Archive für Beiträge mit Schlagwort: Preußen

Köln, 16. November 2014 (ADN). Bestimmte politische Kräfte und Bewegungen waren vor 25 Jahren dafür, mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges über einen Friedensvertrag zu verhandeln. Wenn wir das im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung getan hätten, würde eine solche Friedenskonferenz wahscheinlich noch heute tagen. Das erklärte der ehemalige Bundesaußenminister, Hans-Dietrich Genscher, am Sonntag im Fernsehkanal „Phoenix“ in der Sendereihe „Zeugen des Jahrhunderts“. 

Für die heutigen Beziehungen des Westens zu Russland ist es nach den Worten von Genscher eine verbale Abrüstung dringend geboten in dem, was Michail Gorbatschow einmal des europäische Haus genannt hat.  Ein „falscher Umgang des Westens mit Wladimir Putin“ sei zwar eine zu harte Formulierung, aber man hätte sich mehr in die Position Russlands hinein versetzen müssen. Die Frage, ob sich Deutschland in der Zukunft auf den Wege nach Preußen befinde, verneinte er. Die Europäische Union (EU) wäre allerdings nicht entstanden, wenn sich Deutschland auf die seinerzeit auch erwogene Option der politischen Neutralität eingelassen hätte. ++ (vk/mgn/16.11.14 -319)

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Leipzig, 3. November 2014 (ADN). Die Initiative „Volksbegehren Mitteldeutschland“ steht kurz vor ihrem Ziel, die erste Stufe der Zulassung zu erreichen. Dazu hat die jüngste Unterschriftensammlung am Montag in Leipzig beigetragen. Um die Minimalschwelle von 7.000 Unterschriften zu erreichen, fehlen nur noch wenige Unterstützer. Während Mitte August dieses Jahres mit 3.500 Unterschriften bereits Halbzeit war, konnten in der letzten Oktoberdekade 6.000 Unterschriften registriert werden. Ziel ist, aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Region Mitteldeutschland zu formen. Initiator ist der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Bernward Rothe aus Aschersleben. Zu den Lokomotiven der Idee gehört die regionale Wirtschaft.

Kommentare auf der Homepage http://www.volksbegehren-mitteldeutschland.de spiegeln ein äußerst konträres Meinungsbild über das Vorhaben wider. Ein Bewohner aus Rheinland-Pfalz schreibt: „Gerade die Bindestrichländer sind, schon durch den Namen erkennbar, in keiner Weise historisch. Sie sind Willkürgrenzziehungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg den Besatzungszonen geschuldet sind. Da zum Beispiel die Amerikaner und Briten anfingen, in ihren Zonen Länder zu bilden, zog Frankreich nach und es entstand das Kunstgebilde Rheinland-Pfalz.“ Es sei für ihn ein Graus zu hören, wenn sich jemand als Saarländer oder als Rheinland-Pfälzer bezeichnet. Es käme ja auch keiner auf die Idee sich als Landkreis Cochem-Zeller zu bezeichnen, weil jedem klar ist, dass das nur eine Verwaltungseinheit und keine Nation ist. 

Holger Fauter verweist auf  Traditionen: „Thüringen und Sachsen sind in der deutschen Geschichte uralte bedeutende Regionen und gehören gestärkt.“ Er denke da an den südlichen Teil von Sachsen, der entsprechend den Mundartgrenzen Sachsen bzw. Thüringen zugeschlagen werden sollte. „Der nördliche Teil gehört mit Brandenburg und Berlin in ein wieder herzustellendes Land Preußen. Ja, für ein Land Preußen müßte man die Zustimmung der Siegermächte einholen. Aber das würde Frau Merkel wohl hinkriegen. In einem vereinten Europa sind historisch gewachsene Länder für die Bevölkerung extrem wichtig, so etwas schafft Gemeinschaftsgefühl und Stolz auf die Heimat. Für ein Kunstgebilde Mitteldeutschland kann ich mich nicht begeistern.“ ++ (bz/mgn/03.11.14 – 306)

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München, 22. August 2014 (ADN). Europa hat die Fähigkeit zu dauerhaften Friedensschlüssen verloren. Das stellt Gustav Seibt am Freitag in der „Süddeutschen Zeitung“ fest. Seine Schlussfolgerung begründet er unter sorgfältiger Vergleichsbetrachtung des Zeitraums 1814 bis 2014. Nüchtern und überzeugend zieht er Bilanz: „Schon der Krieg zwischen Preußen-Deutschland und Frankreich im Jahr 1870/71 ließ sich nur noch mit Mühe in einem Vertragswerk beenden. Der Versailler Vertrag, der 1919 nach dem ersten Weltkrieg eine neue internationale Ordnung begründen sollte, so wie es die Wiener Schlussakte von 1815 geleistet hatte, scheiterte innerhalb weniger Jahre. Dabei war die Gründung eines Völkerbundes als Versuch einer Verrechtlichung der Staatenordnung 1919 Teil des Vertragswerks, darin vergleichbar dem in Wien verkündeten Prinzip der Legitimität. Doch anders als 1814/15 wurde 1919 die besiegte Macht nicht als gleichberechtigter Partner zugelassen; Abschluss und Unterzeichnung des Vertrages fanden in Formen diplomatischer Brüskierung statt, die in früheren Jahrhunderten unvorstellbar gewesen wären und einen schneidenden Gegensatz zu der herausgehobenen Rolle darstellen, die der französische Vertreter Talleyrand in Wien hatte spielen dürfen.“

