Archive für Beiträge mit Schlagwort: Parlament

Berlin, 2. August 2015 (ADN). Der Präsident des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert, regt in der „Welt am Sonntag“ eine Reform des Wahlrechts an. Das derzeit praktizierte Regelwerk sei für den Wähler nicht mehr verständlich. Nicht einmal alle Bundestagsabgeordneten können korrekte Auskünfte zu dem paragraphenträchtigen Papiermonster geben. Um es einigermaßen vor Ort in den Wahlkreisen umzusetzen, zücken Verwaltungsjuristen und Wahlgremien in ihren Dienstzimmern regelmäßig eine mehrere Hundert Seiten umfassende interne und von verbaljuristischem Kauderwelsch nur so strotzende Gebrauchsanleitung. Die Existenz dieses unverdaulichen Konvoluts ist dem Wahlbürger selbst gar nicht bekannt, wenn er nicht zufällig direkt damit konfrontiert wird.

Lammert schlägt unter anderem eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre vor, um dem Parlament mehr Stabilität und Kontinuität zum Arbeiten zu geben. Plebiszite, um die sogenannte repräsentative Demokratie mit basisdemokratischen Elementen zu beleben und sich nicht noch weiter als ohnehin schon vollzogen vom Volkswillen zu entfernen, lehnt er jedoch kategorisch ab. Den Schriftzug „Ruhe sanft !“ für den längst in Arbeit befindlichen Grabstein der Demokratie auf diese Weise beim Steinmetz ausdrücklich nachzubestellen, lässt nichts Gutes ahnen. Der Zementierung der bestehenden Spaltung der Gesellschaft in die da oben – die etablierte Schicht herrschender Parteien – und in die da unten – die resignierende Masse der Plebejer – wird offen das Wort geredet. Dabei wäre es so einfach, das im Übrigen bislang – im Gegensatz zur Verfassung der DDR von 1968, deren Entwurf vor dem Referendum rund ein Jahr lang in Betriebsbrigaden, Schulklassen und in zahllosen anderen Kreisen der Bevölkerung zur Diskussion gestellt worden war – noch nie vom Volk direkt in Kraft gesetzte Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland (BRD) aus dem Jahr 1949 wortwörtlich zu interpretieren und in ein transparentes Wahlreglement zu wandeln. In Artikel 20, Absatz 2, GG heißt es nämlich: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Den Parteien, die sich in Wirklichkeit absolutistisch gebärden, ist es lediglich gestattet und zugebilligt worden, „bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken“. So ist es im nächsten Artikel – Nummer 21 – GG formuliert. Dass diese direktdemokratischen Kernsätze seit Jahrzehnten einfach ignoriert werden und die eindeutig im Grundgesetz verankerte Volksherrschaft in ihrem ursprünglichen Sinne verhindert wird, ist der eigentliche Skandal. Davon ist allerdings auch in den zahlreichen Kommentarspalten der meisten Medien nichts zu lesen und zu hören. ++ (dk/mgn/02.08.15 – 161)

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Bern, 14. Juli 2015 (ADN). Die Schweizer Vollgeld-Initiatitive nähert sich mit schnellen Schritten ihrem Ziel. Bis zur ersten Julidekade dieses Jahres wurden 81.925 gesammelte Unterschriften gemeldet. Die Aktion begann im Jahr 2014 und endet am 3. Dezember dieses Jahres. Bis dahin müssen mindestens 100.000 gesammelte und beglaubigte Unterschriften eingereicht werden. Die Initiatoren wollen jedoch die Minimalschwelle von 105.000 Signaturen erreichen. Diese Marke liegt nunmehr im Bereich hoher Wahrscheinlichkeit. Dann werden die Unterschriften mitsamt dem Wortlaut der Initiative dem Schweizer Bundesrat und dem Parlament vorgelegt, die sich damit auseinandesetzen müssen. Diese Gremien können in Reaktion darauf auch separate Geld-Stabilitätskonzepte als Alternative zum Vollgeld ausarbeiten. Letztlich wird eine Volksabstimmung stattfinden, in der über die Inkraftsetzung des grundsätzlich neuen Geldsystems entschieden wird.

