Archive für Beiträge mit Schlagwort: Reformation

Leipzig, 9. Februar 2015 (ADN). Das Zentrum der Friedlichen Revolution in der DDR hat nun seine ursprünglichen Ideale restlos auf den Scheiterhaufen geworfen. Die „Leipziger Volkszeitung“ formulierte es am Montag – dem Symbol der traditionsreichen Protestkundgebungen – so: „Erst Terrorgefahr in Dresden, nun Polizeinotstand in Leipzig: Zum zweiten Mal innerhalb von Wochen greifen sächsische Behörden zum letzten Mittel und treten das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ungeniert mit Füßen. Der Vorwurf staatlicher Willkür kommt da nicht von ungefähr. Im beschaulichen Sachsenland sind Meinungen jenseits des politischen Mainstreams unerwünscht.“ So vernichtend kommentiert die einzig in der Großstadt verbliebene Tageszeitung die von der politischen Spitze angewandten an Härte nicht zu überbietenden repressiven Mittel gegen Andersdenkende. Leipzig, dessen Ruf 1989 als Stadt der Meinungsfreiheit um die Welt ging, habe damit der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Das aus fremden Gefilden stammende Stadtoberhaupt hat den Ruf Leipzigs als weltoffene und liberale Metropole Mitteldeutschlands vollends und gewiss irreparabel ruiniert. Das erkennen auch die Leipziger und zahlreiche Ledigisten, denn sie drängen nun in die einseitig genehmigten Gegenkundgebungen, die unter anderen Transparenten durch die Straßen ziehen. Dort machen sie sich laut vernehmlich Luft. Einige glorifizieren sogar die bekannten Massenaufzüge am 1. Mai in der DDR. Eine Teilnehmerin erinnnert sich erfreut und lautstark an die Arbeiterkampflieder, die damals geschmettert wurden und zumindest optimistische Grundstimmung verbreiteten. Zum Singen gibt es nicht nur wegen des kalten Nieselregens diesmal keinen Anlass. Der Aufzug „Leipzig für Courage“, dessen Teilnehmer vorher vom Friedensgebet aus der Nikolaikirche gekommen waren und sich vor Abmarsch einem Erguss verwaltungstechnischer Verhaltensmaßregeln zu unterziehen hatten, glich einem Trauermarsch. Nur wenige Farbtupfer tauchten auf. Darunter war die Wochenzeitung „Rote Fahne“ der Marxisten-Leninisten, deren letztes Verteilexemplar für 1,50 Euro zu haben war.

Keiner weiß, welcher Zukunft Leipzigs Notstandsgesetzgebung, deren aufgeklebtes Etikett absurderweise Weltoffenheit heißt, entgegengeht. Die einzig frohe Botschaft verbreitete das Friedensgebet in der Nikolaikirche. Die reformierte Weltkirche, deren Generalsekretär leibhaftig anwesend war, prüft, ob sie ihr großes Reformationsjubiläum 2017 in Leipzig feiert. Vielleicht ist bis dahin die Herrschaft der verkrusteten und alten Parteiapparate über die bedauernswerte Stadt beendet. Es kann ganz schnell gehen, wie der Blitzabgang der SED-Gerontokraten in der DDR vor 25 Jahren bewiesen hat. ++ (dk/mgn/09.02.15 – 38)

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Hannover/Leipzig, 24. September 2014 (ADN). Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist in jüngster Zeit in großer Schnelligkeit durch Geheimdienste, Internet-Konzerne und millionenfache freiwillige Selbstauslieferung niedergetrampelt worden. Mit diesen Worten kritisierte der Landesbischof von Hannover, Ralf Meister, in Leipzig am Mittwoch beim 3. Evangelischen Medienkongress das weltweite anglo-amerikanische Spionagesystem. Die Schutzwürdigkeit des Individuums müsse gerade gegenüber neuartigen Gefährdungen verteidigt werden. In diesem Zusammenhang gratulierte der kirchliche Würdenträger Edward Snowden zur Verleihung des Alternativen Nobelpreises. „Snowden hat der Weltgesellschaft mit dieser mutigen Aufklärungstat einen großen Dienst erwiesen. Über die Freiheit unserer digitalen Kommunikation diskutieren wir seit Snowden grundsätzlicher und kritischer. als vorher. Snowden beruft sich auf sein Gewissen und erinnert damit an eine gute protestantische Tradition“, stellte der Bischof fest.

