Archive für Beiträge mit Schlagwort: Reichsbank

Hamburg/München/Berlin, 16. März 2015 (ADN). Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 sollte genau unter die Lupe genommen werden. Das empfahl der  Völkerrechtler Jasper Finke von der Bucerius Law School Hamburg am Montag in einer Rundfunkdiskussion über das jüngste Aufflammen des Streits über die immer noch ungeklärten Reparationsansprüche der deutschen Kriegsgegner im Zweiten Weltkrieg. Dem Londoner Vertrag sei eindeutig zu entnehmen, dass Reparationsregelungen zurückgestellt werden bis zu einer endgültigen Vereinbarung in einem Friedensvertrag. Da ein solcher Friedensvertrag aber bis heute nicht existiere, gebe es eben auch noch keine Klärung und keinen Kontrakt über Reparationen. Die von zahlreichen Experten insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Einwendungen, das in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Abkommen sei eine abschließende Regelung für Deutschland als Ganzes und komme einem – wenn auch prononciert nicht so bezeichneten – Friedensvertrag gleich, treffe nicht zu. Gleiches gelte für die Behauptung, in der Charta von Paris hätten die am Moskauer Vertrag von September 1990 nicht beteiligten Parteien – wie beispielsweise Griechenland – diese Vereinbarung wohlwollend zur Kenntnis genommen und damit akzeptiert. Auch die Redewendung „Wer schweigt, stimmt zu !“ habe keinerlei Relevanz und bedeute nicht, dass der Vertrag für nicht beteiligte Dritte Rechtskraft erlangt.

Weiteren von der Bundesrepublik jahrzehntelang vorgetragenen Ausflüchten, Griechenland sei bereits im Zuge längst vergangener Zahlungen an die Hauptsiegermächte und in den 60er Jahren, erschöpfend entschädigt worden, trat der Völkerrechtsexperte mit schwerwiegenden Argumenten entgegen. So gebe es keine Nachweise dafür, dass die Vier Mächte an die anderen der auf 50 Länder bezifferten Siegerstaaten von den gezahlten deutschen Geldern etwas weitergereicht haben. Darüberhinaus flossen die in den 1960er Jahren überwiesenen Millionensummen allein zum Ausgleich von NS-Unrecht. Diese hätten mit Kriegsfolgeschäden nichts zu tun. Finkes Fazit lautet: „Die Fragen sind eben juristisch nicht geklärt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag lässt zu viel offen und zwischen seinen Zeilen wird zu viel gelesen.“ Der Auffassung des Hamburger Juristen schlossen sich nach Angaben der Moderatorin etwa 90 Prozent der Zuhörer an, die sich per e-mail artikuliert hatten.

Nach Meinung des Wirtschaftswissenschaftlers Alexander Kritikos vom Deutschen Institut der Deutschen Wirtschaft (DIW) ist Griechenland im Vergleich zu Frankreich, Polen und Israel bei der Wiedergutmachung von Kriegsfolgen immer benachteiligt worden. Es bestehe zumindest eine moralische Pflicht Deutschlands, den Griechenland während der deutschen Besatzungszeit auferlegten Zwangskredit zurückzuzahlen. Denkbar wäre es zudem, das 1942 aufgenötigte und von einem Zuhörer als rein privatrechtlichen Kontrakt zwischen der Deutschen Reichsbank und der griechischen Nationalbank eingestufte Darlehen in großen gemeinsamen deutsch-griechischen Zukunftsprojekten aufgehen zu lassen.

