Archive für Beiträge mit Schlagwort: Opfer

Köln, 20. April 2015 (ADN). Ungefähr 25.000 Menschen sind in den letzten Jahren im Mittelmeer bei der Flucht  von Afrika nach Europa umgekommen. Das ist der größte Menschenrechtsskandal weltweit, erklärte Elias Bierdel von der Organisation „borderline europe – Menschenrechte weltweit“ am Montag im Interview mit dem Deutschlandfunk. Diese Zahl ergebe sich daraus, dass verschiedene Menschenrechtsorganisationen und die Zivilgesellschaft sehr sorgfältig den Tod von Menschen dokumentieren. Aber innerhalb dieses riesigen Skandals sei es nochmal bemerkenswert, dass es tatsächlich in der Europäischen Union unter zehntausend Beamten und anderen Bediensteten, die an dieser „Abwehrschlacht“ gegen Flüchtlinge beteiligt sind, keinen einzigen gebe, der sich ganz offiziell mit der Zahl der Opfer beschäftigt.

„Die Europäische Union, die Mitgliedsstaaten wollen verhindern, dass es eine Bezugsgröße gibt, auf die man hier zurückgreifen könnte, eine amtliche Zahl. Stattdessen gibt es nur Schätzungen“, so der ehemalige Chef der „Cap Anamur“, der sich bereits vor Jahren wegen seiner Flüchtlingshilfe auf dem Mittelmeer vor einem italienischen Gericht verantworten musste. Seine Organisation wisse von den 25.000 Toten. Die Dunkelziffer sei sicherlich um ein Vielfaches höher. ++ (mr/mgn/20.04.15 – 91)

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Berlin, 29. März 2015 (ADN). Die Bundesverfassungsrichter haben keine Ahnung, wie es in vielen Stadtvierteln zugeht. Das Urteil ist die völlig falsche Botschaft. Das erklärt der nach 14 Jahren aus dem Amt scheidende Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky, am Sonntag im Interview mit dem Deutschlandfunk. Nach dieser Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen „hat die Frau zu gehorchen, sie hat rein und devot zu sein und sie ist das Eigentum ihres Mannes.“ Das Gericht habe damit eine Säule der Gesellschaft ohne Not geschleift – nämlich die des wertneutralen staatlichen Handelns.

Buschkowsky empfiehlt angesichts der desaströsen Situation ratlosen Bürgern die Lektüre eines speziellen Teils im Urteil. „Wer ein bisschen Kraft schöpfen und die Kontenance wahren will, sollte das Minderheitenvotum der Richter lesen. Ich habe noch nie in so barschen und deutlichen Worten gelesen, wie einige Verfassungsrichter ihre Mehrheitskollegen abwatschen.“ Dieses Urteil sei ein weiteres Einknicken vor denen, die wie Lautsprecher durch das Land gehen und immer einfordern, dass sie benachteiligt und Opfer sind. Ein Einwanderer und seine Kinder seien keine Patienten, sondern Staatsbürger wie alle anderen und hätten sich so zu benehmen. „Unsere Lebensregeln gelten für alle“. ++ (ju/mgn/29.03.15 – 78)

