München/Regensburg, 29. Juli 2014 (ADN). Zwischen dem jahrelang zu Unrecht in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik festgehaltenen Gustl Mollath aus Franken und seinem vom Landgericht Regensburg zugeordneten Pflichtverteidiger Gerhard Strate ist ein offener Konflikt ausgebrochen. Darüber berichtete das ARD-Magazin „report München“ am Dienstagabend. Mollath, der im Jahr 2003 auf Betreiben seiner in dubiose Schwarzgeldgeschäfte bei der Hypovereinsbank verwickelte Ehefrau wegen angeblicher an ihr begangener Straftaten angezeigt,  inhaftiert und per Gerichtsentscheidung zwangspsychiatrisiert worden war, hat in dem nunmehr in Gang gekommenen Wiederaufnahmeverfahren seinen Anwalt entlassen und will sich offensichtlich selbst verteidigen. Auch Strate ist bestrebt, das augenscheinlich unbequeme Verfahren loszuwerden. „report München“ stellt fest: „Sein Anwalt musste vom Gericht gezwungen werden, ihn weiter zu verteidigen. Schon zum zweiten Mal. Der Riss geht tiefer.“ Mollath hatte beispielsweise ohne Kenntnis und Einverständnis Strates einen eigenen Antrag vor Gericht gestellt.

Justizopfer Gustl Mollath, dem von der Justiz ursprünglich Wahnvorstellungen vorgeworfen wurden und der als gemeingefährlich bezeichnet wurde, will die wirklichen Hintergründe seiner Haft und gesellschaftlichen Isolierung aufdecken und  generell eine Art Systemfrage lösen. Das scheint nicht im Interesse von Gerhard Strate zu liegen. Gleiches gilt für das Landgericht Regensburg, das durch einen möglichst kurzen Prozess in Verbindung mit einem Freispruch des unübersehbar zu Unrecht Inhaftierten die mehr als peinlichen juristischen Pannen zu übertünchen oder auszuklammern versucht. Der Fernsehbericht zitiert Mollath mit dem Satz „Ich bleibe auf der Strecke und die Wahrheit allemal“.  Strafrechtler Prof. Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg, der den Prozess beobachtet, springt den Justizbehörden zur Seite. Er sagte: „Es geht nicht darum, in einem Strafverfahren zu klären, wer anders hat Schuld daran, dass Herr Mollath untergebracht wurde.“ ++ (jz/mgn/29.07.07.14 – 209)

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