Frankfurt am Main, 2. Oktober 2014 (ADN). Den Personalausweis einziehen und gegen ein Ersatzdokument austauschen. Darin sehen Spitzenvertreter der deutschen Behörden das wirksamste Mittel, um potentielle IS-Kämpfer an der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den Nahen Osten zu hindern. Darüber berichtet die „Frankfurter Allgmeine Zeitung“ (FAZ) am Donnerstag in Schwerpunktbeiträgen. 

„Solange ein Dschihad-Verdächtiger die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und damit mindestens einen Personalausweis, bleibt er schwer zu fassen. Er kann mit dem Auto oder dem Bus von Solingen ohne Grenzkontrollen nach Amsterdam oder Paris fahren und mit dem Personalausweis Richtung Türkei fliegen. Jemanden den Personalausweis zu entziehen, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer in Deutschland lebt, ist verpflichtet, sich mit diesem Dokument ausweisen zu können. Nähme der Staat es ihm weg, triebe er ihn in die Illegalität.“

Mit solchen, überprüfungsbedürftigen Formulierungen legt die FAZ nicht nur ein gerade brennendes Akutproblem auf den Tisch, sondern sticht mittenhinein in eine seit Jahrzehnten schwelende Wunde des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts. Grund ist laut FAZ die Resolution der Vereinten Nationen Nummer 2178 vom 24. September dieses Jahres, die rechtlich verbindlich ist und wirksame Grenzkontrollen anhand von „Identitäts- und Reisedokumenten“ vorsieht. Daraus ergebe sich eine Pflicht, vielen Gesprächen und Verhandlungen über Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts, des Pass- und des Personalausweisgesetzes endlich Taten folgen zu lassen. Ein führender Innenpolitiker wird mit der Feststellung zitiert „Wir können diese Resolution nicht einfach knicken, lochen und abheften.“ ++ (../mgn/02.10.14 – 274)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz_Nr. 101 v. 10.10.46

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