Archive für Beiträge mit Schlagwort: Rassismus

Berlin, 15. Mai 2015 (ADN). Der US-amerikanischen Bürgerrechtlerin Angela Davis wurde ein Besuch bei ausländischen Flüchtlingen in Berlin untersagt. Wie die Tageszeitung „neues deutschland“ am Freitag weiter berichtete, hatte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg keine Genehmigung für den Zutritt des Aufenthaltsgeländes der rund 40 um ein Bleiberecht in Deutschland ersuchenden Menschen gegeben. Die 71jährige wollte sich nach Informationen der Antirassismus-Organisation „ReachOut“ gemeinsam mit der Bürgerrechtlerin Gina Dent aus den USA einen persönlichen Eindruck über das Leben der Bewohner machen, denen seit langem mit Räumung gedroht wird.

Die in Alabama geborene Davis war oft Ehrengast in der damaligen DDR. Sie galt damals als die wichtigste marxistische Stimme der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung. In den vergangenen Jahren beschäftigte sie sich wissenschaftlich mit rassistischen, sexistischen und anderen Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnissen.  ++ (pl/mgn/15.05.15 – 110)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Köln, 17. Januar 2015 (ADN). Wenn ich früher in der Schule bereits erfahren hätte, dass Deutschland nicht souverän ist und sich bis heute im Besatzungsstatus befindet, wäre meine Weltsicht längst eine ganz andere. Das erklärte am Sonnabend ein Hörer in der Rundfunkfunksendung „Campus und Karriere“. Dieser Feststellung widersprachen die drei Gäste im Studio nicht. Allerdings ließen sie wissen, dass Derartiges zu vermitteln, keine schulische Aufgabe sei. Solches Wissen solle oder könne man sich selbst durch eigene persönliche Recherchen erarbeiten. Diese seltsame Reaktion in der unter dem Titel „Baustelle Demokratierziehung“ stehenden Gesprächsrunde, in der nach einem Versagen der politischen Bildung in deutschen Schulen gefragt wurde, lässt angesichts des Teilnehmerkreises noch mehr aufhorchen. Es handelt sich um Iris Raether-Lordieck, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag, Sanem Kleff, Leiterin von „Schule ohne Rassissmus – Schule mit Courage“ und Dr. Wolfgang Beutel, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik und Geschäftsführer des Bundeswettbewerbs „Demokratisch handeln“. Diese scheinbaren Koryphäen der Erziehungsbranche geben zwar zu, dass naturwissenschaftliche und fremdsprachliche Kenntnisse ein unberechtigt großes Übergewicht im Unterricht haben. Jedoch substanzielles Wissen über die geschichtliche Entwicklung Deutschlands und seinen Souveränitätsstatus autodiktischen Untersuchungen jedes Einzelnen anheim zustellen, dürfte als Ungeheuerlichkeit zu bewerten sein.

Dass Schulen nicht nur in dieser Hinsicht äußerst unterbelichtet und gravierend defizitär sind, erörtert die Sonnabendausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Dort wird in dem Leitartikel unter der Überschrift „Arme Sprache“ hinsichtlich der generell verkümmernden Schreibschrift die Misere ausführlich erläutert: „Grundschüler in Deutschland lernen vier unterschiedliche Schriften. Denn in den ostdeutschen Ländern wird häufig weiter die Schrift gelehrt, die 1968 von der DDR eingeführt wurde. Im Westen beginnen viele Grundschulen mit Druckschrift, um dann in der zweiten und dritten Klasse mit der Schreibschrift fortzufahren. Doch es gibt nicht einmal ländereinheitliche Regelungen, jede Schule, jede Schulkonferenz, ja jeder Grundschullehrer entscheidet ganz nach Gusto.“ Es zeige sich eine erschreckende Geringschätzung von Sprache. Das äußere sich darin, dass in der Grundschule das Schreiben nach Aussprache gelernt wird,  dass der obligatorische Wortschatz für Grundschüler gekürzt wurde und dass ausgerechnet beim Deutschunterricht gespart werden soll. Das Fazit lautet “ Alles soll einfacher werden. Auch das Schreiben. Unsere Schüler werden dadurch dümmer.“ ++ (pg/mgn/17.01.15 – 17)

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München/Berlin, 18. Februar 2014 (ADN).  33 Nebenkläger-Anwälte im Münchner Prozess gegen Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) üben in einem gemeinsamen Papier scharfe Kritik an der Bundesanwaltschaft. Einer der schwerwiegenden Vorwürfe in dieser wachsenden Konfrontation besteht darin, dass den die Tatopfer vertretenden Nebenkläger-Anwälten keine Einsicht in Akten weiterer Verfahren im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex gewährt wird.