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Leipzig, 7. Januar 2015 (ADN). „Dummlöffel, Judensau und Nazidummsau“ waren Titulierungen die der Leipziger Obergerichtsvollzieher Michael Kratz in seinem Büro einem Leipziger Bürger angedeihen ließ, der dort persönlich ein Schreiben gegen Empfangsbestätigung abgegeben hatte. Allein die Übergabe des noch ungeöffneten Schriftstücks hatte Kratz offenbar so in Rage versetzt, dass er sich dieser und anderer Fäkalverbalien bediente. Letztlich konnte sich der vorgeladene Kratz des Vorgangs im September vorigen Jahres nicht mehr so recht erinnern. Dass die beleidigenden Äußerungen dennoch in brüllendendem Ton dem Munde des Ausgerasteten mangels Sachargumenten entfahren waren, hatte der Betroffene und nun plötzlich selbst einer falschen Verdächtigung Angeklagte in einer Erklärung an Eides statt schriftlich versichert und am Mittwoch im Amtsgericht Leipzig ausführlich geschildert. Dennoch beharrte  Richterin Heike Gunter-Gröne darauf, dass Gerichtsvollzieher Kratz „als integre Person im Bezirk bekannt“ sei.  Insofern war in der Prozessführung auch in dem Fortsetzungsverfahren frühzeitig und deutlich der Trend zur Befangenheit erkennbar. Ein entsprechender Befangenheitsantrag hatte bereits im ersten Teil der Hauptverhandlung zu einer Unterbrechung und Vertagung geführt, wurde jedoch von der Einzelrichterin abgelehnt. Staatsanwalt Thomas Ranft, der mit umständlichen und verschnörkelten Formulierungen das Verhalten des Gerichtsvollziehers zu rechtfertigen suchte, beantragte nach einer äußerst lückenhaften und unvollendeten Beweisaufnahme die Bestrafung des vom Opfer zum Täter Gestempelten mit 90 Tagessätzen von jeweil 10 Euro.  So geschah es denn auch.

Eine von mehreren Kernfragen wurde seltsamerweise weder erörtert noch beantwortet. Es geht darum, ob ein Gerichtsvollzieher eine Amtsperson mit Beamtenstatus und entsprechenden Vollmachten oder ein mit Gewinnerzielungsabsicht tätiger Geschäftsmann ist. Dass Letzteres zutrifft und sich die Frage eigentlich gar nicht stellt, blieb völlig im Dunkeln und unerwähnt. Gerichtsvollzieher sind nach aktueller Rechtslage keine Amtsträger und haben demzufolge auch nicht deren Befugnisse. ++ (ju/mgn/07.01.15 – 7)

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Berlin, 2. September 2014 (ADN). Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) gibt zu, etwas falsch gemacht zu haben. Darüber informiert das Berliner Printmedium „Der Tagesspiegel“ am Dienstag und zitiert aus dem WDR-Geständnis: „Trotz unseres Anliegens, Bildmaterial sorgfältig zu verwenden, ist uns ein Fehler unterlaufen. Wir bitten dies zu entschuldigen“. Es ist eine Reaktion auf scharfe Kommentare im Internet, in denen Vorwürfe von „Panzerlüge“ bis „billiger Propagandatrick“ geäußert wurden. Die veröffentlichten Bilder zeigten eine Panzerkolonne in wüstenartiger Landschaft und waren mit dem Text versehen: „Russische Kampfpanzer fahren am 19.08.14 noch unter Beobachtung von Medienvertretern in der Ukraine“. Tatsächlich stammte das Bildmaterial jedoch aus dem Jahr 2009 und war während des russischen Manövers „Kaukasus 2009“ entstanden. Die Tageszeitung nennt weitere Beispiele, die darauf schließen lassen, dass dies kein Einzelfall oder nur ein Versehen sein kann.

Dass der Bericht  mit dem Untertitel „ARD-Sendungen verbreiten falsche Bilder zum Ukraine-Konflikt“  nicht auf eine verzerrte und abwegige Film- und Foto-Berichterstattung beschränkt werden darf, macht das Nachrichtenportal Kopp.online deutlich. Es nennt gewichtige Hintergründe für eine systematisch betriebene Informationsstrategie westlicher Medien. So schreibt Raul Ilargi Meijer über eine ganze Welle von Gerüchten und Beschuldigungen, die sich sogar noch verstärkt. Er befürchtet, „als Opfer eines Trommelfeuers von Beschuldigungen und Behauptungen, für die fast keine Beweise vorgelegt werden, drohen wir in einen offenen Krieg  hineingezogen zu werden.“ Meijer fordert vom Westen klare Worte. „Vielleicht erklären uns unsere Politiker noch vor der offiziellen Kriegserklärung, wo eigentlich die mobilen BUK-Raketensysteme geblieben sind, die angeblich das malaysische Passagierflugzeug MH-17 abgeschossen haben, was die Auswertung der Flugschreiber der Maschine ergeben hat und wann endlich die Gespräche der Luftverkehrskontrolle mit den Piloten der Maschine veröffentlicht werden, die Berichten zufolge vom ukrainischen Geheimdienst beschlagnahmt wurden.“ Der Abschuss von MH-17 sei nämlich der wesentliche Anlass für die öffentliche Empörung im Westen, die Anfeindungen und Wirtschaftssanktionen gegen Russland gewesen. Es könne durchaus sein, dass nicht die Donbass-Rebellen, sondern die ukrainische Armee oder Blackwater oder die CIA für den Flugzeug-Abschuss verantwortlich sind. ++ (me/mgn/02.09.14 – 245)

