Archive für Beiträge mit Schlagwort: Reparationen

Potsdam/Berlin, 17. Juli 2015 (ADN). „Amerika wird nicht noch einmal den Fehler machen, den Deutschen exakt bezifferte Reparationen aufzuerlegen und ihnen dann das Geld zu leihen, damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen können. Dieses Mal werden die Reparationen in Form von Sachvermögen aus den Ressourcen zu bezahlen sein, welche Deutschland nicht zur Sicherstellung seiner Selbstversorgung im Frieden benötigt.“ Diese Sätze von USA-Präsident Harry S. Truman zitiert der Deutschlandfunk am Freitag anlässlich des 70. Jahrestages des Beginns der Potdamer Konferenz vor 70 Jahren. Die letzte Rate der sich aus dem Ersten Weltkrieg ergebenden Reparationsverpflichtungen an die Allierten in Höhe von 56 Millionen Euro zahlte die Bundesrepublik Deutschland erst vor fünf Jahren, im Oktober 2010.

Die allierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs verordneten mittels der generell neuen Rezeptur von Truman dem Kriegsverlierer Deutschland unbegrenztes und unbefristetes Leisten von Wiedergutmachung, was bis in die Gegenwart anhält und auch künftig fortzusetzen ist. Aus der Formel des seinerzeitigen USA-Präsidenten ergeben sich facettenreiche Folgerungen für die derzeitigen massiven Abflüsse aus deutschen Scheuern und Geldtöpfen insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen dramatischen Finanzlage in Griechenland. Dass sie unwiederbringlich sind, ist nach den prophetischen Aussage von Truman logisch. Nach tagesaktueller Angabe des Bundes der Steuerzahler handelt es sich um 100 Milliarden Euro als eines von vielen monetären Fragmente, die auf diese Weise außerhalb Deutschlands auf Dauer verortet werden. Die bisher so in den vergangenen sieben Jahrzehnten gezahlten Summen gehen in die Billionen, schätzt der Schweizer Staatsrechtler Dian Schefold. Dass die unvostellbar großen Geldmengen nicht bei den betroffenen Völkern landen, zeigt allein die existenzielle Notlage der Griechen. Der eigentliche Verbleib der gigantischen Summen wird mit größter Sorgfalt verschwiegen. Es dringen darüber nur sporadische Informationen durch, über die dann rasch der Schleier der Verschwörungstheorien, des Mythischen oder des Lügengespinsts geworfen wird.  In diesem Licht dürfte auch die jüngste Äußerung des Soziologen Jürgen Habermas zu betrachten sein. Der Wissenschaftler hatte vor wenigen Tagen der britischen Zeitung „Guardian“ mitgeteilt, dass die Bundesregierung in einer Nacht den Ruf Deutschlands verspielt hat. Deutschland habe durch seine Verhandlungsführung und die Grexit-Drohungen sich unverhohlen als „Europas Zuchtmeister“ gezeigt und erstmals öffentlich zu Europas Hegemon ausgerufen. ++ (re/mgn/17.07.15 – 156)

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Leipzig, 10. Juni 2015 (ADN). Für Armenien wäre ein Beitritt zur NATO einem Völkerselbstmord gleichgekommen. Deswegen hat es sich für ein Bündnis mit Russland entschieden und arbeitet auch in der eurasischen Union mit. Das erklärte Georg Findeisen während einer Podiumsdiskussion zum Thema „Russland, Deutschland und Europa – Wie weiter ?“ am Mittwochabend in Leipzig. Der Jurist sprach sich gegen jedweden Waffenhandel aus – egal ob er von den USA, von Russland oder von Deutschland betrieben wird. Armenien habe im Sinne der Charta von Paris gehandelt.

Diese Vereinbarung war zuvor vom bundesdeutschen Botschafter in Russland, Rüdiger Freiherr von Fritsch, als Argument herangezogen worden, um die Entscheidungen der mittel- und osteuropäischen Länder und deren Hinwendung zur NATO und der Europäischen Union (EU) zu begründen. Das gelte auch ohne Einschränkung für die Ukraine. Nach Auffassung des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und jetzigen Spitzendiplomaten darf gemäß der Charta von Paris, die als Nachfolgevereinbarung des Helsinki-Abkommens einzustufen sei, jedes Land eine freie Wahl für seine eventuellen Bündniszugehörigkeiten treffen.