Der Trend setzte sich nach 1945 fort. Grenzverschiebungen und Umsiedlungen fanden ohne Zustimmung der besiegten Macht statt. An die Stelle von Friedensschlüssen sind, so der Autor, provisorische Regelungen getreten, die sich in eine neue übernationale, sogar über das Ende des Kalten Krieges und die Wiedervereinigung Deutschlands hinausreichende  Ordnung halten konnten. Demgegenüber habe sich im Schatten der friedensvertragslosen Weltordnung während der Blockkonfrontation Neuartiges abgespielt, nämlich Versöhnungen. Die meisten fanden zwischen Deutschland und seinen Nachbarn Frankreich und Polen statt. Hass sei durch Symbolik abgebaut worden, personifiziert durch geachtete Politiker und Staatsmänner wie de Gaulle, Brandt, Mitterand und Kohl. An solchen mangele es gegenwärtig, wie der Konflikt zwischen Israel und Palästina beweise. „Es ist bitter, dass außer ein paar Intellektuellen, darunter auch Journalisten in Israel, derzeit kein Personal für diese Dimension der Verständigung sichtbar ist“, schließt Seibt. ++ (fr/mgn/22.08.14 – 233)

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Rostock, 28. April 2014 (ADN). Es ist keine Europawahl und es ist keine Wahl zu einem Europaparlament. Dieses vernichtende Urteil fällte Prof. Egon Flaig von der Unversität Rostock am Montag in einem Interview mit „Deutschlandradio Kultur“über das in knapp vier Wochen bevorstehende Spektakel. Ein solches Europaparlament gebe es nicht. Es sei ein sogenanntes Europaparlament, das einfach keine demokratische Institution ist. Es erfülle nicht die Bedingungen eines demokratischen Parlaments und entlegitimiere sich von innen durch schleichende Entparlamentarisierung, der viele „Volksverttretungen“ in Europa unterworfen sind. Der Fraktionszwang und das Ausverlagern der Entscheidungen in die Ausschüsse verwandle es langsam, aber nachhaltig in eine Zustmmungsmaschine. Als Beweis dafür erläuterte der Professor für alte Geschichte ein Beispiel: „Von 2004 bs 2009 sind 72 aller Gesetzentwürfe sofort angenommen worden in der ersten Lesung. Das ist eine Akklamationsmaschine. Und mit einer solchen Maschine geht kein Spaziergang Richtung demokratisches Europa.“ Der zweite Punkt sei, dass die Demokratie ein gleiches Stimmrecht verlangt. Wenn die Stimme eines Bürgers von Malta dreizehnmal so viel zähle wie das Stimmrecht eines deutschen Bürgers, dann haben wir eine politische Ungleichheit. Demgegenüber sei „das preußische Dreiklassenwahlrecht geradezu fortschrittlich“. 

Als einen wichtigen Grund für diesen untragbaren Zustand nannte Flaig das Fehlen einer europäischen Verfassung. Es gebe bis heute keine Verfassung, sondern nur Verträge. Um das zu ändern, müssten also in jedem europäischen Staat oder in jedem EU-Mitgliedsland Volksentscheide stattfinden. Kernfrage solcher Referenden sei, ob das betreffende Volk bereit ist, seine Souveränität aufzugeben. Das müsse ganz hart und ganz scharf formuliert werden: Seid ihr bereit, Eure Souveränität aufzugeben und aufzugehen in ener gemeinsamen europäischen Nation ? „Es hilft nichts, an dieser Frage zu mogeln und zu hoffen, dass die Leute dann schleichend eines Tages über Nacht Europäer werden. Das funktioniert bei Wirtschaftssubjekten, das funktioniert niemals, wenn es um die Frage der politischen Identität geht“, stellte der Historiker abschließend fest. Das Projekt Europa über das Medium Wirtschaftsgemeinschaft auf den Weg zu bringen, sei zum Scheitern verurteilt.  ++ (eu/mgn/28.04.14 – 117)

