Dortmund, 7. Dezember 2011 (ADN).  Mitglieder der Bundesregierung und andere Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland (BRD) werden sich demnächst vor dem Amtsgericht Dortmund wegen  Jahrzehnte währender ungerechtfertigter Steuererhebung und deren Folgen zu verantworten haben. Dazu zählen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Weiterhin stehen Mitglieder der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sowie leitende Juristen und Finanzbeamte dieses Bundeslandes unter Anklage.

Zu den Hauptvorwürfen der Klage, die Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Herdecke kürzlich für seinen unter staatlicher Selbstverwaltung stehenden Mandanten eingereicht hat,  gehören Rechtsbeugung, ungerechtfertigte Strafverfolgung und rechtswidrige Pfändungen.  Solch komplexes unberechtigtes und strafbares Vorgehen diverser Finanz- und Justizbehörden gegen seinen Mandanten habe erhebliche rechtliche Konsequenzen – darunter Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüche.

Gemäß Klageschrift gelten seit dem Jahr 1990 u. a. die Abgabenordnung (AO), die Strafprozessordnung (StPO)  und das Grundgesetz (GG) nicht mehr. Daraus ergebe sich der Mangel an Legitimität der Behörden der Vereinigten Wirtschaftsgebiete Bundesrepublik Deutschland für ihr Vorgehen, das neben psychischem Leid in nicht unerheblichem Ausmaß auch massive Vermögens- und Eigentumsverluste für den unschuldig verfolgten Kläger mit sich gebracht hat.

Desweiteren sind die Aktivitäten der Beklagten mit erheblichen Eingriffen in  die Grundrechte sowie in die Meschenrechte der EU-Menschenrechtscharta als Teil des allgemeinen Völkerrechts des Klägers verbunden, geht aus der Klage hervor.

In dem Dokument wird weiteren Personen der Streit verkündet. Darunter sind Justizangestellte im Amtsgericht Dortmund und Bundespräsident Christian Wulff. Letzterem wird beispielsweise zur Last gelegt, das vermeintliche Staatsvolk über die tatsächliche Rechtslage im Unklaren gelassen und nicht über den Wegfall der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23. September 1990 informiert zu haben. ++ (dk/mgn/07.12.11 -28)

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