Archive für Beiträge mit Schlagwort: Rechtsamt

Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Leipzig, 23. März 2012 (ADN). Grundstückseigentümer der ostdeutschen Großstadt Leipzig wurden rücksichtslos, bewusst und systematisch durch die Stadtverwaltung enteignet und gedemütigt. Dem großangelegten Immobilien-Raub, der sich nach der „deutschen Wiedervereinigung“ entfaltete, fielen mindestens rund 750 Liegenschaften zum Opfer. Zu vermuten ist eine um das Vielfache höhere Dunkelziffer.

Über weitere Einzelheiten der Raubzüge, in die Leipzigs Stadtverwaltung, diverse Rechtsanwälte und juristische Instanzen sowie zahlreiche sogenannte Investoren verwickelt sind, berichteten die gestrige Donnerstag-Ausgabe der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) und eine Fernsehsendung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) am Abend desselben Tages. Autor und Reporter Peter Escher schilderte den Hergang einiger Beispiele der gigantischen Vermögensverschiebungen. So wurden Immobilien kurzerhand ohne Kenntnis der Eigentümer zu herrenlosen Grundstücken erklärt und in einer Art spekulativem Schneeballsystem von Hand zu Hand weiter verkauft. Teilweise wechselten die Käufer und „Neueigentümer“ binnen weniger Tage. Die LVZ beschreibt einen Fall: „Jüngstes Beispiel ist das ehemalige Gasthaus des Meeres in der Pfaffendorfer Straße 1. Für diese „herrenlose“ Immobilie wurde Anfang 2004 vom Rechtsamt ein gesetzlicher Vertreter bestellt – obwohl das städtische Amt für offene Vermögensfragen im Jahr 2003 einen offiziellen Bescheid erlassen hatte, in dem alle Erben mit Anschriften aufgelistet waren. Trotzdem veräußerte der von der Stadt bestellte gesetzliche Vertreter das Objekt für nur 90.000 Euro, ohne den Eigentümer zu informieren. Der Käufer bot die Immobilie dann für 190.000 Euro an, nur zwei Tage nachdem er im Grundbuch stand. Anschließend wechselte das Gebäude vier Jahre lang den Besitzer, bis es 2007 unsaniert für 600.000 Euro an einen Investor ging, der tatsächlich aufwendig sanierte. Der heutige Marktwert – voll vermietet – stolze 2,65 Millionen Euro.“

Während in den überregionalen Medien und der Main-Straem-Press derzeit über das Kapern großer Schiffe vor den Küsten Somalias in Afrika breit berichtet wurde und wird, ist das großräumige innerdeutsche Piratentum über Jahre und Jahrzehnte hinweg erfolgreich verschleiert, verschwiegen und verbrämt worden. Einem vom MDR-Reporter Escher nach dem Zusammenhang des Bildes der Stadt der „Friedlichen Revolution“ und diesen miserablen Zuständen gefragten Leipziger FDP-Stadtverordneten  blieb nur zuzugeben, dass das Rechtsamt der Stadt Leipzig wohl ein rechtloser Raum gewesen sei. Zu den Hauptopfern solcher enormen Eigentumsdelikte gehören ehemalige DDR-Bürger, die nach der „Friedlichen Revolution“ schamlos betrogen, geplündert und ausgebeutet wurden.

Zahllose Beispiele derartiger Grundstückskriminalität aus allen Regionen der neuen Bundesländer belegen, dass sie flächendeckend vonstatten gegangen ist – von der Ostsee bis zum Thüringer Wald. Zahllose weitere konkrete Skandal-Beispiele finden sich nicht nur in großen Städten, sondern auch in Kleinstädten und auf dem Lande wie in Boltenhagen (Mecklenburg-Vorpommern), Wasungen (Thüringen) und anderen Orten.

Zarte Keime zur Aufklärung solcher Massenenteignungen entstanden durch die Gründung der Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) in den 90er Jahren. Diese Institution wurde nach kurzer Zeit wieder geschlossen, nachdem sich immer deutlicher abzeichnete, dass sich über die ehemalige DDR ein riesiges mafiöses Netzwerk gebreitet hatte. Es gibt Beweise dafür, dass sich die kaum fassbaren Vermögensverschiebungen nicht auf Immobilien beschränkt geblieben sind, sondern viele andere Werte betreffen.

Ein weiteres trauriges Verdunkelungskapitel verkörpert die von der Bundesregierung gesteuerte Tätigkeit der Treuhandanstalt, um eine ganze Volkswirtschaft in kürzester Zeit zu verschrotten. Die Akten dazu liegen seit Jahren unter Verschluss. Eine Öffnung der Unterlagen ist bislang nicht vorgesehen und absehbar. Die politische Absicht, auch diesen erschütternden Gesellschafts- und Wirtschaftsskandal  möglichst lange intransparent zu lassen,  ist unverkennbar. ++(kr/mgn/23.03.12 – 85)