Archive für Beiträge mit Schlagwort: Rechtsanwälte

Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin, 19. September 2014 (ADN). Es ist gegenwärtig eine ungeheure Entstaatlichung zu erleben. Dies stellte der Oppositionsführer im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, am Freitagabend in Berlin bei der Präsentation seines Buches „Wie weiter ? – Nachdenken über Deutschland“ fest. Das gelte weltweit. Obwohl nach dem Völkerrecht eigentlich bei den gegenwärtigen internationlen Konflikten die UNO und der UNO-Sicherheitsrat die Federführung übernehmen müssten, werden sie einfach umgangen. USA, Russland und China  entscheiden in  der Weltpolitik, kritisiert der Chef der Partei die Linke. Das habe schon mit dem Jugoslawien-Krieg in den 90er Jahren begonnen und sich immer weiter bis heute fortgesetzt. Auch für die Bekämpfung der Terrorgruppen des Islamischen Staates (IS) sei eigentlich die UNO zuständig. Diese Ignoranz habe dazu geführt, dass manche Länder wie Somalia, Irak und Lybien gar nicht mehr als Staaten funktionieren.

Der Prozess setzt sich nach den Worten von Gysi bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP mit den USA fort. Letztlich entscheiden dann nicht mehr staatliche Behörden oder Gerichte über ökonomische Streitigkeiten, sondern private Schiedsgerichte. Sie bestehen aus drei bis fünf von Privatfirmen angeheuerten Rechtsanwälten und können de facto Staaten zu Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe „verurteilen“. ++ (sv/mgn/19.09.14 – 262)

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München, 25. Juni 2012 (ADN). „Die Bürger durften auf Bundesebene zwar alle paar Jahre wählen; abstimmen aber durften sie nie. Das ist ein Verfassungsverstoß durch Unterlassen, ein Verfassungsverbrechen im Fortsetzungszusammenhang.“ Das schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer heutigen Montagausgabe unter der Überschrift „Recht, Macht, Volk“.  Nach Meinung von Autor Heribert Prantl  ist daher die Forderung nach Plebisziten auf Bundesebene nicht eine Keckheit der Bürgergesellschaft, sondern ein bisher unerfülltes, aber unabänderbares zentrales Verfassungsgebot. Dabei handele es sich um einen Auftrag an den Gesetzgeber, dem sich dieser bisher zur Hälfte verweigert hat. Es gebe zwar ein Wahlgesetz, das die Regularien für die Bundestagswahl regelt. Jedoch fehle bis  zum heutigen Tag ein entsprechendes Gesetz, in dem die Regularien für Volksabstimmungen geregelt sind. Jahrzehntelang sei behauptet worden, dass dazu erst das Grundgesetz geändert werden müsse. Prantl, der selbst vor seiner journalistischen Laufbahn einige Jahre lang als Richter tätig war, nennt das eine sonderbare Behauptung und fragt: „Warum soll man das Grundgesetz ändern, um etwas hineinzuschreiben, was dort schon ausdrücklich steht ?“. Es sei also für ein Plebiszit auf Bundesebene gar keine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, sondern lediglich ein Ausführungsgesetz – so wie beim Wahlrecht auch.

  Der Mythos von der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist nach den Worten von Prantl der letzte falsche Mythos, der einem Plebiszit im Wege steht. Er bezieht diese offenbar überraschende Erkenntnis von dem Berliner Staatsrechtler Hans Meyer, der diese seit Jahrzehnten glasklaren juristischen Wahrheiten jüngst in einer Fachzeitschrift publiziert hat.  Darin wird auch das jahrzehntelang verbreitete verfassungspolitische Märchen, die Weimarer Republik sei an den Volksabstimmungen gescheitert,  widerlegt.  In Wirklichkeit hat es damals nur drei Volksbegehren gegeben und die sind bereits im Vorfeld an den Quoren gescheitert, ist in dem Pressebeitrag zu lesen.

Unklar bleibt, warum diese ABC -Weisheit aus der verfassungsrechtlichen Klipp-Schule als einfach fundamentaler Grundsatz einer Demokratie Legionen und Generationen deutscher Politiker, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte verborgen geblieben ist ? Einem zufälligen Irrtum oder einer oberflächlichen Vergesslichkeit kann eine solche, täglich nachlesbare und glaskare Tatsache wohl kaum angelastet werden. Im Gegenteil. Es ist wohl arglistige Täuschung von  ‚zig Millionen deutschen Bürgern durch die regierenden Schichten.  Die geschlossene, sich selbst zensierende Gesellschaft der oberen Zehntausend hat über eine ganze Epoche hinweg das Volk betrogen und hinters Licht geführt.  

