Archive für Beiträge mit Schlagwort: Protestantismus

Augsburg, 8. August 2015 (ADN). Die Stadt Augsburg in Schwaben feiert am Sonnabend ihr „Hohes Friedensfest“. Zu den zahlreichen Höhepunkten gehören der Abschluss einer mehrtägigen Friedenskonferenz und die „Augsburger Friedenstafel“. Dazu sind auf  dem gerade fertiggestellten Rathausplatz  die Bürger zu einer offenen und friedlichen Begegnung der gesamten Stadtgesellschaft eingeladen.

Die Stadt Augsburg begeht den 8. August alljährlich. Das „Hohe Friedensfest“ wird seit dem Jahr 1650 als Feiertag begangen. Das Fest erinnert an die Leiden der evangelischen Bevölkerung im Dreißigjährigen Krieg. Damals hatte am 8. August 1629 das katholische Stadtregiment alle protestantischen Kirchen geschlossen und die Prediger ausgewiesen. Gottesdienste waren in den Folgejahren nur unter freiem Himmel möglich. die Situation änderte sich erst durch den Westfälischen Frieden von 1648 grundlegend. Der Reichsstadt Augsburg wurde die konfessionelle Parität zugestanden. Alle Stadtämter werden seither doppelt besetzt. Anlässlich dieses Wiedergewinns der vollen Religionssfreiheit begehen die Protestanten der Stadt seitdem das „Hohe Friedensfest“.  Da es in den Kriegsjahren 1940 bis 1944 ausfiel, wird es nun zum 360. Mal begangen. Es wurde im Jahr 1948 zum lokalen Feiertag erklärt. Seit 1950 ist es in der Stadt gesetzlicher und arbeitsfreier Feiertag, der seit 1985 auch ökumenisch begangen wird. Vor drei Jahrzehnten wurde auch erstmals der „Augsburger Friedenspreis“ verliehen, der alle drei Jahre vergeben wird. Im vergangenen Jahr ging er an Schwester  Lea Ackermann und ihre Organisation SOLWODI (Solidarity with Woman in Distress) für ihren jahrelangen Kampf gegen die Zwangsprostitution. Vor zehn Jahren waren der ehemalige sowjetische Präsident Michail Gorbatschow und Christian Führer, Pfarrer an der Leipziger Nikolaikirche, die Preisträger.  ++ (fr/mgn/08.0815 – 167)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Rddaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-nr. 101 v. 10.10.46

Werbung

Hannover/Leipzig, 24. September 2014 (ADN). Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist in jüngster Zeit in großer Schnelligkeit durch Geheimdienste, Internet-Konzerne und millionenfache freiwillige Selbstauslieferung niedergetrampelt worden. Mit diesen Worten kritisierte der Landesbischof von Hannover, Ralf Meister, in Leipzig am Mittwoch beim 3. Evangelischen Medienkongress das weltweite anglo-amerikanische Spionagesystem. Die Schutzwürdigkeit des Individuums müsse gerade gegenüber neuartigen Gefährdungen verteidigt werden. In diesem Zusammenhang gratulierte der kirchliche Würdenträger Edward Snowden zur Verleihung des Alternativen Nobelpreises. „Snowden hat der Weltgesellschaft mit dieser mutigen Aufklärungstat einen großen Dienst erwiesen. Über die Freiheit unserer digitalen Kommunikation diskutieren wir seit Snowden grundsätzlicher und kritischer. als vorher. Snowden beruft sich auf sein Gewissen und erinnert damit an eine gute protestantische Tradition“, stellte der Bischof fest.

Meister hatte auf dem Medienkongress ein Impulsreferat unter dem Titel „Luther und Snowden. Ein gewagter Vergleich und was wir daraus lernen“ gehalten. Im Grußwort zu der Veranstaltung wird darauf hingewiesen, dass Martin Luthers 500 Jahre alter Kommentar zum achten Gebot „Du sollst nicht lügen“ in der Medienwelt des 21. Jahrhunderts nichts von seiner Aktualität verloren hat. Es sei so leicht geworden, zu belauschen und zu verraten.