Die Vollgeld-Initiative will damit ein krisenfestes Geldsystem in der Schweiz etablieren. Eine der Hauptursachen der Finanzkrise sei den meisten Menschen gar nicht bewusst. Es handele sich um die eigenmächtige Herstellung von elektronischen Geld auf den Konten durch die Banken. Die Vollgeld-Initiative wolle erreichen, dass nur die Nationalbank Geld herstellt. Das sehe die Schweizer Bundesverfassung auch eigentlich so vor. Vollgeld hat nach Ansicht der Initiatoren große Vorteile. Auf diese Weise werde der ohnehin bereits international stark akzeptierte Schweizer Franken das sicherste Geld der Welt werden. Finanzblasen und Inflation würden verhindert, die Geldschöpfung komme wieder den Bürgern zugute. ++ (fi/mgn/14.07.15 – 153)

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Leipzig/Hamburg, 8. Juli 2015 (ADN). „Der Rundfunkrat hat sich nochmals mit unserer Beschwerde befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Verstöße gegen das HR-Gesetz und entsprechende Programmgrundsätze vorliegen.“ Diese Mitteilung des Hessischen Rundfunks (HR) wurde am Mittwoch von der in Leipzig ansässige Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. im Internet veröffentlicht. Um nachzuvollziehen, wie Rundfunkräte arbeiten und wie sie innerhalb ihrer Entscheidungsfindung selbst unmittelbar Betroffene ausblenden, empfehle sich nochmals die Durchsicht des gesamten Vorgangs. 

Ausgangspunkt der Beschwerde war ein Beitrag in der „Hessenschau“ am 2. Februar 2015. Kern des Vorwurfs sind Falschinformation und Manipulation eines Interviews. Seitdem hat sich eine breite und langwierige Korrespondenz zwischen dem Verein und den Gremien des Hessischen Rundfunks entwickelt, zu denen der Programmausschuss Fernsehen und die Intendanz sowie der Rundfunk- und Verwaltungsrat gehören. Ein Ende der Auseinandersetzung ist nicht absehbar. Inzwischen häufen sich solche hartnäckigen Einwendungen seitens der Zuschauer und Zuhörer in einem Ausmaß, dass den Verantwortlichen der elektronischen Medien fast die Nerven durchgehen. Das bestätigten vor wenigen Tagen in Hamburg Elmar Theveßen vom Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und Uwe Grund von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD) bei einer äußerst kontrovers geführten Diskussion mit der Vereinsvorsitzenden Maren Müller, der vorgeworfen wird, aus ideologischen Vorbehalten heraus zu handeln und von linken Mächten ferngesteuert zu sein. Auf dem Internetportal ihres Vereins reagiert Müller unverzüglich mit Spott und Ironie insbesondere bezüglich der umstrittenen Ukraine- und Griechenland-Berichterstattung: „Die Kooperation mit weiteren internationalen Trollfabriken ist in Planung, da aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation weder Moskau noch Athen zur Zeit eine angemessene Vergütung unserer Dienste gewährleisten können.“

