Wien/Zürich, 30. März 2014 (ADN). Ein Wiener Journalist soll für drei Jahre ins Gefängnis, weil er im Verfahren auf Rückerstattung einer von den Nazis arisierten Liegenschaft seine Tante als Miterbin verschwiegen hat.“ Darüber berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Wochenende. Geschädigt fühle sich der österreichische Staat. „Weil er das Antragsformular zur Restitution einer von in der Nazizeit seinen Vorfahren in Wien geraubten Liegenschaft nicht richtig ausgefüllt hat, soll der Journalist Stephan Templ, der unter anderem auch für die ‚Neue Zürcher Zeitung‘ schreibt, demnächst eine Freiheitsstrafe von drei Jahren antreten“, schreibt die Schweizer Zeitung. Ein Wiener Strafgericht verurteilte Templ im April 2013 wegen schweren Betrugs. Die allein mögliche Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil wurde abgewiesen. Strafmaß und bedingter oder unbedingter Vollzug werden nächste Woche nochmals Thema vor dem Oberlandesgericht Wien sein.  Die ausgesprochene Strafe ist nach Aussage des Berichts völlig unverständlich.

Templ sei bis dahin ein völlig unbescholtener Mann gewesen. Allerdings habe er in einem Buch und in verschiedenen Zeitungsartikeln die Haltung und die Praxis Österreichs in Restitutionsfragen scharf kritisiert. Er war den Behörden als kritischer Autor bekannt.  Doch dies dürfe in einem Rechtsstaat keine Rolle spielen. Unverständnis und Empörung über das Urteil wachse in der Presselandschaft.

Das Urteil enthält dem Bericht zufolge weitere Ungeheuerlichkeiten. So betrachtet sich der österreichische Staat als Geschädigter. Er war durch das Unrecht der Nazizeit in den Besitz der Liegenschaft gelangt, hatte sie jahrelang genutzt und sieht sich nun als Opfer.  Die NZZ schreibt: „Einen Schaden von 550.000 Euro hat dabei wohl aber doch viel eher die Tante erlitten, die wegen Unkenntnis und nicht zuletzt auch Untätigkeit des Staates nicht rechtzeitig ihren Antrag stellte. Der österreichische Staat wäre vom Missgeschick der Tante somit vor allem Profiteur.“ Dies zeuge von wenig Verständnis des heutigen Rechtsstaates für die oft verworrenen Rechtslagen, mit denen Nachkommen von Opfern des nationalsozialistischen Unrechtsstaates nach über 70 Jahren konfrontiert sehen. ++ (jz/mgn/30.03.14 – 089)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn) 

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