Zürich, 28. September 2012 (ADN). Im Streit zwischen China, Taiwan und Japan um die Senkaku-Inseln ist das Völkerrecht auf Seiten Japans.  Dieses Urteil fällte der Professor für Völker- und Staatsrecht an der Universität Zürich, Oliver Diggelmann, in einem Beitrag der heutigen Freitagausgabe der „Neuen Zürcher Zeitung“. Der 6,3 Quadratkilometer umfassende Archipel, befand sich im Jahre 1945 in japanischem Besitz, so der Leiter des Instituts für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht der schweizerischen Hochschule. Das sei entscheidend, weil in diesem Jahr das völkerrechtliche Gewaltverbot geschaffen wurde. Ob die Inseln zuvor von Japan annektiert worden sind, wie es China unterstellt, sei ohne Belang. Annexion war bis zur Schaffung des Gewaltverbots ein anerkannter Gebietserwerbstitel. Insofern sitzt China, das zwar im frühen 15. Jahrhundert die Inseln entdeckt und später einmal besiedelt haben dürfte,  somit offensichtlich am kürzeren Hebel. „Japan mag sie 1885 auch gewaltsam ‚gestohlen‘ haben, wie Englasnd die Falkland-Inseln,“ so Diggelmann. Dennoch seien für die heutigen Territorialrechte in beiden Fällen die Besitzverhältnisse 1945 ausschlaggebend. 

Die Logik des damals geschaffenen Gewaltverbots nahm um eines höheren Ziels willen auch Ungerechtigkeiten in Kauf. Angriffskriege sollten nach zwei Weltkriegen nicht mehr legal sein. Dazu verboten die Siegermächte jede weitere Annexion und froren die Besitzverhältnisse ein. Die Folge war zwar mehr Stabilität, jedoch entstanden auch mehr Feinseligkeiten, erklärte der Völkerrechtler.  Deshalb sei die Regelung unbeabsichtigterweise zur Quelle von Konflikten geworden, die bis in die Gegenwart sprudelt. Gewinner von 1945 waren Staaten, die im 19. und 20. Jahrhundert imperialistische Ziele verfolgten. Dazu gehört auch Japan trotz der Verluste von in den 1930er und 1940er Jahren eroberten Gebieten.

Japan ist durch eine weitere damals geschlossene Regelung abermals im Vorteil: die Rechte von Meeresanrainerstaaten zur Ausbeutung der See sowie des Festlandsockels wurden erheblich ausgedehnt. Zu den Initiatoren dieser völkerrechtlichen Vereinbarungen gehörten die USA, weil zu Zeiten von Präsident Harry Truman vor den Küsten der Vereinigten Staaten von Amerika reiche Bodenschätze gefunden worden waren. Diggelmann weist darauf hin,  dass solche Funde im Falle der jetzt umstrittenen Senkaku-Inseln nicht von den derzeitigen „Streithähnen“ geortet wurden, sondern von Experten der Vereintzen Nationen (UNO).  Nach seiner Auffassung werden die neuen Privilegien, die das Seerecht Staaten mit vielen Inseln verschafft, oft als illegitim empfunden. Das sei jedoch zugunsten eines einheitlichen Vorgehens in Kauf genommen worden. Um im vorliegenden Fall eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen, muss sich nach Meinung des Wissenschaftlers bei Verhandlungen China stärker bewegen als Japan.++ (vk/mgn/28.09.12 – 276)

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