Per Kommentar umreißt Volker Bräutigam die Dimensionen des zunehmenenden Streits zwischen Publikum und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: „De facto finanzieren wir Gebührenpflichtige sogar die Propaganda und Desinformationen eines Staatsfunks, eines Regierungsfernsehens.“ Sein Urteil über ARD und ZDF sowie deren innerem Kompetenz-Labyrinth fällt niederschmetternd aus: „Konkrete Programmbeschwerden nämlich müssen von den Sendern formell behandelt und beschieden werden, schriftlich und umfassend. Der zuständige Intendant muss den verantwortlichen Chefredakteur zur schriftlichen internen Stellungnahme auffordern. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme hat der Intendant dann dem Beschwerdeführer zu schreiben. Reicht diesem die Auskunft nicht und teilt er dem Intendanten per Dreizeiler mit, er bleibe bei seiner Beschwerde, dann muss der Intendant den Eingabeausschuss, den Rechtsausschuss und den Programmausschus des Rundfunkrates einschalten und diese den gesamten Vorgang prüfen lassen; schließlich muss die Vollversammlung des Rundfunkrates aufgrund der Ausschussempfehlungen entscheiden. Jede Beschwerde aus dem Publikum verursacht diesen erheblichen internen Prüfungsaufwand. Sie erzwingt einen Klärungsprozess und damit Widerstand gegen den Desinformationsdrall der Redaktion.“ Die öffentlich-rechtlichen Anstalten verstünden sich längst nicht mehr als rechenschaftspflichtige Kostgänger einer Gesellschaft, für die sie eine demokratisch legitimierte Kontrollfunktion gegenüber Regierung, Parlament und Justiz wahrzunehmen haben. Sie schienen sich vielmehr selbst als Teil des Herrschaftssystems zu betrachten. Allein das Internetforum Ständige Publikumskonferenz e. V. der Medienkritikerin Maren Müller habe in den vergangenen elf Monaten 80 förmliche Programmbeschwerden veröffentlicht. Es sei getrost anzunehmen, dass mindestens einige der Klagen mit Fug und Recht erhoben wurden. Dennoch sei nicht einer einzigen stattgegeben worden. Stattdessen werde versucht, die Kritiker und Maren Müller als „Verschwörungstheoretiker“ und Querulanten abzumeiern. Das sei weder souverän und schon gar nicht überzeugend. „Auf Dauer untergraben die Anstalten damit die eigene Glaubwürdigkeit. Sie leugnen und bestreiten, was nicht zu leugnen ist. Sie haben die Grundsätze eines fairen und seriösen Journalismus aufgehoben,“ meint der Kommentator. Bräutigam ist auch einer der kritischen Zwischenrufer.  Der Nachrichtenjournalist hatte in der Ukraine-Berichterstattung eine Verletzung des Staatsvertrages des Norddeutschen Rundfunks (NDR) gesehen und musste auf den abschlägigen Bescheid seiner Eingabe sieben Monate warten. ++ (me/mgn/08.07.15 – 147)

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Comrath/Chisinau, 25. März 2015 (ADN). Die prorussische Kandidatin Irina Vlah hat die Gouverneurswahl am Wochenende in der innerhalb der Republik Moldawien gelegenen autonomen Region Gagausien mit mehr als 60 Prozent der Wählerstimmen gewonnen. Darüber berichtet der Nachrichtenblog „Sputnik Deutschland“ am Mittwoch. Die frisch gewählte Gouverneurin habe sich für eine Verbesserung  der Beziehungen mit der moldawischen Zentralregierung in Chisinau ausgesprochen.

Im vergangenen Jahr hatten 98 Prozent der Bevölkerung in einem Referendum für eine enge Hinwendung zur Russischen Förderation gestimmt. Zudem plädiert eine überwältigende Mehrheit der Gagausen für eine Zollunion mit Russland, Weißrussland und Kasachstan. Das „Mutterland“ Moldawien hat die Autonomieregion in den vergangenen beiden Jahrzehnten vernachlässigt.

Gagausien wird seit 1995 von einem direkt gewählten Gouverneur regiert, hat ein eigenes Parlament und eine eigene Verfassung. Amtssprachen sind Gagausisch, Russisch und Rumänisch bzw. Moldawisch. Das Territorium des im Süden Moldawiens liegenden Gagausiens ist nicht zusammenhängend. Es besteht aus dem Kernland um die Hauptstadt Comrath, einer „Insel“ um die Stadt Vulcaneti und zwei weiteren Enklaven. Der Osteuropa-Experte Stefan Troebst von der Universität Leipzig hält die administrativen und staatlichen Regelungen um Gaugasien für eine Musterlösung, um ethnische Konflikte zu schlichten und gewaltfrei zu normalisieren. ++ (25.03.15 – 74)

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Tokio, 15. Februar 2015 (ADN). 118 Personen müssen sich vor der taiwanesischen Justiz verantworten. Sie gehören zu den friedlichen Demonstranten, die im  vergangenen Jahr drei Wochen lang das Parlament besetzt hielten, berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Wochenende weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft den Organisatoren der Demonstrationen vor, zu Straftaten aufgerufen, Polizeibeamte bei der Amtsausübung behindert sowie Beamte und Behörden beleidigt zu haben. 

