Archive für Beiträge mit Schlagwort: Reichstagsbrandprozess

Berlin, 2. Januar 2015 (ADN). Ein neuer Beitrag zu der festgefahrenen Debatte um den Reichstagsbrand vor rund 80 Jahren kommt aus den USA von dem New Yorker Historiker Benjamin Carter Hett. Wie die Zeitung „Der Tagesspiegel“ am Freitag weiter schreibt, liegt der Paradigmenwechsel weg von der Alleintäter-These seit Jahren in der Luft. Jedoch gebe es nun einmal kein „historisches Notariat“, bei dem geschichtliche Fakten oder naturwissenschaftliche Erkenntnisse beurkundet oder beglaubigt werden können.

Nun hat der Historiker Hett eine gravierende Diskussion in seiner Zunft ausgelöst. Sein Buch „Burning the Reichstag“ lobt Hitler-Biograph Ian Kershaw gegenüber der Berliner Tageszeitung als „peinlich genaue Untersuchung“ mit überzeugendem Ergebnis. Hett war es 2008 gelungen, im Privathaus des früheren Mitarbeiters des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Fritz Tobias, einen der vielen dort lagernden geheimnisumwitterten Ordner ausfindig zu machen. Daraus geht hervor, dass Gestapo-Gründer Rudolf Diels seinerzeit vorgeschlagen hatte, den SA-Mann Heini Gewehr zu vernehmen und damit Licht in Sachen Reichstagsbrand zu bringen. Diese und weitere wirkliche Neuigkeiten lassen die These vom Allein-Täter Marinus van der Lubbe spürbar bröckeln. Dass es Mittäter gab, wurde nämlich über Jahrzehnte als Lügen-Märchen oder Fälschung verworfen. Gegenteiliges dazu fand die Tageszeitung auch im Berliner Bundesarchiv.  In den Unterlagen ist die Rede von einer möglichen Mitwirkung des Holländers von der Lubbe an einer „großen Sache gegen die Kommunisten“. Zeugen der späteren Enthauptung van der Lubbes bestätigten – entgegen dem Hinrichtungsprotokoll – Äußerungen des Holländers über weitere Täter. ++ (ju/mgn/02.01.15 – 2)

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Regensburg/Hamburg, 11.August 2014 (ADN). Gustl Mollath trägt vor dem Landgericht Regensburg eine lange Liste von Beweisanträgen, Beweisermittlungsersuchen und Beweisangeboten vor. Sie sind durchnummeriert samt Anlagen von 1a bis 3e. Der zu Unrecht mehrere Jahre Zwangspsychiatrisierte beharrt darauf, die politischen Hintergründe seines Falls aufzuklären. Es gehe um  den „größten, dreistesten Schwarzgeldskandal in Milliardenhöhe“.  So schildert das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Montag den derzeitigen Stand in einem Justiz-Skandal, der längst   den lokalen und  bayrisch-regionalen Rahmen überschritten hat. Er ist systemrelevant – und zwar für die Bunderepublik Deutschland (BRD). Dass er so offen wie selten zutage tritt, ist Mollath als Mensch und Persönlichkeit zu verdanken. Mit großer Zivilcourage und dem Mut letzter Verzweiflung hat er sich von seiner zwngsweisen Vormundschaft vor Gericht, die vornehm Pflichtverteidigung genannt wird, losgesagt. Die sitzt nun schweigend daneben und muss sich anhören, was ihr ursprünglicher Mandant in seinem ureigenen Interesse vorzutragen hat. Eigentlich nimmt Mollath damit nur seine im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte, dem auch die BRD beigetreten ist, wahr. Das verübelt ihm nicht nur Pflichtverteidiger Gerhard Strate, sondern die gesamte bundesdeutsche Justiz außerordentlich. Es ist ihnen ein Graus, wenn ein mündiger Bürger die Vertretung seiner Rechte höchstpersönlich in die eigene Hand nimmt und selbstbewusst  sorgsam formulierte Anträge vorträgt.

Das lässt sogar die öffentliche Meinung in Gestalt großer Pressehäuser erschauern. „Der Spiegel“ beschreibt das Auftreten von Mollath mit deutlich vorwurfsvollem Ton: „Er will seine Rehabilitation als Lichtgestalt“. Der wiederum tritt verständlicherweise jeder nur denkbaren Diffamierung entgegen. „Ich war und bin kein Michael Kohlhaas“.

Geschichtskennern geht immer häufiger der Reichtagsbrandprozess im Jahre 1933 durch den Kopf. Das war ein unübersehbar politischer Prozess.  Damals nahm – wie heute Gustl Mollath – der Angeklagte Georgi Dimitroff sein juristischer Schicksal selbst in die Hand. Der Bulgare degradierte seinen Pflichtverteidiger zum Statisten und ergriff vehement, leidenschaftlich und wirkungsvoll  das Wort. Er wurde freigesprochen. Es war ein historischer Sieg und eine gigantische Blamage für  den Zeugen und Nazi-Führer Hermann Göring.  

Politik und Systemrelevanz sind auch in Sachen Gustl Mollath kaum noch wegzuwischen. Deshalb stellt Mollath auf direktem Wege Strafanzeige gegen Richterin B. und Richter Otto B. Den Hintergrund erläutert das Nachrichtenmagazin so: „Damals hätten ihn der Richter und seine Beisitzerin daran gehindert, die Schwarzgeldgeschäfte anzuzeigen, weil die Beisitzerin selbst darin verwickelt gewesen sei.“ Das Medium wirft ihm regelrecht vor, einen Freispruch erster Klasse, wegen erwiesener Unschuld, die volle Rehabilitätion zu wollen. „Doch je renitenter er auf sein vermeintliches Recht pocht, desto besser kann man ihn sich als selbst ernannten Weltretter vorstellen, der in Zorn und Selbstgerechtigkeit Grenzen übertritt.“ Dies tatsächlich zu tun und dem Duckmäusertum Valet zu sagen, scheint offenbar höchste Zeit zu sein. ++ (jz/mgn/11.08.14 – 222)

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