Straßburg, 11. April 2013 (ADN). Die Elsässer stimmten am vergangenen Wochenende darüber ab, ob die beiden Departements Bas-Rhin (Niederrhein) und Haut-Rhin (Oberrhein) administrativ fusionieren. Ein einheitlicher Regionalrat für das Elsaß sollte entstehen. Erstmals durften sich die Einwohner in einem Volksentscheid äußern. Das basisdemokratische Experiment misslang. Nicht ganz ein Drittel der Wahlberechtigten ging überhaupt hin. Diejenigen, die wählten, lehnten die Zusammenlegung der Verwaltungen insgesamt mehrheitlich ab. Dabei stimmten die Bewohner von Niederrhein für ein starkes und vereintes Elsaß, die von Oberrhein dagegen. Alles bleibt beim Alten.

Eine niederschmetternde Bewertung des Volksentscheids und seines Ergebnisses nahm das Medium „Neues Elsaß-Lothringen“ vor. Es nannte das Ereignis „politischen Selbstmord eines Volkes“ und erging sich in düsteren Untergangszenarien angesichts der gescheiterten Vereinigungsversuchs. „Anders als die Schotten und Waliser vor ein paar Jahren, anders als die baltischen Völker vor zwei Jahrzehnten, anders als die Südtiroler, Katalanen und vielleicht Korsen in einigen Jahren haben es die Elsässer nicht für nötig gehalten, sich für das eigene Volkstum zu mobilisieren. Dadurch haben sie sich überdeutlich gegen die eigene Sprache, gegen die eigene Kultur und gegen die eigene Existenz als Volk ausgesprochen. Manch ein Volksentscheid ist zur Geburtsstunde einer Nation geworden; am gestrigen Tag konnte aber nur der Totenschein des elsässischen Volkes ausgestellt werden.“

Historischer Hintergrund in den beiden ostfranzösischen Departements ist, dass das Gebiet deutschsprachig und die deutsche Kultur dominant war. Das Elsaß stellt einen Sonderfall dar und war jahrhundertelang zwischen Frankreich und Deutschland umkämpft. Dieser politische Zankapfel sollte nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge der europäischen Entwicklung sowohl Symbol der Versöhnung als auch als Brücke zwischen den Nationen fungieren. Dem Elsaß ist es als erstem französischen Gebiet gelungen, eine „Kulturelle Charta“ mit dem Staat abzuschließen. ++ (de/mgn/11.04.13 – 097))

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