Strassburg/Zürich, 27. September 2015 (ADN). Ein ungewöhnlicher und aufsehenerregender Prozess beginnt Mitte dieser Woche am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Es geht um die Frage, ob der Staat eine offizielle Geschichtsschreibung vorgeben und Abweichler dafür bestrafen darf. Im Zentrum steht die Meinungsfreiheit und ihre Ausmaße. Schlüsselfigur ist der türkische Nationalist Dogu Perincek, der von der Schweizer Justiz wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurde, weil er den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich in den Jahren 1915 bis 1917 als „internationale Lüge“ bezeichnet hatte. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Dienstag weiter schreibt, ist das Fall nicht nur politisch brisant. Er werfe auch die bedeutsame Frage auf, inwieweit der Einzelne das Recht hat, historische Ereignisse frei zu beurteilen, ohne eine Strafe gewärtigen zu müssen.

Der EGMR hat die Streitsache schon einmal verhandelt. In seinem Urteil von 2013 hatte er die Frage offen gelassen, ob es sich bei dem Drama vor hundert Jahren tatsächlich um Völkermord handelt oder nicht. Er stellte lediglich fest, dass international keine Einigung über die Bewertung der damaligen Ereignisse besteht. Die Geschichtsforschung eigne sich nicht für absolute Wahrheiten, zudem sei der Begriff Genozid sehr eng zu verstehen. ++ (mr/mgn/27.01.15 – 27)

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