Obwohl die Besetzer das Gebäude letztlich freiwillig verließen, es sogar selber reinigten und für kleine Schäden bezahlten, werden sie angeklagt. Die Anklage stößt deshalb auf besonderes Unverständnis, weil sich die Demonstranten äußerst diszipliniert verhalten hatten. „Selbst eine Solidaritätskundgebung mit einer halben Million Teilnehmern verlief friedlich“, stellt die NZZ fest. Hingegen gebe es anhaltende Vorwürfe gegen die Polizei, bei der Räumung des Regierungssitzes übermäßig Gewalt angewandt zu haben. Amnesty International (AI) verurteilte die Strafverfolgung der Studenten in einer Erklärung.

Auslöser der Demonsrationen unter dem Namen Sonnenblumen-Bewegung war ein Dienstleistungsabkommen mit China. Nach Ansicht der Protestierer ist es auf undemokratischem Weg durchs Parlament gepeischt worden. ++ (de/mgn/15.02.15 – 44)

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Berlin, 20. Oktober 2014 (ADN). „Das Parlament soll die Regierung kontrollieren. Dazu müsste es sich auch mal gegen Regierungsvorschläge durchsetzen. Tut es aber nicht, denn die Karrieren der Abgeordneten hängen oft von denen auf der Regierungsbank ab.“ Das erklärte der bekannte Buchautor Roger Willemsen, der ein Jahr lang die Vorgänge im Deutschen Bundestag verfolgt und anhand seiner Beobachtungen das Buch „Das Hohe Haus“ verfasst hat, am Montag der „Berliner Zeitung“ in einem Interview. Der Fraktionszwang müsse abgeschafft werden. Die Rhethorik sei von Sprechblasen zu befreien, damit erkennbar wird, dass man ein Gegenüber hat.  Wenn sich nichts ändere, werde das Parlament weiter an Aufmerksamkeit verlieren. „Die Parlamentsdebatten erleben einen dramatischen Einschaltquoten-Niedergang. Und wie sollte es auch anders sein ? Eine Stunde lang breitet die Regierung ihre Floskeln aus, selbstzufrieden und in endlosen Wiederholungen, und dann dürfen die anderen für ein paar Minuten opponieren. Eine Farce“, schlussfolgert Willemsen.

Scharfe Kritik äußerte der Buchautor und Publizist auch an der „Befragung der Bundesregierung“. Der stelle sich oft niemand von der Bundesregierung, sondern Staatssekretäre lesen Antworten auf schriftlich eingereichte Fragen vor. Im englischen Unterhaus werde das völlig anders gehandhabt. Dort stelle man sich ohne Vorbereitung. 

Würde Willemsen die Debattierkultur in der verblichenen DDR kennen, müsste er beklemmende Parallelen wahrnehmen. Häufig wurden  bei Veranstaltungen der Freien Deutschen Jugend (FDJ) oder der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) auf Zettelchen geschriebene Fragen im Publikum verteilt, um die Diskussionsfreudigkeit zu erhöhen. Bundeskanzlerin Angela Merkel als ehemaliger FDJ-Funktionärin dürfte diese Praxis geläufig sein. Eventuell hält sie es auch heute noch für ein probates Mittel, um das von Willemsen als Festival der rhethorischen Ausweichbewegungen deklarierte Zukunftsbild des bundesdeutschen Parlaments zu vollenden.  Derzeit, so Willemsen, ist es noch die Strategie der Kanzlerin, zu entscheidenden Themen gar nichts zu sagen. Das sei bei NSA, NSU, Syrien und den Toten von Lampedusa so gewesen.     ++ (dk/mgn/20.10.14 – 292)

