Leipzig, 1. September 2014 (ADN). Das vorläufige Ergebnis der Landtagswahlen ist gerade etwa fünf Stunden alt, da klingelt ein vom Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel angeführter Trupp von vier Männern vor sechs Uhr morgens am Montag Sturm  in der Wohnung eines Nichtwählers. Ihm werden ein Beschluss und ein Haftbefehl – beides nicht unterschrieben und daher nicht rechtswirksam – unter die Nase gehalten. Bei dem Protestanten, Dissidenten und derart Überfallenen handelt es sich um den parteilosen Einzelbewerber um das Leipziger Oberbürgermeisteramt, das im vergangenen Jahr durch eine Kommunalwahl neu besetzt werden sollte. Der Betroffene war  unter bisher ungeklärten Umständen gar nicht zur Wahl zugelassen worden, wehrt sich dagegen jedoch bis heute auf juristischem Wege. Er beruft sich unter anderem auf die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und völkerrechtliche Regelungen. Inzwischen sind alle Rechtsinstanzen durchlaufen und die Streitsache liegt als Verfassungsbeschwerde seit Mitte Juli dieses Jahres dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Das Verfassungsgericht hatte die umfangreich begründete Beschwerde Sachsens Justiz- und Europaministerium für eine Stellungnahme zugeleitet. Diese Behörde ließ einige Tage vor der Landtagswahl den Verfassungsgerichtshof wissen, dass es auf die Beschwerde nicht mit inhaltlichen Argumenten antworten will. Nun hat es plötzlich mit kaum für möglich gehaltenen Mitteln doch reagiert, indem es den Beschwerdeführer mit illegitimen, gewalttätigen und höchst fragwürdigen Mitteln einschüchtern und für ein halbes Jahr inhaftieren will. Das konnte der Betroffene, der seinen Gang zur Wahlurne mehrfach öffentlich vom Ausgang des seit mehr als einem Jahr laufenden Rechtsstreits abhängig gemacht hatte,  nur durch eine erpresste Unterschrift unter einen ihm vorgelegten Fragebogen abwenden.

So funktioniert Sachsens „Demokratie“ am Weltfriedenstag und 75. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs ganz konkret und brandaktuell.  Historische Paralallen in der Methodik sind kaum zu übersehen und machen sprachlos. Mit dem Faustrecht soll das überzeugende Wort und das juristische Argument als wirksames Instrument ausgehebelt und ersetzt werden – und das angesichts eines dem Verfassungsgericht vorliegenden und noch gar nicht entschiedenen  Streitfalls auf dem Gebiet demokratischer Wahlen.  Mehr Schaden ist einem Rechtsstaat wohl kaum zufügbar. ++ (dk/mgn/01.09.14 – 244)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Werbung