Darüber hinaus kritisieren die Rechtsvertreter der Nebenkläger die unzureichende juristische Aufklärung des NSU-Terrors insgesamt. Es gebe zu wenig politische Diskussionen über den „strukturellen und institutionellen Rassismus“. Er sei eine der Ursachen „für das Versagen der Ermittlungsbehörden, aber auch der Medien und der Gesellschaft“. Sie fordern eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages nach dem Vorbild der Macpherson-Kommission in Großbritannien. Dieses Gremium wurde 1997 gebildet, um den gewaltsamen Tod eines Schwarzafrikaners in London zu überprüfen. Es stellte beispielsweise fest, dass die britische Polizei von institutionellem Rassismus durchsetzt ist.

Ausführliches zu den substanziellen Lücken bundesdeutscher Kriminalitätsbekämpfung ist in dem neuen „Jahrbuch des Verbrechens 2014“ von Gerhard Wisneswski zu finden. Darin werden die spektakulärsten Kriminalfälle des Vorjahres analysiert. Dazu zählt ein Kapitel über den NSU-Prozess unter der fragenden Überschrift „Verboten gute Ermittlungen ?“. Darin wird geschlussfolgert: „Der Rechtsstaat,so kann man aus dem Fall NSU lernen, ist jedenfalls nur noch zu einem Teil funktionsfähig und tanzt in anderen Bereichen längst nach Pfeife seines dunklen Bruders, des ‚tiefen Staates'“. Dieser Begriff ist in der Türkei geläufig und beschreibt den gesamten Untergrund, in dem Kriminelle und Geheimdienste agieren. ++ (rs/mgn/18.02.14 – 049)

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Leipzig, 10. Dezember 2013 (ADN). Die Frage, was ein Klimaflüchtling ist, bleibt nach wie vor ungeklärt. Das stellte Chris Methmann vom Institut für Politsche Wissenschaft der Universität Hamburg am Montagabend in Leipzig fest. In einem abschließenden Vortrag einer von „amnesty international“ (ai) organisierten Veranstaltungsserie unter dem Titel „Flucht und Asyl“ versuchte der junge Wissenschaftler zunächst die Problemlage und den – letztlich dürftigen – Stand der Forschung darzustellen. Allein schon der Tatbestand, dass niemand und keine auch noch so prominente Institution verlässliche Zahlen über Klimaflüchtlinge zu nennen imstande ist, sei bezeichnend. Überzeugend legte er dar, dass sogar international bekannte Gremien wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltklimarat (IPCC) und die EU-Kommission sowie der Klimaforscher Nicholas Stern sich auf eine einzige Studie aus dem Jahr 1995 für ihre Prognosen stützen. Zu den Autoren der Untersuchung gehört der Ökologe Norman Myers, nach dessen Berechnungen die Zahlen der zu erwartenden Klimaflüchtlinge auf bis zu weltweit 300 Millionen geschätzt werden. Die Schwankungsbreite der Fehlertoleranz bei solchen „informierten Schätzungen“ liegt nach den Worten von Methmann zwischen minus 40 und plus 100 Prozent. Wie ein kürzlich bekannt gewordenes Beispiel aus Neuseeland beweist, gebe es jedoch bislang noch keinen einzigen offiziell anerkannten Klimaflüchtling. Im neuseeländischen Auckland hatte Ende November ein Gericht den Asylantrag eines Bewohners der Pazifikinsel Kiribati abgelehnt, der seine Eigenschaft als Klimaflüchtling aufgrund des bevorstehenden Untergangs seines heimatlichen Eilandes bestätigen lassen wollte. Methmann äußerte den Verdacht, dass zahlreiche tendenziöse Äußerungen bekannter Politiker zum Thema „Klimaflucht“ auf rassistische Denkmuster zurückzuführen sind.

Erhebliche Verunsicherung in dieser Debatte artikulieren auch andere Experten. So stellt die Mitabeiterin des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Jenny Grote, eine generelle Verwirrung über Defintion und Unterschied zwischen Klimaflüchtlingen und Umweltflüchtlingen fest. Die Popularisierung des Begriffs Umweltflüchtling habe bereits im Jahre 1985 mit einer Studie des UN-Umweltprogramms begonnen. Allerdings falle er nicht unter die Definition der Genfer Flüchtlingskonvention. Inzwischen schlage ein Exekutivausschuss im sogenannten Klimaflüchtlingsprotokoll vor, dass auf Antrag eines Staates die Umsiedlung ganzer Verwaltungseinheiten wie Dörfer, Bezirke oder sogar Inseln veranlasst werden kann. Auf diese Weise wäre es möglich, die Bewohner kleiner Inselstaaten bei der Auswanderung und Integration in ihren neuen Gastländern zu unterstützen. ++ (kl/mgn/10.12.13 -338)

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