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Sydney, 3. Oktober 2014 (ADN). „Ein neues Gesetz macht die Berichterstattung über den australischen Nachrichtendienst fast unmöglich. Journalisten riskieren jahrelange Haftstrafen, auch wenn sie im öffentlichen Interesse publizieren.“ Das schreibt die Korrespondentin der „Neuen Zürcher Zeitung“ auf dem fünften Kontinent, Heidi Gmür, am Freitag auf der Titelseite des Blattes. Das australische Parlament habe dem Inlandsgeheimdienst (Asio) zu Wochenmitte neue Kompetenzen  zugesprochen, die als Teil eines Pakets zur Bekämpfung des Terrorismus bezeichnet werden. Besonders umstritten seien die Befugnisse, die die Asio künftig im Rahmen sogenannter „Special Intelligence Operations“ erhalten. Werde ein solcher Einsatz vom Justizministerium bewilligt, genießen die beteiligten Ermittler nicht nur weitgehende strafrechtliche Immunität. Das neue Gesetz erschwere es der Öffentlichkeit, den Geheimdienst zur Rechenschaft zu ziehen, selbst wenn der Einsatz schiefgeht oder die Asio in den Verdacht des Machtmissbrauchs gerät. Journalisten, die über solche Aktionen publizieren, riskieren bis zu zehn Jahre Gefängnishaft. Auch eine Berichterstattung im öffentlichen Interesse schütze nicht vor Strafe. Der sei nur zu entgehen, wenn der Staat auf eine Verfolgung freiwillig verzichtet.

Die Reaktion auf das neue, in die Pressefreiheit eingreifende Regelwerk rief scharfe Reaktionen und Kritik bei Medienvertretern und Rechtsexperten hervor. Zitiert wird Jura-Professor Rick Sarre: „Der Maulkorb zwingt uns dazu, darauf zu vertrauen, dass der Staat nichts falsch macht.“ In Journalistenkreisen wird weiterhin eine gravierende Erschwernis des Quellenschutzes befürchtet. Bereits heute müsse ein australischer Journalist, der sich weigert, seine Quellen bekanntzugeben, wegen Missachtung des Gerichts mit Haftstrafe rechnen.

Die Autorin schreibt desweiteren unter der Überschrift „Die Freiheit stirbt langsam“ in einem Kommentar: „Vorsorge ist die beste Medizin, könnte man sagen – wenn nicht grundlegende Freiheiten auf dem Spiel stünden und mit der Pressefreiheit ein Fundament jeder funktionierenden Demokratie. … Wenn Journalisten selbst dann langjährige Gefängnisstrafen riskieren, wenn sie im öffentlichen Interesse Informationen zu Spezialeinsätzen des Geheimdienstes publik machen, greift die Regierung Freiheiten an, die es just gegenüber extremistischen und freiheitsfeindlichen Gruppierungen wie dem Islamischen Staat zu verteidigen gilt.“ ++ (me/mgn/03.10.14 – 275)

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München, 5. September 2014 (ADN). Die Landesparlamente sind nur ein Schatten dessen, was sie sein könnten und sein müssten.  Der jeweilige Landtag müsste das Herz der Demokratie sein in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Er ist es dort aber genauso wenig wie in den anderen 13 Bundesländern. Diese niederschmetternde Erkenntnis hält Heribert Prantl am Freitag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) schriftlich fest. Der Landtag sei überall nicht das Herz, sondern die Milz der Landes-Demokratie. Die Milz habe der Satiriker Karl Kraus als „notwendig, aber überflüssig“ bezeichnet. Das dürfe man in diesen Wochen, in denen wieder Landtage gewählt werden, eigentlich nicht schreiben; aber es sei nun einmal so.

Zu den Gründen dafür äußert sich der Autor überzeugend. „Die gesetzgeberische Tätigkeit der Landtage ist entkernt worden. Und die Haushaltsgesetzgebung, das Königsrecht  eines Parlaments, verdient seinen Namen nicht mehr. Steuergesetzgebungshoheit hat ein Landtag nur noch in Spurenelementen. Zuletzt ist den Ländern per Schuldenbremse auch noch die Kreditaufnahme verboten worden. Was bleibt da von der Haushaltshoheit der Länder eigentlich noch übrig ? Im Grundgesetz steht, dass ‚Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und unabhängig sind‘. Aber der Satz gilt nicht mehr“, schreibt Prantl. Nicht einmal die Höhe der Biersteuer könne ein Land wie Bayern selbst bestimmen; das mache der Bund. Das Land dürfe nur die Steuern kassieren und verwalten, deren Höhe der Bund vorgegeben hat. „Pecunia nervus rerum, das Geld ist der Nerv der Dinge: Den Landtagen ist der Nerv gezogen“, schlussfolgert der Autor.

