Archive für Beiträge mit Schlagwort: Revision

Brossel/Berlin, 27. Juli 2015 (ADN) Die schweigende Mehrheit in der Europäischen Union (EU) ist für die feihandelsabkommen mit den USA. Die Kritiker dagen sind sehr laut. Das erklärte EU-Kommissarin Cecilia Malmström in einem Interview mit der Zeitung „Der Tagesspiegel“, das am Montag veröffentlicht wurde. sie habe den Eindruck, dass die Skepsis in einigen ländern eher wächst. Um dem zu begegnen, habe sie eine nie dagewesene Transpanrenz hergestellt. „Mehr Dokumente sind online, zur jünhsten Runde in Brüssel waren 400 Vertreter der Zivilgesellschaft eingeladen, denen wir von den Verhandlungen berichteten. Mein Team und ich bereisen ganz Europa, um mit Bürger, Abgeordneten und Nichtregierungsorganisationen zu reden. Aber die Hauptverantwortung liegt bei den Staaten, in deren Namen ich verhandle“, sagt Malmström.

Als Beispiel für brisante Themen nannte die EU-Kommissarin die Landwirtschaft. Geschützte geographische Herkunftsangaben seien sehr wichtig. Acht EU-Staaten hätten klargemacht, dass es ohne keinen Deal gibt. Auch öffentliche Ausschreibungen seien heikel, da die EU ein offensives Interesse habe, die USA jedoch ihre „Buy Amercan“-Klausel. Bezüglich des am heftigsten umstrittenen Punktes – der Investorenschutzklauseln – teilte sie mit, dass diese im Herbst wieder auf die Tagesordnung kommen. Intern werde an einem rechtsverbindlichen Vorschlag gearbeitet: Öffentlich ernannte, unabhängige Richter sollen in transparenten Verfahren Urteile mit Revisionsmöglichkeit sprechen.

Dass es mit der viel beschworenen Transparenz in Wahrheit schlecht bestellt ist, entnimmt man der Antwort der USA-Botschaft auf einen Brief von Bundestagspräsident Norbert Lammert. Seine Bitte, den Bundestagsabgeordneten Zugang zu den Verhandlungdokumenten zu gewähren, wurde abgelehnt. ++ (eu/mgn/27.07.15 – 156)

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Leipzig, 20. Dezember 2014 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat noch am Tag der Urteilsverkündung gegen den Freispruch der vier Angeklagten in dem unter dem Schlagwort „Herrenlose Häuser“ rangierenden Leipziger Immobilienskandal Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eingeschaltet.  Das teilt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage gegenüber dem MGN-Nachrichtenbüro zum Wochenende mit. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Leipzig eingereicht worden. Das wiederum habe nun knapp sieben Wochen Zeit, um das vor drei Tagen mündlich verkündete Urteil schriftlich zu begründen. Im Anschluss daran werde die Staatsanwaltschaft binnen Monatsfrist ihre schriftliche Stellungnahme abgeben. „Danach werden die Akten dem Generalbundesanwalt (GBA) bei dem BGH übersandt und durch den GBA dem 5. Strafsenat in Leipzig vorgelegt“, so Schulz. In der Revision werde das Urteil nur auf Rechtsfehler und Verfahrensfehler überprüft. Eine erneute Beweisaufnahme finde vor dem BGH nicht statt.