Constanze Krehl, Mitglied des Europäischen Parlaments, kritisierte scharf das vom Westen verursachte Ende der strategischen Partnerschaft mit Russland. Auf diese Weise sei  die NATO-Russland-Vereinbarung in eine Sackgasse geführt worden. Sie sei wohl bei der Veranstaltung die einzige, die noch als Abgeordnete in der letzten DDR-Volkskammer gesessen hat. Insofern könne sie aus erster Hand bestätigen, dass es bei den Verhandlungen zur deutschen Wiedervereinigung feste Zusagen des Westens an Michael Gorbatschow und die Sowjetunion gegeben hat, dass die NATO ihren Einflussbereich nicht auf die mittel- und osteuropäischen Staaten des längst aufgelösten Warschauer Paktes ausdehnt. Andernfalls hätten die sowjetischen Vetragspartner niemals das 2-plus-4-Abkommen von Moskau 1990 unterzeichnet. Dennoch habe der Westen sein Wort gebrochen und den NATO-Sektor direkt bis an die Grenzen Russlands erweitert. Insofern dürfe sich niemand über das gewachsene Misstrauen Russlands gegenüber dem westlichen Militärbündnis wundern. In früheren Zeiten habe ein Handschlag zwischen zwei Vertragspartnern ausgereicht, um sich einig zu werden oder ein Geschäft als wirksam abzuschließen. Allein auf schriftliche Vertragstexte zu pochen und  minimalistische Wortklaubereien zu betreiben, zeuge von höchstem gegenseitigen Argwohn und niedrigem Respekt voreinander.

Diese Überlegungen griffen mehrere Diskussionsteilnehmer auf und verwiesen auf den immer noch nicht existenten Friedensvertrag, der nach dem Zweiten Weltkrieg hätte geschlossen werden müssen. Die Behauptung, der 2-plus-4-Vertrag verkörpere gewissermaßen einen Friedenskontrakt, sei schlichtweg falsch. Wenn dem so wäre, hätten klare Regelungen über Reparationsleistungen der Kriegsverlierer vereinbart werden müssen. Die gebe es bis heute nicht. Die jüngste Diskussion über derartige Entschädigungen, die Griechenland momentan von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) fordert, seien illustrer und überzeugender Beweis. Das sei die Ursache dafür, warum das Vertrauen der Bürger und der Zivilgesellschaft in die Politiker in eine so abgrundtiefe Kluft gestürzt ist. Sogar der ehemalige bundesdeutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher, der allerorten gelobt und gewürdigt wird, habe diesbezüglich kläglich versagt. ++ (vk/mgn/10.06.15 – 120)

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Berlin/Athen, 8. Mai 2015 (ADN). „Die Situation ist im Augenblick unerträglich. Es muss verstanden werden, dass es noch einen solchen Prozess braucht – um endlich auch mit all dem zu brechen, was die deutsche Ministerialbürokratie seit den 1950er Jahren an Verdrängungspolitik geleistet hat. Das erklärte unmittelbar vor dem Tag der Befreiung der Historiker Karl Heinz Roth in einem von der Rosa-Luxemburg-Stiftung veröffentlichten Interview bezüglich der bestehenden griechischen Reparationsforderungen. Bei einem solchen neuen 1968, um das es in diesem Zusammenhang gehe, seien auch die moralisch-politischen Aspekte einzubeziehen. Eine europäische Neugründung könne es nur geben, wenn jetzt agiert und in den nächsten Monaten eine breite soziale Massenbewegung in Gang gesetzt werde. Diese habe nicht nur das griechische Experiment zu beschützen und zu unterstützen, sondern auch den Umgang mit der moralischen Schuld zu erlernen.