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München, 5. April 2014 (ADN). Diplomatie gilt als die höchste Form, Verwerfliches, Widersprüchliches und zumindest Unerfreuliches in angenehmer Verpackung dem Gegenüber mitzuteilen. Sie ist beherrschendes Prinzip der Außenpolitik eines Staates, der mit den Grundregeln der Höflichkeit die Grund-Beziehungen zu anderen, auch noch so konträr gegenüber stehenden  Staaten und seinen Repräsentanten gestalten soll. Nun hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble der gesunde Menschenverstand verlassen, indem er Russlands Präsidenten Wladimir Putin mit dem Diktator des Dritten Reiches Adolf Hitler verglichen hat. Der Protest aus dem Moskauer Außenministerium war ihm genauso sicher wie der Unmut der Öffentlichkeit im eigenen Lande.  „Sie ist nichts als ein Ausdruck von Orientierungslosigkeit, ein Zeichen von Panik oder der Versuch der Scharfmacherei“. So bewertet es Jürgen Zarusky vom Institut für Zeitgeschichte in der Wochenendausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ die Bemerkung des obersten bundesdeutschen Kassenwart.   Auch für eingefleischte Putin-Nichtversteher sollte es nachvollziehbar sein, dass der Hitler-Vergleich besonders kränkend ist.  Zarusky schilderte überzeugende Umstände: „Wladimir Putin stammt aus Leningrad, der Stadt, die Hitler von 1941 bis 1944 totzuhungern versuchte. Eine Million Bewohner fielen dem zum Opfer. Anlässlich des 70. Jahrestages des Endes der Blockade am 27. Januar 2014 hat der 95-jährige Daniil Granin im Deutschen Bundestag die Erfahrung der Blockade eindrucksvoll beschrieben. Wie Granin hat auch Putins Vater an der Leningrader Front gekämpft. Seine Mutter war eine ‚Blockadniza‘. Sie hat in Leningrad überlebt, nicht aber ihr kleiner Sohn Viktor, Putins großer Bruder, den er nie gesehen hat.  Er starb als Kleinkind 1942 an Diphtherie und ist zusammen mit einer halben Million anderer Blockade-Opfer auf dem Piskarjowskoje-Friedhof beerdigt.“

Wenn Schäuble nun schon diesen Hintergrund nicht kennt, dann ist seine Äußerung mehr als geschmacklos. Wenn er ihn wider besseres Wissen ignoriert und damit eine unerhörte Geschichtslosigkeit dokumentiert, dann hat er seine Position als eine der mächtigsten Personen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) verspielt.  Wer will von einem solch Geschichtsvergessenen und Unbelehrbaren regiert werden ? Um so fragwürdiger wird seine zunehmend zweifelhafte Rolle bei der deutschen Wiedervereinigung vor fast 25 Jahren. Der auf dieses Ereignis fallende Schatten und Nebel, der ohnehin täglich größer wird, sollte möglichst bald gelichtet werden.  ++ (05.04.14 – 095)

 

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Wien/Zürich, 30. März 2014 (ADN). Ein Wiener Journalist soll für drei Jahre ins Gefängnis, weil er im Verfahren auf Rückerstattung einer von den Nazis arisierten Liegenschaft seine Tante als Miterbin verschwiegen hat.“ Darüber berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Wochenende. Geschädigt fühle sich der österreichische Staat. „Weil er das Antragsformular zur Restitution einer von in der Nazizeit seinen Vorfahren in Wien geraubten Liegenschaft nicht richtig ausgefüllt hat, soll der Journalist Stephan Templ, der unter anderem auch für die ‚Neue Zürcher Zeitung‘ schreibt, demnächst eine Freiheitsstrafe von drei Jahren antreten“, schreibt die Schweizer Zeitung. Ein Wiener Strafgericht verurteilte Templ im April 2013 wegen schweren Betrugs. Die allein mögliche Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil wurde abgewiesen. Strafmaß und bedingter oder unbedingter Vollzug werden nächste Woche nochmals Thema vor dem Oberlandesgericht Wien sein.  Die ausgesprochene Strafe ist nach Aussage des Berichts völlig unverständlich.