Deswegen ist es jetzt Zeit für Volksabstimmungen im Sinn des Grundgesetz-Artikels 20 Absatz 2,  bekräftigt Prantl.  Es sei fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass diese Zeit just jetzt in einer historischen Situation  kommt,  in der nach Artikel 146 über das Grundgesetz ganz generell abgestimmt werden muss, nämlich über seine europäische Fortschreibung und Ergänzung. Beides sei unabhängig voneinander, habe aber miteinander zu tun. „Der Souverän pocht auf sein Recht“, schließt er. ++ (dk/mgn/25.06.12 – 183)

   

Berlin/Leipzig, 13. Dezember 2011 (ADN). Eine politische Pest-Beule platzte in Rekordzeit – nicht nur in Berlin. Nach elf Tagen gab der gerade zum Justiz- und Verbraucherschutzsenator gekrönte Notar Michael Braun den Posten schon wieder auf. Er war und ist nur ein winziger Mosaikstein, ein kleines Rädchen einer gigantischen Immobilien-Enteignungsmaschinerie, die seit dem Jahr 1990 Deutschland flächendeckend überzogen hat. Sie wurde in der ehemaligen DDR und in Berlin von Spekulanten, Betrügern und Banken auf Hochtouren gebracht. Nach Angaben der Bundesverbraucherzentrale sind in den 90er Jahren rund 300.000 Fälle bekannt geworden, in deren Zentrum Schrottimmobilien stehen. Das dürfte lediglich die Spitze des Eisberges sein. Die Dunkelziffer liegt viel höher. Dazu gesellten sich später rund 700.000 Wohnungen, die von angelsächsischen Finanzinvestoren aufgekauft und mit ähnlich fragwürdigen Methoden veräußert wurden.  Deutschland ist übersät mit derartigen juristischen Zeitbomben.

Unter maßgeblicher Beteiligung der Justiz aller Ebenen – Rechtsanwälte, Notare und Richter – wurde die massenhafte Verschiebung von Grundstücken vorangetrieben. Nachdem sich die schlüpfrigen Finanzierungs- und Raubmodelle für die Kreditinstitute als außerordentlich profitabel bewährten, dehnten sie sich vom Experimentierfeld „Ostdeutschland“ auf das gesamte „wiedervereinigte “ Territorium aus. Es wurden sogar unter aktiver Teilnahme von Richtern des Bundesgerichtshofes (BGH) Weiterbildungsseminare für Rechtsanwälte, Notare und andere Juristen organisiert, um beispielsweise das Sachenrechtsbereinigungsgesetz und das Schuldrechtsanpassungsgesetz für diese kriminellen Zwecke zu instrumentalisieren und mit dem Schein der Legalität zu übertünchen. Solche Veranstaltungen gab es unter anderem regelmäßig in einem Luxushotel nahe dem Berliner Kurfürstendamm.

Die Hybris des sogenannten Rechtsstaates erreichte weitere Höhepunkte, indem diese und andere Grundstücksrechts-Verfahren als die einzig wahren Investitionsgaranten für das Ausland angepriesen wurden. Russland und andere osteuropäische Staaten sollten auf diese Weise am bundesdeutschen Rechtswesen genesen und so ihren Anreiz für potentielle Investoren steigern.

Dass sich die praktizierten Methoden bundesweit lediglich in Nuancen unterscheiden und modifiziert zum Einsatz kommen, zeigt ein jüngst in der Großstadt Leipzig bekannt gewordenes Phänomen. Dort wurden Anfang der 90er Jahre von der Stadtverwaltung Rechtsanwälte als „gesetzliche Vertreter“ ernannt und bevollmächtigt., die in Windeseile mehr als 750 im Privateigentum stehende Grundstücke kaperten, als herrenlos abstempelten und unter hoher Profitabilität für alle Beteiligten unter Ausschluss der wirklichen Eigentümer verkauften. Über diese Willkür-Akte seiner Verwaltung zeigt sich nun Oberbürgermeister Burkhard Jung außerordentlich überrascht und bestürzt, obwohl er selbst federführend seit 1999 in dieser Administration tätig ist. Das Nicht-Gewusst-Haben und Nicht-Wissen-Wollen beweist eine weitere verlogene und arglistige Facette über die Fäulnis dieses Systems, dem die Bürger ohnehin längst die innere Kündigung ausgesprochen haben.

Aufgrund des offensichtlich wachsenden Aufklärungsbedarfs im Raum Leipzig hat kürzlich der in Sachen Kapitalanlagebetrug tätige Jurist Jürgen Resch aus Berlin in der Sachsen-Metropole eine Filiale eröffnet. Mit ersten Erfolgen wartet er auf: Anfang dieses Monats wurde die JUS AG, die sich jetzt TAG nennt, vom Landgericht Hamburg zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages und zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. Die JUS AG bzw. TAG ist auf den Verkauf und die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien in Leipzig spezialisiert, die in den 1920er und 1930er Jahren errichtet worden sind.

Angesichts all dessen ist es nicht allzu verwunderlich, wenn Rechtsradikalismus ungestört aufblüht. Nach einem Bericht vom heutigen Dienstag im Deutschlandfunk von Alexandra Gerlach aus Sachsen gibt es keine Autoritäten mehr, um gegen undemokratisches, braunes Gedankengut wirksam vorgehen zu können. Welche zerbröselnden „Autoritäten“ gemeint sind, lässt sich an dem Negativ-Beispiel Michael Braun mehr als ahnen.  ++ (kr/mgn/13.12.11 – 31)