Mit welcher Intensität und Hartnäckigkeit das Kunsthandwerk des Verdrängens gravierender Wahrheiten insbesondere in den politischen Führungshierachien betrieben wird, belegt der freitägliche Auftritt des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert in der Gedenkstunde zum 70. Jahrestag der Befreiung im Deutschen Bundestag. Während er erneut wie viele andere Repräsentanten trommelfeuerartig behauptet, mit welchem Mut, welcher Erkenntnisfähigkeit und welcher Courage der seinerzeitige Bundespräsident Richard von Weizsäcker vor genau dreißig Jahren offiziell offenbarte, dass es sich um einen Tag der Befreiung und nicht um einen Tag der Niederlage handelte, war dieser Tatbestand  den in der DDR aufgewachsenen Generationen bereits wiederum mindesten  dreißig Jahre vorher – also seit den 40er und 50er Jahren ein unumstößliches Faktum. Dennoch wird heute unisono verbreitet, als ob alle Deutschen darüber erst im Mai 1985 vom Bundespräsidenten informiert worden wären. Mit noch größerer Verspätung sickert nun immer unaufschiebbarer weiteres ungeheuer unangenehmes Wissen ins Fadenkreuz der deutschen Gehirne. Dazu zählt, dass in der Bundesrepublik Deutschland diverse grundlegende nationalsozialistische Gesetze einfach weiter angewendet werden, obwohl dies gleich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Siegermächten generell untersagt worden ist. Sie erklärten die deutsche Gesetzgebung von 1933 bis 1945 für nichtig und rechtsunwirksam. Es ist längst Zeit, auch dieses gedankliche Kartenhaus mit Getöse zusammenbrechen zu lassen. ++ (vk/mgn/08.05.15 – 104)

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Athen/München/Moskau, 8. April 2015 (ADN). Die zu Ostern von Griechenlands Vizefinanzminister Dimitris Mardas ausgelöste Reparationslawine rollt inzwischen auf vollen Touren. Sie hat ihre rasant wachsende Geschwindigkeit durch eine Zahl verliehen bekommen, die Mardas am Ende des christlichen Auferstehungsfestes im griechischen Abgeordnetenhaus erstmals verkündet hat: 278, 7 Milliarden Euro. Seitdem rauscht die gewaltige, penibel von einem Parlamentsausschuss, jedoch frei nach Archimedes und der allerorten seit Menschengedenken praktizierten Zinses-Zins-Rechnung  ermittelten Summe machtvoll durch den bundesdeutschen Blätterwald und löst einen „Aufstand der Geschichte“ aus, wie am Mittwoch die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) schreibt. Alte Schuld, die nicht recht gesühnt wurde, schaffe neue Probleme und belaste auch die Gegenwart anderer Völker. „Türken und Armenier entzweit der Völkermord, dem einst so viele Armenier zum Opfer fielen. Serben, Kroaten, Bosnier oder Kosovaren sehen sich wechselseitig als Opfer von Mord und Vertreibung. Nationen des Südens werfen dem Norden bis heute Kolonialismus und Sklaverei vor. Geschichte kann die Gegenwart überwältigen und die Zukunft gefährden. Auch deshalb müssen sich die Nationen ihr stellen, auch wenn sie sich nicht wiederholt. Deutschland hat sich vielen Entschädigungsforderungen aus Ländern, die einst vom Dritten Reich geschunden wurden, juristisch geschickt entzogen. Früher argumentierten die Bundesregierungen, Kriegsreparationen könnten erst in einem künftigen Friedensvertrag abschließend geregelt werden“, heißt es in der SZ. Doch nach dem Ende des Kalten Krieges habe sich die Geschichte zurückgemeldet und Deutschland sich dem Drängen erneut widersetzt. Das Argument laute nunmehr, der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 sehe keine Reparationen mehr vor. Eine Zwangsanleihe, die Griechenland nun wieder zurück haben will, sei gar kein echter Kredit gewesen.

Solches Umhergeeiere und die gespielte Empörung seitens der bundesdeutschen Politik zeigt, dass dieser angeblich bislang unbekannte 278-Milliarden-Euro-Eisberg in Wirklichkeit nur ein Hügel ist, wenn die bislang permanent ein Viertel Jahrhundert lang bewusst ausgeblendeten Konsequenzen einbezogen werden. Den Zweiten Weltkrieg haben nämlich nicht nur vier Siegermächte gewonnen, sondern rund 50 weitere Staaten. Sie saßen im Jahre 1990 nicht mit am Verhandlungstisch und werden sich – wie die Griechen – nun auch näher mit ihren dem Weltkrieg entspringenden Entschädigungsansprüchen befassen. Reparationsfragen werden generell in Friedensverträgen geklärt. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht davon kein Sterbenswort. Schon deshalb ist er kein Friedensvertrag. Zu seinem 25-Jahres-Jubiläum im September dürften den damaligen sechs Vertragspartnern eine Unmenge offener Rechnungen aus der ganzen Welt ins Haus flattern. Vielleicht sollten deshalb insbesondere die Deutschen den Griechen dankbar dafür sein, dass sie nun diesen Stein ins Rollen bringen und mit den Hauptsiegermächten auch darüber Sondierungsgespräche führen. Gewiss hat das Finanzminister Yanis Varoufakis kürzlich in Washington getan und Premier Alexis Tsipras tut es jetzt in Moskau. Die in Athen herausgegebene „Griechenland Zeitung“ von heute beklagt den „leeren Gabentisch“, auf den die Griechen zum bevorstehenden orthodoxen Osterfest blicken werden. Es wäre zu wünschen, wenn in 50 Tagen zum christlichen Pfingstfest, an dem alljährlich der „Heilige Geist“ über der Welt ausgegossen wird, die notwendigen völkerrechtlichen Erkenntnisse die Politiker-Hirne erreicht und erhellt haben. Um das über Jahrzehnte hinweg auf unverantwortliche Weise Versäumte endlich abzuarbeiten, ist die Zeit reifer denn je. ++ (vk/mgn/08.04.15 – 79)

