zu.  ++ (vk/mgn/26.03.14 – 085)

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Wien/Zürich, 23. November 2012 (ADN).   „Wir fordern heute von den obersten Staatsorganen unserer Republik, dem Bundespräsidenten und den Mitgliedern des National- und Bundesrates die sofortige Einleitung des Austritts aus der ‚Europäischen Union‘ mit all ihren Folgeverträgen zur Wiedererlangung der Selbstbestimmung des österreichischen Volkes im Sinne je des Artik. 1 Abs. 1 der beiden UN-Weltmenschenrechtspakte vom 16. Dezember 1966.“ So lautet die zweite von drei Forderungen des „Wiener Manifests“, das in der jüngsten Ausgabe des in Zürich herausgegeben Wochenperiodikums „Zeitfragen“ im Wortlaut abgedruckt ist. Als eine von weiteren Rechtsgrundlagen für diese massive Forderung wird in dem Dokument, das prominente Politiker, Juristen und Gelehrte am 26. Oktober 2012 – dem österreichischen Nationalfeiertag – im Namen der vielen Teilnehmer an der gesamtösterreichischen Demonstration unterzeichneten, Artikel 1 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes genannt. Darin heißt es: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Danach hätten alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung und könnten frei über ihren politischen Status sowie über ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung entscheiden. Dies jedoch geschehe nicht. Die Staatsfunktionäre des Landes ließen die EU ungehindert ihren Weg fortsetzen – bis hin zu einer Schuldenunion und einen Europäischen Schuldenmechanismus (ESM) . Die „Europäische Fiskalunion“ sei ein die Staatlichkeiten der europäischen Völker verschlingendes Kollektiv.  

Es wird auf die immerwährende Neutralität Österreichs verwiesen, die mit dem Staatsvertrag von 1955 den Abzug der alliierten Sieger- und Besatzungsmächte des Zweiten Weltkriegs und damit die volle Freiheit in der Völkerrechtsfamilie ermöglicht hatte. Diese Freiheit sei inzwischen an die EU verloren gegangen und müsse 57 Jahre nach Abschluss dieses Vertrages wieder hergestellt werden. Als Bürger eines neutralen Staates schulde Österreich den Schicksalsgenossen in anderen europäischen Staaten ein deutliches Zeichen, das mit dem „Wiener Manifest“ nun gesetzt worden sei. „Wir Österreicher  werden auch ausserhalb der EU Europäer sein und bleiben – in friedvoller Solidarität mit allen Menschen auf der Erde !“, heißt es abschließend in dem „Wiener Manifest“.  ++ (vk/mgn/23.11.12 – 333)

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Wien, 26. Oktober 2011 (ADN). „Felix Austria – glückliches Österreich !“  Von 114 Kampfpanzern „Leopard“ “ 2A4 wird das Bundesheer schon in wenigen Monaten 50 Stück verkaufen. Nur 64 bleiben bei der Truppe. Das erklärte heute Österreichs Verteidigungsminister Norbert Darabos in der jüngsten Ausgabe der Wiener „Kronen-Zeitung“ anlässlich des heutigen Nationalfeiertages des Landes. Damit verfüge die österreichische Armee über dreimal so viele Generäle wie Panzer, nämlich 207. Ein weiterer von dem Politiker gezogene Vergleich fällt noch erstaunlicher aus: in den Jahren 1914 bis 1918 bezahlte Österreich in der k. u. k-Monarchie auch 200 Generäle. Allerdings habe damals das Heer eine Mobilmachungsstärke von 2,4 Millionen Soldaten gehabt. Nach den Angaben von Darabos führen heute Brigadiere keine Einheiten mehr, sondern sind eigentlich hochrangige Beamte mit Büro-Job. Als weiteren Beleg für überbordende Bürokratie im österreichischen Militär nannte der Minister den Umgang mit seinem Dienstfahrzeug. Wenn dies neue Winterreifen braucht, seien damit drei Dienststellen befasst. Der Verteidigungsminister schlussfolgert aus alldem, dass dem Profi-Heer die Zukunft gehört. Deshalb will er Reformen durchziehen. Der aktuelle Sparbefehl gelte deshalb auch für das Bundesministerium.

Solche Symbolik beherrscht auch die zum heutigen Nationalfeiertag veranstaltete Leistungsschau des Bundesheeres auf dem Wiener Heldenplatz: Soldaten hantieren mit Schmiedehammer und glühenden Eisen, um für Ihre Lasttiere neue Hufe herzustellen.  Das Bild scheint sehr friedlich und lässt das Volk freudig zuschauen. Dazu gibt es auch in Zukunft berechtigte Hoffnung, denn Österreich befindet sich in derr komfortablen Lage, Hort von immerwährender Neutralität zu sein.  Das sieht sein Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 vor. Diese hat das Land gemäß Artikel 1 zum Zwecke der Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zur Unverletzlichkeit seiner Grenzen aus freien Stücken erklärt. Es wird die Neutralität mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. Fundament dessen ist der im Jahre mit den allierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1955 geschlossene Staatsvertrag. Es ist ein Friedensvertrag, der damals sofort zum Ende jeglicher Besatzung des Landes führte.  Immerwährende Neutralität ist ein üblicher Begriff des Völkerrechts. So nimmt es nicht wunder, dass am Eingang des imposanten österreichischen Parlamentsgebäudes in Wien Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 an repräsantiver Stelle in die Wand gemeißelt ist. Darin wird der Begriff Menschenwürde definiert.   Auch heute konnte es jeder interessierte vorbei defilierende Besucher zum Tag der Offenen Tür zur Kenntnis nehmen.

Ganz anders in der Bundesrepublik Deutschland (BRD).  Am Berliner Reichstag ist dergleichen nicht zu finden. Die BRD ist weder neutral noch souverän. Deutschland hat bis heute keinen Friedensvertrag. Im Übrigen jaulen dort ganze politische Heerscharen auf, als zufälligerweise auch heute Verteidigungsminister Thomas De Maiziere kosmetische Einsparungen verkündet. Von mehr als 200 militärischen Standorten der Bundeswehr sollen 31 geschlossen und 33 verkleinert werden. Kompensiert wird der Schwund von US-amerikanischen Dienststellen, beruhigt fast zeitgleich der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck.  Die BRD befindet sich also weiterhin im Zangengriff der NATO. ++ (dr/mgn/26.10.11 – 13)