Meister hatte auf dem Medienkongress ein Impulsreferat unter dem Titel „Luther und Snowden. Ein gewagter Vergleich und was wir daraus lernen“ gehalten. Im Grußwort zu der Veranstaltung wird darauf hingewiesen, dass Martin Luthers 500 Jahre alter Kommentar zum achten Gebot „Du sollst nicht lügen“ in der Medienwelt des 21. Jahrhunderts nichts von seiner Aktualität verloren hat. Es sei so leicht geworden, zu belauschen und zu verraten.

Meister erntete für seine Auffassung nicht nur Beifall. Der Verband der Bekennenden Gemeinden hält den Vergleich Luther-Snowden für irrwitzig. Auch die Lutherbotschafterin Margot Käßmann hatte sich bereits im Vorfeld des Kongresses sehr zurückhaltend geäußert. Sie ließ die im Mai dieses Jahres an sie gerichtete Aufforderung eines investigativen Journalisten, für Snowden – wie einst für Martin Luther nach seinem furchtlosen Auftritt in Worms – auf der Wartburg bei Eisenach sicheren Unterschlupf und glaubwürdiges Asyl zu sorgen, von einem kirchlichen Mitarbeiter mit ausweichenden Argumenten beantworten. In der fast sechs Wochen später eingegangenen Reaktion wird mitgeteilt, dass sich historische Analogien in vielen Fällen als problematisch erweisen. In dem Schriftstück aus Hannover heißt es weiter: „Der heute maßgebende Bezugsrahmen für die praktische Arbeit der Kirchen lässt sich mit dem 16. und dem 18. Jahrhundert nicht mehr vergleichen.“ Die Reichsacht, die im 16. Jahrhundert über Menschen verhängt werden konnte, sei mittlerweile abgeschafft. Staat und Kirche seien voneinander getrennt. Wenn dies auch als hinkende Trennung verstanden werde, bilde sie eine „zweifellos späte aber sehr willkommene Errungenschaft der Reformation“. Niemand würde verstehen, wenn die Vertreterin einer Kirche in die Rolle eines damaligen Landesherrn schlüpfen würde, um jemanden an einen Ort, der nicht der Kirche gehört, Unterschlupf gewähren zu wollen. Es komme zu einem absurden Szenario. ++ (me/mgn/24.09.14 – 267)

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Wasungen/Meiningen, 6. September 2014 (ADN).  Die Mehrheit der 33 noch ungeklärten Fälle offener Eigentumsfragen wurden in den vergangenen zwölf Monaten erledigt. Noch sieben harren ihrer Bearbeitung. Das teilte am Sonnabend in Wasungen an der Werra der stellvertretende Bürgermeister und Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wasungen, Thomas Kästner, den Mitgliedern der Waldgenossenschaft Rupperg auf ihrer jährlichen Generalversammlung mit. Damit herrsche nun sehr viel mehr Klarheit darüber, wer derzeit die einzelnen Eigentümer der jahrhundertealten Gesellschafts-, Wirtschafts- und Selbsthilfeorganisation  sind. Die Kenntnisse darüber waren vor rund einem Vierteljahrhundert zu Zeiten der Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten äußerst gering. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war bestrebt, diesen uralten Genossenschaften die Handlungs- und Existenzgrundlage einzuengen und  zu entziehen. Allerdings fehlten dazu letztlich die allerletzten juristischen Mittel. Auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde den Waldgenossen das Leben nicht leicht gemacht. Der juristische Status, auf dem diese im Vergleich zu den allgemein bekannten Genossenschaften des Industriezeitalters wesentlich anders gearteten Waldgenossenschaften fußen, war in den Landesverwaltungen kaum bekannt oder wurde nach Belieben und jeweiligem Gutdünken interpretiert. Es stellte sich heraus, dass auch ausgebildete Juristen zu keinen eindeutigen Einordnungen fähig waren. So gerieten und geraten bis in die Gegenwart die Waldgenossen oft zwischen die Mühlsteine verschiedener Interessengruppen und drohen vom Verwaltungsrecht der Bundesländer zerrieben zu werden. Auf solche Probleme und Streitigkeiten verwies auch der Vorsitzende der Waldgenossenschaft Rupperg, Andreas Krause. Mit den örtlichen und regionalen Verwaltungen gebe es sehr häufig Meinungsverschiedenheiten und sogar heftige Auseinandersetzungen darüber, wer die Aufklärungsarbeit zur Eigentümerstruktur zu übernehmen und zu bezahlen hat. Das Beispiel Rupperg ist eines der wenigen, bei dem der „Freistaat Thüringen“ mit Fördermitteln die Recherchetätigkeit in Archiven und alten Aktenbeständen im vergangenen Jahr unterstützt hat. Auch im Folgejahr wird etwas aus dem Landeshaushalt dazugegeben.

