Archive für Beiträge mit Schlagwort: Rentenkasse

Stuttgart/Frankfurt am Main, 1. März 2014 (ADN), „Dies ist eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung des Gesetzgebers und der Sozialrechtsjudikatur.“ Mit diesem vernichtenden Urteil endet ein juristischer Fachbeitrag von Prof. Christina Escher-Weingart von der Universität Hohenheim in der jüngsten Ausgabe der Publikation „Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht“. Das bittere Fazit der Juristin fasst eine Analyse zusammen, die ein gespenstisches Bild auf die bundesdeutsche Sozialgesetzgebung wirft. An konkreten Beispielen wird gezeigt, mit welch unerbittlicher Rigorosität die Rentenkasse gegen Erben, Rechtsnachfolger oder Dritte nach dem Tod von Rentnern vorgeht. Dabei geht es um über das Sterbedatum hinaus im überzüchteten automatischen Geldsystem gezahlter Rentenzahlungen auf ein Bankkonto. Obwohl eigentlich nur gegenüber den Erben ein solcher Herausgabeanspruch der Rentenkasse besteht und diskutabel wäre, werden mit einem willkürlich in das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) eingefügten Paragraphen ganz andere – besonders häufig Vermieter – geplündert. Escher-Weingart kommt zu dem Schluss:“ § 118 Abs. 3 und 4 SGB sind daher ein zivilrechtlicher Albtraum.“

An der Entstehungsgeschichte des Absatzes 4 dieses Paragraphen sehe man, dass er ohne Rücksicht auf die Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit eintgeführt worden ist, um der Rentenkasse „ohne Rücksicht auf Verluste“ einen solventen Zahlenden zu verschaffen. „Die Norm ist verfassungswidrig, was die Sozialgerichte, ohne überhaupt eine gründliche inhaltliche Prüfung vorzunehmen, mit lapidaren Plattitüden ablehnen,“ schreibt die Rechtsprofessorin. So werde in einem Urteil die Rüge des Artikel 14 Grundgesetz (GG) mit der Begründung abgelehnt, dass das Bundessozialgericht die Norm schon im Hinblick auf Artikel 3 GG geprüft habe und diese deshalb nicht verfassungswidrig sei. ++ (ju/mgn/01.03.14 -062)

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Berlin, 6. November 2012 (ADN). Wir brauchen eine wirklich vernünftige Erhöhung der Altersgrundsicherung von jetzt 374 Euro auf 420 Euro, erklärte am Dienstag im Deutschlandfunk der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider. Das seien mehr als zehn Euro, die jetzt vereinbart worden sind. Dieser Satz liege lediglich knapp über Harzt IV und diese Geldmenge reiche nicht für ein auskömmliches Leben aus. Das wissen alle. Damit sei Altersarmut nicht zu verhindern.

Zudem dürfe es nicht zugelassen werden, dass das Rentenniveau einfach auf 42 Prozent sinkt. Es müsse auf 50 Prozent festgeschrieben werden. „Anders werden wir diese Lawine altersarmer Menschen, die da auf uns zurollt aus dem Niedriglohnsektor, kaum aufhalten können“, erklärte der Verbandschef.

Nach seinen Worten besteht der Fehler des gegenwärtigen Rentensystems in der Vermutung, dass die Finanzierung von Renten noch unter Produktionsbedingungen wie zu Zeiten Bismarcks funktionieren könne. Auf dem Arbeitsmarkt würden heute Gewinne aufgrund der Produktivitätsfortschritte und des Dienstleistungswandels ganz anders erzielt. Um dies zu verdeutlichen, verglich Schneider ein Notariat mit einem Waschsalon. Ersteres mache möglicherweise mit weniger, in die Rentenkasse einzahlenden Arbeitskräften dennoch Millionen-Umsätze.

Nach Meinung des Hauptgeschäftsführers ist von der lohnbezogenen Rente abzulassen und zu einem System, dem sämtliche Einkommen und Gewinne zugrundegelegt werden, überzugehen. Das entspreche dem Schweizer Modell.

Schneider äußerte die Hoffnung, dass sich so mehr Gerechtigkeit einstellt. Um der Altersarmut zu entgehen, müssten also letztlich alle – auch Beamte und Selbständige – herangezogen werden. Das verkörpere eine sehr radikale Reform. Radikale Ideen seien jedoch nötig. Derzeit laufe es nach dem Motto: wir retten das Rentensystem, aber der Rentner bekommt am Ende nichts mehr heraus. Auch mit privater Vorsorge könne dem nicht begegnet werden. ++ (so/mgn/06.11.12 – 216)

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