Leipzig, 20. September 2012 (ADN). Die Stadt Leipzig und ihr Oberhaupt sind gehalten, rechtmäßig zu handeln. Sie kann und darf deshalb keinerlei Akten an den Freistaat Sachsen, den Landtag und dessen Untersuchungsausschuss herausgeben. Das ist eine Schlüsselfrage der kommunalen Selbstverwaltung, erklärte Oberbürgermeister Burkhard Jung am Donnerstagabend  auf der Stadtratssitzung in Antwort auf eine Eilanfrage der Fraktion Die Linke im Zusammenhang mit dem unrechtmäßigen Verkauf angeblich herrenloser Grundstücke durch die Stadtverwaltung.  Nur die Bürger von Leipzig und die von ihnen in das Kommunalparlament gewählten Repräsentanten haben nach seinen Worten das Recht, Einsicht in die betreffenden Unterlagen zu nehmen. Die Forderung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Freistaates auf Herausgabe der Akten sei nicht rechtens, weil dieses Gremium unzuständig ist. Um seine Ansicht zu untermauern, habe er den Staatsrechtler Prof. Hans-Peter Schneider beauftragt, mittels eines juristischen Gutachtens diese strittige Frage eindeutig zu klären. Er werde sich dem Urteil des ehemaligen Richters an den Verfassungsgerichtshöfen Niedersachsens und Sachsens auch dann beugen, wenn es seiner Rechtsauffassung entgegensteht. Das Gutachten soll im Oktober fertiggestellt sein und werde dann auch dem Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages zugeleitet. Erst dann – je nach Ergebnis – werde über eine Herausgabe der Unterlagen weiter entschieden. Im übrigen widerspreche es dem Datenschutz, wenn solche Akten Unbefugten zur Verfügung gestellt werden. Der Untersuchungsausschuss sei auch deswegen nicht zur Akteneinsicht berechtigt, weil diese Angelegenheit nicht zu dessen vom Landtag erteilten Auftrag gehört. Als das Gremium ins Leben gerufen wurde, sei das Problem „Herrenlose Grundstücke“ noch gar nicht bekannt gewesen. Jung verwies im Übrigen darauf, dass der Staatsanwaltschaft sämtliche in Frage kommenden Papiere zugesandt worden sind. Diese habe die Schriftstücke geprüft und keinerlei Hinweise auf Korruption gefunden.

Die Beteuerungen des Leipziger Oberbürgermeisters, der der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) angehört, stießen bei den Stadträten dennoch auf erhebliche Zweifel.  Dieter Deissler von der Christlich-Demokratischen Union (CDU) brachte den Eindruck seiner Fraktion zum Ausdruck, Jung wolle die Vorgänge nicht wirklich aufklären. Auch bei den Bürgern von Leipzig habe sich die Vermutung verstärkt, dass einige Verantwortungsträger korrupt seien oder sich sogar bereichert hätten. Diese Befürchtung bekomme neue Nahrung, wenn der Oberbürgermeister die Kooperation mit den Landesbehörden in Dresden so brüsk verweigert.

Aus anderen Fraktionen wurden ebenfalls sehr kritische Fragen gestellt. Wolfram Leuze, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, äußerte, der ganze Umgang mit der Sache wecke Zweifel. Das Stadtoberhaupt hätte einen gemeinsamen Gutachter zusammen mit den Landespolitikern suchen und finden können. Zudem hätte Jung den Ältestenrat von den skandalträchtigen Geschehnissen unterrichten müssen. Das habe er nicht getan. Dieses Versäumnis gestand Jung ein. Ein anderer Stadtrat äußerte, dass mit dem Gutachten-Auftrag an einen – wie der Oberbürgermeister – der SPD angehörenden Rechtsexperten der Verdacht der Parteienkungelei entsteht.

Burkhard Jung teilte mit, dass für die inzwischen mehr als 750 Fälle eventuell unberechtigt verkauften Immobilien bis Dezember nächsten Jahres Klarheit geschaffen werden soll. Wichtig für die Aufklärung sei es, kein neues Unrecht zu stiften und nicht wieder weitere Fehler machen. Wenn beispielsweise Vergleichslösungen mit den ursprünglichen Grundeigentümern gefunden werden, müsse das mit dem kommunalen Schadensausgleich in Übereinstimmung gebracht werden.++ (kr/mgn/20.09.12 – 268)

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