Diesen Positionen trat  der Historiker und Chefkorrespondent der Tageszeitung „Die Welt“, Michael Stürmer, vehement entgegen. Wenn im Jahr 1990 sämtliche 50 Kriegssieger in die Verhandlungen einbezogen worden, hätte sich das „kleine Zeitfenster“ als zu kurz erwiesen, um mit der im Zerfall befindlichen Sowjetunion  noch eine Vereinbarung über die deutsche Wiedervereinigung zu treffen. Das gelte in der Gegenwart und Zukunft noch viel mehr, weil inzwischen eine solche staatliche Zerstückelung eingetreten ist, dass man es mit rund 100 Nachfolgestaaten der ursprünglichen Siegermächte als Verhandlungspartner zu tun haben würde. Im Übrigen müsse irgendwann einmal Rechtsfrieden einkehren. Ansonsten könnte Bayern von Griechenland noch die zwei Millionen Gulden einfordern, die sein König Otto und das Haus der Wittelsbacher den Hellenen vor rund 160 Jahren geliehen und noch nicht zurück bekommen haben. ++ (vk/mgn/16.03.15 – 67)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Athen/München, 3. Februar 2015 (ADN). Die erdbebenartigen Wahlergebnisse in Griechenland haben schlagartig einen siebzig Jahre alten Rechtsstreit um die Kriegsreparationen wiederbelebt. Unmittelbar nach seiner Vereidigung hat der neue griechische Premier, Alexis Tsipras, den ehemaligen Schießstand in Kesariani aufgesucht und das Wiederaufleben alter Forderungen bekräftigt. An diesem Ort erschossen die Nazis 600 griechische Widerstandskämpfer. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Dienstag weiter berichtet, will der neue Regierungschef zielstrebig „Entschädigungen für Nazi-Kriegsverbrechen und den Zwangskredit“ ins Werk setzen. Die ungeklärte Begleichung deutscher Kriegsschulden war eines seiner Wahlversprechen. 

Bereits die Vorgängerregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt. Sie errechnete eine Schuld Deutschlands gegenüber Griechenland von elf Milliarden Euro. Ursache ist ein der griechischen Nationalbank abgepresster Zwangskredit, mit dem unter anderem der Feldzug Erwin Rommels in Nordafrika finanziert wurde. Öffentlich werden noch weit höhere Summen diskutiert. Zu der Kommission gehörte anfangs der deutsch-griechische Historiker Hagen Fleischer, dem zufällig in den 70er Jahren im Bundesarchiv Koblenz ein Bündel frisch aus den USA eingetroffener Akten in die Hände gefallen war. Enthalten war eine „Denkschrift“, in der Reichsbankbeamte zu Beginn des Jahres 1945 die „Reichsverschuldung Deutschlands gegenüber Griechenland“ auflisteten. Eine der Positionen ist der Zwangskredit über 476 Millionen Reichsmark von 1942. Nach Einschätzung von Fleischer ist diese Anleihe ein Spezifikum, weil es in keinem anderen von den Nazis besetzten Ländern Ähnliches gegeben habe.

„Hier hat Athen also einen Punkt. Der Historiker widerspricht daher auch dem Argument, der Zwangskredit falle unter die ‚Reparationen‘, die sich 70 Jahre nach Kriegsende „unter Freunden“ erledigt hätten, wie Berlin argumentiert“, schreibt die SZ. Völkerrechtlich habe Griechenland kaum Aussichten auf Zahlungen. Zur ‚Wiedergutmachung‘ für NS-Unrecht habe die Bundesrepublik Ende der 50er Jahre „Globalentschädigungsabkommen“ mit zwölf westlichen Ländern abgeschlossen, mit Griechenland 1960. Die Londoner Schuldenkonferenz habe das Thema deutscher Reparationszahlungen im Jahr 1953 auf die Zeit nach einem Friedensabkommen verschoben. An dessen Stelle sei dann 1990 der Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Wiedervereinigung getreten, in dem Reparationen keine Rolle spielten. Deswegen würden sie von der Bundesregierung kategorisch abgelehnt. ++ (vk/mgn/03.02.15 – 33)