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Berlin/Seoul/Leipzig, 26. März 2015 (ADN).  Während der Leipziger Bürgerrechtler Christoph Wonneberger gerade nach Seoul zu einer Friedenskonferenz unterwegs ist, um den Südkoreanern seine Erfahrungen einer nationalen Wiedervereinigung zweier Teilstaaten zu vermitteln, gedenkt Deutschland seiner Friedenskämpferin und ehemaligen Alterspräsidentin des Reichstags Clara Zetkin. Sie hatte am Donnerstag vor genau 100 Jahren mitten im Ersten Weltkrieg die „Internationale Frauenkonferenz für Frieden“ organisiert und einberufen – und zwar in der Schweiz. Es kamen Teilnehmerinnen aus England, Holland, Polen, Russland, Frankreich und Italien.  Das „Manifest der Berner Friedenskonferenz“ entstand. Zurück in ihren Heimatländern verbreiteten die Kongress-Teilnehmerinnen das Dokument – allein in Deutschland 200.000 Mal. Es folgte eine Anti-Kriegsdemonstration vor dem Reichstag, in deren Folge Clara Zetkin wegen Hoch- und Landesverrat in Haft kam. Auch deswegen wurde die couragierte Frau Namensgeberin der Straße, die zum Reichstag führte. Allerdings erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Dass der Straße der Name Clara Zetkins wieder aberkannt wurde, dafür sorgte nach der deutschen Wiedervereinigung der Bundeskanzler Helmut Kohl. Der Atem von Frieden schien ihm nicht in die Nähe des höchsten deutschen Parlaments zu passen. Vielleicht ist deswegen aus dem von ihm maßgeblich angestoßenen Zwei-Plus-Vier-Abkommen kein Friedensvertrag geworden, obwohl die Sowjets einen solchen Kontrakt ausdrücklich angeboten hatten. Zufall war es jedenfalls nicht. Es sollte und durfte daraus gar kein Friedensvertrag werden. Darauf legten die Verhandlungsteilnehmer ausdrücklich großen Wert, wie jüngst daran beteiligte westliche Experten und Politiker ganz offen zugegeben haben. Im Zusammenhang mit den von Griechenland in die öffentliche Diskussion gebrachten Reparationen, die dem Balkanstaat seit 70 Jahren vorenthalten werden, ist dieses generelle Versäumnis ans Tageslicht gekommen. Für Kurzsichtige überraschend. Tiefer schürfende Zeitgenossen, die das permanente völkerrechtliche Manko kennen, befürchten, dass der fehlende Friedensvertrag von den Regierenden rasch wieder der Vergessenheit anheim gestellt wird. So bleibt der zu DDR-Zeiten im Nikolai-Viertel im Herzen Berlin installierte Schriftzug „Stadt des Friedens“ wohl nur eine leere Worthülse. Friedenskonferenzen sind eben historische Mangelware auf deutschem Terrain. ++ (fr/mgn/26.03.15 – 75)