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Zwickau/Eisenach, 24. November 2013 (ADN). Angesichts der desolaten politischen Lage in und um die Bundesrepublik Deutschland (BRD) haben sich am Sonntag für Sachsen und Thüringen Notregierungen gebildet. Dies taten die Konventteilnehmer, die sich bereits in dem von den Vereinten Nationen (UNO) per Resolution definierten Status der Staatlichen Selbstverwaltung befanden, als Teil des deutschen Souveräns und nach den jeweiligen in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Kraft getretenen Landesverfassungen. Im Falle Thüringens ist es das Dokument vom 11. März 1921. Diese Länderverfassungen gehören wie die anderer seinerzeitigen deutschen Bundesstaaten zu denen, die völkerrechtlich vom Völkerbund anerkannt sind. Die einstimmig gefassten Beschlüsse bedeuten eine Reorganisation der Länder Sachsen und Thüringen innerhalb der Weimarer Republik. Eine ebensolche Entscheidung war vor wenigen Tagen für Preußen in Bergisch Gladbach gefallen.

Mit diesem Schritt befinden sich diese Bundesstaaten auf dem Weg, ihre vollständige, im Jahr 1933 verloren gegangene Souveränität erfolgreich wiederzuerlangen. Diese Souveränität ist bis in die jüngste Vergangenheit nicht vorhanden wie im Zusammenhang mit dem vor Wochen offenbar gewordenen, unvorstellbaren Ausmaß der NSA-Abhöraffäre bekannt wurde. Das Problem, das ursprünglich schon 1990/91 zu lösen gewesen wäre, aber von politischen Beharrungskräften mit den Parteien an der Spitze verschleppt und letztlich ad acta gelegt wurde, flammt nun mit großer Macht wieder auf und gewinnt an Fahrt. Die Reorganisation der insgesamt 26 deutschen Bundesstaaten, die nun begonnen hat, ist ein außerordentlich bedeutsamer Vorgang, um die nunmehr 68 Jahre währende, alliierte Basatzungszeit tatsächlich zu beenden und einen umfassenden Friedensvertrag zu erreichen. ++ (pl/mgn/24.11.13 – 322)

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Berlin, 6. Oktober 2013 (ADN). Die Theorie vom „deutschen Sonderweg“ spielte eine Schlüsselrolle im Geschichtsdenken der alten Bundesrepublik. Sie hob Deutschlands Demokratiedefizite im Vergleich mit Großbritannien oder Frankreich hervor. Zur Erklärung wurde auf das Obrigkeitsdenken seit Luther, auf den preußischen Militarismus und die gescheiterte Revolution von 1848 verwiesen. Das teilt der Historiker Ulrich Sieg von der Philippps-Universität Marburg in einem Beitrag der Oktober-Ausgabe des Magazins „Cicero“ mit. Das Kaiserreich sei als autoritärer Nationalstaat missverstanden worden. In ihm sei es zu keiner nennenswerten Beteiligung der Bürger gekommen. „Mittlerweile hat sich dies als zu einseitig herausgestellt“, so Sieg. Es habe im Kaiserreich sehr wohl eine politische Kultur mit hoher Wahlbeteiligung und lebendigen Debatten gegeben, die auch im Ausland positiv wahrgenommen wurden.

Der Dozent für Neueste Geschichte schätzt ein, dass im „Westen“ nicht alles Gold war, was glänzte. Zu erinnern wäre an die unnachgiebige Härte, mit der die britische Oberschicht ihre Privilegien verteidigte. Ähnliches gelte für den massiven französischen Antisemitismus zur Zeit der Dreyfus-Affäre.

„Es heißt, das Kaiserreich trage die alleinige Schuld am Ersten Weltkrieg. Moralische Urteile aber garantieren keine Erkenntnisse. Argument und Abwägung müssen zurückkehren“, so fordert der Geschichtswissenschaftler. Die 100jährige Wiederkehr des Ersten Weltkriegs im nächsten Jahr biete eine vorzügliche Gelegenheit, um sich solchen grundsätzlichen Fragen intensiv zu widmen. ++ (vk/mgn/06.10.13 – 273)

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Paris, 28. März 2013 (ADN). In Griechenland und Zypern weiß man, dass ein Teil des deutschen Geldes gen Süden fließt, um die deutschen Banken zu retten, weil sie dort investiert haben. Das erklärte der französische Publizist Alfred Grosser am Donnerstag im Deutschlandfunk. Aufgrund der Finanzmisere zunehmend auftauchende Vergleiche der Bundesrepublik Deutschland mit Nazi-Deutschland seien allerdings oft nur ein Mittel, um von der eigenen Verantwortung abzulenken. Beispielsweise müsse in Griechenland und Zypern dafür gesorgt werden, die Kirche und die großen Reedereien zahlen zu lassen. „Das wird dann vergessen, wenn man die Deutschen beschimpfen kann“, so Grosser. Er hält es für ein schlechtes Zeichen, wenn die Nazi-Terminologie in Deutschland von der Mehrheit abprallt.

