Archive für Beiträge mit Schlagwort: Reichsmark

Köln/Berlin, 19. Dezember 2012 (ADN)  Nicht allein in Deutschland, auch in den nach 1939 überfallenen und besetzten Ländern waren die deutschen Finanzbehörden ganz vorne mit dabei, wenn es darum ging, verfolgten, unterdrückten, und häufig später ermordeten Menschen zunächst einmal wirtschaftlich die Grundlage zu nehmen und sie dann schlicht auszuplündern. Mit diesem aussagekräftigen Einführungssatz begann Moderator Stefan Koldehoff  vom Deutschlandfunk (DF) kürzlich ein Interview mit seinem Berufskollegen Jürgen König. Der DF-Kulturkorrespondent durfte an der nichtoffiziellen Präsentation des dritten Zwischenberichts der Historikerkommission teilnehmen,  die sich mit der Rolle des Reichsfinanzministeriums während der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigt.

König erläuterte Forschungen des Historikers Jürgen Kilian,  der sich beispielsweise mit der Ausbeutung Lettlands im betreffenden Zeitraum beschäftigte. In Riga – der lettischen Hauptstadt –  existierte eine Art Außenstelle des Reichsfinanzministeriums, die mit den dortigen Konzentrationslagern zusammenarbeitete. Die Rigaer Finanzabteilung führte ein Warenlager für Gegenstände aus jüdischem Besitz. Angeliefert wurden u. a. Schmuck, Zahngold, wertvolle Möbel, Klaviere und Flügel. Diese wurden von dieser Finanzabteilung versteigert oder verkauft, teilweise auch zu Spottpreisen an die eigenen Mitarbeiter, so König. Alles sei gewissenhaft dokumentiert worden, die Quellenlage also als hervorvorragend einzuschätzen. Namentlich werde sogar aufgeführt, wer beispielsweisefür jüdisches Bruchgold, Manschettenknöpfe oder andere Wertstücke sieben oder zwölf Reichsmark bezahlt hat. „Auch dieses Geld wurde dann ordnungsgemäß dem Reichsfinanzministerium überwiesen. “ Eindeutig sei daraus zu schließen, dass das Reichsfinanzministerium und seine Bediensteten im Ausland Teil der Tötungs- und Verwertungsmaschinerie, des Holocausts waren.

Warum diese Wahrheiten erst so spät zutage gefördert werden, führt König auf das Desinteresse der Wissenschaft zurück. Bis zum Jahr 2009 sei wenig, bis nichts passiert. Erst die in Auftrag gegegebene Studie über die NS-Vergangenheit des Auswärtigen Amtes habe den Stein ins Rollen gebracht. Inzwischen sei das Ganze zu einem Großprojekt mutiert, das bis zum Jahr 2016 dauert und dann in Buchform vorgelegt werden soll. Dass das alles schon sehr viel früher hätte geschehen müssen, habe bei der Veranstaltung der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium eingeräumt. ++ (fs/mgn/19.12.12 -358)

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Weimar/Leipzig, 13. September 2012 (ADN). Ein umfangreiches Aktien-Paket im Nennwert von 100.000 Reichsmark (RM), das heute vor genau 67 Jahren in der Deutschen Bank Weimar von der Roten Armee konfisziert wurde, konnte bis in die Gegenwart nicht eingelöst werden. Die Eigentümer hatten sich seit der Beschlagnahme der Wertpapiere durch die sowjetische Besatzungsmacht um deren Rückgabe bemührt. Nach der grundlegenden Änderung der politischen Verhältnisse in der DDR hatten die Erben der Eigentümer mit sämtlichen involvierten bundesdeutschen Behörden, Aktiengesellschaften und anderen Unternehmen Kontakt aufgenommen, um ihre volle Wiedereinsetzung in die Verfügungsrechte über Firmenanteile und Staatsanleihen zu erwirken. Zu den Unternehmen, an denen die Familie aus dem südthüringischen Meiningen Anteile hat, gehören die Commerzbank, die Deutsche Bank und diverse Hypothekenbanken.  Allesamt weigerten sie sich, die berechtigten Forderungen der Wertpapierinhaber zu erfüllen.

Das für die Rückgabe zuständige Bundesamt für Offene Vermögensfragen (BAROV) verschleppte die Aushändigung der Aktienpapiere systematisch über zwei Jahrzehnte hinweg. Es verstieg sich sogar zu der Behauptung, dass die betreffenden Original-Dokumente von den sowjetischen Truppen nach Moskau gebracht worden seien und damit außer Reichweite des Bundesamtes. Das erwies sich als dreiste Lüge. Erst der Gang zum Verwaltungsgericht Berlin offenbarte: das Bundesamt hatte die betreffenden Wertpapiere nach dem Jahr 1990 vom Amt für Rechtsschutz der DDR übernommen. Dort lagen sie mit vielen anderen alten Wertpapierbeständen in den Panzerschränken der ehemaligen Reichsbank im Zentrum Berlins., dem späteren Gebäude des SED-Zentralkomitees und jetzigen bundesdeutschen Außenministerium. Dann wurde das 111-Stück-Aktienpaket zusammen mit zwei Millionen anderen alten Wertpapieren in die Keller-Safes der ehemaligen Treuhandanstalt – dem heutigen Bundesfinanzministerium – verfrachtet.