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Hamburg/München/Berlin, 16. März 2015 (ADN). Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 sollte genau unter die Lupe genommen werden. Das empfahl der  Völkerrechtler Jasper Finke von der Bucerius Law School Hamburg am Montag in einer Rundfunkdiskussion über das jüngste Aufflammen des Streits über die immer noch ungeklärten Reparationsansprüche der deutschen Kriegsgegner im Zweiten Weltkrieg. Dem Londoner Vertrag sei eindeutig zu entnehmen, dass Reparationsregelungen zurückgestellt werden bis zu einer endgültigen Vereinbarung in einem Friedensvertrag. Da ein solcher Friedensvertrag aber bis heute nicht existiere, gebe es eben auch noch keine Klärung und keinen Kontrakt über Reparationen. Die von zahlreichen Experten insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Einwendungen, das in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Abkommen sei eine abschließende Regelung für Deutschland als Ganzes und komme einem – wenn auch prononciert nicht so bezeichneten – Friedensvertrag gleich, treffe nicht zu. Gleiches gelte für die Behauptung, in der Charta von Paris hätten die am Moskauer Vertrag von September 1990 nicht beteiligten Parteien – wie beispielsweise Griechenland – diese Vereinbarung wohlwollend zur Kenntnis genommen und damit akzeptiert. Auch die Redewendung „Wer schweigt, stimmt zu !“ habe keinerlei Relevanz und bedeute nicht, dass der Vertrag für nicht beteiligte Dritte Rechtskraft erlangt.

Weiteren von der Bundesrepublik jahrzehntelang vorgetragenen Ausflüchten, Griechenland sei bereits im Zuge längst vergangener Zahlungen an die Hauptsiegermächte und in den 60er Jahren, erschöpfend entschädigt worden, trat der Völkerrechtsexperte mit schwerwiegenden Argumenten entgegen. So gebe es keine Nachweise dafür, dass die Vier Mächte an die anderen der auf 50 Länder bezifferten Siegerstaaten von den gezahlten deutschen Geldern etwas weitergereicht haben. Darüberhinaus flossen die in den 1960er Jahren überwiesenen Millionensummen allein zum Ausgleich von NS-Unrecht. Diese hätten mit Kriegsfolgeschäden nichts zu tun. Finkes Fazit lautet: „Die Fragen sind eben juristisch nicht geklärt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag lässt zu viel offen und zwischen seinen Zeilen wird zu viel gelesen.“ Der Auffassung des Hamburger Juristen schlossen sich nach Angaben der Moderatorin etwa 90 Prozent der Zuhörer an, die sich per e-mail artikuliert hatten.

Nach Meinung des Wirtschaftswissenschaftlers Alexander Kritikos vom Deutschen Institut der Deutschen Wirtschaft (DIW) ist Griechenland im Vergleich zu Frankreich, Polen und Israel bei der Wiedergutmachung von Kriegsfolgen immer benachteiligt worden. Es bestehe zumindest eine moralische Pflicht Deutschlands, den Griechenland während der deutschen Besatzungszeit auferlegten Zwangskredit zurückzuzahlen. Denkbar wäre es zudem, das 1942 aufgenötigte und von einem Zuhörer als rein privatrechtlichen Kontrakt zwischen der Deutschen Reichsbank und der griechischen Nationalbank eingestufte Darlehen in großen gemeinsamen deutsch-griechischen Zukunftsprojekten aufgehen zu lassen.

Diesen Positionen trat  der Historiker und Chefkorrespondent der Tageszeitung „Die Welt“, Michael Stürmer, vehement entgegen. Wenn im Jahr 1990 sämtliche 50 Kriegssieger in die Verhandlungen einbezogen worden, hätte sich das „kleine Zeitfenster“ als zu kurz erwiesen, um mit der im Zerfall befindlichen Sowjetunion  noch eine Vereinbarung über die deutsche Wiedervereinigung zu treffen. Das gelte in der Gegenwart und Zukunft noch viel mehr, weil inzwischen eine solche staatliche Zerstückelung eingetreten ist, dass man es mit rund 100 Nachfolgestaaten der ursprünglichen Siegermächte als Verhandlungspartner zu tun haben würde. Im Übrigen müsse irgendwann einmal Rechtsfrieden einkehren. Ansonsten könnte Bayern von Griechenland noch die zwei Millionen Gulden einfordern, die sein König Otto und das Haus der Wittelsbacher den Hellenen vor rund 160 Jahren geliehen und noch nicht zurück bekommen haben. ++ (vk/mgn/16.03.15 – 67)