Die Waldgenossenschaft Rupperg ist desweiteren Mitglied des 1926 gegründeten Bundes der Thüringer Berg-, Burg- und Waldgemeinden. Dass dieser Tabestand in der Mitgliedschaft selbst bisher unbekannt war, weist auf den erheblichen Grad verschütteten Wissens auf diesem Gebiet hin. Insofern stehen die Rupperger Waldgenossen und die Mitglieder zahlreicher weiterer altrechtlicher Waldgenossenschaften auch jetzt erst am Anfang, um sich ihrer ursprünglichen Rechte bewusst zu werden und diese auch tatsächlich wahrzunehmen. Dass diese Rechtspositionen angeblich – wie oft behauptet – erloschen sind,  entspricht nicht der juristischen Wahrheit  und dürfte auf mehr oder minder gezielter Desinformationsabsicht beruhen.

In der deutschen Region Franken, die sich vor allem über Teile der gegenwärtigen Verwaltungsterritorien Bayern und Thüringen erstreckt, gibt es die meisten altrechtlichen Waldgenossenschaften. Viele davon verdanken ihre Existenz dem Bestreben der Bauern und der Landbevölkerung nach ökonomischer und sozialer Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Souveränität gegenüber den jeweils herrschenden Fürsten. Sie schufen sich durch die Gründung von Waldgenossenschaften eine stabile Lebensgrundlage, verbürgte Rechte sowie eine weitgehende juristische und territoriale Autonomie gegenüber den jeweiligen Machthabern. Die bekanntermaßen älteste dieser Wirtschafts- und Politikorganisationen, die Musterbeispiele kommunaler Selbstverwaltung verkörpern, ist die Waldgenossenschaft Defertshausen bei Meiningen. Die in dem thüringischen Teil Frankens tätige Genossenschaft begeht in zwei Jahren ihr 500jähriges Bestehen. Damit ist sie älter als die Reformation. ++ (jr/mgn/06.09.14 – 249)

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Eisenach, 31. Mai 2014 (ADN). In einem Appell aus dem Wartburgkreis wird die Lutherbotschafterin der Evangelischen Kirchen Deutschlands (EKD), Prof. Margot Käßmann augefordert, dem Wahrheitsenthüller und Whistleblower Edward Snowden  Schutz für Leib und Leben auf der Wartburg bei Eisenach zu bieten. Der Aufruf wurde am Sonnabend an dem Ort in der Nähe von Schloss Altenstein und der Gemeinde Steinbach im Wartburgkreis verfasst, wo Martin Luther vor rund 500 Jahren am 4. Mai 1521 unter den Schutz der damaligen Staatsgewalt des sächsischen Landesherrn Friedrich dem Weisen gestellt und auf der Wartburg vor Zugriffen seitens kaiserlicher Mordkommandos bewahrt wurde. Luther war auf der Heimreise von Worms, wo er auf dem Reichstag ein flammendes Bekenntnis zum wahren Glauben vor der Öffentlichkeit artikuliert hatte. Daraufhin hatte ihn der Kaiser für vogelfrei erklärt. Luther musste um sein Leben bangen.  Unter dem Pseudonym Junker Jörger übersetzte der Reformator auf der Wartburg die Bibel aus dem griechischen Urtext in die deutsche Sprache. Etwa 250 Jahre fand unter ähnlichen Umständen wenige Kilometer entfernt in Bauerbach bei Meiningen der aus Württemberg geflüchtete deutsche Nationaldichter Friedrich Schiller – incognito als Dr. Ritter – sicheren Unterschlupf. „Diesem chronologischen Takt eines Vierteljahrhunderts folgend ist die Zeit reif für den nächsten prominenten Fall politischen Asyls“, heißt es in dem Aufruf.

