Archive für Beiträge mit Schlagwort: Rechtsbruch

Berlin, 29. November 2013 (ADN). Der erstmals in der bundesdeutschen Geschichte installierte Hauptausschuss wird sich wohl kaum der gegenwärtig im Sekretariat des ehemaligen Bundestags-Petitionsauschusses befindlichen und bislang unbearbeitet gebliebenen 7.000 Petitionen annehmen. Diesen berechtigten Zweifel äußerte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, am Freitag in Berlin angesichts des im Schnellverfahren aus dem Boden gestampften, aus knapp 50 Abgeordneten bestehenden Superausschusses. Der auf diese Weise in Notbetrieb versetzte Bundestag, dessen deutliche Herabsetzung als Volksvertretung keiner so richtig wahrgenommen hat, sei ein „ärgerlicher Vorgang“. Erst gestern abend zwei Stunden vor Mitternacht habe der Bundestag „alles Nichtgeklärte in den Hauptausschuss verwiesen“. Ob sich das die Petenten – also die Bürger, die Beschwerden vorgetragen haben – so einfach gefallen lassen, stehe in Frage. Es sei mit Klagen zu rechnen. Auch einige Abgeordnete wollen die ungewöhnliche parlamentarische Lage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) prüfen lassen.

Pau gehört mit acht weiteren Bundestagsabgeordneten zu den Mandatsträgern, die am Vortag das ungewöhnliche Vorgehen der Koalitionsparteien CDU/SPD abgelehnt und dies in einer Erklärung begründet hatten. Darin heißt es: „Wir haben der Einsetzung des ‚Hauptausschusses‘ nicht zugestimmt, weil wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen seine Einsetzung haben. Der Hauptausschuss stellt eine Entmündigung des Parlaments dar.“ Der Hauptausschuss unterlaufe die Regelungen des Grundgesetzes (GG) und der Bundestags-Geschäftsordnung, die explizit Ausschüsse vorschreiben. Ein solches Gremium belebe einen Vorschlag aus dem Unterausschuss III des Herrenchiemsee-Konvents zum Entwurf eines Grundgesetzes aus dem Jahr 1948. Dem betreffenden Protokoll vom 13. August 1948 sei zu entnehmen, dass er von der Mehrheit abgelehnt wurde. Desweiteren teilen die Unterzeichner der Erklärung wörtlich mit: „Der Hauptausschuss war also bereits seiner Konzeption nach als ein Krisenzeiten vorbehaltenes Konstrukt gedacht, welches gerade keinen Eingang in das Grundgesetz gehalten hat. Die Einrichtung eines Hauptausschusses widerspricht damit auch dem erkennbaren Willen des historischen Verfassungsgebers.“ Hang zu Rechtsbruch, Willkür und Geschichtsvergessenheit dürfte wohl eine treffende Charakteristik für das Verhalten der Großen Koalition in spe sein. ++ (dk/mgn/29.11.13 – 327)

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Zürich/Berlin, 22. März 2012 (ADN). „Wie lange kann es gut gehen, wenn der Staat das Recht bricht ? Wenn der Staat die Grundlagen eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates nicht mehr achtet ? Wenn nicht mehr das internationale Recht und die Verfassung des Landes den Rahmen für die Ausübung von Staatsgewalt bilden ?“ Diese drei Fragen stellte Karl Müller in der jüngsten Ausgabe der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“. Er fügt eine vierte hinzu. Es ist die, ob jetzt alle Mittel erlaubt sein sollen – neben der Gewalt und dem Raub immer auch Betrug. Die Antworten folgen unmittelbar und unverblümt. Bestätigt und überzeugend nachgewiesen wird, dass die Bürger tatsächlich in den vergangenen zwanzig Jahren einer gigantischen Lügenmaschinerie ausgesetzt waren und sind. „Das stimmt ja gar nicht, was unsere Politiker sagen, es stimmt ja gar nicht, was wir in unseren Zeitungen lesen, im Radio hören, auf dem Bildschirm sehen, in unseren Büchern gelesen haben und an unseren Schulen und Hochschulen zu hören bekamen“, schreibt Müller.

Nach seinen Worten wurden besonders die Länder, die sich nicht beugen wollten, mit Lügen überzogen. Als denkender Mensch könne man gar nicht mehr anders, als das, was seit Wochen und Monaten über Syrien, Iran und Russland gesagt, gedruckt und gesendet wird, nur noch mit Gummihandschuhen anfassen.

Die Politiker der Bundesrepublik Deutschland tun sich nach Meinung von Müller besonders dabei hervor, den Ausnahmezustand – also die staatliche Missachtung des Rechts – auszurufen. Er bezieht sich dabei auf jüngste Aussagen des deutschen Staatsrechtslehrers Karl Albrecht Schachtschneider bei einem Vortrag Mitte Februar in Berlin. Der Nürnberger Professor habe erklärt, die Regierungen der Euro-Staaten seien seit der europäischen Schuldenkrise zum offenen Rechtsbruch übergegangen. Es werde zwar nicht direkt zugegeben, dass nun die Willkürherrschaft begonnen hat. Dennoch reiche dafür das leicht von den Lippen kommende Unwort „alternativlos“ als Rechtfertigung für den wiederholten Rechtsbruch aus. Das stelle die offene Proklamation des Endes demokratischer Politik dar. Insbesondere in Deutschland manifestiere sich dies an einer fatalen Staatsräson, die undemokratisch ist und das internationale Recht missachtet. ++ (ir/mgn/22.03.12 – 84)