Eine besonders pikante Nuance politischer Tragweite hat das Urteil des Landgerichts Leipzig inzwischen zusätzlich erhalten, als das zum Richtertrio der 8. Strafkammer eine Juristin gehört, die – ebenfalls in dieser Woche – in die neue Ratsversammlung als CDU-Stadträtin eingezogen ist. Sie ist also jetzt Teil des Stadtparlaments, das seinerseits an höchstmöglicher Transparenz und Aufklärung der ominösen Vorgänge interessiert sein müsste. Drei der Angeklagten waren im Tatzeitraum  Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, das sich während der acht Verhandlungstage als ein Hort der juristischen Inkompetenz, des organisatorischen Chaos und unglaublicher Verantwortungslosigkeit erwiesen hat. Opfer waren Bürger, denen zum Teil mit heimtückischen und sittenwidrigen Methoden hundertfach Grundeigentum weggenommen wurde. Das Verfahren hat andeutungsweise darauf hingewiesen, dass ähnliche Fälle illegitimer Eigentumsverschiebungen  bei Häusern und Grundstücken in vermutlich erheblichem Umfang in den neuen Bundesländern noch im Verborgenen schlummern.  Eine Zeugin hatte während ihrer Vernehmung bestätigt, dass die Praxis in weiteren zehn ostdeutschen Städten ähnlich gelagert war. Einfachste Methoden der Eigentümer- und Erbenermittlung wurden ignoriert. Manchmal korrespondierten die städtischen Angestellten mit den bekannten und tatsächlichen Hauseigentümern, während gleichzeitig hinter deren Rücken ihre Liegenschaften von sogenannten gesetzlichen Vertretern verkauft wurden. Es ist in den neuen Bundesländern mit einer enormen Dunkelziffer derartiger Enteignungen zu rechnen, die unter dem Vorwand des Investionsvorrangs in den vergangenen zwei Jahrzehnten systematisch betrieben wurden. ++ (ju/mgn/20.12.14 – 353)

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Essen/Genf/Frankfurt am Main, 27. November 2014 (ADN). Im grenznahen Raum zu Frankreich werden für im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr oft vorkommende Rechtsgebiete den Spruchkörpern Richter des jeweils anderen Staates mit beratender Stimme zugeordnet. Diesen Vorschlag unterbreiteten Prof. Menno Aden aus Essen und Felix Aden aus Genf in der Novemberausgabe der Zeitschrift „Recht der Internationalen Wirtschaft“. Als Beispiel für derartige Kooperationen nannten sie  den bundesdeutschen Oberlandesgerichtsbezirk (OLG) Karlsruhe und den französischen Cour d’appel Colmar auf der anderen Rheinseite. Die Autoren illustrieren ihre zur Diskussion gestellte Offerte an einem konkreten Fall. Das Landgericht Freiburg würde demzufolge in einem grenzüberschreitenden Baurechtsfall unter dem Einfluss eines französischen Richters und das Tribunal de grande instance (TGI) Strasbourg unter dem Einfluss eines deutschen Richters entscheiden. Entsprechendes wäre im grenznahen Bereich zur Schweiz und in anderen grenznahen Regionen zu erwägen. 

Die beiden Rechtswissenschaftler begründen ihre Idee damit, dass sich der Souveränitätsbegriff grundlegend gewandelt hat. Das gelte insbesondere im Verhältnis der EU-Partnerstaaten zueinander. Von einer unzulässigen justiziellen Intervention eines ausländischen Rechtssatzes könne, wenn überhaupt jemals, wenigstens heute unter den EU-Partnerstaaten nicht die Rede sein. Diese hätten das Ziel eines gemeinsamen europäischen Rechtsraums vielfach bekundet. Dem diene, wenn im Wege rechtsvergleichender Auslegung die Rechtsanschauungen harmonisiert werden. Gleiches treffe für das Einbinden der jeweiligen Höchstgerichte in diesen Prozess zu.

Mit einem Blick in die Rechtshistorie wird weiter argumentiert: „Die Scheu der deutschen Rechtsprechung, fremdes Recht der Revision zu unterziehen, dürfte auch mit einem Souveränitätsbegriff zusammenhängen, wie er bei Einführung des BGB und der Reichsjustizgesetze herrschte. Man hütete sich, auch bei der Rechtsanwendung in die Souveränität eines anderen Staates einzugreifen, weil man umgekehrt dessen Übergriffe in die eigene Souveränität fürchtete.“ ++ (jz/mgn/27.11.14 – 330)

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