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Köln, 14. März 2015 (ADN) Es wäre obskur gewesen, wenn 45 Jahre nach Beendigung des Krieges plötzlich Reparationsforderungen auf den Tisch gelegt worden wären. So beantwortet der ehemalige Berater von Bundeskanzler Helmut Kohl, Horst Teltschik, am Sonnabend im Deutschlandfunk-Interview die Frage, warum Griechenland bereits im Jahr 1990 kein Gehör in Sachen Reparationen gefunden hätte – obwohl dieses Problem in einem Friedensvertrag zu regeln gewesen wäre und dennoch nirgends in dem seinerzeit in Moskau als Zwei-plus-Vier-Abkommen bezeichneten Vertrag auftaucht. Teltschik erklärt dazu wörtlich: „Wir wollten ja keinen Friedensvertrag. Wir hatten ja schon im Herbst die Anfrage aus Moskau, ob die Bundesregierung möglicherweise bereit sei könnte zu einem Friedensvertrag. Wir haben einen Friedensvertrag von vorneherein abgelehnt – nicht zuletzt wegen der Gefahr von Reparationsforderungen. Und da wäre ja nicht nur Griechenland ein Fall gewesen, sondern bekanntlich war das Nazi-Regime mit über 50 Ländern dieser Welt im Kriegszustand. Und stellen Sie sich vor, wir hätten im Rahmen eines Friedensvertrages Reparationsforderungen von über 50 Staaten auf dem Tisch gehabt.“ Es sei das klare Einvernehmen aller Beteiligten gewesen, dass mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag alle Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland erledigt wären – auch ohne die Griechen einzubeziehen.

„Wir haben auch die anderen 50 nicht gefragt. Umgekehrt haben die Griechen ja auch nicht sich bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen gemeldet und gesagt: Hallo, wir wollen aber eine Vereinbarung über Reparationen haben.“ Teltschik reagiert etwas gereizt und verweist nochmals auf die lange Zeit des zurückliegenden Krieges. Er wisse auch gar nicht, ob es genutzt hätte, wenn sich Griechenland seinerzeit zu Wort gemeldet hätte. Juristen, Völkerrechtler seien sich in dieser Frage auch nicht einig.

Anlass des Rundfunkinterviews war der Auftakt der Gespräche zum Zwei-plus-Vier-Abkommen, die vor genau 25 Jahren auf Beamten-Ebene begonnen hatten. ++ (vk/mgn/14.03.15 – 65)

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Athen/München, 3. Februar 2015 (ADN). Die erdbebenartigen Wahlergebnisse in Griechenland haben schlagartig einen siebzig Jahre alten Rechtsstreit um die Kriegsreparationen wiederbelebt. Unmittelbar nach seiner Vereidigung hat der neue griechische Premier, Alexis Tsipras, den ehemaligen Schießstand in Kesariani aufgesucht und das Wiederaufleben alter Forderungen bekräftigt. An diesem Ort erschossen die Nazis 600 griechische Widerstandskämpfer. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Dienstag weiter berichtet, will der neue Regierungschef zielstrebig „Entschädigungen für Nazi-Kriegsverbrechen und den Zwangskredit“ ins Werk setzen. Die ungeklärte Begleichung deutscher Kriegsschulden war eines seiner Wahlversprechen. 

Bereits die Vorgängerregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt. Sie errechnete eine Schuld Deutschlands gegenüber Griechenland von elf Milliarden Euro. Ursache ist ein der griechischen Nationalbank abgepresster Zwangskredit, mit dem unter anderem der Feldzug Erwin Rommels in Nordafrika finanziert wurde. Öffentlich werden noch weit höhere Summen diskutiert. Zu der Kommission gehörte anfangs der deutsch-griechische Historiker Hagen Fleischer, dem zufällig in den 70er Jahren im Bundesarchiv Koblenz ein Bündel frisch aus den USA eingetroffener Akten in die Hände gefallen war. Enthalten war eine „Denkschrift“, in der Reichsbankbeamte zu Beginn des Jahres 1945 die „Reichsverschuldung Deutschlands gegenüber Griechenland“ auflisteten. Eine der Positionen ist der Zwangskredit über 476 Millionen Reichsmark von 1942. Nach Einschätzung von Fleischer ist diese Anleihe ein Spezifikum, weil es in keinem anderen von den Nazis besetzten Ländern Ähnliches gegeben habe.

