Archive für Beiträge mit Schlagwort: Rentner

Leipzig, 20. Mai 2015 (ADN). Ein 90jähriger deutscher Rentner lernt am schnellsten Chinesisch, wenn er sich in eine 60jährige Chinesin verliebt. Auf der Volkshochschule wird er es nie schaffen. Mit dieser äußerst unkonventionellen, aus der Hirnforschung stammenden Erkenntnis erklärte Prof. Timo Leukefeld am Mittwoch in Leipzig, warum die Sektoren Mobilität und Wärme bei der Diskussion um die Energiewende überhaupt keine Rolle spielen und total vernachlässigt werden.  Bei der Podiumsdiskussion des Akademischen Energievereins der Universität Leipzig ließ der Firmeninhaber und Schöpfer des ersten energieautarken Hauses weiter wissen, dass in der modernen Zeit zwei Ressourcen schwinden: Das sind Geist und Geld. Deswegen werde die Energiewende auch so einseitig auf die Stromerzeugung reduziert. Zudem sei die auch der Grund dafür, dass das mit Elektroenergie angetriebene Auto für den Normalbürger heutzutage völlig unattraktiv ist.

Leukefeld forderte zu kreativen Lösungen auf. Der Bau und Betrieb eines energieautarken Hauses sei eine günstigere Investition als die in ein handelsübliches Altersvorsorgeprodukt einer Bank. Ein solches Haus koste zwar schlüsselfertig etwa 400.000 Euro. Allerdings wögen sich die Mehrkosten von 90.000 Euro sehr schnell auf. Allein das Wissen des Hausbesitzers, seine eigene Energie zu produzieren, erzeuge eine ungeheure emotionale Stimmung.

Bei dem Forum wurde festgestellt, dass in Deutschland nur elf Prozent der Wärme aus regenerativen Energiequellen stammen. Bei der Mobilität liegt der Anteil noch niedriger – unter sechs Prozent. ++ (wi/mgn/20.05.15 – 114)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin, 26. Juli 2014 (ADN). Wenn jemand auf Dauer nur den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro verdient, wird er als Rentner kaum mehr bekommen als Grundsicherung. Das erklärte Rentenversicherungspräsident Axel Reimann in einem Interview der Zeitung „Der Tagesspiegel“, das am Sonnabend veröffentlicht wurde. Zu den weiteren Risikogruppen gehören nach Ansicht des seit April dieses Jahres im Amt befindlichen Mathematikers Langzeitarbeitslose, Niedriglohnarbeiter und Menschen, die wegen einer Erwerbsminderung früh aus dem Berufsleben ausscheiden. ++ (so/mgn/26.07.14 – 206)

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Stuttgart/Frankfurt am Main, 1. März 2014 (ADN), „Dies ist eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung des Gesetzgebers und der Sozialrechtsjudikatur.“ Mit diesem vernichtenden Urteil endet ein juristischer Fachbeitrag von Prof. Christina Escher-Weingart von der Universität Hohenheim in der jüngsten Ausgabe der Publikation „Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht“. Das bittere Fazit der Juristin fasst eine Analyse zusammen, die ein gespenstisches Bild auf die bundesdeutsche Sozialgesetzgebung wirft. An konkreten Beispielen wird gezeigt, mit welch unerbittlicher Rigorosität die Rentenkasse gegen Erben, Rechtsnachfolger oder Dritte nach dem Tod von Rentnern vorgeht. Dabei geht es um über das Sterbedatum hinaus im überzüchteten automatischen Geldsystem gezahlter Rentenzahlungen auf ein Bankkonto. Obwohl eigentlich nur gegenüber den Erben ein solcher Herausgabeanspruch der Rentenkasse besteht und diskutabel wäre, werden mit einem willkürlich in das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) eingefügten Paragraphen ganz andere – besonders häufig Vermieter – geplündert. Escher-Weingart kommt zu dem Schluss:“ § 118 Abs. 3 und 4 SGB sind daher ein zivilrechtlicher Albtraum.“

An der Entstehungsgeschichte des Absatzes 4 dieses Paragraphen sehe man, dass er ohne Rücksicht auf die Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit eintgeführt worden ist, um der Rentenkasse „ohne Rücksicht auf Verluste“ einen solventen Zahlenden zu verschaffen. „Die Norm ist verfassungswidrig, was die Sozialgerichte, ohne überhaupt eine gründliche inhaltliche Prüfung vorzunehmen, mit lapidaren Plattitüden ablehnen,“ schreibt die Rechtsprofessorin. So werde in einem Urteil die Rüge des Artikel 14 Grundgesetz (GG) mit der Begründung abgelehnt, dass das Bundessozialgericht die Norm schon im Hinblick auf Artikel 3 GG geprüft habe und diese deshalb nicht verfassungswidrig sei. ++ (ju/mgn/01.03.14 -062)

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Berlin, 22. November 2012 (ADN). Sie setzen auf Show, nicht auf Substanz, und inszenieren sich selbst. Mit diesen Worten bedachte der SPD-Politiker Hubertus Heil in der Donnerstag-Debatte um den Haushalt für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag die für diese Bereiche zuständige Bundesministerin Ursula von der Leyen. Sie sei Meisterin im „Neusprech“ und verbräme mit kreativen Begriffsschöpfungen eiskalte Wahrheiten wie die, dass Altersarmut das Ergebnis von Erwerbsarmut ist. Mit dem Wortgeklingel von Lohnuntergrenze, Lebensleistungsrente und Frauenquote habe die Arbeitsminsterin der Öffentlichkeit Sand in die Augen über die Wirklichkeit gestreut, die Menschen massenweise in den sozialen Abstieg treibt.

