Passau/Leipzig, 20. März 2015 (ADN). Mit dem Perfekt-Partizip „abgeblitzt“ hat der Journalist und Blogger Hubert Denk aus Passau eine „Eindruckserweckung“ beim Durchschnittsleser ausgelöst. So lautet der skurrile Vorwurf des Landgerichts Köln gegenüber dem Verursacher aus der Drei-Flüsse-Stadt, der dort für das regelmäßige Erscheinen einer Print- und einer Online-Ausgabe des Stadtmagazins „Bürgerblick“ sorgt. Über Einzelheiten des juristischen Schildbürgerstreichs und seine Entstehungsgeschichte berichtete der Autor, Herausgeber und Chefredakteur der Publikation am Freitag in Leipzig auf einer presserechtlichen Fachkonferenz der Journalistenorganisation „Netzwerk Recherche“. Es gebe einen sehr ernsten Hintergrund für den seit rund fünf Jahren gegen ihn inszenierten Gerichtsmarathon, der ihn bereits über diverse juristische Instanzen in Bayern und Nordrhein-Westfalen geführt hat. Sein Magazin habe nämlich ausführlich über eine Skandalgeschichte um Parteispenden und Korruption berichtet.

Ganz im Gegensatz dazu hatten sich die Münchner Medien in diesem Fall auffällig in der diesbezüglichen Berichterstattung zurückgehalten oder ganz geschwiegen. Die Offenlegung der parteipolitischen Verflechtungen mit einem wohlbetuchten Augsburger Laborarzt und Heilpraktiker durch den Passauer Journalisten löste so große Turbulenzen aus, dass sogar das bayrische Landeskriminalamt aktiv wurde und den wackeren Aufklärer mit kaum vorstellbaren Mitteln einzuschüchtern versuchte. Das journalistische „U-Boot aus der bayrischen Provinz“ jagte zudem namhaften Granden der CSU einen gehörigen Schrecken ein und aktivierte deren prominente Rechtsanwaltskanzleien. Denk wurde mit Abmahnungen traktiert und sollte offensichtlich mit finanziellen Kostennoten von juristischer Gegenwehr abgehalten werden. Aber der standhafte und couragierte Medienmacher ließ und lässt sich nicht beirren. ++ (me/mgn/20.03.15 – 71)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Werbung