Berlin, 29. November 2013 (ADN). Der erstmals in der bundesdeutschen Geschichte installierte Hauptausschuss wird sich wohl kaum der gegenwärtig im Sekretariat des ehemaligen Bundestags-Petitionsauschusses befindlichen und bislang unbearbeitet gebliebenen 7.000 Petitionen annehmen. Diesen berechtigten Zweifel äußerte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, am Freitag in Berlin angesichts des im Schnellverfahren aus dem Boden gestampften, aus knapp 50 Abgeordneten bestehenden Superausschusses. Der auf diese Weise in Notbetrieb versetzte Bundestag, dessen deutliche Herabsetzung als Volksvertretung keiner so richtig wahrgenommen hat, sei ein „ärgerlicher Vorgang“. Erst gestern abend zwei Stunden vor Mitternacht habe der Bundestag „alles Nichtgeklärte in den Hauptausschuss verwiesen“. Ob sich das die Petenten – also die Bürger, die Beschwerden vorgetragen haben – so einfach gefallen lassen, stehe in Frage. Es sei mit Klagen zu rechnen. Auch einige Abgeordnete wollen die ungewöhnliche parlamentarische Lage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) prüfen lassen.
Pau gehört mit acht weiteren Bundestagsabgeordneten zu den Mandatsträgern, die am Vortag das ungewöhnliche Vorgehen der Koalitionsparteien CDU/SPD abgelehnt und dies in einer Erklärung begründet hatten. Darin heißt es: „Wir haben der Einsetzung des ‚Hauptausschusses‘ nicht zugestimmt, weil wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen seine Einsetzung haben. Der Hauptausschuss stellt eine Entmündigung des Parlaments dar.“ Der Hauptausschuss unterlaufe die Regelungen des Grundgesetzes (GG) und der Bundestags-Geschäftsordnung, die explizit Ausschüsse vorschreiben. Ein solches Gremium belebe einen Vorschlag aus dem Unterausschuss III des Herrenchiemsee-Konvents zum Entwurf eines Grundgesetzes aus dem Jahr 1948. Dem betreffenden Protokoll vom 13. August 1948 sei zu entnehmen, dass er von der Mehrheit abgelehnt wurde. Desweiteren teilen die Unterzeichner der Erklärung wörtlich mit: „Der Hauptausschuss war also bereits seiner Konzeption nach als ein Krisenzeiten vorbehaltenes Konstrukt gedacht, welches gerade keinen Eingang in das Grundgesetz gehalten hat. Die Einrichtung eines Hauptausschusses widerspricht damit auch dem erkennbaren Willen des historischen Verfassungsgebers.“ Hang zu Rechtsbruch, Willkür und Geschichtsvergessenheit dürfte wohl eine treffende Charakteristik für das Verhalten der Großen Koalition in spe sein. ++ (dk/mgn/29.11.13 – 327)