Leipzig, 16. Oktober 2014 (ADN). In dem Prozess um sogenannte „Herrenlose Häuser“ wurde am Donnerstag die Anklage verlesen. Der Auftakt des Verfahrens gegen Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig hatte in der vergangenen Woche stattgefunden. Für die Hauptverhandlung sind fünf Termine bis zum Dezember dieses Jahres im Landgericht Leipzig angesetzt.
Den Angeklagten aus der Stadtverwaltung wird vorgeworfen, in den vergangenen Jahren Privathäuser und Grundstücke verkauft zu haben, ohne die wirklichen Eigentümer zu ermitteln und zu involvieren. Die ihnen gehörenden Gebäude waren zu „Herrenlosen Häusern“ deklariert worden. Beispielhaft wird vor dem Landgericht über derartige Vorgehensweisen bei fünf Leipziger Immobilien verhandelt. Insgesamt haben 784 Liegenschaften in Leipzig unrechtmäßig den Eigentümer gewechselt. Beobachter bezeichnen dies allerdings nur als die Spitze eines Eisberges. Der Rechtsstreit wird unter dem Dachvorwurf der Korruption in drei Tatkomplexen ausgetragen: illegitime Bestallung gesetzlicher Vertreter, Veruntreuung von Zinsen und Nichtberechnung von Verwaltungsgebühren.
Neben dem Vortrag der Anklageschrift stand die die Vernehmung des ersten Zeugen im Vordergrund. Als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leipzig hatte Thomas Hilschenz im Auftrag des Oberbürgermeister die mysteriösen Grundstücksgeschäfte zu untersuchen und die ersten Prüfberichte zu erstellen. Dazu entstand ein Katalog von 38 Prüfkriterien, mit deren Hilfe die Fälle unabhängig und neutral zu untersuchen waren und sind. Der Aussage des Zeugen zufolge ging es im Rechtsamt der Stadt Leipzig drunter und drüber. Es herrschte dauerhafte Unübersichtlichkeit und Chaos. Eigentümerrecherchen wurden nicht vorgenommen und die Vermarktung vieler der betroffenen Gebäude ist ungerechtfertigter Weise innerhalb von zehn Tagen an gesetzliche Vertreter übergeben worden. „Freiwillig wurde auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei der Bestallung der gesetzlichen Vertreter verzichtet“, erklärte Hilschenz. ++ (eg/mgn/16.10.14 – 288)
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