Der Text bringt zum Ausdruck, dass Margot Käßmann in ihrer Mission als Lutherborschafterin sich und den deutschen Bürgern eine Sternstunde verschaffen könnte, wenn es ihr gelingt, dem aufrechten und wagehalsigen Snowden „Ein feste Burg“ zu Füßen der Stadt Eisenach verschaffen würde. Damit könnte sie in diesem unter dem Motto „Reformation und Politik“ stehenden laufenden Jahr der Luther-Dekade ein weltweites und mutiges Signal setzen. Es wäre gleichzeitig eine denkwürdige Hilfeleistung zugunsten eines unabhängigen Journalismus, weitgehender Transparenz und uneingeschränkter Pressefreiheit. ++ (me/mgn/31.05.14 – 150)

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Leipzig, 21. Januar 2014 (ADN). Braunkohle hat als Energierohstoff keine Perspektive und wird im Zeitraum der Jahre 2030/Beginn der 2040er auslaufen. Das erklärte Prof. Christian von Hirschhausen von der Technischen Universität (TU) Berlin am Dienstagabend in Leipzig bei einer Vortragsdiskussion über die Zukunft der Braunkohle in Deutschland. Zudem ist eine weitere Nutzung von Braunkohle in Deutschland inkompatibel mit den Zielen der Bundesregierung. Die Zukunftslosigkeit des in Tagebauen gewonnenen Energieträgers wird zusätzlich bestätigt durch fehlende Grundsatzlösungen im Umgang mit den Treibhausgasemissionen. Für die bisher häufig vorgeschlagene Ausscheidung und Lagerung von Kohlendioxid in unterirdischen Kavernen sind alle bisher in Europa vorgesehenen Projekte wieder verworfen worden, Das gilt für Hürth in Deutschland und das auf ein Investionsvolumen von einer Milliarde Euro veranschlagte Vorhaben im britischen Longannet, so von Hirschhausen. Gleiches gelte für Projekte in Spanien und Südfrankreich. Auch die Anlagen in Jänschwalde in Brandenburg und in Mongstad (Norwegen) seien abgesagt worden. Auf dem ganzen Kontinent Europa gebe es nicht eine einzige Demonstrationsanlage.

Nach den Worten von Christian von Hirschhausen, der zudem als Forschungsdirektor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) tätig ist, ist die Braunkohle genauso Vergangenheit wie die Kernkraft. Er verglich die Situation vom bevorstehenden energiewirtschaftlichen Übergang von Braunkohle zu den regenerativen Energien – also von der „Alten in die Neue Welt“ – mit einer Reformation in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts. Im Jahr 2050 werden 80 Prozent der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen bestritten. Er zog drei grundlegende Konsequenzen dieser Entwicklung für Mitteldeutschland: Es werde zunächst das vieldiskutierte, 1,3 Milliarden Euro teure „Phantom-Kraftwerk“ Profen nicht geben. Dann würden keine neuen Tagebau mehr eröffnet. Und schließlich benötige ganz Deutschland keine Braunkohle aus Mitteldeutschland mehr. ++ (nh/mgn/21.01.14 – 021)

