Michendorf/Potsdam, 6. September 2012 (ADN). Die heute von den Vertretern der dominierenden Kapitalmacht reklamierten Menschenrechte sind ein eingeschrumpfter Restbestand der Grundrechte, die im ersten Zusatz zur US-Verfassung aus dem Jahre 1791 festgehalten wurden. Das stellte Werner Rügemer, Lehrbeauftragter an der Universität Köln, in der Sommerausgabe 2012 der Monatszeitschrift „Lunapark“ fest. Zu diesen ruinierten Grundrechten zählt er die Freiheit der Rede, der persönlichen Meinung, der Presse und der Religionsausübung. Übersehen werde, dass und ob sich dieses Grundrechtsverständnis aus der kapitalistischen Prähistorie noch auf die heutige Situation übertragen lässt.

Der interventionistische Philosoph Rügemer schlussfolgert in dem Beitrag unter dem Titel „Die Freiheit der Arbeit“, dass die Hartz-Gesetze I bis IV als Gesamtmachwerk nicht nur einen Bruch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch weitergehend mit den universellen Menschenrechten – darunter das Recht auf Arbeit und das Verbot der Zwangsarbeit – darstellen. Es sei die Folge aus der Finanz- und Wirtschaftskrise, die auch die Deregulierung des Sozial- und Arbeitsrechts vorangetrieben hat. Nicht zufällig seien in den Vorreiterstaaten des Neoliberalismus – USA und Großbritannien – gleich zu Beginn Gewerkschaften überwacht, geschwächt und auch zerschlagen worden. „So konnten die privaten Kapitalakteure mächtiger und freier werden, auf Kosten der Freiheit der anderen“, so Rügemer. Ein Staat, der die Egoismen einer gierigen, rechtlosen Minderheit über die Rechte und die Freiheit der Mehrheit stellt, könne nicht als Anwalt der Menschenrechte auftreten.

Menschenrechte müssen nach den Worten des Wissenschaftlers gegen die Vertreter von privatmächtigen Einzelinteressen erkämpft werden.  Wie das geschehen sollte, dazu zitierte der Autor den deutschen Nationaldichter Johann Wolfgang Goethe: „Wer das Recht auf seiner Seite hat, muss derb auftreten. Ein höflich Recht will gar nichts heißen“. ++ (ar/mgn/06.09.12 -254)

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