Archive für Beiträge mit Schlagwort: Oberbürgermeisteramt

Leipzig, 12. Mai 2015 (ADN). Wie kann die Demokratie sich heute und künftig als Staatsform behaupten ? Das ist am Dienstag eine der Fragen gewesen, die auf dem von der Volkshochschule Leipzig monatlich in Konsequenz der seit Herbst vergangenen Jahre insbesondere in Sachsen stattfindenden Bürgerproteste zu beantworten waren. Seminarleiter Dr. Udo Metzinger ließ diesmal die Teilnehmer selbst stärker tätig werden, indem sie untereinander in jeweils vier Diskussionsrunden schlagwortartig ihre Reaktion auf tischgroßen Papieren niederschreiben konnten. Die Riesenschriftstücke wird er mitnehmen und auswerten. Die Ergebnisse sollen auf dem nächsten und vorerst letzten Diskussionstreffen der Veranstaltungsserie „DienstagTreff“ präsentiert werden.

Die wiederum, rege Debatte zeigte auch diesmal bei merklich geschrumpften Publikum, dass es nach wie vor einen kolossalen Gesprächsbedarf gibt. Allein daraus lässt sich schließen, dass die landesweit  eskalierte Protestbewegung auf weiterhin offene Fragen neue Antworten suchen wird. Ob die seit Jahresbeginn von der Volkshochschule organisierten Gesprächsrunden dazu ein geeignetes Instrument sind, dürfte auf der Tagesordnung des vorläufig letzten Forums Mitte Juni stehen. Insofern dürfte sogar konkrete Vorschläge zu erwarten sein, denn wesentliche Veränderungen in der politischen Landschaft sind weder im Land noch bundesweit zu verzeichnen. Das einzige äußerliche Zeichen wird dann allerdings das mit Spannung erwartete Abschneiden der von Pegida-Sympathisanten zur parteilosen Kandidatin für das Dresdner Oberbürgermeisteramt gekürten Tatjana Festerling bei der Wahl Anfang Juni sein. Dem und die Platzierungen ihrer unmittelbaren Mitbewerber und sächsischen Landesminister aus den Reihen der schwer unter Beschuss geratenen etablierten Parteien – Martin Ulbig (CDU) und Eva-Maria Stange (SPD) ist also eine gewisse Signalwirkung zuzumessen. ++ (pl/mgn/12.05.15 – 107)

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Dresden/Leipzig, 14. Februar 2015 (ADN). Eine zentrale Abhör-Station soll in Leipzig – der Stadt der Friedlichen Revolution – für 4, 2 Millionen Euro bis zum nächsten Jahr entstehen. Darüber berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Sonnabend. Unter dem harmlos klingenden und ziemlich unverfänglichen Namen „Gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts für Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, der Freistaaten Sachsen und Thüringen“ soll sie als länderübergreifendes Projekt für die Überwachung ganz Ostdeutschlands installiert werden. Dass das Geheimvorhaben plötzlich ans Tageslicht kommt, ist aufmerksamen Lesern sächsischer Gesetzentwürfe, Beschlussvorlagen und anderer papierreicher Texte zu danken. Sie mussten sich bis auf Seite 383 des Titels 98 des Haushaltsansatzes durchquälen, um auf die scheinbar gesichtslose und doch so verdächtige Plansumme von mehr als vier Millionen Euro zu stoßen. Dass es sich um eine höchst klandestine und alles andere als transparente Haushaltsposition des sächsischen Innenmisteriums handelt, zeigt die Reaktion aus ahnungslosen Regierungs- und Abgeordnetenkreisen der neuen Bundesländer. In Thüringen wusste und weiß weder die alte noch die neue Landesregierung etwas davon. Selbst aus dem sächsischen Parlament hagelt es scharfe Kritik. Den Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann, der als Entdecker des brisanten Etatpostens genannt wird, zitiert die LVZ mit der empörten Äußerung: “ Faktisch soll der Landtag mehr als vier Millionen Euro für ein ominöses Kompetenzzentrum freigeben, für das jegliche gesetzliche Grundlage fehlt – das ist ein unglaubliches Vorgehen.“

Die fast als Zufallstreffer zu bezeichnende Offenbarung bringt das sächsische Innenmisterium in immer größere Erklärungsnot. Sein Chef, Markus Ulbig, für den der Posten immer ungemütlicher wird und der sich deshalb mit seiner Bewerbung um das Dresdener Oberbürgermeisteramt davonzuschleichen versucht, beschwichtigt mit fadenscheinigen Formulierungen. Er lässt mitteilen, dass der Willensbildungs- und Entscheidungsprozess hierzu noch nicht abgeschlossen ist.  ++ (ge/mgn/14.02.15 – 43)

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