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Karlsruhe/München, 7. November 2012 (ADN). Die allseits gefeierte Marktwirtschaft ergreift alle Lebensbereiche und gefährdet damit fundamentale Werte einer Gesellschaft. Inzwischen sind auch Recht und Justiz zum Basar geworden.  Es wird gefeilscht, was das Zeug hält. Hauptakteure dieses Handels sind Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter, die dann den Kauf und Verkauf letztlich absegnen. Die Handelserlaubnis der Ware Recht heißt Paragraph 257c und ist Teil des Strafgesetzbuches (StGB). „Aus den Strafrichtern sind juristische Makler geworden, aus dem Strafgesetzbuch wurde ein Handelsgesetzbuch“, schreibt Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ im Vorfeld einer am heutigen Mittwoch stattfindenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe. Seit dem Gesetz mit dem harmlosen Namen „zur Regelung von Absprachen im Strafprozess“ aus dem Jahr 2009 dürfe in jedem Strafprozess mit gesetzlicher Erlaubnis gedealt werden. Seitdem sei das von Kritikern „Handel mit der Gerechtigkeit“ genannte Prozedere offizieller Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Damit wurde die von der Bürgerrechtlerin Bärbel Boley aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geäußerte Befürchtung, dass die Ostdeutschen mit der Wiedervereinigung statt Gerechtigkeit den Rechtsstaat bekommen hätten, bei weitem in negativer Weise überboten. Da die ehemaligen Bürger der DDR jedoch in der Regel wesentlich weniger Geld in ihrer Schatulle haben als ihre Schwestern und Brüder in den sogenannten Alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland (BRD), sitzen sie demzufolge in überproportional hoher Zahl hinter den Gittern der Justizvollzuganstalten (JVA). Dort arbeiten sie für Stundenlöhne um einen Euro herum, unter anderem um Billgwaren möglicherweise für diejenigen herzustellen, die sich mit dem betreffenden Absprache-Gesetz freikaufen konnten. Ein praktisches Beispiel aus der JVA Berlin-Plötzensee belegt das eindrucksvoll. Während sich ein wohlhabender, soeben verhafteter Architekt aus dem Westteil der Metropole binnen weniger Stunden die Freiheit wieder einkaufen konnte, musste ein arbeitsloser armer Schlucker aus Weißensee im Ostteil Berlins mehr als ein Jahr im Knast verbringen.

Dass diese äußerst brisante und schändliche Regelung nicht erst vor drei Jahren erfunden wurde, sondern bereits viele Jahre praktiziert wird, belegt der Autor des Beitrags in der Münchner Tageszeitung ausführlich. Seit einem Vierteljahrhundert sei dieser Deal nun tägliches Geschäft bei den Strafgerichten. Schon 1990 habe eine Strafverteidiger-Vereinigung das bestätigt. Dieses tägliche Geschäft wurde sogar noch im Jahr 2005 per Grundsatzurteil des Großen Senats im BVG abgesegnet.

Prantl vergleicht das Verfahren mit dem Ablass-Handel der katholischen Kirche vor 500 Jahren. Gläubige konnten sich damals ihre Sünden abkaufen lassen. Der Freispruch des Mönches Johann Tetzel lautete „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“.  Nach den Worten von Prantl, der vor seiner journalistischen Laufbahn selbst einmal als Richter tätig war,  zerbrach an diesem Ablass-System, das den Priester zum Händler machte und die ewige Seligkeit ökonomisierte, damals der Glaube an die Kirche. Die Kritiker des gegenwärtigen Deals hegen die Befürchtung, dass der Glaube an das Recht wegen dessen Ökonomisierung zerbrechen könnte.  