Unmittelbar vor der Gerichtsverhandlung über das Weimarer Aktienpaket gab das Bundesamt telefonisch gegenüber dem Richter zu, die Wertpapiere in seinem Archiv zu haben. Dies war einer handschriftlichen Notiz einer Regierungsrätin zu entnehmen, die damit eine weitere Aufbewahrung der Aktien in dem Bundesamt anordnete. Sie sollten ursprünglich wie andere Vermögenswerte vom Bund verkauft werden. 

Die Eigentümer-Erben des Weimarer Pakets beharrten nach dem Sieg vor Gericht letztlich auf der persönlichen Übergabe der Jahrzehnte lang gesuchten Papiere in Anwesenheit kompetwenter Zeugen. Dem kam das BAROV zuvor, indem es klammheimlich die Dokumente per Post zusandte. In einem separaten Begleitschreben warnte es, dass durch die lange Lagerung den Wertpapieren toxische Stäube anhaften könnten.

In fünf großen Auktionen von historischen Wertpapieren hat inzwischen das Bundesamt für Offene Vermögensfragen als Teil des Bundesfinanzministeriums diese Vermögenswerte versteigert. Der Millionen Erlös der auf diese Weise illegal veräußerten, angeblich herrenlosen Wertpapiere floss in den sogenannten Erblastentilgungsfonds.

Die Dimension und Sprengkraft derartigen Raubrittertums mit alten Wertpapieren wird deutlich, wenn deren tatsächlicher Wert wieder aufflammt. Die eigentlichen Alteigentümer wieder in ihre Rechte einzusetzen, ist der Berliner Anwalt Andre Sayatz bemüht. Nachdem er derartige Ansprüche an bundesdeutschen Gerichten nicht durchsetzen konnte, tut er dies nun in den USA. Seine Musterverfahren sind gegen die Städte Leipzig und Dresden gerichtet. ++ (fi/mgn/13.09.12 – 261)

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Erfurt/Berlin, 15. August 2012 (ADN). „Eine Billion Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer. Vom 1. Februar 1924 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umtausch gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden.“ Das auffällige Foto in der heutigen Mittwoch-Ausgabe der „Berliner  Zeitung“, das die Reichsbanknote Nummer F 01524738 mit zwölf, am 1. November 1923 geleisteten Unterschriften von Mitgliedern des Reichsbankdirektoriums abbildet, spricht Bände. Beigefügt ist ein Interview mit dem SPD-Haushaltsexperten Carsten Schneider unter der Überschrift „Deutschland haftet mit einer Billion Euro“. Aus seiner außerordentlich beunruhigenden Feststellung leitet der junge Sozialdemokrat die Konsequenz ab, dass die Freiheit des Kapitalverkehrs in Europa keine heilige Kuh sein darf. Um sie tatsächlich zu schlachten, ist die reiche deutsche Oberschicht zur Kasse zu bitten und in die Lösung der Schuldenkrise einzubeziehen.

Schneider weist darauf hin, dass das deutsche Haftungsrisiko in Höhe von inzwischen einer Billion Euro zu zwei Dritteln von der Europäischen Zentralbank (EZB) verursacht worden ist. Diese Situation sei auf völlig intransparente und undemokratische Weise zustandegekommen. Die Regierung Merkel bevorzuge diesen Weg, weil er ihr immer neue Abstimmungen im Bundestag über immer höhere Haftungssummen erpart.

Carsten Schneider schilderte das Szenario für den Fall, dass die Bunderepublik Deutschland genauso stark sparen müsste, wie es die Regierung in Madrid soeben für Spanien beschlossen hat. Dort soll bis zum Jahr 2014 im Umfang von rund vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts eingespart werden. „Auf deutsche Verhältnisse übertragen, müssten wir eta 250 Milliarden Euro einsparen“, erklärte er. Das entspreche beinahe den Steuereinnahmen des Bundes für ein Jahr. Um ein solches Ziel zu erreichen, müssten beispielsweise die komplette Forschungsförderung gestrichen und  die Mehrwertsteuer um drei bis vier Prozent erhöht werden. Gleichzeitig hätten sich Leistungsempfänger auf Einkommensverluste von rund 20 Prozent einzustellen. ++ (fk/mgn/15.08.12 – 243)

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