Meister erntete für seine Auffassung nicht nur Beifall. Der Verband der Bekennenden Gemeinden hält den Vergleich Luther-Snowden für irrwitzig. Auch die Lutherbotschafterin Margot Käßmann hatte sich bereits im Vorfeld des Kongresses sehr zurückhaltend geäußert. Sie ließ die im Mai dieses Jahres an sie gerichtete Aufforderung eines investigativen Journalisten, für Snowden – wie einst für Martin Luther nach seinem furchtlosen Auftritt in Worms – auf der Wartburg bei Eisenach sicheren Unterschlupf und glaubwürdiges Asyl zu sorgen, von einem kirchlichen Mitarbeiter mit ausweichenden Argumenten beantworten. In der fast sechs Wochen später eingegangenen Reaktion wird mitgeteilt, dass sich historische Analogien in vielen Fällen als problematisch erweisen. In dem Schriftstück aus Hannover heißt es weiter: „Der heute maßgebende Bezugsrahmen für die praktische Arbeit der Kirchen lässt sich mit dem 16. und dem 18. Jahrhundert nicht mehr vergleichen.“ Die Reichsacht, die im 16. Jahrhundert über Menschen verhängt werden konnte, sei mittlerweile abgeschafft. Staat und Kirche seien voneinander getrennt. Wenn dies auch als hinkende Trennung verstanden werde, bilde sie eine „zweifellos späte aber sehr willkommene Errungenschaft der Reformation“. Niemand würde verstehen, wenn die Vertreterin einer Kirche in die Rolle eines damaligen Landesherrn schlüpfen würde, um jemanden an einen Ort, der nicht der Kirche gehört, Unterschlupf gewähren zu wollen. Es komme zu einem absurden Szenario. ++ (me/mgn/24.09.14 – 267)

http://www.adn1946.wordpress.-com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Berlin, 8. November 2013 (ADN). Die evangelische Kirche hat im vergangenen Jahr 160 Millionen Euro an die Kassen der deutschen Bundesländer gezahlt. Das erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ in deren Freitag-Ausgabe. Auf diese Weise werde den Finanzämtern der Verwaltungsaufwand rückerstattet, den diese zum Beitreiben der Kirchensteuer von den Bürgern haben. Die Summe sei mehr als kostendeckend. Andererseits müsste die protestantische Kirche mehr Geld ausgeben, wenn sie das Einziehen der Mitgliedsbeiträge in eigener Regie organisieren würde. Insofern erweise sich das eingespielte Kirchensteuersystem als gute Lösung. Im Gegensatz zur katholischen Kirche gebe es bei den Protestanten in den Finanzhaushalten die sogenannten Bischöflichen Stühle nicht, die in jüngster Vergangenheit wegen der unermesslichen Intransparenz größtes Misstrauen bei der Bevölkerung erregt haben. „Unsere Haushalte werden von Gremien beschlossen, sodass nicht eine Person allein übers Geld verfügen kann. Alle Haushalte sind öffentlich und einsehbar. Dazu haben wir angefangen, die kaumännische Buchführung einzuführen, damit künftig auch die bisher nicht bewerteten Vermögen vernünftig ausgewiesen werden können“, sagte Schneider in dem Interview.

Gefragt nach den an die beiden Kirchenorganisationen gezahlten Staatsleistungen in Höhe von jährlich 460 Millionen Euro meinte der Ratsvorsitzende, dass diese nicht ersatzlos gestrichen werden könnten. Dieser Ausgleich für die Säkularisierungsfolgen im 19. Jahrhundert sei längst nicht abbezahlt. „Es geht hier um Rechtsverpflichtungen“, betonte Schneider. Dennoch gebe es die Bereitschaft, diese abzulösen wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.

Über weitere finanzielle, materielle und sonstige Verquickungen zwischen Staat und christlichen Kirchen wurde der EKD-Vorsitzende nicht um Auskunft gebeten. Zu den übergangenen Themen gehörten auch der Umfang, die Art und der Wert der Arbeit, den in den Gefängnissen Sitzende, Ersatzfreiheitsstrafen Verbüßende und zu gemeinnütziger Tätigkeit Verpflichtete für die Kirchen leisten. ++ (ko/mgn/08.11.13 – 306)

http://www.adn1946.wordpress.com., e-mail: adn1946@gmail.com