Viel näher liegt wohl die grausame Erkenntnis, dass dieser Glaube längst zerbrochen ist.  Diese Wahrheit muss nur laut ausgesprochen und entsprechend oft wiederholt werden, damit sie auch die entlegenen Winkel der Gesellschaft erreicht.  Dazu ist „dem Volke auf’s Maul zu schauen“, um mit dem Mönch Martin Luther zu sprechen. Er hatte vor fast einem halben Jahrtausend seinen Berufskollegen Tetzel überführt und die Reformation ausgelöst. Dergleichen ist heute wieder vonnöten. Das bevorstehende 500jährige Jubiläum der Reformation bietet dafür beste Gelegenheit. Die Aufklärungs-Thesen müssen auch nicht nur an die Wittenberger Schloßkirche genagelt werden. Es gibt genügend Gotteshäuser und Kirchentüren in jeder Stadt und jedem Dorf, um  diese Tatsachen zu verkünden. ++ (ju/mgn/07.11.12 – 217)

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Tübingen/Rom/Erfurt, 11. Oktober 2012 (ADN). Das mit dem Konzil ist doch gar nicht so wichtig, erklärt der Tübinger Theologe Prof. Hans Küng der „Süddeutschen Zeitung“(SZ).  In deren Donnerstag-Ausgabe ist ein Interview mit dem bekannten Widerpart des derzeitigen Papstes Benedikt XVI. veröffentlicht, in dem der Kirchen-Rebell Auskunft über sein ambivalentes Verhältnis zu Joseph Ratzinger gibt . Anlass ist das 50. Jubiläum des Zweiten Vatikanischen Konzils, das vor einem halben Jahrhundert die katholische Kirche auf einen grundlegend neuen Weg führen sollte. Protagonist war damals Papst Johannes XXIII., dessen enormes Reformvorhaben bei den Vertretern der anderen Weltreligionen nachhaltige Hoffung weckte. Sogar in den Kernländern der Lutherischen Reformation waren Heerscharen protestantischer Pfarrer von dem ungeheuren Vorhaben des Papstes regelrecht elektrisiert. In Thüringen beispielsweise gab es Gebiete mit sehr hohem katholischen Bevölkerungsteilen wie die Rhön und das Eichsfeld, in denen Ökumene ohnehin seit Jahren erfolgreich praktiziert wurde.  Der Plan scheiterte schnell. Als der Reform-Papst ein Jahr später starb, ergriffen die Altvorderen wieder die Zügel des Weltkatholizismus und zogen sich in die alten konfessionellen Schützengräben zurück. Den Beweis dafür,  dass die Ergebnisse des damaligen Konzils bis auf  weiteres auf Eis liegen, lieferte Benedikt XVI. höchst persönlich bei seinem Besuch im Erfurter Augustiner-Kloster vor einem Jahr. Er zerstörte die erneut aufflackernde Hoffung der evangelischen Kirchen und Christen auf mehr Gemeinsamkeit mit geradezu rustikalen Sätzen der Zurückweisung von mehr Kooperation – Gastgeschenke inbegriffen. 

Viel zukunftsweisender dürfte das „Projekt Weltethos“ sein, das Küng seit dem Jahr 1990 unter demselben Titel mit zielstebiger Vehemenz betreibt. Im Jahr 1993 wird in Chicago eine „Erklärung zum Weltethos“ vom Parlament der Weltreligionen formuliert. Später entsteht eine Stiftung, der wiederum im April dieses Jahr die Gründung des Weltethos-Instituts in Tübingen folgte. Auf allen Ebenen versammelt Küng einflussreiche Bündnispartner um sich. Einer von ihnen ist Altbundeskanzler Helmut Schmidt, der den allen gemeinsamen Wertekanon des Küng’schen Projekts würdigt. Die Stiftung hat inzwischen Ableger in anderen Ländern Europas – in Österreich, der Schweiz und Tschechien – und in Übersee – in Brasilien, Kolumbien und Mexiko. Küng, dem für Ende dieses Monats in China bemerkenwerte Auftritte im Sinne seines global angelegten Vorhabens bevorstehen, erklärt die Kirche in der „Süddeutschen Zeitung“ für krank und nennt dafür unwiderlegbare Indizien. In Peking wird der prinzipientreue Theologe das „Global Ethic Institut“ eröffnen und auf dem Beijing-Forum sprechen. Sein Credo wird auch dort lauten: Solange sich die Weltreligionen nicht auf ethische Grundsätze einigen, kann es keinen Weltfrieden geben.  ++ (et/mgn/11.10.12 – 290

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