Templ sei bis dahin ein völlig unbescholtener Mann gewesen. Allerdings habe er in einem Buch und in verschiedenen Zeitungsartikeln die Haltung und die Praxis Österreichs in Restitutionsfragen scharf kritisiert. Er war den Behörden als kritischer Autor bekannt.  Doch dies dürfe in einem Rechtsstaat keine Rolle spielen. Unverständnis und Empörung über das Urteil wachse in der Presselandschaft.

Das Urteil enthält dem Bericht zufolge weitere Ungeheuerlichkeiten. So betrachtet sich der österreichische Staat als Geschädigter. Er war durch das Unrecht der Nazizeit in den Besitz der Liegenschaft gelangt, hatte sie jahrelang genutzt und sieht sich nun als Opfer.  Die NZZ schreibt: „Einen Schaden von 550.000 Euro hat dabei wohl aber doch viel eher die Tante erlitten, die wegen Unkenntnis und nicht zuletzt auch Untätigkeit des Staates nicht rechtzeitig ihren Antrag stellte. Der österreichische Staat wäre vom Missgeschick der Tante somit vor allem Profiteur.“ Dies zeuge von wenig Verständnis des heutigen Rechtsstaates für die oft verworrenen Rechtslagen, mit denen Nachkommen von Opfern des nationalsozialistischen Unrechtsstaates nach über 70 Jahren konfrontiert sehen. ++ (jz/mgn/30.03.14 – 089)

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Frankfurt am Main, 20. Dezember 2013 (ADN). Vor 50 Jahren begann im Stadtverordnetensaal von Frankfurt am Main der erste Auschwitz-Prozess. „Man musste ja die Leute freiwillig in die Gaskammern hereinbringen und in Unwissenheit, mit List,“ erklärte damals der Zeuge Rudolf Vrba. An diesem 20. Dezember 1963 stehen sich SS-Männer als Täter und ihre Opfer zum ersten Mal seit 1945 wieder gegenüber. Hessens Generalstaatsanwalt Fritz Bauer war einer der Hauptinitiatoren dieses juristischen Aufarbeitungsversuchs. Er hatte eine Selbstaufklärung der deutschen Gesellschaft über das gefordert, was da „im Osten“ geschehen war.

Der Prozess im Landgericht Frankfurt firmierte unter „Mulka und andere“. Er richtete sich gegen 22 Angehörige der Waffen-SS. Die Anklagebehörde ist selbst von Nazi-Juristen durchsetzt. Sie wollten den Prozess abschieben, hatten keinen Bock darauf. Dennoch setzte sich der hessische Generalstaatsanwalt durch und bringt junge, weitgehend unbelastete Ankläger zum Einsatz.
Auch der Untersuchungsrichter Dr. Heinz Düx trifft auf Widerstand beim Landgericht. Der Unwille in Justizkreisen ging soweit, dass sogar die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Bausch und Bogen in Frage gestellt wurde. Ein Vorsitzender Richter war der Auffassung, alle KZ-Häftlinge seien Lügner. Sogar Dienstreisen zum Tatort, die das überprüfen sollten und der Aufklärung dienten, wurden verhindert. Letztlich unternahm Düx eine „Dienstreise“ auf eigene Privatkosten zu den Mordstätten. Erst als er später seine Erkenntnisse präsentierte, entschloss sich das Gericht ebenfalls ein eigenes Bild vor Ort zu gewinnen.
Letztlich fallen die Urteile milde aus: Sechsmal lebenslang Zuchthaus, eine zehnjährige Jugendstrafe, zehn Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren. ++ (mo/mgn/20.12.13 – 348)

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