„Solange Landtage gewählt werden, wünscht man sich, dass die Länder mehr sind als autonome Verwaltungsprovinzen, die sich einen oft leerlaufenden Parlamentsbetrieb leisten, deren Regierungschefs aber im Bund mitmischen“, schreibt Prantl und beruft sich auf den renommierten Staatsrechtler Hans-Peter Schneider. Der habe herausgefunden, dass in keinem Bundesstaat der Welt die Autonomie der Teilstaaten und ihrer Parlamente bei Steuern und Finanzen so gering ist wie in Deutschland. Starke Landtage seien notwendig. Das bedeute nämlich, wenn sie etwas zu entscheiden hätten, mehr Demokratie, mehr Bürgernähe und mehr politische Stabilität. ++ (sv/mgn/05.09.14 – 248)

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Stockholm, 8. August 2014 (ADN). Der Vorsitzende des Samischen Parlaments (Sameting),  Stefan Mikalelsson, hat der schwedischen Regierung vorgeworfen, die Interessen der samischen Urbevölkerung nach wie vor zu ignorieren. In einem am Freitag anlässlich des am Wochenende bevorstehenden internationalen Tages der indigenen Völker  geführten Interview mit Radio Schweden teilt er mit, dass die Repräsentanten des samischen Volkes nicht wirklich ernst genommen werden. Auch habe sich das Verhalten der Regierung nicht geändert, seit im Jahr 2010 die Sami offiziell als eine der fünf Minderheiten in Schweden anerkannt wurden. Konkret forderte Mikaelsson, dass die Allgemeine Erklärung für  Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO) erweitert werden soll.  Die Sami, so der Parlamentsvorsitzende, hätten einen spirituellen Kontakt mit der Natur. Dieser müsse geschützt werden.

Der internationale Tag der indigenen Völker wurde vor 20 Jahren von der UNO ins Leben gerufen. Er soll dazu dienen, auf das Schicksal der rund 5.000 indigenen Völker der Welt aufmerksam zu machen. ++ (mr/mgn/08.08.14 – 219)

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Berlin, 4. August 2014 (ADN). Die Spannungen zwischen Kapitalismus und Demokratie sind immens gestiegen. Das resümieren der Direktor der Abteilung Demokratie und Demokratisierung im Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Wolfgang Merkel, und der Historiker Jürgen Kocka in einem Beitrag der jüngsten Printausgabe der WZB-Mitteilungen. Wachsende ökonomische Ungleichheit bedrohe das Prinzip der politischen Gleichheit – mit fatalen Folgen für die Verlierer der Globalisierung. „Die Entterritorialisierung wirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Entscheidungen in inter- und supranationalen Zusammenhängen ist zu einem Problem für die Demokratie geworden, die ja weiterhin in nationalstaatlichen Räumen stattfindet,“ schreiben die Autoren. Parlamente verlören Einfluss in der parlamentarischen Gesetzgebung und in der Kontrolle der Exekutive. Im Extremfall würden sie zu bloßen Ratifikationsinstanzen voher getroffener Entscheidungen der Regierungen.

Das eigentliche Problem ist nach Auffassung von Kocka und Merkel, dessen Buch „Ist die Krise der Demokratie eine Erfindung ?“ noch in diesem Sommer erscheint, die mit der ansteigenden Wahlenthaltung einhergehende soziale Selektivität. „Die unteren Schichten steigen aus der politischen Beteiligung aus, die mittleren und oberen Schichten bleiben“, so stellen sie fest. Beispielhaft dafür werden die Präsidentschaftswahlen in den USA genannt. Dort verfügen 80 Prozent derjenigen, die ihren Wahlwillen bekundeten, über ein Haushaltseinkommen von 100.000 US-Dollar und mehr. Dagegen äußerten nur ein Drittel der Bürger ihre Wahlabsicht, die lediglich nur bis zu 15.000 US-Dollar jährliches Haushaltseinkommen aufweisen. Diese „amerikanische Krankheit der Unterschichtsexklusion“ hat nach Ansicht der beiden Wissenschaftler auch Europas Wähler befallen. Das politische Gleichheitsprinzip werde auf der Partizipations-, Repräsentations- und Policy-Ebene ausgehöhlt.  ++ (dk/mgn/04.08.14 – 215)

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