Archive für Beiträge mit Schlagwort: Persönlichkeitsrecht

München, 26. September 2014 (ADN). Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mehr als 1,5 Millionen Menschen in einer Datenbank mit Stichworten registriert. Sie lauten beispielsweise „Fixer“, „Sexualtäter“ oder „geisteskrank“. Darüber berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag. Um einen solchen Eintrag ohne eigenes Wissen zu erhalten, genüge eine harmlose Begegnung mit der Polizei. „Ein Kontakt mit der Polizei kann unangenehme Folgen haben, auch solche, von denen man selbst nichts bemerkt. Und zwar selbst dann, wenn sich aus der Angelegenheit nie ein Verfahren ergibt, oder ein Verfahren ohne Urteil“, teilt die Zeitung mit. Die Etikettenliste, auf der auch die Einstufungen „Freitodgefahr“, „Rocker“ und „Land/Stadtstreicher“ stehen, umfasse 18 Schubladen in einem großen virtuellen Schrank. Das alles sei erlaubt, um einerseits Beamte zu schützen und andererseits Menschen, mit denen die Polizisten Umgang haben.

Die durch eine Anfrage eines Abgeordneten der Partei „Die Linke“ bekannt gewordene Enthüllung wäre vor wenigen Jahren wohl unter den Tisch gefallen, vermutet das Blatt. Doch die Ereignisse um den US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden haben offenbart, dass staatliche Datensammlungen in einem größeren Zusammenhang zu sehen sind. In der Behörden-Fachsprache tragen diese Beurteilungen den Namen „personenbezogene Hinweise“. Das BKA habe darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe eines Etiketts stets der Einzelfall geprüft werden muss. In die Kategorie „Betäubungsmittelkonsument“ werde nur der eingeordnet, dem das Risiko einer „erheblichen Gesundheitsgefahr für sich selbst oder etwa Polizeibedienste“ innewohnt.

Über weitere Details will das BKA dem Bericht zufolge keine Angaben machen. Unklar bleibe demnach, nach welchen Kriterien, die Stichworte vergeben werden, ob weitere Datenbanken mit ähnlichen Methoden arbeiten, und zu welchem Anlass die Beamten die Etiketten verwenden. Daraus ergeben sich aus Sicht des Autors Johannes Boie wesentliche Problemkomplexe: „Die Debatten um Datenschutz und Persönlichkeitsrechten in den vergangenen Jahren zeigen, wie schnell die Grenze zwischen dem ursprünglichen Zweck einer Datenspeicherung und neuen Ideen verschwimmt. Was bedeutet es für einen Menschen, wenn der Staat ihn in internen Datenbanken für ‚geisteskrank‘ erklärt hat ?“++ (in/mgn/26.09.14 – 269)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin, 2. Dezember 2013 (ADN). „Wir dürfen alles sehen, aber bevor wir zur Veröffentlichung kommen, gibt es eine rote Linie und dann wird das Manuskript – das ist auch vereinbart – beraten. Wir bestehen aber darauf, dass wir alle Klarnamen nennen werden, wenn es für die Erklärung eines Sachverhalts notwendig ist.“ So charakterisierte der Sprecher der unabhängigen Historikerkommission, Klaus-Dietmar Henke von der Technischen Universität (TU) Dresden, am Montag im Deutschlandradio die durchaus diffizile und zwiespältige Analysearbeit des Gremiums mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) über dessen Geschichte. Grenzen erfahre der Umgang mit Informationen dort, wo Bestimmungen des Archivgesetzes, des Persönlichkeitsrechts und des Geheimschutzes diesen beschränken. In den letzten Jahren sei immer mehr bekannt geworden, dass der BND mit NS-Verbrechern zusammengearbeitet hat. Allerdings sei dabei zu unterscheiden, ob es Vertrauensleute wie Klaus Barbie oder Hauptamtliche gewesen sind. Dass ein Dienst mit Schwerbelasteten zusammenarbeitet sei völlig normal, auch wenn einem das nicht gefalle. „Wir haben jetzt festgestellt, dass doch einige Hundert belastete Leute aus der NS-Zeit beim SD, SS oder Gestapo durch eine unverantwortlich leichtsinnige Personalpolitik von Reinhard Gehlen einströmen konnten,“ so Henke. Dies sei nach einem Schneeballsystem vor sich gegangen, bei dem sich die ehemaligen Nazis gegenseitig protegierten. Gehlen selbst habe noch 1949 gar nicht gewusst, wer in der von ihm seit dem Jahr 1946 geleiteten und nach ihm benannten Organisation arbeitet. Zudem habe es etwa 200 Personenakten gegeben, die Gehlen persönlich verwaltete und die niemand sonst sehen konnte. Das habe den Verdacht geschürt, dass die 1956 in Bundesnachrichtendienst (BND) umbenannte Organisation Gehlen (OG) von der Bundesregierung missbraucht wurde. Einen Nachweis dafür gab es nie, so Henke. Dennoch sei ersichtlich, dass die an sich offiziell untersagte innenpolitische Präsenz des Auslandsnachrichtendienstes BND ungleich viel massiver gewesen ist, als die Zeitgenossen ahnten. „Wir haben einige Hundert V-Leute und sogenannte Sonderverbindungen, die praktisch in allen wichtigen Bereichen von Politik und Gesellschaft sitzen und von dort auch berichten“, sagte der Historiker. Diesen Kurs habe Gehlen nicht eigenmächtig verfolgt, sondern durchaus im Interesse oder sogar im Auftrag von Bundeskanzler Konrad Adenauer. „Wir haben einige Aktenvermerke, aus denen ganz klar hervorgeht, wie Adenauer Gehlen sagt, machen Sie das und jenes.“ Vom Kanzler seien also regelrecht Anweisungen gekommen.

Der 1902 in Erfurt geborene Gehlen war Generalmajor der Wehrmacht und Leiter der Abteilung Fremde Heere Ost des deutschen Generalstabs. Er gehörte der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDAP) an und war Sturmbannführer der Schutzstaffel (SS). Nach Kriegsende kooperierte Gehlen mit dem US-Militär und übergab der amerkanischen Besatzungsmacht umfangreiches, von ihm während des Zweiten Weltkrieg gesammeltes Informationsmaterial über die Sowjetunion und deren Streitkräfte. Ab Juli 1949 übernahm der US-amerikanische Geheimdienst CIA die Organisation Gehlen, die fortan sowohl für die CIA als auch für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) arbeitete. In einer im vergangenen Jahr vom TV-Sender 3sat ausgestrahlten Dokumentation kommt der kanadische Historiker zu dem Schluss, dass in der Organisation Gehlen mindestens 100 ehemalige SS-Mitglieder tätig waren. ++ (sp/mgn/02.12.13 – 330)

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