Andere Oppositionspolitiker fanden weitere nicht sehr freundliche Charakteristika für Ministerin von der Leyen, die vor genau drei Jahren in diese Position gekommen war und für ihre seitherige Tätigkeit geballte Kritik einstecken musste. Von Brigitte Pothmer, B‘ 90/Die Grünen, wurde sie als Staatsschauspielerin „geadelt“, die sich in der Trinität als Powerfrau, Supermutti und Barmherzige gefalle. Soziales stehe auf der Reste-Rampe der schwarz-gelben Koalition. An die Arbeitsförderung sei die Axt gelegt worden, indem dieser Bereich um 40 Prozent gekürzt wurde. Neben der enormen Langzeitarbeitslogkeit spreche dafür, dass sich sieben Millionen Niedriglöhner und fünf Millionen Minijobber mühsam über Wasser halten müssen. Es gebe eine völlig neue Qualität von Armut. Das sei eine Armut, die sich weiter vererbt. Pothmer forderte einen gesetzlichen Mindestlohn, den später Gesine Lötzsch in ihrem Redebeitrag mit zehn Euro pro Stunde bezifferte. Die Linke-Politikerin beklagte, dass mehr als eine Million Menschen ihre Hartz-IV-Bezüge aufstocken müssten, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Von den kürzlich von der Bundesagentur für Arbeit publizierten eine Million Melderversäumnissen von Arbeitslosen, die dann erhebliche Kürzungen der Bezüge zur Folge hatten, seien nur 3,2 Prozent tatsächliche Missbrauchsfälle. Vergleichbare kleine Sünden seien in der hohen Politik an der Tagesordnung. Lötzsch forderte, Ministern die Gehälter um 20 Prozent dafür zu kürzen, wenn sie – wie so oft – ihre Berichte nicht pünktlich vorlegen.  Nötig sei ein Schutzschirm für Familien, Rentner und Arbeitslose.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte am Vormittag bekannt gegeben, welche Konsquenzen der Vorschlag des jüngsten Parteitags der Grünen zur Erhöhung des monatlichen Hartz-IV-Satz um 50 Euro haben würde. Wenn der Monatsbetrag auf 420 Euro angehoben wird, bedeutet es einen Zusatzaufwand von 7, 4 Milliarden Euro.   ++ (so/mgn/22.11.12 – 332)

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Berlin, 6. November 2012 (ADN). Wir brauchen eine wirklich vernünftige Erhöhung der Altersgrundsicherung von jetzt 374 Euro auf 420 Euro, erklärte am Dienstag im Deutschlandfunk der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider. Das seien mehr als zehn Euro, die jetzt vereinbart worden sind. Dieser Satz liege lediglich knapp über Harzt IV und diese Geldmenge reiche nicht für ein auskömmliches Leben aus. Das wissen alle. Damit sei Altersarmut nicht zu verhindern.

Zudem dürfe es nicht zugelassen werden, dass das Rentenniveau einfach auf 42 Prozent sinkt. Es müsse auf 50 Prozent festgeschrieben werden. „Anders werden wir diese Lawine altersarmer Menschen, die da auf uns zurollt aus dem Niedriglohnsektor, kaum aufhalten können“, erklärte der Verbandschef.

Nach seinen Worten besteht der Fehler des gegenwärtigen Rentensystems in der Vermutung, dass die Finanzierung von Renten noch unter Produktionsbedingungen wie zu Zeiten Bismarcks funktionieren könne. Auf dem Arbeitsmarkt würden heute Gewinne aufgrund der Produktivitätsfortschritte und des Dienstleistungswandels ganz anders erzielt. Um dies zu verdeutlichen, verglich Schneider ein Notariat mit einem Waschsalon. Ersteres mache möglicherweise mit weniger, in die Rentenkasse einzahlenden Arbeitskräften dennoch Millionen-Umsätze.

Nach Meinung des Hauptgeschäftsführers ist von der lohnbezogenen Rente abzulassen und zu einem System, dem sämtliche Einkommen und Gewinne zugrundegelegt werden, überzugehen. Das entspreche dem Schweizer Modell.

Schneider äußerte die Hoffnung, dass sich so mehr Gerechtigkeit einstellt. Um der Altersarmut zu entgehen, müssten also letztlich alle – auch Beamte und Selbständige – herangezogen werden. Das verkörpere eine sehr radikale Reform. Radikale Ideen seien jedoch nötig. Derzeit laufe es nach dem Motto: wir retten das Rentensystem, aber der Rentner bekommt am Ende nichts mehr heraus. Auch mit privater Vorsorge könne dem nicht begegnet werden. ++ (so/mgn/06.11.12 – 216)

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