„Hier hat Athen also einen Punkt. Der Historiker widerspricht daher auch dem Argument, der Zwangskredit falle unter die ‚Reparationen‘, die sich 70 Jahre nach Kriegsende „unter Freunden“ erledigt hätten, wie Berlin argumentiert“, schreibt die SZ. Völkerrechtlich habe Griechenland kaum Aussichten auf Zahlungen. Zur ‚Wiedergutmachung‘ für NS-Unrecht habe die Bundesrepublik Ende der 50er Jahre „Globalentschädigungsabkommen“ mit zwölf westlichen Ländern abgeschlossen, mit Griechenland 1960. Die Londoner Schuldenkonferenz habe das Thema deutscher Reparationszahlungen im Jahr 1953 auf die Zeit nach einem Friedensabkommen verschoben. An dessen Stelle sei dann 1990 der Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Wiedervereinigung getreten, in dem Reparationen keine Rolle spielten. Deswegen würden sie von der Bundesregierung kategorisch abgelehnt. ++ (vk/mgn/03.02.15 – 33)

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Athen/Zwönitz/Simferopol,  7. März 2014 (ADN). Drei scheinbar völlig zusammenhanglose, aktuelle Tagesereignisse kündigen eine juristische Morgenröte großen Stils an. Es werden völkerrechtliche Mosaiksteine einander so angenähert, dass der vernünftige Menschenverstand in der Lage ist, diese bisher im Nebel des Ungefähren schwebenden Elemente zusammenzufügen. Während in Athen und im Nordwesten von Griechenland dem Bundespräsidenten Joachim Gauck angesichts seit mehr als 60 Jahre berechtigter, aber unerfüllter griechischer Reparationsforderungen die Schamesröte ins Gesicht steigt, erläutert im sächsischen Örtchen Zwönitz Arthur Ingo Reimann der Regionalzeitung „Freie Presse“ seinen Status als staatlicher Selbstverwalter und liefert diverse Argumentionen für die nichtstaatliche Konstruktion der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Sie sei bis in die Gegenwart ein Verwaltungsinstrument der alliierten Mächte und verfüge demzufolge nicht über die notwendige Souveränität eines Staates. Spätestens an diesem Punkt dämmert dem nachdenklichen Betrachter, dass sich erhebliche Parallelen zum sogenannten Krimkonflikt aufdrängen. Dort hatte vor genau 60 Jahren der Sowjetherrscher Nikita Chrutschow die rund 200 Jahre zum russischen Staatsgebiet gehörende Krim an die Ukraine in einer Art willkürlichem Akt „verschenkt“, ohne dafür auch nur eine Kopeke zu nehmen. Jetzt erlaubt sich die einheimische Bevölkerung der Halbinsel den unmittelbaren Griff zur direkten Demokratie in Gestalt eines Volksentscheids, um in Kürze über ihre zukünftige Staatszugehörigkeit zu entscheiden. Dafür wird sie vom Westen vehement gescholten. Der Vorgang wird als von Moskau gesteuerte Anektion diffamiert. Seit einer Debatte am vergangenen Wochenende mit dem Fernsehmoderator Günther Jauch zieht sogar das Wort Krieg größere Kreise.  Der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hält das Ereignis für die größte Krise seit dem Mauerfall vor fast 25 Jahren. Vielleicht ist es ja eben eine permanente Krise über ein Viertel Jahrhundert hinweg, weil Deutschland bis in die Gegenwart keinen Friedensvertrag und keine vom Volk verabschiedete Verfassung hat. Das wurde von den „Wiedervereinigern“ unter der Führung Helmut Kohls nämlich nicht nur verabsäumt, sondern systematisch hintertrieben. Nun rollt der „Stein des Sysiphos“ wieder bergab und fällt den Verursachern auf die Füße, die seit mehr als zwei Jahrzehnten den Leuten das schöne Märchen vom wiedervereinigten Deutschland bar eines Friedenskontraktes und vom gemeinsamen Europa in Gestalt der von oben diktierten Europäischen Union (EU) glaubhaft machen wollen.      

Vielleicht hätte Joachim Gauck seinen ostdeutschen Landsmann Reimann als Berater nach Athen mitnehmen sollen, um sich dessen Sicht der Dinge anzuhören. Stattdessen war er wohl den permanenten Einflüsterungen der bundesdeutschen Administratoren hilflos ausgesetzt. Sie hatten ihm eingehämmert, der Rechtsweg für griechische Reparationsansprüche sei längst beendet und ausgeschöpft. Man könne jetzt nur noch mit tränenreicher Reue, Worten des Bedauerns und der Bitte um Verzeihung dienen. Das gilt ohnehin als Spezialdiszplin des ehemaligen Pfarrers. Damit werden sich die demokratie-, rechts- und geschichtsbewussten Griechen aber nicht mehr abspeisen lassen.