Zum deutsch-französischen Verhältnis erklärte der Publizist, warum der seit General de Gaulle kaum noch benutzte Begriff Preußen in Frankreich jetzt immer häufiger wieder auftaucht. Der General habe einmal ihm gegenüber in einem persönlichen Gespräch die Deutsche Demokratische Republik (DDR) mit Preußen verglichen. Preußen verkörpere in Frankreich nicht die positiven Seiten Deutschlands. Schon in der Literatur des 19. Jahrhunderts sei die Rede von den braven Deutschen einerseits und den bösen Preußen andererseits. Insbesondere betreffe dies das preußische Offizierskorps. ++ (pl/mgn/28.03.13 – 081)

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Leipzig/Hannover/München, 24. Januar 2012 (ADN). Pünktlich zum 300. Geburtstag von Friedrich dem Großen rücken preußische Tugenden ins Rampenlicht und bieten Christian Wulff die notwendigen juristrischen Strohhalme, um sich seiner verzwickten Lage zu entziehen. Heribert Prantl erläutert in der heutigen Dienstagausgabe der „Süddeutschen Zeitung“, wie sich der Bundespräsident mit einer Selbstreinigungsklage beim Staatsgerichtshof zu befreien versuchen  könnte. Der Absatz 3 des Artikels 40 der niedersächsischen Landesverfassung könnte Wulff dem Ansinnen seiner politischen Gegner entrinnen lassen. Sie wollen dem Bundespräsidenten  mit Hilfe des ersten Absatzes dieses Artikels – einer „Anklage von Regierungsmitgliedern“ – ein juristisches Bein stellen. Dem könnte Wulff unter Berufung auf den dritten Absatz zuvorkommen. Der sieht eine Selbstreinigungsklage vor, die im Übrigen mit keiner besonderen Hürde verbunden ist.

Derartiges ist ein sehr selten angewandtes, fast verschollenes juristisches Instrument, das zu Zeiten der Weimarer Republik einmal eingesetzt wurde. Am 20. Juli 1932 ist es als sogenannter „Preußenschlag“ in die Rechtsgeschichte eingegangen. Damals sollte mittels Artikel 59 der Weimarer Reichsverfassung, mit dem gegen Reichspräsident, Reichskanzler oder Reichsminister Anklage beim Staatsgerichtshof in Leipzig  erhoben werden konnte, die preußische Regierung abgesetzt werden. Der Erfolg war mittelmäßig. Für Preußen wurde infolge der Auseinandersetzung ein Reichskommissar bevollmächtigt.

Ähnliche Regelungen wurden nach 1945 in die Landesverfassungen einiger alter Bundesländer aufgenommen, um gegen Staatsverbrechen wirksam vorzugehen. Ihre Anwendung wurde ebenfalls sehr selten praktiziert: in Niedersachsen scheiterte Oppositionsführer Christian Wulff damit zweimal – 1999 und 2001. Ein weiteres noch sehr aktuelles Beispiel lieferte Rheinland-Pfalz. Dort haben vor fast einem Jahr 37 CDU-Abgeordnete und 10 FDP-Abgeordnete dieses schwere Geschütz aus der Versenkung geholt und gegen den SPD-Juistizminister Heinz Georg Bamberger in Stellung gebracht. In ihrem Antrag vom 22. Februar 2011 heißt es: „Bamberger hat am 22.  Juni 2007 in seinem Dienstzimmer die Ernennungsurkunde für das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz an den ausgewählten Bewerber unmittelbar nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ausgehändigt, obwohl ihm zuvor der unterlegene Bewerber seine Absicht mitgeteilt hatte, das Bundesverfassungsgericht anzurufen…. Nach alldem ist eine Ministeranklage vor dem Verfassungsgerichtshof geboten, die im Falle einer Verurteilung die Entlassung nach sich zieht.“ Letztlich wurde der Antrag mit knapper Mehrheit der SPD-dominierten Mehrheit im Mainzer Landtag abgeschmettert.

Einen zusätzlichen Impuls für dieses „Institut der Präsidenten- und Ministeranklage“ löste ein Hannoveraner Rechtswissenschaftler aus. Erst vor wenigen Monaten holte Sebastian Steinbarth diesen Sachverhalt aus der rechtshistorischen Mottenkiste und analysierte dessen Wahrheiten umfassend. In seiner 2011 abgeschlossenen und erfolgreich an der Juristischen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover verteidigten Promotion beleuchtet er dies unter „rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive“.  Auf 336 Seiten untersuchte Steinbarth „Ursprünge, Erscheinungsformen und bleibende Sinnhaftigkeit von Gerichts- und Impeachementverfahren gubernativer Verantwortlichkeit“. Gewiss wird die Schrift demnächst vergriffen sein. ++ (jr/mgn/24.01.12 – 24)