Archive für Beiträge mit Schlagwort: Repressalien

Berlin/Köln/Mainz, 28. Dezember 2014 (ADN). Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hält die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten – ARD, ZDF und Deutschlandradio – für überflüssig. Zu diesem unerwarteten Schluss kommt eine Studie dieses Gremiums.  Ein Kommentator des „Berliner Kuriers am Sonntag“ nennt das einen Frontalangriff auf „Tagesschau“ und „Tatort“, der auf dem Streit um die Gebührenfinanzierung der Sender und die ungeliebte GEZ (Gebühreneinzugszentrale) beruhe. Seit 2013 zahle jeder Haushalt in Deutschland 17, 98 Euro im Monat – egal ob und wieviele Geräte laufen. Die Vielzahl an Ausnahmen und Sonderregeln mache die als Vereinfachung gedachte Regelung zum Bürokratie-Monster, das Unsympathen-Image der GEZ falle mehr noch als zuvor auf die Sender zurück. 

Ungeliebtsein und Antipathie gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind allerdings äußerste Untertreibungen, denn die Staatsmacht hat längst begonnen, mit unglaublich brachialen Mitteln eines Zwangsapparates den Bürgern das Geld abzupressen. Schließlich wehren sich immer mehr Leute gegen derartige Repressalien und Schikanen. Tausendfach stehen Gerichtsvollzieher unangemeldet vor den Haus- und Wohnungstüren und verlangen sofortige Zahlung. Andernfalls werden rücksichtslos Konten gepfändet oder Offenbarungseide erzwungen. Wer sich auch dem verweigert, muss ins Gefängnis. Offenbar ist die Zahl der Dissidenten inzwischen so hoch, dass die Verwaltung der schieren Menge nicht Herr wird. Außerdem lässt die Studie aus dem Finanzministerium darauf schließen, dass  die unter dem Kuratel der Administration stehenden und vom Publikum immer mehr verachteten Hauptmedien mit einem Federstrich von der Bildfläche verschwinden sollen. Der wohl noch größere gewünschte Nebeneffekt besteht in gigantischen monetären Einsparungen. „Berliner Kurier am Sonntag“ nennt die Zahlen: Knapp 7, 7 Milliarden Euro wurden 2013 verteilt – davon gingen 5, 6 Milliarden Euro an die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD), 1, 9 Milliarden Euro an das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und 197 Millionen Euro an das Deutschlandradio. Als ideale Alternative zu der auf den regelmäßigen Montagsdemonstrationen als „Lügenpresse“  einsortierten Sendergruppe ARD-ZDF-Deutschlandradio wird in der Studie, die gewiss nicht zufällig zum jetzigen Zeitpunkt das Licht der Öffentlichkeit erblickt, ein „privatwirtschaftlich-konkurrenzwirtschaftlicher“ Rundfunk genannt. Zu  vermuten ist, dass die bundesdeutsche Obrigkeit mit derartigem Schiffeversenken und dem Untergang des medialen Bermuda-Dreiecks ARD-ZDF-Deutschlandradio ihr eigenes Schmuddel-Image mit einem Schlag abzustreifen versucht. ++ (me/mgn/28.12.14 – 361)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Werbung

Leipzig, 26. Juli 2012 (ADN). Behörden der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sowie Angestellte des Landes Sachsen und der Stadt Leipzig haben unter Missachtung der Grund-, Bürger- und Menschenrechte die journalistische Arbeit der Nachrichtenagentur ADN abrupt abgebrochen und über mehrere Tage hinweg unterbunden. Die Redaktion wurde von der Polizei zu Unrecht verhaftet, in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig gebracht und dort mehrere Tage festgehalten.  Stichhaltige Gründe für die Festnahme, die bei Weigerung mit Gewalt – unter Anlegen von „Handfesseln“ – sprich Handschellen – vorgenommen worden wäre,  konnten die involvierten Polizeikommissare Bernd Herrmann und Michael Müller nicht nennen.  Es fehlte sogar an einem schriftlichen und rechtswirksamen richterlichen Haftbefehl.

Opfer der ungwöhnlichen Repressalien war nicht nur die Presse- und Meinungsfreiheit. Damit wurden sogar die Gesetze der BRD,  die diese sich selbst verordnet hat, gebrochen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig griff damit willkürlich und  brutal in ein laufendes bislang nicht abgeschlossenes juristisches Bußgeldverfahren um die Zahlung von 100 Euro ein, das derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig ist und in dem die Rückäußerung einer beteiligten Partei bis in die erste August-Dekade dieses Jahres im 2. BGH-Strafsenat erwartet wird.

Damit diese skandalösen Vorgänge nicht an die Öffentlichkeit gelangen, haben die sächsischen Sicherheitsorgane de facto eine Informationssperre verhängt. Sogar enge Angehörige eines betroffenen Journalisten wussten tagelang nichts über dessen Schicksal. Er konnte bei der Verhaftung und während des Gefängnisaufenthalts weder mit seinen Verwandten telefonieren noch einen Rechtsanwalt informieren, damit dieser dem Willkürakt entgegentreten konnte. Selbst die sofortige Konfrontation mit Dokumenten, mit der die Unrechtmäßigkeit der Aktion zu belegen war,  ließ bei den Polizisten, Justizangestellten und anderen beteiligten Personen, keinen Sinneswandel eintreten.  Sie argumentierten, lediglich die ihnen obliegenden, eng begrenzten Aufgaben zu erfüllen und verweigerten jeden Blick in die Unterlagen. Dazu gehörten neben den Papieren, die den konkreten Fall betrafen, auch der Wortlaut des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen direkt vor Ort die Illegalität des Geschehens nachweisbar war.  Der menschenverachtende und pressefeindliche Spuk endete vor zwei Tagen mit Ablauf der in einem Schreiben der Leipziger Staatsanwaltschaft genannten Frist.  Eine unvollständige Kopie des Schriftstücks wurde dem Gefangenen erst rund zwei Tage nach der Inhaftierung ausgehändigt. Mit dem Willkürakt wurde bei der Agentur eine Nachrichtenblockade von fast zwei Wochen verursacht. ++ (pf/mgn/26.07.12 – 214)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com