Archive für Beiträge mit Schlagwort: Nichtregierungsorganisation

Belgrad, 11. April 2015 (ADN). Widerstand ist möglich und muss nicht in langweiligen Sitzblockaden bestehen. Dieser Erkenntnis folgend entschied sich der serbische Student der Meeresbiologie Srda Popovic als Guru globaler gewaltfreier Revolutionen Karriere zu machen. Darüber berichtet die jüngste Ausgabe der Wochenzeitung „der Freitag“. Er gründete die Widerstandsgruppe „Otpor“, die maßgeblich zum Sturz von Slobodan Milosevic im Jahr 2002 beigetragen hat. 2003 hat Popovic das Zentrum für angewandte gewaltlose Aktionen und Strategien (CANVAS) ins Leben gerufen. Sein Sitz ist in Berlgrad und berät prodemokratische Aktionen in mehr als 30 Ländern. Dazu zählen die Initiativen der Orangenen Revolution in der Ukraine 2004 und die ägyptische Jugendbewegung 6. April. Zu den Unterstützern von CANVAS gehört die von dem ehemaligen CIA-Direktor James Woolsey geleitete Nichtregierungsorganisation Freedom House und das Open Society Institute von George Soros. Den Erfolg von CANVAS bestätigt eine Untersuchung. derzufolge gewaltfreie Kampagnen in 53 Prozent und militante nur in 26 Prozent der Fälle gelungen sind. ++ (re/mgn11.04.15 – 84)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v.10.10.46

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Berlin/Brüssel, 17. November 2013) Trotz der für Mitte 2015 geplanten Einführung des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) in der Europäischen Union (EU) bleiben alte Stolpersteine auf dem Weg liegen. Einer der größten ist das „Dublin-Modell“. Zu diesem Schluss kommt eine Forschungsarbeit der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), die im November veröffentlicht wurde. Damit nähere sich die EU kaum den ursrünglichen Zielen eines besseren Zugangs zum Asylverfahren, schnellerer Entscheidungen und menschenwürdiger Aufnahme- und Lebensbedingungen. Als Haupthindernis wird der Fortbestand des sogenannten Dublin-Systems aus dem Jahr 1990 identifiziert. Danach bleibt derjenige EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig, in dem der Asylbewerber nachweislich erstmals EU-Boden betreten hat. Für eine ersatzlose Abschaffung der Dublin-Verordnung zugunsten einer freien Wahl des Asyllandes sprechen sich jedoch Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus.

Die Stiftung schlägt als Alternative einen Zuordnungskompromiss vor, der sich aus einer Verrechnung von unterschiedlich stark gewichteten Faktoren ergibt. Die Autoren der Studie nennen dafür vier Kriterien, um faire Aufnahmequoten zu ermitteln. Das sind das Bruttoinlandsprodukt (40 Prozent), die Bevölkerungszahl (40 Prozent), die Fläche des jeweiligen Staatsterritoriums (10 Prozent) und die Arbeitslosenquote (10 Prozent).
Bei rückwirkender Anwendung dieses Modells für den Zeitraum 2008 bis 2012 auf die in der EU gestellten 1,3 Millionen Asylanträge hätten nur acht Mitgliedsstaaten überproportional hohe Aufnahmezahlen zu verzeichnen gehabt. Entlastung sei realistisch gewesen. „So wären auf Schweden im Fünfjahreszeitraum gemäß Quote rund 42.000 Asylanträge entfallen, tatsächlich hat das Land mit 154.000 Asylbewerbern jedoch mehr als dreimal so viele aufgenommen“, teilt SWP-Aktuell mit. Ungefähr das Doppelte hatte sich in der Relation für Belgien, Griechenland und Österreich ergeben. Deutschland, Dänemark und Großbritannien haben danach ihre Quoten knapp untererfüllt. Viele Länder seien nur mit einem Bruchteil der Asylanten konfrontiert worden. Dazu zählen die Staaten der EU-Osterweiterung von 2004 bis 2007 sowie Spanien und Portugal. Nach dem Mehrfaktoren-Muster errechnete SWP für Deutschland eine faire Aufnahmequote von 205.974 statt tatsächlich 201.350 Asylanten. Italien müsste danach 140.580 statt tatsächlich 107.800 Bewerber zulassen. Am äußersten Ende dieser Skalenrichtung liegt Estland, das statt 230 Asylanten 6.537 Asylanträge genehmigen müssen.

Da Griechenland und Italien im Jahr 2014 nacheinander die EU-Präsidentschaft innehaben, ist nach Ansicht der Stiftung mit einer forciert positiven Betrachtungweise dieses vorgeschlagenen Verteilungsschlüssels zu rechnen. Ausfürliche Begründungen für die Berücksichtung der vier Rechengrößen – Wirtschaftskraft, Bevölkerungszahl, Landesgröße und Arbeitslosenquote – wurden in dem publizierten Beitrag nicht gegeben.++ (dp/mgn/17.11.13 – 315)

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