Archive für Beiträge mit Schlagwort: Otto von Bismarck

Frankfurt am Main, 24. Januar 2014 (ADN). „Von Otto von Bismarck stammt die leicht resignierende Feststellung, er habe Deutschland in den Sattel gesetzt, reiten müsse es nun selbst“. Mit diesem Satz wies der Mitbegründer und stellvertretende Sprecher der Alternative für Deutschland (AfD), Alexander Gauland, in der Freitag-Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) gleich zu Amfang eines Namensbeitrags auf eine Hauptschwäche seiner Partei hin. Für deren Mitglieder und Funktionäre gelte nun auch des Reichskanzlers Ausspruch. Wie nach 1870 sei das ein Ritt auf der Rasierklinge, der viel Geschicklichkeit erfordere. Den hessischen AfD-Anhängern gelinge das seit ewiger Zeit nicht. Es handele sich dabei nicht nur um persönliche Unverträglichkeiten, sondern um einen camuflierten ideologischen Streit. Eine brutalisierte Wortwahl habe noch nie das Bewusstsein der Menschen verändert. Als beispielgebend zitierte der Autor den französischen Außenminister Talleyrand: „Sprache ist dazu da, die Dinge zu verhüllen.“ Das Gegenteil, so Gauland, hätten manche Parteimitglieder verinnerlicht.

Das Echo des von den Morgenstunden an zu lesenden FAZ-Beitrags hatte offensichtlich bundesweit eine solche Diskussionslawine ausgelöst, dass der Kölner Rundfunksender „Deutschlandfunk“ sich am Mittag zu kritischen Fragen direkt an Gauland veranlasst sah. Eine lautete, ob nach diesem Grundsatz die AfD ihre wahren Absichten und Positionen verhüllen will, um die Wähler hinters Licht zu führen. Das dementierte Gauland. Klartext sei schon erwünscht. Er empfehle Talleyrand, der immer eine vorsichtige diplomatische Sprache gewählt hat. Dennoch könne man völlig klare Standpunkte vertreten, was Talleyrand stets in seinem Leben getan habe.

Charles-Maurice de Talleyrand-Perigord (1754 – 1838) war ein französischer Staatsmann und Diplomat, der sechs Herrschern Frankreichs diente von der Zeit der Französischen Revolution bis zum Regiment des Louis Philip. Er gilt als korrupter Verräter und Opportunist. ++ (po/mgn/24.01.14 – 024)

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Zürich, 3. August 2012 (ADN). „Bei allem Respekt vor der persönlichen Meinungsfreiheit jedes Einzelnen bin ich sehr verwundert, ja entsetzt, dass eine angesehene liberal-konservative Zeitung wie der ‚Tagesspiegel‘ einem Text zu öffentlicher Verbreitung verhilft, in dem der Sache nach zur Missachtung und zum Bruch des geltenden Verfassungs- und Völkerrechts aufgerufen wird.“ Dies teilte der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Dieter Deiseroth, in einem Brief an den Herausgeber und die Chefredakteure der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ mit.

In dem Schreiben, das im Wortlaut in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ abgedruckt ist, bezieht sich der Jurist auf eine Kolumne unter der Überschrift „Pazifistische Melodien“ des Historikers Dr. Alexander Gauland vom 23. Juli 2012.  Das Skandalöse dieses Gastbeitrags liege darin, dass der frühere beamtete Chef der Hessischen Staatskanzlei Gauland dafür wirbt, bei der Entscheidung über die militärische Durchsetzung außen- und sicherheitspolitischer Interessen allein politische Nützlichkeitserwägungen anzustellen. Gauland negiere damit insbesondere das Verbot jeder Anwendung von militärischer Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen, welches nach den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs als historische Errungenschaft der Menschheit in der UN-Charta verankert worden ist. Das völkerrechtliche Gewaltverbot der UN-Charta gehört nach den Worten des hohen Verwaltungsrichters zum sogenannten zwingenden Völkerrecht und damit auch zu dessen allgemeinen Regeln im Sinne von Artikel 25 des Grundgesetzes (GG).

Deiseroth wirft dem Autor der Kolumne nicht nur vor, diese verfassungs- und völkerrechtlichen Grenzen militärischer  Einsätze nicht nur unbeachtet zu lassen, sondern sogar für deren Nichtbeachtung ausdrücklich zu plädieren. Dabei berufe er sich namentlich auf den preußischen „Blut- und-Eisen-Ministerpräsidenten“ Otto von Bismarck. Pikant sei zudem, dass Alexander Gauland als früherer beamteter Staatssekretär den Bindungen des Beamtenrechts und den verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegt, für deren Bruch er sich im vorliegenden Fall der Sache nach öffentlich einsetzt. Daraus ergebe sich auch disziplinarrechtliche Relevanz insofern, dass sich Ruhestandsbeamte und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen nicht gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ betätigen dürfen.

„Das Skandalon eines solchen Plädoyers eines hohen (Ruhestands-) Beamten für den Verfassungs- und Völkerrechtsbruch weist über den aktuellen Vorgang hinaus,“ erklärte Deiseroth. Es gelte einer Enwicklung Einhalt zu gebieten, die den Einsatz des Militärs zu politischen Zwecken für Deutschland wieder zur Normalität machen will und die Öffentlichkeit auf diese Ungeheuerlichkeit einzustimmen versucht.  ++ (ml/mgn/03.08.12 -222)

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