Erfurt/Berlin, 15. August 2012 (ADN). „Eine Billion Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer. Vom 1. Februar 1924 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umtausch gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden.“ Das auffällige Foto in der heutigen Mittwoch-Ausgabe der „Berliner  Zeitung“, das die Reichsbanknote Nummer F 01524738 mit zwölf, am 1. November 1923 geleisteten Unterschriften von Mitgliedern des Reichsbankdirektoriums abbildet, spricht Bände. Beigefügt ist ein Interview mit dem SPD-Haushaltsexperten Carsten Schneider unter der Überschrift „Deutschland haftet mit einer Billion Euro“. Aus seiner außerordentlich beunruhigenden Feststellung leitet der junge Sozialdemokrat die Konsequenz ab, dass die Freiheit des Kapitalverkehrs in Europa keine heilige Kuh sein darf. Um sie tatsächlich zu schlachten, ist die reiche deutsche Oberschicht zur Kasse zu bitten und in die Lösung der Schuldenkrise einzubeziehen.

Schneider weist darauf hin, dass das deutsche Haftungsrisiko in Höhe von inzwischen einer Billion Euro zu zwei Dritteln von der Europäischen Zentralbank (EZB) verursacht worden ist. Diese Situation sei auf völlig intransparente und undemokratische Weise zustandegekommen. Die Regierung Merkel bevorzuge diesen Weg, weil er ihr immer neue Abstimmungen im Bundestag über immer höhere Haftungssummen erpart.

Carsten Schneider schilderte das Szenario für den Fall, dass die Bunderepublik Deutschland genauso stark sparen müsste, wie es die Regierung in Madrid soeben für Spanien beschlossen hat. Dort soll bis zum Jahr 2014 im Umfang von rund vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts eingespart werden. „Auf deutsche Verhältnisse übertragen, müssten wir eta 250 Milliarden Euro einsparen“, erklärte er. Das entspreche beinahe den Steuereinnahmen des Bundes für ein Jahr. Um ein solches Ziel zu erreichen, müssten beispielsweise die komplette Forschungsförderung gestrichen und  die Mehrwertsteuer um drei bis vier Prozent erhöht werden. Gleichzeitig hätten sich Leistungsempfänger auf Einkommensverluste von rund 20 Prozent einzustellen. ++ (fk/mgn/15.08.12 – 243)

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