Archive für Beiträge mit Schlagwort: Ordnungswidrigkeiten

Berlin, 21. November 2013 (ADN). Wir wachen irgendwann in einem Überwachungsstaat auf, in dem es existenzbedrohlich ist, sich zu wehren. Dann ist das Grundgesetz weniger wert als die Verfassung der DDR. Mit dieser düsteren Prognose schließt die bekannte Internet-Aktivistin Anke Domscheit-Berg einen Beitrag in der jüngsten Ausgabe der Wochenzeitung „der Freitag“, in dem sie vor den fatalen Folgen des Daten-Totalitarismus der Geheimdienste und Konzerne warnt. Gewiss sei, dass auch die deutschen Geheimdienste außer Kontrolle geraten sind und sich eher ausländischen Diensten gegenüber verpflichtet fühlen als dem Volk, das sie schützen sollen. „Es wäre ja auch schizophren von der Regierung, ernsthaft gegen ausländische Überwachung vorzugehen, aber gleichzeitig selbst seit vielen Jahren am Überwachungsstaat zu basteln. Seit Anfang der neunziger Jahre wurden 39 neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze verabschiedet, 25 davon unter Kanzlerin Merkel. Neun davon erklärte das Verfassungsgericht für verfassungsfeindlich,“ betont Domscheit-Berg. Leider gebe es auch auf Seiten des Verfassungsgerichts offenbar Grundrechte erster Klasse für die analoge Welt und Grundrechte zweiter Klasse für die digitale Gesellschaft. Das Postgeheimnis gelte bestenfalls noch für Papierbriefe. Wer elektronische Briefe schreibe, der pokert. Ganz legal dürften deutsche Geheimdienste ohne Grund und Anlass jede fünfte E-Mail lesen. Bei Ordnungswidrigkeiten – das könne schon Falschparken sein – dürften die „Täter“ nach der noch von der alten Merkelregierung kurz vor der Bundestagswahl beschlossenen Bestandsdatenauskunft von irgendwelchen Webseiten ermittelt werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar vom Verfassungsgericht abgelehnt worden, allerdings halte das die Parteien der künftigen Großen Koalition nicht davon ab, neue Versuche für eine anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten zu starten. „Unsere Regierung will offensichtlich gar nichts ändern, denn die eigentliche Absicht ist Machterhalt durch Geheimhaltung und Überwachung,“ schlussfolgert die Autorin.++ (sp/mgn/21.11.13 – 319)

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Halle (Saale)/Herford, 4. August 2012 (ADN). „Trotz des anhaltenden Einwohnerrückgangs steigen in Sachsen-Anhalt die Einnahmen aus Buß- und Verwarngelder bei den Kommunen. Die Städte, Kreise und Gemeinden nahmen 2007 insgesamt fast 11,57 Millionen Euro ein, 2011 waren es 12,51 Millionen Euro – ein Anstieg um gut 940.000 Euro (plus acht Prozent).“ Das schreibt an diesem Wochenende die „Mitteldeutsche Zeitung“. Halle an der Saale sei die Knöllchen-Hauptstadt. Die größte Stadt Sachsen-Anhalts habe 2011 nach Angaben des Innenministeriums 2,4 Millionen Euro auf diesem Wege eingenommen. Die Landeshauptstadt Magdeburg liege mit 1, 56 Millionen Euro auf Platz zwei.

Die Zahlen und Fakten bestätigen einen bundesweiten Trend und  belegen, dass nicht das Bemühen um mehr Verkehrssicherheit der Anlass für das Abkassieren bei den Automobilisten ist, sondern deren zusätzliche Ausplünderung.

Das hatte auch Richter Helmut Knöner vom Amtsgericht Herford (Westfalen) erkannt und vermeintliche Temposünder im Jahr 2010 reihenweise freigesprochen.  Er hatte  insbesondere das ungefragte Fotografieren der Autofahrer für illegitim erklärt. Dies sei nach § 100 h StGB nur bei Terrorismusverdacht erlaubt und für alltägliche Ordnungswidrigkeiten völlig ungeeignet. Inzwischen haben die Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht (OLG) Hamm den als Richter Gaspedal bekannt gewordenen Juristen in die Schranken gewiesen. In einer dienstlichen Erklärung musste er seiner Rechtsauffassung abschwören und sich den Ansichten des OLG Hamm und ähnlichen Rechtsinterpretationen des Bundesverfassungsgerichts (BVG) beugen. Knöner hatte in seiner ursprünglichen Argumentation auch dem BVG vorgeworfen, einen wichtigen Aspekt völlig außer acht zu lassen. Nämlich, dass mit solchen Maßnahmen sehr viel Geld – jährlich mehrere hundert Millionen Euro – verdient werden.

Inzwischen werden Geschwindigkeits-Enthusiasten unter den Auto- und Motorradfahrern nach dem Blitzen und folgenden Bußgeldverfahren in der Regel wieder nach dem Terrorismus-Paragraphen vor Gericht abgestraft.

Völlig außer Betracht gelaasen wird dabei der Tatbestand, dass spätestens seit dem Jahr 2007 das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Strafgesetzbuch der BRD keine Gültigkeit mehr haben. Der ganze Spuk des Blitzer-Unwesens ist demzufolge eine juristische Fata Morgana und wird von den Verwaltungsbehörden   zum Einschüchtern und Abkassieren der Leute missbraucht. ++ (sv/mgn/04.08.12 – 223)