Zürich, 13. Juni 2014 (ADN). Die Genossenschaften verkörpern für den schwezerischen Bundesstaat ein zentrales Fundament. Das stellt Dr. Rene Roca vom Forschungsinstitut direkte Demokratie in der jüngsten Ausgabe der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ fest. Als wirtschaftliche Organisationsform der Selbsthilfe sei die Genossenschaft nicht nur eine bloße Rechtsform, sondern eine eigentliche Gesellschaftsform. Stets sei sie lokal verankert und eingebettet in das föderalistisch-subsidiäre politische System der Schweiz. „Die Genossenschafter entscheiden demokratisch über alle anfallenden Fragen, jeder hat eine Stimme“, so Roca. Der Zweck müsse immer dem naturrechtlich verankerten Gemeinwohl – dem Bonum comune – dienen.

Institutsdirektor Roca bezieht sich in dem Pressebeitrag insbesondere auf den Historiker Adolf Gasser. Für ihn sei die europäische Geschichte stark vom Gegensatz zweier verschiedener Gesinnungen geprägt: von Herrschaft und von Genossenschaft. Daraus ergäben sich zwei völlig unterschiedliche Welten – und zwar diejenige, des von oben her und das andere, des von unten aufgebauten Staatswesens. Das eine entspreche dem Universum der „Gemeindeunfreiheit“ und das andere dem der „Gemeindefreiheit“. Das kristallisiere Grasser in seinem 1947 erschienenen Hauptwerk „Gemeindefreiheit als Rettung Europas“ heraus. Bei dem Gegensatz Obrigkeitsstaat – Gesellschaftsstaat gehe es nämlich um die elementaren Grundlagen des menschlichen Gemeinschaftslebens.  Das genossenschaftliche Ordnungsprinzip führe zu einer kommunalen Gemeinschaftsethik. Dieses genossenschaftliche Prinzip gelte in der Schweiz nicht erst seit dem Jajhr 1848, sondern bilde schon seit Jahrhunderten einen festen Bestandteil der eidgenössischen Gesinnung. In der Schweiz genieße dieser Grundsatz nach wie vor großes Vertrauen. Das beweise die Tatsache, dass es gegenwärtig in der Schweiz mehr als 12.000 Genossenschaften gibt – Tendenz steigend. ++ (ge/mgn/13.06.14 – 163)

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