Archive für Beiträge mit Schlagwort: NPD

Leipzig, 10. März 2015 (ADN). Hinter den Protestbewegungen Pegida und Legida steckt ein radikales Netzwerk, das sich aus NPD, Republikanern und anderen rechtsextremen Gruppierungen rekrutiert. Das erklärte der ehemalige Pfarrer an der Leipziger Thomaskirche, Christian Wolff, am Dienstag in einem ADN-Gespräch. Die beiden Organisationen vergifteten das städtische Zusammenleben – insbesondere hinsichtlich der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Kommunen. Solch konkretes Tun sei aber dringend erforderlich. Die aktuellen Ereignisse um den zurückgetretenen Bürgermeister der Gemeinde Tröglitz in Sachsen-Anhalt zeigten, dass es sich um die Spitze eines Eisberges handelt und sich ein ausländerfeindliches Spinnennetz entfaltet. Sie seien auch Beweis für die weit verbreitete Hilflosigkeit und den Gleichmut der Bürger gegenüber solch gefährlichen Menschen, die sich unter dem dreifachen Schlachtruf ‚“Lügenpresse – Wir sind das Volk – Volksverräter“ sammeln. Eine solche Gesinnung ruhe auf den Grundsäulen des Faschismus und der nationalen Verengung. Dieses geistige Strickmuster und die Parolen kenne er aus den alten Bundesländern beispielsweise aus Mannheim, als Anfang der 60er Jahre die ersten Italiener und später Türken als Gastarbeiter kamen. Zeitversetzt sei dies dann in das ideologische Vakuum der ostdeutschen Bundesländer übertragen worden – begünstigt durch das dort bereits zu DDR-Zeiten ruhende rechtsradikale Potential.

Wolff, der in Leipzig eine gegen Legida gerichtete Initiative ins Leben gerufen hatte, hält Demonstrationen auf Straßen und Plätzen nur für eine Zwischenlösung. Multikulturalität wachse langsam. Ein Patentrezept für Sachsen vermochte er nicht zu präsentieren. Er verwies auf prinzipielle Unterschiede zwischen Leipzig und Dresden. Historisch bedingt sei die sächsische Landeshauptstadt konservativ und angepasst. Da funktioniere der Nationalsozialismus gut. Seine Position werde verkannt. Das gelte auch für den Chef der Dresdener Landeszentrale für politische Bildung, Frank Richter, der sich gegenüber Nazis zu nachsichtig verhalte. Das habe sich bei einer Tagung im Juli in Meißen gezeigt, zu der er Grüne aus- und Rechte einladen wollte. Auch drücke er sich vor offener und direkter Auseinandersetzung. Offensichtlich sei das der Grund, weswegen Richter seine Teilnahme an einer Diskussion vor knapp zwei Wochen in Leipzig kurzfristig absagte. Die Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung trug die Überschrift „‚Lügenpresse‘ – Zum Umgang von Medien und Öffentlichkeit mit den neuen Wutbürgern“. ++ (pr/mgn/10.03.15 – 61)

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München/Karlsruhe, 12. Februar 2014 (ADN). Die Bundesversammlung gerät ins Visier der Verfassungsrichter in Karlsruhe. Über Hintergründe berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch. Die Hüter des Grundgesetzes sind nicht selbst auf die Idee gekommen, dieses Gremium und seine Tätigkeit unter die juristische Lupe zu legen, sondern den Anstoß hat eine rechtsextreme Partei gegeben. Die Nationaldemokratische Partei (NPD) nimmt das nur für die Wahl eines Bundespräsidenten zuständige mehr als 1.000 Personen zählende Völkchen aufs Korn und stellt ihren Wahlmodus in Frage. Er sei verfassungswidrig. Zur allgemeinen Überraschung stellt selbst Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle fest, dass es sich bei diesem Thema um „einen weißen Fleck auf der verfassungsrechtlichen Landkarte“ handelt.  Seit den fast 65 Jahren der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist es ihren geistigen Eliten – darunter Tausende hochqualifizierte Juristen – entgangen, dass es keinen Wahlprüfungsausschuss für das Agieren der Bundesversammlung gibt. Erst ein frisch examinierter Absolvent der Jurisprudenz, den die NPD in Dienst gestellt hat, bringt diesen Stein ins Rollen und müsste damit eigentlich eine konstitutionelle Lawine auslösen. Allerdings tritt dem Bericht zufolge der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG) präventiv entgegen. Eine richterliche Kontrolle könne zwar grundsätzlich erlaubt sein, dürfte sich jedoch nur auf „evidente Verfahrensverstöße“ beschränken.

Unter der Oberfläche schlummernde Mängel sollen also unbeachtet bleiben. Die Karlsruher Richter nehmen damit das Risiko in Kauf, dass juristische Pestbeulen unverhofft aufplatzen können. Dass dieser Sprengstoff gerade juristische Grundfesten der bundesdeutschen Verwaltungsgemeinschaft erschüttern könnte, wirkt beängstigend. Allerdings ist eine unitäre Explosionsgefahr und der einem zusammenstürzenden Kartenhaus vergleichbare Vorgang nicht zu befürchten, denn der ehrgeizige NPD-Jurist setzt offenbar auf eine allmähliche Zermürbungsstrategie. Weitere rechtliche Tretminen sind in Sichtweite: Auf Betreiben des rechten Advokaten verhandelt der Zweite BVG-Senat in zwei Wochen über den Wahrheitsgehalt einer Äußerung von Bundespräsident Joachim Gauck. Er soll dazu aufgefordert haben, „auf die Straße zu gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzuweisen.“ Zu erwarten ist ein weiteres Verfahren, in dem es um die stornierte Auszahlung von 300.000 Euro an die NPD durch den Bundestagspräsidenten geht. Das setzt die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) an die Partei voraus, die derzeit finanziell mehr als klamm ist.  ++ (dk/mgn/12.02.14 – 043)

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