Das gilt auch für den Bürger Reimann, der nächsten Dienstag vor dem Amtsgericht Stollberg seinen staats- und völkerrechtlichen Standpunkt verteidigen wird. Einen Beobachter und Zuhörer zu entsenden, wäre dem Bundespräsidialamt zu empfehlen. Vielleicht verabreden sich dann der mecklenburgische Kapitänssohns Gauck und der Sachse Reimann aus dem Gebiet des einstigen Silberbergbaus zu einer gemeinsamen Seefahrt über das Schwarze Meer zur Krim. Dorthin – in die legendäre Kolchis der Antike – segelten seinerzeit die Argonauten vom griechischen Stammland aus, um das „Goldene Vlies“ zu suchen und zu finden. Eine Rückkehr mit neuen Erkenntnissen wäre nicht nur den beiden potentiellen Bootsfahrern der Neuzeit zu wünschen.  ++ (vk/mgn/07.03.14 – 066)

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Redaktion: Matthias Günkel

Leipzig, 29. Mai 2013 (ADN). Wenn nach der Friedlichen Revolution in der DDR eine Friedenskonferenz mit den ehemaligen Kriegsgegnern organisiert worden wäre, dann hätte fast die ganze Welt mit am Verhandlungstisch gesessen. Das erklärte der ehemalige bundesdeutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher am Mittwoch in Leipzig bei einer Feierstunde zur 20jährigen Wiederbegründung der juristischen Fakultät der ortsansässigen Universität. Zu den wenigen Staaten, die seinerzeit nicht in den Krieg gegen Deutschland eingetreten waren, habe Schweden, Island, Portugal, Spanien und Irland gehört. Als zusätzliche Belastung einer solch gigantischen Konferenz wäre unweigerlich die Reparationsfrage auf den Tisch gekommen. Um eine solche Mammut-Konferenz zu vermeiden, sei es für am zweckmäßigsten erachtet worden, nur mit den vier Hauptsiegermächten über eine Vereinigung von Deutscher Demokratischer Republik (DDR) und Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu verhandeln. „Damit war ein Friedensvertrag obsolet“, erklärte der langjährige Chef der BRD-Außenpolitik. Er gab zu, dass das keine originelle Idee war, um die deutsche Einheit zu erreichen. Als besonders auffällige diplomatische Störung des Vereinigungsprozedere habe er das plötzliche Zusammentreten des Alliierten Kontrollrates am 11. Dezember 1989 in Berlin empfunden, nachdem dieses Macht-Gremium seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr in Erscheinung getreten war. Gesprächsgegenstand an diesem Dezembertag sei die Frage der Überflugrechte im deutschen Luftraum gewesen. „Ich hielt das für völlig unzeitgemäß angesichts der Freiheitsrevolution in meiner Heimat“, erklärte Genscher, der im Jahr 1927 in der Nähe von Halle an der Saale geboren wurde und Ende der 40er Jahre an der Leipziger Universität Jura studierte. Das habe er auch unverblümt dem USA-Außenminister James Baker so mitgeteilt. Der legte daraufhin beruhigend die Hand auf meinen Unterarm mit der Bemerkung, verstanden zu haben, so der 85jährige bundesdeutsche Ex-Außenamtschef.

Genscher schilderte auch einige sehr kritische Momente der Verhandlungen während der sogenannten Zwei-plus-Vier-Gespräche. So habe noch am Morgen des 12. September 1990, an dem in Moskau der Vertrag unterzeichnet werden sollte, der britische Delegationsleiter und Premierministerin Margeret Thatcher unerwartete und von der Sowjetunion unannehmbare Forderungen gestellt. Die Briten hätten darauf bestanden, dass die westallierten Truppen auch auf dem ehemaligen-DDR-Territorium Manöver abhalten dürfen. Er habe dann einen Vermittlungsvorschlag aus dem Ärmel geschüttelt, dem schließlich UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse zustimmte. Besondere Kalamitäten hätten auch die Konferenz-Sprachen und die jeweiligen Übersetzungen bereitet. So seien erhebliche Missverständnisse und auch Verwirrung im deutsch-russischen vokabular entstanden, um die juristischen Begriffe „Besitz und Eigentum“ auseinander zu halten. ++ (vk/mgn/29.05.13 – 143)

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