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Weimar/Leipzig, 13. September 2012 (ADN). Ein umfangreiches Aktien-Paket im Nennwert von 100.000 Reichsmark (RM), das heute vor genau 67 Jahren in der Deutschen Bank Weimar von der Roten Armee konfisziert wurde, konnte bis in die Gegenwart nicht eingelöst werden. Die Eigentümer hatten sich seit der Beschlagnahme der Wertpapiere durch die sowjetische Besatzungsmacht um deren Rückgabe bemührt. Nach der grundlegenden Änderung der politischen Verhältnisse in der DDR hatten die Erben der Eigentümer mit sämtlichen involvierten bundesdeutschen Behörden, Aktiengesellschaften und anderen Unternehmen Kontakt aufgenommen, um ihre volle Wiedereinsetzung in die Verfügungsrechte über Firmenanteile und Staatsanleihen zu erwirken. Zu den Unternehmen, an denen die Familie aus dem südthüringischen Meiningen Anteile hat, gehören die Commerzbank, die Deutsche Bank und diverse Hypothekenbanken.  Allesamt weigerten sie sich, die berechtigten Forderungen der Wertpapierinhaber zu erfüllen.

Das für die Rückgabe zuständige Bundesamt für Offene Vermögensfragen (BAROV) verschleppte die Aushändigung der Aktienpapiere systematisch über zwei Jahrzehnte hinweg. Es verstieg sich sogar zu der Behauptung, dass die betreffenden Original-Dokumente von den sowjetischen Truppen nach Moskau gebracht worden seien und damit außer Reichweite des Bundesamtes. Das erwies sich als dreiste Lüge. Erst der Gang zum Verwaltungsgericht Berlin offenbarte: das Bundesamt hatte die betreffenden Wertpapiere nach dem Jahr 1990 vom Amt für Rechtsschutz der DDR übernommen. Dort lagen sie mit vielen anderen alten Wertpapierbeständen in den Panzerschränken der ehemaligen Reichsbank im Zentrum Berlins., dem späteren Gebäude des SED-Zentralkomitees und jetzigen bundesdeutschen Außenministerium. Dann wurde das 111-Stück-Aktienpaket zusammen mit zwei Millionen anderen alten Wertpapieren in die Keller-Safes der ehemaligen Treuhandanstalt – dem heutigen Bundesfinanzministerium – verfrachtet.

Unmittelbar vor der Gerichtsverhandlung über das Weimarer Aktienpaket gab das Bundesamt telefonisch gegenüber dem Richter zu, die Wertpapiere in seinem Archiv zu haben. Dies war einer handschriftlichen Notiz einer Regierungsrätin zu entnehmen, die damit eine weitere Aufbewahrung der Aktien in dem Bundesamt anordnete. Sie sollten ursprünglich wie andere Vermögenswerte vom Bund verkauft werden. 

Die Eigentümer-Erben des Weimarer Pakets beharrten nach dem Sieg vor Gericht letztlich auf der persönlichen Übergabe der Jahrzehnte lang gesuchten Papiere in Anwesenheit kompetwenter Zeugen. Dem kam das BAROV zuvor, indem es klammheimlich die Dokumente per Post zusandte. In einem separaten Begleitschreben warnte es, dass durch die lange Lagerung den Wertpapieren toxische Stäube anhaften könnten.

In fünf großen Auktionen von historischen Wertpapieren hat inzwischen das Bundesamt für Offene Vermögensfragen als Teil des Bundesfinanzministeriums diese Vermögenswerte versteigert. Der Millionen Erlös der auf diese Weise illegal veräußerten, angeblich herrenlosen Wertpapiere floss in den sogenannten Erblastentilgungsfonds.

Die Dimension und Sprengkraft derartigen Raubrittertums mit alten Wertpapieren wird deutlich, wenn deren tatsächlicher Wert wieder aufflammt. Die eigentlichen Alteigentümer wieder in ihre Rechte einzusetzen, ist der Berliner Anwalt Andre Sayatz bemüht. Nachdem er derartige Ansprüche an bundesdeutschen Gerichten nicht durchsetzen konnte, tut er dies nun in den USA. Seine Musterverfahren sind gegen die Städte Leipzig und Dresden gerichtet. ++ (fi/mgn/13.09.12 – 261)

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